Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Biologie am Rhein-Gymnasium in Köln-Mülheim

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1 Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Biologie am Rhein-Gymnasium in Köln-Mülheim I. Allgemeine Grundsätze Festgelegte Beurteilungskriterien werden zu Beginn des Schulhalbjahres den Schülerinnen und Schülern mit Verweis auf die Homepage deutlich gemacht. Es wird nur bewertet, was im Rahmen des Unterrichtsgeschehens gelernt werden konnte. Dies bezieht sich auch auf außerschulische Lernorte wie z.b. Exkursionen. Die einzige Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang die Erstellung einer Facharbeit in der Q1, die nach einem gesonderten schulinternen Beurteilungsbogen bewertet wird. Beiträge können in mündlicher, schriftlicher und praktischer Form erbracht werden. In die Bewertung geht der Erwerb konzept- und prozessbezogener Kompetenzen gleichermaßen ein. Bei individuellen Bewertungen ist besonders auf den richtigen Gebrauch der Fachsprache und die Qualität der Beiträge zu achten. Bei individuellen schriftlichen Arbeitsbeiträgen ist neben der inhaltlichen Qualität auch auf sprachliche Richtigkeit und Rechtschreibung zu achten, die im Rahmen der Möglichkeiten verbessert werden. Die Kontinuität der Mitarbeit und individuelle Lernprogression soll dabei ebenfalls berücksichtigt werden. Im Verlaufe der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler sukzessive mit der Nutzung der Operatoren vertraut gemacht. Zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung wird in der Einführungsphase die Operatoren- Schreibweise als Standard bei den Klausuraufgaben eingeführt. Die Grundsätze zur Leistungsbewertung sind festgelegt in: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II-Gymnasium/Gesamtschule, Biologie, Schriftenreihe Schule in NRW, Nr.4722, MSWWF des Landes NRW, Kapitel 4, S.88 ff, Düsseldorf, II. Leistungsbewertung für die Sekundarstufe II a) schriftliche Leistungen / Klausuren In Anlehnung an die Abiturvorgaben des zuständigen Ministeriums sollen in Klausuren ab der Q1 alle Anforderungsbereiche sowie die Darstellungsleistung angemessen berücksichtigt werden. Die Prozentangaben verstehen sich hier als Orientierung, von denen kleinere Abweichungen je nach Aufgabenstellung und Jahrgangsstufe unabdingbar sind (siehe auch Tab. 1): Inhaltliche Leistung (AFB I-III) AFB I (Reproduktion) ABF II (Anwendung) ABF III (Transfer) Die Darstellungsleistung... Leistungskurs Grundkurs 20 % 20 % 50 % 50 % 30 % 30 %...wird jeweils zu 10 % berücksichtigt...wird jeweils zu 10 % berücksichtigt Tab. 1 Leistungsbewertung der schriftlichen Leistungen

2 Die Klausuren werden dabei nach dem im Abitur üblichen Punkteraster benotet (siehe Tab. 2). Anteil in % Note Punkte > Tab. 2: Punkteraster für die Benotung von Klausuren b) schriftliche Leistung / Facharbeit In der Jahrgangsstufe Q1 kann die zweite Klausur durch die Anfertigung einer Facharbeit ersetzt werden. Die Beurteilungskriterien für Facharbeiten regelt ein für alle Fächer verbindliches schulinternes Bewertungsraster, das formale Aspekte, methodisches Vorgehen und die inhaltliche Qualität der Arbeit berücksichtigt. Die Schülerinnen und Schüler treten an den Lehrer mit einem Themenvorschlag heran. Bevorzugt sollten die Schülerinnen und Schüler Experimente konzipieren, durchführen und auswerten. Möglich sind aber auch die Dokumentation von Naturbeobachtungen, und Auswertung von Umfragen, Bau und Evaluation von biologischen Modellen oder ähnliche praktische Aspekte sowie eine Literaturbearbeitung.

3 c) sonstige Mitarbeit Erfasst werden Qualität, Quantität und Kontinuität von Beiträgen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der Unterrichtseinheit. Diese können von einzelnen Schülerinnen oder Schülern, bzw. von Schülergruppen eingebracht werden. Zu solchen mündlichen, schriftlichen oder praktischen Formen von Unterrichtsbeiträgen zählen beispielsweise: Qualität und Quantität mündlicher Beiträge zum Unterrichtsgespräch wie o Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellung von Zusammenhängen oder Bewertung von Ergebnissen o Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagrammen o Beschreibung von Sachverhalten in der adäquaten Fachsprache Memorieren von Inhalten Selbstständigkeit bei der Planung von Experimenten Verhalten beim Experimentieren o Selbstständigkeit, Ausdauer, Beachtung der Vorgaben, Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, o Sorgfalt im Umgang mit Geräten etc., Genauigkeit bei der, Beteiligung an Aufräumtätigkeiten Erstellung von Dokumentationen, Präsentationen, Protokollen, Lernplakaten, naturwissenschaftlichen Skizzen Anfertigung von Präparaten oder Sammlungen Erstellen und Vortragen eines Referates inklusive eines sinnvollen und übersichtlichen Handouts für die Mitschülerinnen und Mitschüler (max. 1 pro Halbjahr) Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit Gelegentliche angekündigte schriftliche Übungen über den Inhalt der letzten 4 Stunden (maximal zwei pro Halbjahr, maximal je 20 Minuten Dauer) Unangekündigte schriftliche Überprüfungen der Hausaufgaben d) Zusammensetzung der Gesamtnote Die Gesamtnote setzt sich zu gleichen Teilen aus den Ergebnissen der schriftlichen Leistung (50%) wie aus der sonstigen Mitarbeit (50%) zusammen, wobei pädagogischer Spielraum erhalten bleiben muss, z.b. für die Berücksichtigung einer Lern- und Leistungsprogression.

4 e) Notenfindung Die Note ergibt sich aus folgender Bewertungstabelle: Note (Punkte) 1 (15-13) 2 (12-10) 3 (9-7) 4 (6-4) 5 (3-1) Mündliche Beiträge* (Unterrichtsgespräch, Referat, Ergebnispräsentation) - hohe eigeninitiative Beteiligung - regelmäßige Einbringung eigenständiger gedanklicher Leistungen als Beitrag zur Problemlösung - Übertragung von Gelerntem auf neue Sachverhalte - Aufwerfen neuer Fragestellungen und vertiefender Einsichten - häufige eigeninitiative Beteiligung - Verständnis und richtige Erklärung schwieriger Sachverhalte - häufige und richtige Benutzung von Fachausdrücken - Herstellung von Zusammenhängen zu früher Gelerntem - regelmäßige eigeninitiative Beteiligung - häufig richtige eigenständige Aussagen - zielgerichtete Formulierung von Verständnisfragen - geringe eigeninitiative Beteiligung - überwiegend richtige Beantwortung einfacher oder reproduktiver Fragen - keine bzw. minimale eigeninitiative Beteiligung - grundlegende Inhalte können auf Anfrage nicht oder nur falsch beantwortet werden Schriftliche Beiträge* (Film-/Versuchs-/ Exkursionsprotokoll, Referat, Lernzielkontrolle, Hausaufgabe) - regelmäßige und termingerechte Anfertigung - überdurchschnittlich saubere und übersichtliche Gestaltung - inhaltlich fehlerfrei, differenziert und problemorientiert - eigenständige thematische Auseinandersetzung - regelmäßige Anfertigung der Beiträge - saubere und übersichtliche Gestaltung - inhaltlich fehlerfrei, aufgabenbezogen und zufriedenstellend differenziert - in der Regel Anfertigung der Beiträge - zufriedenstellende Gestaltung - inhaltlich weitgehend fehlerfrei, aufgabenbezogen und zufriedenstellend differenziert - in der Regel Anfertigung der Beiträge - inhaltlich frei von schwerwiegenden Fehlern und am Thema orientiert - seltene Anfertigung der Beiträge - unsaubere und weitgehend unstrukturierte Gestaltung - inhaltlich fehlerhaft und kaum an der Aufgabe orientiert Kooperative Arbeitsformen* (Partner-/Gruppenarbeit, Referat, Plakat, Experiment, Projektarbeit, Film-/Versuchs-/ Exkursionsprotokoll) - Maßgebliche Mitwirkung an der Planung und - Einbringung besonderer Kenntnisse und zielführender Ideen - umfassende, strukturierte und überzeugende Darstellung des Verlaufs und der Ergebnisse der Arbeit - aktive Mitwirkung an der Planung und - Einbringung eigener Kenntnisse - vollständige, richtige und verständliche Darstellung des Verlaufs und der Ergebnisse der Arbeit - Beteiligung an der Planung und - Einbringung aufgabenbezogener Kenntnisse - richtige und nachvollziehbare Darstellung des Verlaufs und der Ergebnisse der Arbeit in den wesentlichen Punkten - Beteiligung an der - Einbringung von Kenntnissen - grundsätzliche Darstellung des Verlaufs und der Ergebnisse der Arbeit - geringe Beteiligung an den Arbeiten - keine Einbringung von Kenntnissen - unzureichende Erklärung des Verlaufs und der Ergebnisse der Arbeit Fazit Anforderungen in ganz besonderem Maße. AFB I, II, III Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen AFB I, II, (III) Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen AFB I, II Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen. AFB I Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar. 6 (0) - dem Unterricht wird in keiner Weise gefolgt - Verweigerung jeglicher Mitarbeit - keine Anfertigung von beurteilbaren Beiträgen - keine Beteiligung an den Arbeiten - unfähig, den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit darzustellen * Die genannten Leistungsbereiche müssen nicht zwangsläufig in ihrer Gesamtheit im Unterricht abgedeckt werden. (AFB: Anforderungsbereich) AFB (I) Anforderungen nicht. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind.

5 III. Klausurplan für die Sek. II Folgender Klausurplan ist für die Sek. II gültig: Einführungsphase Qualifikationsphase 1 Qualifikationsphase 2 1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj 1. Hj. 2. Hj. Anzahl Dauer GK 2 U-Std. 2 U-Std. 2 U-Std. 2 U-Std. 3 U-Std. 3 Zeitstunden Dauer LK: U-Std. 4 U-Std. 1.Kursabschnitt: 4 U-Std. 2. Kursabschnitt: 5 U-Std. 4 ½ Zeitstunden IV. Leistungsbewertung für die Sekundarstufe I Die Leistungsbewertung beruht, über die im Kernlehrplan Sek. I genannten Aspekte hinaus, auf folgenden Punkten: Es gelten dieselben Grundsätze zur Leistungsbewertung wie in der Sek. II, nur modifiziert für die jeweilige Klassen- bzw. Altersstufe und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Beiträge können in mündlicher, schriftlicher oder praktischer Form erbracht werden, wobei besonders auf die Kontinuität und Qualität der Beiträge Wert gelegt wird. Es können schriftliche Übungen und Referate zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Sie gehen ebenso wie längere, zusammenhängende mündliche Beiträge in die Bewertung ein. Zusätzlich zu den genannten Kriterien kann die Führung eines Heftes eine besondere Rolle spielen. Insbesondere die Qualität, Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit und Art der Darstellung, Gliederung, Sauberkeit und Übersichtlichkeit der schriftlichen Beiträge und Zeichnungen, Tafelbilder, Schemata und diktierten Merksätzen sowie die sprachliche Richtigkeit werden zur Bewertung herangezogen. V. Quellen SchulG vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006, 48 Grundsätze der Leistungsbewertung APO-GOSt vom 5. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. März 2009 (G9 alt, letztmals G9 und G8), 3. Abschnitt Leistungsbewertung Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule in NRW Biologie vom 1. August 1999, Kapitel 4 Lernerfolgsüberprüfungen, insbesondere 4.2 Beurteilungsbereich Klausuren; 4.3 Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit

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