Merkblatt zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

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1 Merkblatt zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Ziele der WRRL Der Zeitplan der WRRL Die WRRL in Mittelhessen Auswirkungen auf Unternehmen...5 Wer ist betroffen? Weiterführende Informationen...7 Ansprechpartner bei Ihrer IHK ist: Thomas Klaßen - Umweltberatung - Tel.: klassen@lahndill.ihk.de 1

2 Merkblatt zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Am trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG), kurz WRRL in Kraft. Über staatliche und politische Grenzen hinweg wird durch Sie ein ganzheitlicher, fachlicher Ansatz einer einheitlichen Wasserpolitik in der europäischen Union verfolgt. 1. Ziele der WRRL Die Ziele der WRRL sind ambitioniert. Bis Ende 2015 sollen o für Oberflächengewässer der gute chemische Zustand sowie der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial, o für das Grundwasser der gute mengenmäßige und chemische Zustand erreicht bzw. erhalten werden. Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. (Zitat aus der WRRL) Zur Erreichung dieser Ziele verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Flussgebietseinheiten in Ihrem Hoheitsgebiet. Der Bewirtschaftungsplan enthält dabei die relevanten Informationen zum Zustand der Gewässer. Das Maßnahmenprogramm stellt in Ergänzung den Fahrplan zur Verbesserung des Zustandes und zum Erreichen der Ziele dar. In Hessen wurden die Vorgaben der Richtlinie über das Hessische Wassergesetz (HWG) verpflichtend eingeführt. 445 Wasserkörper mit einer Gesamtlänge von km, sowie 128 Grundwasserkörper mit einer mittleren Flächengröße von 170 km² sind in Hessen WRRLrelevant. 2

3 2. Der Zeitplan der WRRL: Quelle: HMUELV Die Umsetzung der WRRL erfolgt in Teilschritten zu deren Erreichung die Richtlinie Fristen gesetzt hat. Bis Ende 2004 erfolgte die Bestandsaufnahme. Hierbei wurden die Merkmale der Gebiete analysiert und auch die Auswirkung menschlicher Tätigkeiten festgehalten. Zudem erfolgte eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung. Diese Bestandsaufnahme diente der Überprüfung, ob ein Wasserkörper die Umweltziele einhalten kann oder nicht. Bis Ende 2006 wurden so genannte Monitoringprogramme zur Überwachung des Zustandes der Gewässer erstellt. Als Meilensteine in der Umsetzung der WRRL werden die Aufstellung und das Inkraftsetzen der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne angesehen. Unter Federführung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) werden in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV), den hessischen Regierungspräsidien die Bewirtschaftungspläne erarbeitet. Der Bewirtschaftungsplan beinhaltet dabei u. a. folgende Aspekte: Allgemeine Beschreibung des Gewässerzustands und Analyse der signifikanten Belastungen Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms, das bis 2015 durchgeführt werden soll 3

4 Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse Konkrete Bewirtschaftungsziele (was ist bis wann wo zu erreichen) Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung Das Maßnahmenprogramm enthält u. a. folgende Inhalte: Beschreibung der Maßnahmen zur Minderung stofflicher Belastungen Beschreibung von Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung Angaben zu Kosten und Finanzierung Angaben zu den rechtlichen Regelungen Bei den Maßnahmen wird zwischen grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen unterscheiden. Die grundlegenden Maßnahmen stellen die zu erfüllenden Mindestanforderungen dar, die sich vor allem aus der Umsetzung von bereits bestehenden EU- Rechtsvorschriften, wie z. B. der Trinkwasserverordnung, der Kommunalabwasserrichtlinie oder der Klärschlammrichtlinie ergeben. Sofern sich die Ziele der WRRL nicht allein durch diese Maßnahmen verwirklichen lassen, sind ergänzende Maßnahmen vorzunehmen. Im Dezember 2008 sind die Entwürfe des ersten hessischen Bewirtschaftungsplans und des ersten Maßnahmenprogramms veröffentlicht worden. Jeder interessierte Unternehmer und Bürger kann seitdem Einsicht in die Entwürfe nehmen (unter Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht bis zum 22. Juni 2009 auch die Gelegenheit, Stellung zu den Entwürfen zu nehmen. Auch Ihre IHK nutzt die Möglichkeit z. B. im hessischen Beirat der WRRL sich weiterhin für die Sicherung und Entwicklungsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Standorte in Gewässernähe zu engagieren. Ab dem stellen der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm die Grundlage für alle Aktivitäten im Rahmen der WRRL dar und sind verbindlich für alle Planungen und Maßnahmen. Bis Ende 2012 sind die Maßnahmen umzusetzen, um eine Zielerreichung bis Ende 2015 zu gewährleisten. Sofern die Ziele noch nicht erreicht 4

5 wurden ist der Bewirtschaftungsplan alle sechs Jahre zu revidieren und entsprechende Maßnahmenprogramme für die nächsten sechs Jahre aufzustellen. Dem Land Hessen wird die Umsetzung der WRRL in den nächsten Jahren mehrere Millionen Euro kosten. 3. Die WRRL in Mittelhessen Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans zeigt, dass sich hessenweit 24 von 128 Grundwasserkörpern in schlechtem ökologischem Zustand befinden. Vor allem die hohe Nitratbelastung ist ursächlich hierfür verantwortlich. Auch im Bereich der Oberflächengewässer wurden Defizite festgestellt. So befindet sich der überwiegende Teil der hessischen Gewässer aufgrund von strukturellen Mängeln und stofflichen Belastungen noch nicht in einem guten ökologischen Zustand. Die Lahn stellt hier keine Ausnahme dar und wird in den Bereichen Limburg, Weilburg, Gießen und Marburg als unbefriedigend oder schlecht eingestuft. Gleiches gilt auch für Usa und Dill sowie für viele andere mittelhessische Gewässer. Bei 15 % der hessischen Oberflächengewässer wurde zudem der chemische Zustand als nicht gut bewertet. Zur Optimierung des Gewässerzustands enthält das hessische Maßnahmenprogramm vor allem Maßnahmen zur Minimierung der Stoffeinträge aus Abwasseranlagen, sowie die Erosionsminderung und Nitrat-Bewirtschaftungsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen. Auch die Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer und Auenstrukturen sowie die Flächenbereitstellung und Herstellung linearer Durchgängigkeit sind von Bedeutung. 4. Auswirkungen auf Unternehmen Der Bewirtschaftungsplan und die damit verbundenen Maßnahmen können zu Beeinträchtigungen für Betriebe und Unternehmen führen. Aufgrund der Bewertung der mittelhessischen Gewässer könnte es zu folgenden Auswirkungen kommen: Höhere Abwassergebühren und - abgaben: Es ist zu erwarten, dass die so genannte Ertüchtigung von kommunalen Kläranlagen in diversen Kommunen als Mittel zur Erreichung der Gewässerschutzziele herangezogen wird. Gemeint ist hiermit die Modernisierung oder Erweiterung der 5

6 Kläranlagen z. B. durch die Optimierung der Betriebsweise oder den Ausbau von Reinigungsstufen. Dadurch entstehende Investitionskosten werden sich voraussichtlich auf die Preise für die Wasserdienstleistungen auswirken. Bauverbote Zur Entwicklung von naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen sollen hessenweit ca km Gewässerlänge genutzt werden (dies sind 25 % aller hessischen Gewässerabschnitte). Die Förderung der dynamischen Eigenentwicklung der Gewässer ist hierbei ein wichtiger Punkt. Hierzu sollen u. a. Auengewässer reaktiviert oder neu angelegt, U- ferbereiche aufgewertet werden oder Sicherungen entfernt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich dies auf Bauvorhaben auswirkt. So könnten betriebliche Neubauten in Gewässernähe untersagt oder nur mit strengen Auflagen genehmigt werden. Auflagen für Querbauwerke: Um eine verbesserte Vernetzung der aquaschen Lebensräume zu erreichen sollen Querbauwerke, wie Wehre oder Wasserkraftwerke umgestaltet werden. Auch Verrohrungen sollen hinsichtlich ihrer Durchgängigkeit für z. B. Fische optimiert werden. Es ist davon auszugehen, dass dadurch die Auflagen für Querbauwerke verschärft werden. Auswirkungen auf den Tourismus: Die Verbesserung des ökologischen Zustandes an Bundeswasserstraßen kann zu Einstellungen oder Einschränkungen der Freizeitschifffahrt führen. Dies kann gerade im Lahntal zu Auswirkungen auf den Tourismus führen. Einleitverbote: Die Verbesserung der biologischen und chemischen Wassergüte dürfte zu Verboten oder Beschränkungen bei der Einleitung bestimmter Stoffe führen. Insbesondere Direkteinleiter müssen dabei mit einer Verschärfung der Rahmenbedingungen rechnen. 6

7 Umfangreichere Genehmigungsverfahren: Voraussichtlich werden Verfahren zur Genehmigung der betrieblichen Nutzung von Gewässern und Uferbereichen durch strengere und detailliertere Bewertungskriterien erschwert und verlängert. 5. Wer ist betroffen? Alle Unternehmen, die in Ihren Betriebsprozessen Wasser verwenden, können betroffen sein. Leiten Sie Abwässer ein oder nutzen Sie ein Gewässer zur Entnahme von Wasser? Ist Ihre Firma direkt oder in der Nähe eines Gewässers angesiedelt? Dann sollten Sie sich vertiefend mit der Wasserrahmenrichtlinie befassen und zwar unabhängig davon, ob Ihnen eine rechtsgültige Bewilligung, Erlaubnis oder Genehmigung vorliegt. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme und informieren Sie sich, ob Sie für Ihren Betrieb mit Beeinträchtigungen rechnen müssen. Ihre IHK steht Ihnen als Berater hierbei gerne zur Seite. 6. Weiterführende Informationen: Unter finden Sie die Entwürfe des hessischen Bewirtschaftungsplans und des hessischen Maßnahmenprogramm sowie vielfältige Hintergrundinformationen zum Thema WRRL. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Kartenservice zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen herausgegeben. Unter kann online auf den so genannten WRRL-Viewer zugegriffen werden. Mit Geobasisdaten zur Orientierung und Übersicht werden über Kartendienste verschiedenen Themen der WRRL dargestellt. Umfangreiche Visualisierungsfunktionen ermöglichen es z. B. verschiedene Themen übereinander darzustellen. Auch das Abrufen eines Gewässersteckbriefes ist mit wenigen Schritten möglich und verhilft zu einen schnellen Überblick über den Gewässerzustand und auch über die geplanten Maßnahmen. Informationen zur Handhabung des Viewers sind in einem ausführlichen Hilfe- Dokument im Viewer hinterlegt. Ansprechpartner bei Ihrer IHK ist: Thomas Klaßen Tel.:

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