Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B

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1 Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Aarau, September 2007 Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B Ausgangslage Mit einem Gemeindevertrag für die Führung einer gemeinsamen Schulleitung entsteht eine vertragliche Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Schulbehörden. Die beteiligten Gemeinden schliessen zusammen einen Schulvertrag (Gemeindevertrag) zur gemeinsamen Führung einer Schulleitung ab. Die Schulbehörden bleiben autonom und bilden eine Delegation von je einer Anzahl Schulpflegemitgliedern. Eine Schulpflege wird als Standortgemeinde erklärt und ist Anstellungsbehörde der Schulleitung. Sie ist zuständig für alle formellen Handlungen im Rahmen der Anstellung und der Auflösung des Anstellungsverhältnisses von Mitgliedern der Schulleitung. Grundsätzliches Aufgaben und Pflichten der Delegation müssen in einer Form vertraglich geregelt sein. Gemeindespezifische Angelegenheiten sollten bereits in den Gemeindevertrag einfliessen. Gemeindevertrag Die Zusammensetzung der Delegation: Die Zusammensetzung der Delegation wird im Gemeindevertrag geregelt unter den Aspekten Ausgewogenheit und Vielfältigkeit. Für eine paritätische Zusammensetzung sprechen: - Pflichten und Aufgaben der Delegation - Gleichwertigkeit von kleinen und grossen Schulen Für eine proportionale Zusammensetzung sprechen: - Das demokratische Rechtsempfinden - grosse Unterschiedlichkeiten der Gemeinden (z.b. eine Gemeinde ist Oberstufenstandort)

2 Aufgaben und Pflichten der Delegation 1. Pädagogische Führung: Die Delegation entscheidet über Die Teilnahme an kantonalen Projekten Den Ferienplan und die ausserordentlichen freien Tage der Schule (im Rahmen der gesetzlichen Kompetenz) Das Leitbild die Schulordnung (möglich) Die Delegation sichert Die Einhaltung der kantonalen Vorgaben 2. Qualitätsentwicklung: Das Konzept zum schulinternen Qualitätsmanagement Das Konzept zum Umgang mit Qualitätsdefiziten auf individueller und institutioneller Ebene Die Delegation ist verantwortlich für: Die regelmässige Überprüfung und Reflexion ihrer eigenen Arbeit Ihre eigene Weiterbildung Die Analyse des Berichts der externen Schulevaluation zusammen mit der Schulleitung. Sie erarbeitet gemeinsam mit der Schulleitung Massnahmen und überprüft ihre Umsetzung. 3. Personalführung: Die Delegation ist verantwortlich für: Die Erstellung des Anforderungsprofils und des Pflichtenheftes der Schulleitung Die Führung der SL Die Delegation hat das Vorschlagsrecht: Für die Anstellung der Schulleitung (Eine Schulpflege unterschreibt den Vertrag) Die Delegation überwacht: Die Arbeit und die Einhaltung des Pflichtenhefts der Schulleitung Urlaube der Schulleitung Die Freistellung der Lehrpersonen für Weiterbildung oder Schulentwicklung

3 4. Organisation und Administration: Die Delegation tagt: In den ordentlichen Sitzungen (min. einmal pro Monat) mit der Schulleitung zusammen. (Ausnahmen siehe Aufgaben und Pflichten der Schulpflege) Die Delegation entscheidet: Disziplinarmassnahmen gegenüber der Schulleitung Allgemeine Regelungen die Schulorganisation betreffend (z.b. Schulverlegung, Schulreisen, Klassenlager, Sporttage, Feste u.a. 5. Information und Kommunikation: Auf Antrag der Schulleitung die erarbeiteten Konzepte (z.b. Bezüglich Elternarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Krisenmanagement, Vollzug von Disziplinarmassnahmen usw.)

4 Aufgaben und Pflichten der Schulpflege 1. Pädagogische Führung Die Schulpflege entscheidet über Die Vorschläge der Schulleitung bezüglich Laufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler Die Stufenwechsel und Übertritte der Schülerinnen und Schüler Die Promotionsanträge Spezielle Einzelförderung von Schülerinnen und Schülern so wie Schul- und Betreuungsangebote die Schulordnung das Leitbild Die Schulpflege sichert: Die Einhaltung der Schulordnung 2. Qualitätsentwicklung: Die Massnahmen und Projekte zur Entwicklung und Sicherung der Schul- und Unterrichtsqualität Die Schulpflege ist verantwortlich für: Die Entwicklung einer Strategie zur lokalen Schulentwicklung Die regelmässige Überprüfung und Reflexion ihrer eigenen Arbeit Ihre eigene Weiterbildung Die Analyse des Berichts der externen Schulevaluation, die einzuleitenden Massnahmen und deren Überprüfung 3. Personalführung: Die Schulpflege entscheidet über: Die unbefristete Anstellung der Lehrpersonen und des Schulsekretariats Die Arbeitszeugnisse der Lehrpersonen und wirkt bei Bedarf bei den Austrittsgesprächen mit. Die Schulpflege überwacht: Die Urlaube der Lehrpersonen (sie genehmigt längere Urlaube) Die Schulpflege unterstützt: Die Schulleitung auf deren Ersuchen bei der Bearbeitung von Konflikten mit Lehrpersonen und Eltern

5 4. Organisation und Administration: Die Schulpflege tagt: Nur die Sitzungen zum Budget, zu Anstellungen und zu den Promotionen finden zusammen mit der Schulleitung statt. Die Schulpflege entscheidet über: Disziplinarmassnahmen gegenüber Lehrpersonen und Schüler und Schülerinnen Über Schulraumbenützung durch Dritte Die Schulpflege behandelt: Rekurse erstinstanzlich und leitet Disziplinarmassnahmen ein. Die Schulraumplanung Das Schulbudget z.h. des Gemeinderates 5. Information und Kommunikation Die Schulpflege fördert und unterstützt Die Mitsprache der Schülerinnen und Schüler (Pflichtenheft Schulleitung) Zusammenarbeit mit Eltern Den Informationsfluss mit benachbarten Schulpflegen, der Gemeinde, dem Schulrat des Bezirksund dem Departement BKS Die Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst und weiteren Fachstellen

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