Vortragsübersicht I/II

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1 Alkohol in der Arbeitswelt Früherkennung von Suchtproblemen Die Präsentation ist nur für ihren internen dienstlichen Gebrauch vorgesehen. Ein Vervielfältigung ist urheberlich geschützt. Dr. Jürgen Fleck Vortragsübersicht I/II II. Grundlagen des Arbeitsverhältnisses III. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers IV. Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Sucht Lohnfortzahlung, Kündigung V. Alkoholkontrollen und Drogenscreening VI. Rechtliche Aspekte zum Rückfall VII.Rechtsstellung des Suchkrankenhelfers, Suchtberaters oder Suchtbeauftragten 1

2 Vortragsübersicht II/II VIII.Rechtliche Verantwortung des Vorgesetzten in Akutsituationen IX. Betriebsvereinbarung Sucht Abgrenzung der Disziplinarmassnahmen von den Hilfeleistungen des Arbeitgebers X. Psychologische und gesellschaftliche Aspekte XI. Überblick über aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung auch im Hinblick auf das AGG Vortragsübersicht 2

3 Therapie und Arbeitsrecht sind zu differenzieren. Der Arbeitgeber ist weder Sittenwächter noch Therapeut des Arbeitnehmers Vortragsübersicht II. Grundlagen des Arbeitsverhältnisses 3

4 Der Interessenkonflikt Persönlichkeitsrecht des Arbeitsnehmers und Weisungsrecht des Arbeitgebers bestimmt die gesamte Betrachtung Recht und Sucht im Arbeitsverhältnis Vortragsübersicht II. Grundlagen des Arbeitsverhältnisses III. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers 4

5 Dem Arbeitgeber obliegt eine Fürsorgepflicht Vortragsübersicht II. Grundlagen des Arbeitsverhältnisses III. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers IV. Arbeitsrechtliche Massnahmen bei Sucht Lohnfortzahlung, Kündigung 5

6 Die Betriebspartner Arbeitgeber und Betriebsrat haben kein Recht, in die private Lebensführung der Arbeitnehmer einzugreifen. Es gehört jedoch zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Primärprävention am Arbeitsplatz durchzuführen. Personenbedingte Kündigung 1. Kündigung wegen lang anhaltender Erkrankung 2. Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen 3. Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung 6

7 Dreistufige Überprüfung 3 1 Negative gesundheitliche Prognose 2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen Interessenabwägung: Führt die erhebliche Beeinträchtigung zu einer unzumutbaren Belastung? Fallbeispiel Alkohol Alkohol Missbrauch Krankheit Fehlverhalten Fehlverhalten aufgrund Krankheit Sonstiges Fehlverhalten verhaltensbedingte Kündigung personenbedingte Kündigung verhaltensbedingte Kündigung 7

8 Vortragsübersicht II. Grundlagen des Arbeitsverhältnisses III. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers IV. Arbeitsrechtliche Massnahmen bei Sucht Lohnfortzahlung, Kündigung V. Alkoholkontrollen und Drogenscreening Wegen des verfassungsmäßig garantierten Grundrechts auf körperliche Integrität und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere des informationellen Selbstbestimmungsrechts ist auch ein generelles Drogenscreening unzulässig 8

9 Vortragsübersicht II. Grundlagen des Arbeitsverhältnisses III. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers IV. Arbeitsrechtliche Massnahmen bei Sucht Lohnfortzahlung, Kündigung V. Alkoholkontrollen und Drogenscreening VI. Rechtliche Aspekte zum Rückfall Vortragsübersicht II. Grundlagen des Arbeitsverhältnisses III. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers IV. Arbeitsrechtliche Massnahmen bei Sucht Lohnfortzahlung, Kündigung V. Alkoholkontrollen und Drogenscreening VI. Rechtliche Aspekte zum Rückfall VII.Rechtsstellung des Suchtkrankenhelfers, Suchtberaters oder Suchtbeauftragten 9

10 Betriebliche Suchtarbeit ist ohne Vertrauen sinnlos Der Suchthelfer muss in seiner Stellung klar von der Stellung anderer Mitarbeiter, wie Personalführung oder sonstige Vorgesetzte abgegrenzt werden. Ihm dürfen keinerlei disziplinarische Befugnisse übertragen werden. 10

11 Vortragsübersicht VIII.Rechtliche Verantwortung des Vorgesetzten in Akutsituationen Völlig unabhängig von Kontrollmaßnahmen trägt der Vorgesetzte die Verantwortung dafür, daß seine Mitarbeiter in der Lage sind, ihre Arbeit auszuüben, ohne sich oder andere zu gefährden 11

12 Vortragsübersicht VIII.Rechtliche Verantwortung des Vorgesetzten in Akutsituationen IX. Betriebsvereinbarung Sucht Abgrenzung der Disziplinarmassnahmen von den Hilfeleistungen des Arbeitgebers Gesetz des Betriebes 12

13 Disziplinarmassnahmen Hilfestellungen Interventions- und Stufenprogramme stehen für Transparenz und sorgen für Gleichbehandlung Vortragsübersicht VIII.Rechtliche Verantwortung des Vorgesetzten in Akutsituationen IX. Betriebsvereinbarung Sucht Abgrenzung der Disziplinarmassnahmen von den Hilfeleistungen des Arbeitgebers X. Psychologische und gesellschaftliche Aspekte 13

14 Recht ist immer auch ein seelisches Phänomen... Die Interdependenz zwischen Recht und Psyche ist in kaum einem Rechtsgebiet so deutlich wie im Arbeitsrecht. Zwar versteht das moderne Arbeitsrecht das Arbeitsverhältnis, wie eingangs dargelegt, heute auch als einen Austausch von Dienstleistungen, entscheidend ist jedoch, daß der Mensch sich und nicht nur seine Dienstleistung einbringt, seine ganze Person. Insofern handelt es sich um fremdbestimmte Arbeit. Vortragsübersicht VIII.Rechtliche Verantwortung des Vorgesetzten in Akutsituationen IX. Betriebsvereinbarung Sucht Abgrenzung der Disziplinarmassnahmen von den Hilfeleistungen des Arbeitgebers X. Psychologische und gesellschaftliche Aspekte XI. Überblick über aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung auch im Hinblick auf das AAG 14

15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG Prävention lohnt sich für das Unternehmen und erst recht für die betroffenen Menschen. 15

Vortragsübersicht I/II. Vortragsübersicht. Vortragsübersicht II/II. Vortragsübersicht. Arbeitsrechtliche Aspekte bei Sucht. Dr.

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