Begrüßungsrede von LBD Peter Huber anlässlich des 3. Regionalforums zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie am im Kultur- und

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1 Begrüßungsrede von LBD Peter Huber anlässlich des 3. Regionalforums zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie am im Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim

2 Sehr geehrte Damen und Herren, 2 als Vertreterinnen und Vertreter der Verbände, Organisationen und Ämter, deren Interessen von der Wasserrahmenrichtlinie berührt sind, darf ich Sie im Namen der Regierung von Oberbayern zum 3. Regionalforum für den Planungsraum Inn, genauer gesagt für den oberbayerischen Anteil, sehr herzlich hier im Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim begrüßen. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist seit dem Jahr 2000 für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft. Das heißt, dass 27 europäische Staaten mit derzeit rund 493 Millionen Einwohnern an dem Ziel arbeiten, den von der Richtlinie geforderten guten Zustand der Gewässer herzustellen. Die Fläche aller EU- Staaten liegt bei rund 4,3 Millionen Quadratkilometern. Zum Vergleich dazu:

3 3 Der Planungsraum Inn beträgt mit km² nur rd. 0,3 % des EU-Gebiets. Warum erwähne ich diese Zahlen? Weil wir bei unseren Planungen nie aus den Augen verlieren dürfen, welch kleinen Teil der EU-Fläche wir mit unseren Planungsräumen und Flussgebieten bearbeiten oder anders ausgedrückt, wir müssen im europäischen Maßstab denken und planen aber weiterhin lokal handeln. Nur dadurch wird es möglich sein, die EU- Mitgliedstaaten mit ihren vielseitigen Strukturen und unterschiedlichen wasserwirtschaftlichen Aufgaben in einen Rahmen zu bringen. Das heißt jedoch nicht, dass wir die vielen kleinräumigeren Planungen, die wir bislang schon verfolgt haben, nun einstellen werden. Nein, sie sind uns vielmehr eine wichtige Grundlage für die jetzt

4 anstehende Rahmenplanung und natürlich insbesondere eine Grundlage bei der späteren Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort. 4 Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie wurde bei uns in Deutschland zum in nationales Recht umgesetzt. Als verbindliche Rechtsvorgabe der EU revolutioniert sie den Gewässerschutz in Europa. In Zukunft orientiert sich die Gewässerbewirtschaftung nicht mehr an Länderund Verwaltungsgrenzen, sondern am Ökosystem eines Flussgebietes. Auch inhaltlich setzt sie neue Ziele: Bis 2015 sollen alle europäischen Gewässer in einem "guten Zustand" sein. Entscheidend ist dabei die biologische und ökologische Funktion der Gewässer als Lebensraume für Pflanzen und Tiere.

5 5 Wenn ich erwähnte, dass Verwaltungsgrenzen bei der Wasserrahmenrichtlinie keine Bedeutung mehr haben, so sind wir mit der heutigen Veranstaltung insofern davon abgewichen, dass wir nicht den gesamten Planungsraum Inn betrachten, sondern nur den oberbayerischen Teil davon. Diese Aufteilung erschien uns für dieses 3. Regionalforum und den anschließenden Workshop aber diesmal noch zweckmäßig. Die koordinierende Regierung für den gesamten Planungsraum Inn, also auch den niederbayerischen Anteil, ist die Regierung von Oberbayern. Die Niederbayern arbeiten uns hier zu. Beim Planungsraum Isar sind die Rollen genau umgekehrt verteilt. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die erstmals das Europäische Gewässerschutzrecht zusammenfasst und die Anforderungen vereinheitlicht, verlangt zielgerichtet und

6 kompetent zusammenzuarbeiten und fordert ein 6 hohes Maß an Koordinierung. Dass sich alle Mitgliedsstaaten diesen einheitlichen Anforderungen zu unterziehen haben, ist sicher auch unter dem Aspekt der Verlagerung von Produktionsstätten aus der Bundesrepublik in andere Länder der EU von einem gewissen Interesse. An den Standards, die in ähnlicher Form für Deutschland oder Österreich auch bisher schon im Gewässerschutz gegolten haben, müssen sich nun auch andere orientieren. Das Ziel ist also Europa weit vorgegeben, die Wege dorthin sind vielfältig und für manche Staaten sicher sehr beschwerlich, weil dort noch großer Nachholbedarf besteht. Die Arbeit für den guten Zustand unserer Gewässer ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie fordert nicht nur die einzelnen

7 Bereiche der Verwaltung. Die erfolgreiche Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bedarf vielmehr der Zustimmung und Unterstützung der Öffentlichkeit. Genau das ist ein zentrales Anliegen und eine ausdrückliche Forderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. 7 Die heutige Veranstaltung ist ein wichtiger Schritt zur Einbindung der Öffentlichkeit. Sie will über bisherige Ergebnisse und die weiteren Schritte informieren. Und nachdem 2008 mit der Aufstellung der Maßnahmenprogramme die heiße Phase beginnt, wird diese Zusammenarbeit beim Planungsprozess künftig noch verstärkt werden. So wollen wir gleich im Anschluss an dieses Regionale Wasserforum einen Workshop abhalten, bei dem die wichtigsten regionalen Wasserbewirtschaftungsfragen mit Ihnen

8 8 diskutiert werden sollen. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bedeutet nicht, dass eine Fachverwaltung eine Planung aufstellt, die dem Planungsraum übergestülpt wird, sondern basiert auf der aktiven Beteiligung Aller. Bitte helfen Sie also mit, gemeinsam Zielkonflikte zu erkennen und daraus Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Als Vertreter der regionalen Fachverwaltungen und Verbände sind Ihnen die spezifischen Probleme und Besonderheiten des Wasserhaushalts und der Gewässer in diesem Planungsraum nicht unbekannt. Ich möchte nur auf einige eingehen: Der Hochwasserschutz, beispielsweise im Mangfalltal aber auch an Tiroler Achen, Traun und Saalach Die Salzach, mit ihrer Eintiefungstendenz und den sich daraus ergebenden Konsequenzen

9 9 Die Seen, vom Tegernsee über Chiemsee und Waginger See bis zum Königssee, mit ihren Funktionen als hochwertiger aquatischer Lebensraum, ihrer Nutzung für Freizeit und Erholung sowie der dämpfenden Wirkung auf Hochwasserabflüsse Die Restwasserproblematik beispielsweise an Inn und Alz Die gewässerbegleitenden Deiche und Stauhaltungsdämme, die zu einer Trennung des Flusses von seinen Auwäldern führen Die Stauhaltungen und die teilweise fehlenden Durchgängigkeiten Das alles schlägt sich natürlich im Ergebnis der vorläufigen Bestandsaufnahme nieder. Wir fangen aber nicht beim Punkt Null an. Vielfach wurde bereits in den letzten Jahrzehnten bei vielen Problemstellungen auf Initiative der

10 10 Wasserwirtschaftsverwaltung im Sinne der jetzigen Wasserrahmenrichtlinie gehandelt. Denken wir dabei nur an - die Umsetzung der Gewässerentwicklungspläne für den Inn und den Chiemsee oder - die Wiederbespannung des Mittergrabens in den Salzachauen, - die Sohlrampen, hier in der Mangfall und der Saalach - die zahlreichen Renaturierungsmaßnahmen an der Goldach, der Isen, der Attel, der Götzinger Achen und, wie das letzte Beispiel zeigt, der Sur Bei der weiteren Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie muss uns allen eines klar sein: Nicht alles, was wünschenswert ist, ist machbar und vieles Machbare kann nicht sofort verwirklicht werden. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel wird man auch weiterhin gezwungen sein, Prioritäten zu setzen. Und zwar

11 11 nach fachlicher Notwendigkeit und Durchsetzbarkeit. Auch wenn die inhaltliche und terminliche Verantwortung für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bei den zuständigen Behörden der Wasserwirtschaft liegt, bitten wir um Mitarbeit. Mitarbeit an einem Projekt, dessen Ergebnis uns alle angehen muss. Dieses Forum soll informieren und positives Interesse an der Wasserrahmenrichtlinie wecken. Arbeiten Sie mit! Wir suchen Ansprechpartner für fachliche Diskussionen, wir wollen Ihr Wissen anzapfen. Engagieren Sie sich mit Ihrem Fachwissen! Sehen wir gemeinsam die Richtlinie als eine Chance an, den Zustand unserer Gewässer zu verbessern zum Wohl dieses Planungsraums und für Europa.

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