ApK LV Berlin e.v. - Symposium am 13. September 2013:
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- Bernt Boer
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1 Crämer, Vortrag UN ApK LV Berlin e.v. - Symposium am 13. September 2013: UN-Behindertenrechtskonvention für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion in der Psychiatrie Wie viel Teilhabe und Selbstbestimmung ist in der psychiatrischen Behandlung möglich?. Jutta Crämer - Vortrag am zum Thema Arbeit Sehr geehrte Gäste, liebe Mitglieder, bevor ich mich mit dem Thema Arbeit und der UN-Behinderten-Rechts-Konvention beschäftigt habe, habe ich ins Internet geschaut, um zu sehen, welche Stellungnahmen dort vorliegen, natürlich auch, was der Berliner Senat hierzu veröffentlich hat. Mir schwirrte der Kopf, denn, und das muss ich sagen, sie finden etliche Forderungen und Stellungnahmen zur UN-Behindertenrechtskonvention. Besonders erfreut mich die gemeinsame Stellungnahme der Sozialverbände, dabei sind auch der Bundesverband der Betroffenen (Bopp), der Bundesverband der Angehörigen und die Fachverbände, z.b. Aktion Psychisch Kranke. Ich habe zum Thema Arbeit Ihnen auszugsweise diese Stellungnahmen fotokopiert und wer möchte, kann sie auf unserem Büchertisch sich abholen. Bevor ich beginne, möchte ich noch kurz auf den Text des Art. 23 hinweisen. Schon im Jahre 1948 wurden in den Menschenrechten im Art.23 auf die Bedeutung von Arbeit für alle Menschen hingewiesen. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist dieser Anspruch jetzt rechtswirksam im Art.27 formuliert. Das bedeutet, die Konvention ist seit 2009 Gesetz geworden und muss bis zum Jahre 2020 umgesetzt werden. Für das Thema Arbeit bedeutet das, dass Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Hier kann ich als Angehörige nur feststellen, dass wir in Berlin weit von einer derartigen Situation entfernt sind. Die Statistiken der Arbeitsämter belegen, dass behinderte Menschen am allgemeinen Aufschwung am Arbeitsmarkt nicht teilnehmen. Aus diesem Grunde stehe ich heute als Angehörige hier. Ich möchte die Frage stellen, wie
2 Crämer, Vortrag UN weit in Berlin - im Jahre 2013 die Planungen gediehen sind bzw. ob es bereits Umsetzungen und wo gibt. Seit etlichen Jahren, ungef. 20 Jahre, berate ich ehrenamtlich in unserem Angehörigenverband auch zum Thema Arbeit, Ausbildung, berufliche Rehabilitation, Schwerbehindertenausweis und alles, was mit dem Thema Arbeit zusammenhängt. Aber was veranlasst arbeitsuchende Betroffene, zu uns zu kommen, zum Angehörigenverband? Arbeitsuchende Betroffene kommen natürlich erst zu uns, wenn sie offensichtlich nicht mehr weiter wissen. Wenn sie für ihren berechtigten Wunsch, am Arbeitsleben teilzunehmen, keine Unterstützung, wenig oder sogar keine Informationen erhalten. Mir fällt bei meinen Beratungsgesprächen immer wieder auf, dass die Betroffenen kommen und sagen, ich suche Arbeit, von der ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Oder, Das Schlimmste ist, nichts zu tun zu haben. Berechtigte Wünsche und Ansprüche für jeden Menschen. Das bestätigt auch die UN- Behindertenrechtskonvention. Allerdings sieht die Wirklichkeit anders aus. Die betroffenen Arbeitsuchenden kommen zum Angehörigenverband, wenn sie feststellen müssen, dass z.b. der Berater im Jobcenter, ihre berufliche Situation und ihre persönliche Belastbarkeit nicht würdigt, auf ihre persönliche Lebenssituation und auch auf ihre Berufswünsche nicht eingeht. Oder, wenn sie sich Hilfe suchend an ihren Arzt wenden, aber auch dort oft nicht die Unterstützung erfahren, die sie für die Weiterführung ihres beruflichen Lebens benötigen. Im Gegenteil, die Wünsche der betroffenen Menschen, sich einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt zu suchen, werden von den Beratern oft als unrealistisch gesehen. Es wird höchst selten versucht, sie bei ihrer Arbeitssuche zu unterstützen, ihnen einen Jobcoach oder den Integrationsfachdienst an die Seite zu stellen und den Versuch zu wagen, sich dem Arbeitsleben wieder zu stellen. Wir haben in unserem Angehörigenverband eine Mitgliederbefragung durchgeführt, die u.a. ergeben hat, das fast alle Befragten mit ihrer aktuellen Arbeitssituation unzufrieden sind. Von 109 Befragten möchten 106 auf dem 1. Arbeitsmarkt, aber teilweise auch auf dem beschützten Arbeitsmarkt arbeiten. Wobei etliche ausgeführt haben, dass es für sie wichtig ist, auch entsprechende Hilfestellung zu erhalten. Etliche der Teilnehmer haben angegeben, dass sie niemals eine berufliche Beratung erhalten haben. Von 109 Befragten erhalten 70 Personen eine Rente wegen Er-
3 Crämer, Vortrag UN werbsminderung bzw. eine Grundsicherung. Konkretere Zahlen werden im ApK erst später zur Auswertung kommen. Seit Jahren besteht die Tendenz, die Personengruppe der seelisch beeinträchtigten Menschen möglichst schnell in die Rente zu schicken. Der Satz Rehabilitation vor Rente greift bei dieser Personengruppe meistens nicht. In Berlin fehlen noch immer Angebote von medizinischer/ beruflicher Rehabilitation (sog.rpk), obwohl die Träger seit Jahren dafür kämpfen. Abgesehen davon, sollten auch die Sozialversicherungs-Träger, damit meine ich besonders die Krankenversicherung und die Rentenversicherung, daran interessiert sein, dass die Personengruppe der psychisch Beeinträchtigten wieder beruflich eingegliedert wird und somit auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden können. Die Aktion Psychisch Kranke (APK) stellte in einer Studie für die Bundesregierung fest, dass Arbeit und Ausbildung erst an letzter Stelle für die Behandler kommen. Dadurch greifen Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben erst viel zu spät oder gar nicht. Informationen über Fördermöglichkeiten, über die Möglichkeit ein berufliches Training im BTZ durchzuführen, über Umschulungsmaßnahmen erreichen die Betroffenen in den meisten Fällen nicht. Eine Vernetzung dieser Stellen untereinander erfolgt bis heute auch nur unzureichend. An dieser Stelle werden die Betroffenen alleine gelassen. Im Laufe der Jahre, wenn die negativen Erfahrungen mit den Beratern, aber auch besonders mit den Jobcentern zunehmen, gehen bei den Arbeitsuchenden das Zutrauen und das Selbstbewusstsein, auch in Hinblick auf ihre beruflichen Fähigkeiten, verloren. Das hin und her Geschiebe empfinden sie, wie sie mir berichten, als würdelos und führt sie oft wieder in die Erkrankung zurück. Ich erfahre immer wieder, wie froh manch ein arbeitsloser Betroffener ist, wenn ich auf die Zuverdienstbereiche oder die Beschäftigungstagesstätten in Berlin verweisen kann. Auch wenn es dafür nur einen Stundenlohn von 1,50 gibt. Wichtig ist für diese Menschen endlich wieder tätig zu werden, eine Tagesstruktur zu haben, nicht mehr nur in der eigenen Wohnung alleine sitzen zu müssen und abzuwarten. Allerdings, das muss ich auch noch erwähnen, haben manche Träger im Zuverdienstbereich für einen Arbeitsplatz eine Wartezeit von bis zu 3 Jahren. Wie oft er-
4 Crämer, Vortrag UN lebe ich die Enttäuschung der Betroffenen mit, wenn es trotz sogenannter regionaler Pflichtversorgung, auch hier für sie keine Betätigungsmöglichkeit gibt. Es gibt zu wenig Arbeitsplätze auch in diesem Bereich. Die Zahlen der psychischen Erkrankungen nehmen immer mehr zu, das ist allen bekannt. Die Zuverdienstbereiche in Berlin müssen daher wesentlich besser finanziert werden. Weitere Arbeitsplätze müssen geschaffen werden. Sicher wäre es auch gut, wenn es auch hier Arbeitsplätze geben würde, die vielleicht nicht nur in einer Wäscherei, Cafeteria oder Töpferei sich befinden. Ich stelle bei meinen Beratungen immer wieder fest, dass der IT-Bereich bei allen Sozialenfirmen fast nicht vorhanden ist, obwohl sehr viele Arbeitsuchenden gerade hier arbeiten möchten,ausgebildet werden möchten. Uns sind im ApK die Bestrebungen von einigen Institutionen Arbeitsplätze zu schaffen bekannt, aber auch hier fehlt das Geld. Ich denke da an die Bestrebungen so mancher bezirklicher Psychosozialer Arbeitsgemeinschaften, ich denke an Gesundheitsstadt Berlin e.v.. Zuverdienstbereiche, Werkstätten für behinderte Menschen können jedoch nur erste Schritte sein, um wieder einen Weg ins Berufsleben zu finden. Gerade vor Kurzem habe ich gehört, dass ein Betroffener seit 10 Jahren für 1,50 E die Stunde in einer Zuverdienstfirma gearbeitet hat. Da ist aus meiner Sicht der Wurm drin, hier hätten schon weitere Schritte erfolgen müssen. Für die Menschen, für die ein Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vielleicht noch nicht angesagt ist, sollten weitere Integrationsunternehmen gegründet werden. Hier sind die realen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu finden, hier wird zusammengearbeitet mit Menschen ohne Behinderung. Außerdem gibt es hier tariflich bezahlte Arbeitsplätze, auch mit entsprechender beruflicher Begleitung. Mir ist bekannt, dass die Werkstätten schon ausgelagerte Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt geschaffen haben, aber nur ein geringer Prozentsatz der Behinderten es schaffen, dort einen festen Arbeitplatz zu erhalten. Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass das alles viel Geld kostet. Aber hier müssen die Bundesregierung und der Senat zusätzlich Haushaltsgelder einstellen.
5 Crämer, Vortrag UN Mit Interesse habe ich im Internet die behindertenpolitischen Leitlinien der Senatsverwaltung vom zum Punkt 4. Arbeit und Beschäftigung gelesen. Hieraus zitiere ich nur auszugsweise: Arbeit und Beschäftigung im Sinne von: Das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt unter grundsätzlicher unentgeltlicher Zurverfügungstellung der behinderungsbedingt notwendigen Nachteilsausgleiche. Die Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderung zu inklusiven Beschäftigungsangeboten weiterzuentwickeln. Außerdem soll größtmögliche Teilhabe am Arbeitsleben sichergestellt werden, Integrationsprojekte und Beschäftigungsmöglichkeiten für erwerbsgeminderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt gefördert werden und auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben hingewirkt werden. Was auch immer das genau im Einzelnen heißen soll. Wir alle, damit meine ich Betroffene, Angehörige, Sozialverbände, die Fachverbände, z.b. die Aktion Psychisch Kranke damit meine ich aber auch die Gewerkschaften sollten gemeinsam, die Umsetzung des Rechtsanspruchs auch auf Arbeit aufmerksam in Berlin verfolgen. Lassen sie uns nicht müde werden, nachzufragen, inwieweit die Vorgaben der UN- Konvention in der Praxis umgesetzt werden. Wenn noch nicht, so gilt es, unverzüglich aktiv zu werden. (Übrigens ist das auch eine Forderung der Aktion Psychisch Kranke) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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