Wie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt?

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1 Wie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt?

2 Übersicht Der Vortrag enthält folgende Punkte: Vorstellung Betreuung gemäß BGV A 2 (bis 2010) Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 (ab 2011) Änderungen gemäß DGUV Reaktion der Unternehmer Reaktion der Arbeitsmediziner Entwicklung Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit Resümee Diskussion 2

3 Vorstellung Darf ich mich vorstellen? - Hans-Heinrich Post, Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau - Von 2002 bis 2010 Betriebsingenieur und Technischer Planer bei MAGNA STEYR Car Top Systems - Seit 2006 zusätzlich - Sicherheitsfachkraft > von 2007 bis 2008 Ausbildung dazu bei der BGM - Seit 2009 Gastreferent bei der BGHM für Seminare der Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsmeister - Im September 2010 erfolgte die Gründung der Firma Ingenieurdienstleistungen Arbeitssicherheit Post 3

4 Betreuung gemäß BGV A 2 Festgelegte Einsatzzeiten getrennt für Arbeitsmedizin und sicherheitstechnische Betreuung Quelle: BGV A 2 4

5 Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 Gemeinsame Einsatzzeiten für Arbeitsmedizin und sicherheitstechnische Betreuung! Quelle: DGUV Vorschrift 2 5

6 Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 - Die Zeiten für die Grundbetreuung sind noch relativ einfach da ähnlich zur BGV A 2 zu ermitteln. Dies erfordert jedoch nicht nur die Ermittlung des korrekten WZ-Codes, sondern auch die Ermittlung der richtigen Aufteilung der Zeit zwischen Fachkraft und Arbeitsmediziner. - Die Ermittlung der betriebsspezifischen Betreuung sieht schon deutlich umfangreicher aus. Hier ist der Unternehmer aktiv gefordert, sich mit seinen betrieblichen Erfordernissen auseinander zu setzen. 6

7 Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 Quelle: DGUV Vorschrift 2 7

8 Änderungen gemäß DGUV der DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG der DGUV Vorschrift 2 wird ein völlig neues Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung eingeführt: Im Mittelpunkt stehen ein moderner, bedarfsorientierter Arbeitsschutz und die damit verknüpften Aufgaben und Leistungen der betrieblichen Akteure veränderte Philosophie fördert die aktive Beschäftigung mit dem Arbeitsschutz. Sie erfordert einen kontinuierlichen Dialog zwischen Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Unternehmer unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung Längerfristig erhöht sich dadurch die Qualität der Arbeitssicherheit und des Quelle: DGUV 8

9 Reaktion der Unternehmer Aus meiner Erfahrung unterscheide ich drei Typen von Unternehmern: (oder ihrer Vertreter vor Ort) - Typ1: Diejenigen, die den Arbeitsschutz zwar als gesetzliche Pflicht anerkennen, die sie erfüllen, sich aber nicht weiter damit auseinandersetzen - Typ 2: Diejenigen, die sich zwar für die Belange des Arbeitsschutzes interessieren, die Umsetzung aber ganz dem externen Berater überlassen - Typ 3: Diejenigen, die sich mit dem Arbeitsschutz befassen und seine Umsetzung im Betrieb aktiv mitgestalten 9

10 Reaktion der Unternehmer Wie äußert sich diese Einstellung? Typ 1: - kennt von der DGUV Vorschrift 2 vor allem die Reduzierung der Zeiten für die Grundbetreuung - fragt nicht nach Inhalten, sondern nur nach Kosten und Nachweisen, weshalb er die Notwendigkeit der - meldet keine betrieblichen Veränderungen und gibt auch nur auf spezielle Nachfrage Auskunft - macht von sich aus keine Termine und wundert sich nicht, wenn er über längere Zeit nicht besucht wird 10

11 Reaktion der Unternehmer Wie äußert sich diese Einstellung? Typ 2: - bevorzugt weiterhin eine Ermittlung der Einsatzzeiten analog zur BGV A2 - fühlen - ist auch bereit, dafür in zusätzliche Betreuungszeiten - meldet betriebliche Veränderungen und gibt auch auf Nachfragen Auskunft - macht von sich aus keine Termine, freut sich aber, wenn er besucht wird 11

12 Reaktion der Unternehmer Wie äußert sich diese Einstellung? Typ 3: - ermittelt die Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2 in Zusammenarbeit mit Fachkraft und Arbeitsmediziner - nimmt an Terminen regelmäßig teil und macht auch von sich aus Termine - arbeitet aktiv im Arbeitsschutz mit => bei ASA-Sitzungen, Gefährdungsbeurteilungen oder der Erstellung von Dokumenten - fördert die Zusammenarbeit von Fachkraft und Arbeitsmediziner 12

13 Reaktion der Arbeitsmediziner Wie reagieren die Arbeitsmediziner? - grundsätzlich klappt die Zusammenarbeit von Fachkraft und Arbeitsmediziner gut und es zeigt sich auch hier eine positive Entwicklung hin zu einer engeren und besseren Zusammenarbeit Aber - auch bei Arbeitsmedizinern gibt es Vertreter, die nach 1 oder Typ 2 reagieren - diese sind aber erfreulicher Weise die große Ausnahme 13

14 Entwicklung Gibt es eine Entwicklung? - die Intention der neuen Vorschrift scheint langsam anzukommen - dabei gilt es nicht, Einsatzzeiten nachzuweisen, sondern erledigte Aufgaben - damit wächst das Verständnis für die Arbeit der Fachkraft und des Arbeitsmediziners - Die gute Zusammenarbeit setzt sich zwischen den Arbeitsmedizinern und Fachkräften fort, die nun ebenfalls enger zusammenarbeiten 14

15 Aufgaben der Fachkraft Wie kann die Fachkraft positiv unterstützen? - Der Unternehmer soll umfassend beraten und unterstützt werden - Er soll das Gefühl haben, sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren zu können, ohne dabei den Arbeitsschutz aus den Augen zu verlieren - Eine gute Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner stärkt das Vertrauen in die sicherheitstechnische Betreuung und ein insgesamt funktionierendes System 15

16 Aufgaben der Fachkraft Was muss die Fachkraft noch bedenken? - Der Unternehmer soll regelmäßig wiederkehrend auf die Aufgaben in den Anhängen 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 hingewiesen werden, um mit ihm die vollständige Abarbeitung sicher zu stellen - grundsätzlich muss dabei immer wieder darauf hingewiesen werden, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit nur beratend tätig ist Zuständig ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit verantwortlich ist und bleibt der Unternehmer! (oder sein Vertreter vor Ort) 16

17 Resümee Resümee - Die Idee einer Reformation des betrieblichen Arbeitsschutzes war und ist grundsätzlich gut - Das komplette System kann sich aber nicht über Nacht, durch Inkrafttreten einer neuen Vorschrift ändern - Eine Handlungsanleitung gleicher Stärke, der eigentlichen Vorschrift, dokumentierte den akuten Handlungsbedarf - Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt haben den Neuerungen gleichermaßen skeptisch entgegen gesehen - Die Entwicklung ist positiv und zeigt, dass der Weg richtig ist, es wird jedoch noch dauern, bis sie abgeschlossen ist! 17

18 Diskussion Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18

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