Beratung saarländischer Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Gewässernachbarschaft Obere Saar
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- Klaus Frei
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1 Beratung saarländischer Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
2 Bäche und Flüsse sind die Lebensadern unserer Landschaft. Viele Gewässer sind heute jedoch aufgrund von Siedlungsentwicklung, landwirtschaftlicher Tätigkeit und industrieller Nutzung begradigt, über weite Strecken verrohrt und verfügen über keinen ausreichenden Gewässerrandstreifen mit typischer Ufergehölzvegetation.
3 Ausgangssituationen bei den Gewässern Talmorphologie Gefälle Profilübertiefung Ufergehölze Ausbau Laufkrümmung Lateralerosion Substratzusammensetzung
4 Ziel der WRRL: der gute Zustand eines Wasserkörpers Das Kernziel für Oberflächengewässer ist der "gute ökologische Zustand" für künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper das "gute ökologische Potenzial" und der "gute chemische Zustand". Für die Bewertung eines Gewässers spielen die wesentlichen biologischen und chemisch- physikalischen sowie die strukturellen Merkmale eine Rolle. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, ist seit Ende 2000 in Kraft und wurde mit dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Saarländischen Wassergesetz in nationales Recht umgesetzt
5 Zur Erreichung der Ziele der WRRL wurden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erarbeitet. Neben abwassertechnischen Maßnahmen umfassen diese auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit. Die Umsetzung dieser Maßnahmen obliegt dem Unterhaltungspflichtigen und damit an den Gewässern 3. Ordnung den Kommunen.
6 Ziel soll durch das Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungspläne erreicht werden.
7 Das saarländische Maßnahmenprogramm ist behördenverbindlich (SWG 40 Abs.2), dennoch besteht bei vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur in kommunaler Zuständigkeit ein erhebliches Vollzugsdefizit
8 Umsetzungsdefizit - Problemanalyse Die Gründe für die Inaktivität / Zurückhaltung / Weigerung sind vielschichtig,
9 Umsetzungsdefizit - Problemanalyse Die Gründe für die Inaktivität / Zurückhaltung / Weigerung sind vielschichtig, hauptsächlich ist eine Gemengelage folgender Faktoren ausschlaggebend: o Probleme bei der Finanzierung o Fehlende Sensibilisierung für die Problematik, andere Themen sind wichtiger, stehen im öffentlichen, politischen Fokus o Keine Identifikation mit dem eigenen Bach, was ist und was nützt uns ein guter Zustand am Bach? o Mangel an personellen Ressourcen, fachlicher Kompetenz
10 Umsetzungsdefizit - Problemanalyse Weitere Gründe: o Scheu vor Ansprache und Auseinandersetzung mit Eigentümern und Landnutzern (unterschiedliches Problemverständnis, z. B. Bewertung von Ufererosion, Ufergehölzen) o Mangelnde Flächenverfügbarkeit (Entwicklungskorridor, Nutzungsansprüche) o Ansprechpartner auf kommunaler Ebene sehen sich nicht auf Augenhöhe (Top down Ansatz) mit der übergeordneten Verwaltung (Akzeptanzförderung und Kommunikation) o Persönliche, verwaltungsinterne, politische und wirtschaftliche Interessen im Hintergrund, die nicht nach außen getragen werden, stehen entgegen (nicht durchschaubare, interne Blockadehaltung)
11 Beratung saarländischer Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Zur Unterstützung der saarländischen Kommunen bei der Umsetzung der o.g. Maßnahmen hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) seit September 2014 externe Berater beauftragt. Daneben wurden von Seite des Landes umfangreiche finanzielle Fördermittel bereitgestellt.
12 Probleme erkannt was tun? Vorrangige Funktionen und Aufgaben der Gewässerberatung zur Behebung o.g. Hindernisse sind: o Werbung für die Maßnahmenumsetzung bei den Unterhaltungspflichtigen (Gesprächsinitiative), Gewässeranliegern und Nutzern (Information, Moderation, Kümmern ). o Vermittlung zwischen den wichtigsten Ansprechpartnern (Kommune und Behörde) o Aufzeigen nutzbarer Synergien z. B. zum Hochwasserschutz, Naturschutz, Dorf- und Stadtentwicklung o Wegbereitung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen (Förderanträge Maßnahmenplanung, Umsetzung und Abwicklung) o Begleitung und Prüfung der effizienten und zielgerichteten Umsetzung auf Basis der fachlichen Vorgaben
13 Die Hilfestellung der Gewässerberater umfasst insbesondere: o Unterstützung und Förderung der Kommunen bei der Umsetzung von hydromorphologischen Maßnahmen an Gewässern 3.Ordnung o Konkretisierung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm auf die kommunale Ebene o Bei Bedarf Anstoß zur Erstellung von Gewässerentwicklungs- und -unterhaltungsplänen durch die Gemeinden o Beförderung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen und der Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen
14 Die Hilfestellung der Gewässerberater umfasst insbesondere: Durchführung von Gewässerbegehungen unter Beteiligung des LUA (Untere Wasserbehörde, Untere Naturschutzbehörde) Bei Bedarf Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Öffentlichkeitsveranstaltungen Unterstützung der Kommunen bei der Erschließung von Finanzierungsquellen Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln (Förderprogramm WasserLeben, GAK, ELER)
15 Konkrete Hilfestellung durch die Gewässerberater: Am Beispiel der Stadt Merzig Ermittlung des kommunalen Handlungsbedarf, an strukturverbessernden Maßnahmen aus dem aktuellen Maßnahmenprogramm auf Gebiet der Stadt Merzig
16 Ermittlung des kommunalen Handlungsbedarf, an strukturverbessernden Maßnahmen aus dem aktuellen Maßnahmenprogramm auf Gebiet der Stadt Merzig
17 Konkrete Hilfestellung durch die Gewässerberater: Am Beispiel der Stadt Merzig Darstellung des kommunalen Handlungsbedarf, in Form von Karten
18 Darstellung des kommunalen Handlungsbedarf, in Form von Karten
19 Darstellung des kommunalen Handlungsbedarf, in Form von Karten
20 Konkrete Hilfestellung durch die Gewässerberater: Am Beispiel der Stadt Merzig Vorbesprechung der Gewässerberater mit den für die Kommune zuständigen Sachbearbeitern des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz: Vorstellung und Abklärung der in der Kommune zu präsentierenden Informationen / Unterlagen Abklärung eventueller besonderer lokaler Schwierigkeiten Einholen eventueller Hintergrundinformationen
21 Konkrete Hilfestellung durch die Gewässerberater: Am Beispiel der Stadt Merzig Besprechung der Gewässerberater mit der Kommune (Erstes Treffen) : Vorstellung des laut Maßnahmenprogramms vorhandenen Handlungsbedarf an Hand der abgestimmten Unterlagen In Erfahrung bringen, ob in der Stadt Merzig bereits hydromorphologische Maßnahmen geplant sind, die über das Maßnahmenprogramm hinausgehen Konkretisierung des weiteren Verlaufs der Planung Initiierung der Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen / Machbarkeitsstudien Aufzeigen bestehender Finanzierungsmöglichkeiten
22 Konkrete Hilfestellung durch die Gewässerberater: Am Beispiel der Stadt Merzig Weiterer Kontakt der Gewässerberater mit der Kommune: Abstimmung des Gesprächsprotokolls des Ersten Treffens Konkretisierung der voraussichtlichen Maßnahmen Planungs - Kosten Konkretisierung der weiteren Verlaufs der Planung / Machbarkeitsanalysen Aufzeigen bestehender Finanzierungsmöglichkeiten Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel
23 Konkrete Hilfestellung durch die Gewässerberater: Am Beispiel der Stadt Merzig Weiterer Kontakt der Gewässerberater mit der Kommune: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Planungsbüros Durchführung von Gewässerbegehungen unter Beteiligung des LUA (Untere Wasserbehörde, Untere Naturschutzbehörde) Bei Bedarf Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Öffentlichkeitsveranstaltungen
24 Beratung saarländischer Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Gewässerberater im Einzelnen: Prof. Dr. Jochen Kubiniok Christof Kinsinger Bernhard Mende Don-Bosco-Str Tel.: Mobil: Internetauftritt: Themenportale» Wasser» Wasserrahmenrichtlinie WRRL)» Beratung der saarländischen Kommunen bei der Umsetzung der WRRL
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