STELLUNGNAHME 16/3456 A01, A15

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1 An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Postfach Düsseldorf An den Vorsitzenden des LT- Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Herrn MdL Günter Garbrecht Platz des Landtags Düsseldorf Per an: anhoerung@landtag.nrw.de 16 STELLUNGNAHME 16/3456 A01, A15 Münster, 14. Februar 2016 Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein- Westfalen e.v. Neubrückenstraße Münster Telefon Telefax info@lag-selbsthilfenrw.de Internet Ihr Schreiben vom 5. Januar 2016 Ehrenamt ist ein wichtiger Wegbegleiter in eine inklusive Gesellschaft Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/8118 Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 17. Februar 2016 Stellungnahme der LAG SELBSTHILFE NRW zu o.g. Antrag und zu den in der Landtagsdrucksache aufgelisteten Fragestellungen Sehr geehrte Frau Gödecke, sehr geehrter Herr Garbrecht, sehr geehrte Damen und Herren, Geschäftsführender Vorstand Geesken Wörmann Vorsitzende Horst Prox Stellvertretender Vorsitzender Brigitte Piepenbreier Schatzmeisterin Rita Lawrenz Schriftführerin Hannelore Loskill Zuständig für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden die LAG SELBSTHILFE NRW e.v. als Interessenzusammenschluss von zurzeit 132 Selbsthilfe-Verbänden von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung einschließlich 27 örtlichen Interessenzusammenschlüssen lebt vom Engagement ehrenamtlich tätiger Selbstbetroffener sowie deren ehrenamtlich engagierten Angehörigen. Es waren ehrenamtlich engagierte behinderte und chronisch kranke Menschen, die die LAG SELBSTHILFE NRW 1971 gegründet haben, um eine eigene Plattform zum Meinungsaustausch und zur Bündelung gemeinsamer Interessen und als gemeinsames Sprachrohr nach außen zu haben, alles in Eigenregie! Ohne dieses ehrenamtliche Engagement wäre die LAG SELBSTHILFE NRW nicht denkbar. 1

2 Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass unsere Stellungnahme gewünscht wird zur Einschätzung, dass Ehrenamt ist wichtiger Wegbegleiter in eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Nach einer grundsätzlichen Einschätzung zum Stellenwert ehrenamtlichen Engagements im Hinblick auf das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, werden wir auf die in der Landtagsdrucksache 16/8118 vom aufgeworfenen Fragestellungen eingehen, soweit sie uns betreffen. Konkret nimmt die LAG SELBSTHILFE NRW wie folgt Stellung: Teil 1: Grundsätzliche Einschätzung In den Institutionen der Erwachsenenbildung und Bildungseinrichtungen zum Thema inklusive Gesellschaft anzusetzen, ist grundsätzlich eine gute Idee. Um das Ziel eine inklusive Gesellschaft für Alle zu erreichen, müssen alle Kanäle zur Bewusstseinsbildung genutzt werden: Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Kindergartenbetreuung und die schulische Bildung sowie die Ausbildung oder das Studium sowie für Erwachsene die Wege über die Institutionen der Erwachsenenbildung bzw. über alle Bildungseinrichtungen. Hier nur auf ehrenamtliches Engagement zu setzen, wird jedoch nicht ausreichen bzw. den Prozess hin zu einer inklusiven Gesellschaft unnötig in die Länge ziehen und gleichzeitig würde wieder gezeigt, an den Schaltstellen und dort, wo es um bezahlte Arbeit geht, sind Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen außen vor: Wieder einmal würde Menschen mit Behinderungen ein unverhältnismäßig hohes Engagement ohne Bezahlung und ehrenamtlich abverlangt, das eigentlich eine allgemein gesellschaftliche Aufgabe darstellt. Um die Zielvorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention an gleichberechtigte Teilhabe zu erreichen, ist bisher Verpasstes nachzuholen. Es kann nicht sein, dass daran nur nicht behinderte Menschen verdienen, d.h. einen bezahlten Job finden. Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen würden von Institutionen der Erwachsenenbildung, in der Regel von nicht behinderten Dozenten, gecoacht und sollen dann als ehrenamtliche Inklusionsbeauftragte in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung eingesetzt werden. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, müsste es genau umgekehrt sein: Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, müssten in die Institutionen der Erwachsenenbildung auf gleicher Augenhöhe auch beruflich mit eingebunden sein. Es müsste dann mehrgleisig und vor allem inklusiv gefahren werden, d.h. Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen werden vermehrt als Dozent/inn/en eingestellt und dazu ermuntert, sich zu bewerben. Sie haben die Regie darüber, Curricula zur Bewusstseinsbildung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen zu entwickeln. 2

3 Sie wirken mit an der Entwicklung eines Leitfadens für Bildungseinrichtungen (Barrierefreiheit im Hinblick auf den Zugang und die Teilnahme an Veranstaltungen und Lehrangeboten) unter dem Blickwinkel der verschiedenen Behinderungsarten. Als Ansprechpartner/innen für Menschen mit und ohne Behinderungen begleiten sie den Prozess hin zu einer umfassenden Teilhabe in den Bildungsstätten. Die im Bereich Erwachsenenbildung professionell arbeitenden Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen fördern Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten und ihre Angehörigen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen für ihren ergänzenden Einsatz in diesem Bereich. Zur Bewusstseinsbildung ergänzend eingesetzte ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen oder ihre Angehörigen erhalten für ihre Tätigkeit zumindest eine Aufwandsentschädigung (z.b. für Telefon, Reisekosten, Porto, Büromaterial). Daneben erhalten sie im Bedarfsfall Nachteilsausgleiche (z.b. Assistenz, Behindertenfahrdienst, Gebärdensprachdolmetschung, Dokumente in leichter Sprache, technische Hörhilfen, etc.) im Hinblick auf ihre Behinderung/chronische Erkrankung, die sie im Ausgangspunkt gleichstellen zu nicht behinderten, ehrenamtlich Engagierten. Aus Sicht der LAG SELBSTHILFE NRW kann eine inklusive Gesellschaft nur gelingen, wenn in allen Lebensbereichen Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen präsent sind, professionell und ehrenamtlich. Nur sie können Menschen ohne Behinderungen, ohne chronische Krankheit helfen ihre Unbeholfenheit und Scheu vor Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen zu nehmen: learning by doing! Das muss das Ziel auch in der Erwachsenenbildung- sein. Für uns als LAG SELBSTHILFE NRW ist die Forderung, Ehrenamt für Inklusion in der Erwachsenenbildung flächendeckend zu etablieren, nur als Ergänzung denkbar, wenn die wesentlichen Schaltstellen in diesem Nachhol- Bereich von hauptamtlichen, professionell arbeitenden Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen besetzt sind. Sie sollten als Fachleute aus Eigenbetroffenheit die Federführung in diesem Bereich haben und die Regie bei der Förderung der ergänzend einzusetzenden Ehrenamtlichen führen. 3

4 Teil 2: Zu den in der Landtagsdrucksache 16/8118 aufgeworfenen Fragestellungen Zu 1: Ehrenamt für Inklusion mit Hilfe von Institutionen der Erwachsenenbildung zu fördern und in Nordrhein-Westfalen flächendeckend zu etablieren Dies macht nur unter den in Teil 1 ausgeführten Voraussetzungen Sinn, wenn professionelle Mitarbeiter/innen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen die Regie haben im Hinblick auf die Etablierung der Ehrenamtlichen. In keinem Fall darf es so sein, dass die Ehrenamtler mit Behinderung/chronischer Erkrankung ausschließlich von nichtbehinderten Menschen gemanagt werden. Zu 2.: Einen Leitfaden für Bildungseinrichtungen zu entwickeln, mit dem Ziel, Eine umfassende Barrierefreiheit sicherzustellen, die Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Teilnahme an den Veranstaltungen der Erwachsenenbildung ermöglicht, Dass Lehrangebote so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt wahrnehmen können, Eine Förderung des ehrenamtlichen Engagements von und für Menschen mit Behinderungen in der Erwachsenenbildung umzusetzen und sicherzustellen. Die unter Spiegelpunkten 1 und 2 geforderte Barrierefreiheit an den Zugang und die Teilnahme an Veranstaltungen sowie im Hinblick auf Lehrangebote, kann qualitativ gut nur erreicht werden, wenn Betroffene an den Konzepten mitwirken. Entweder sind sie bereits Mitarbeiter/innen in den entsprechenden Bildungsinstitutionen (vgl. Teil1) oder das Know-how muss von außen hinzugezogen werden, indem etwa die Selbsthilfe-Verbände der Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen/chronischen Krankheiten in die Konzeptionierungen mit einbezogen werden (die Landesverbände und örtliche Interessenvertreter/innen sind z.b. über die LAG SELBSTHILFE NRW vermittelbar). Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Sinne des Spiegelpunktes 3 gehört eine verlässliche und nachhaltige Begleitung der Engagierten ebenso wie eine Wertschätzung ihres Ehrenamts, kraft des Faktischen dokumentiert durch Anerkennung auf gleicher Augenhöhe und finanziell, indem die ehrenamtlich Engagierten nicht auf, im Zusammenhang mit dem Ehrenamt, ihnen entstandenen Kosten (z.b. Fahrtkosten, Druck- und Porto-, Telefonkosten) oder besonderen Aufwendungen als Ausgleich ihrer Behinderung/chronischen Krankheit hängen bleiben. Sie dürfen nicht noch zubuttern müssen, obgleich sie von Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente oder Hartz IV zu leben haben. 4

5 Zu 3.: Ehrenamtliche Inklusionsbeauftragte in Einrichtungen der Erwachsenenbildung einzusetzen, damit sie als Ansprechpartner für Menschen mit und ohne Behinderung fungieren und den Prozess, hin zu einer umfassenden Teilhabe in den Bildungsstätten begleiten. Unter den in Teil 1 unserer Stellungnahme aufgeführten Bedingungen, sind ergänzend ehrenamtlich Engagierte in den Bildungseinrichtungen zu begrüßen. Je mehr Menschen ohne Behinderungen Begegnungen mit Menschen mit Behinderungen haben, umso mehr wird der gegenseitige Umgang eine Selbstverständlichkeit werden, die Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft ist. Zu 4.: Die Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung von Ehrenamtskräften mit Behinderung zu prüfen! Die Einrichtung eines derartigen Fonds ist lange überfällig. Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten ist es häufig nicht möglich, sich ehrenamtlich zu engagieren, weil sie nicht wissen, wie sie ihre Nachteilsausgleiche finanzieren sollen. So können sich Gehörlose nur ehrenamtlich engagieren, wenn die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern gewährleistet ist, bei anderen ist es die Notwendigkeit, Assistenz oder Schriftdolmetschung finanziert zu erhalten. (Gerade diese lebenden Beispiele in den Einrichtungen der Erwachsenenbildung würden aber den weniger ängstlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen außerordentlich fördern.) Zu 5.: Das Projekt Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort Lotse/Lotsin für Menschen mit Behinderung ohne Kürzung der finanziellen Mittel auszubauen und weiterzuführen. Aus Sicht der LAG SELBSTHILFE NRW, die im Vorfeld der Projektentwicklung Lotse/Lotsin mit beteiligt war und zu dem Projekt im Austausch mit dem ZsL Köln und Mobile Dortmund sowie dem BSV NRW steht, muss das Projekt finanziell besser ausgestattet werden, um nachhaltiger wirken zu können. Hierzu sind zwei Ansätze erforderlich: - Zum einen müssen die Lotsen mehr Anerkennung dadurch erfahren, dass sie eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten (siehe Teil 1 dieser Stellungnahme). Ebenso müssen ihnen die Aufwendungen für behinderungsbedingte oder krankheitsbedingte Maßnahmen ersetzt werden. 5

6 - Zum anderen müssen die das Lotsenprojekt begleitenden Organisationen (zurzeit das ZsL-Köln und Mobile-Dortmund, BSV NRW) eine bessere finanzielle Ausstattung erhalten, um die Lotsen engmaschiger ausbilden und nachschulen zu können sowie um sie im Hintergrund besser stützen zu können. Zu 6.: Eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zu entwickeln und umzusetzen, mit dem Ziel, das Bewusstsein für ehrenamtliches Engagement in Bezug auf Inklusion zu stärken und den Bekanntheitsgrad von vielseitigen Möglichkeiten zur freiwilligen Hilfe zu erhöhen! Zunächst einmal dient jede Kampagne zu Fragen der Inklusion der gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung. Aus Sicht der LAG SELBSTHILFE NRW muss jedoch befürchtet werden, dass das Interesse, sich in diesem Zusammenhang zu engagieren schnell abflacht, wenn nicht zuvor Transparenz und Verlässlichkeit hinsichtlich der finanziellen Fragen (Aufwandsentschädigung, Nachteilsausgleiche) hergestellt wird. Von den hier angesprochenen Menschen, kann nicht verlangt werden, dass sie sich trotz und mit einer Behinderung/chronischen Krankheit engagieren und noch Geld mitbringen, um für eine originäre gesamtgesellschaftliche Aufgabe einzutreten. Außerdem sollte die ggf. durchzuführende Kampagne auch detailliert auf die Möglichkeiten hinweisen, wo sich Menschen mit Behinderung/chronischer Krankheit professionell in der Erwachsenenbildung einbringen können. Soweit unsere Stellungnahme zu den Fragestellungen der Drucksache 16/8118 vom zum Ehrenamt als wichtiger Begleiter in eine inklusive Gesellschaft. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung, mit freundlichen Grüßen Geesken Wörmann Vorsitzende Annette Schlatholt Geschäftsführerin 6

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