Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung
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- Elke Breiner
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1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Große Anfrage nach 24 BezVG Fraktion DIE LINKE Drucksachen Nr.: Datum: XX/ Beratungsfolge Gremium Datum Antwort: Vertrag für Hamburg/Vereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft: Wie viele geförderte Wohnungen des 1. und 2. Förderweges wurden im Bezirk in der Zeit von 03/2011 bis 12/2013 tatsächlich gebaut? Fragesteller: Olaf Harms, Bernhard-Stietz-Leipnitz, Christine Detamble-Voss, Renate Hercher- Reis, Sandra Clemens Der Senat hat zu Beginn der Legislaturperiode verkündet, den Bau von jährlich neuen Wohn-ungen mit der Wohnungswirtschaft verabreden zu wollen. Davon sollen im 1. Förderweg und 800 weitere im neu geschaffenen 2. Förderweg finanziert werden. Es geht also in dieser Legislatur-periode um insgesamt neue Wohnungen davon im 1. und im 2. Förderweg zu bauende neue Wohnungen. Der Senat erhob dies zu einer seiner zentralen Forderungen für diese Legislaturperiode. Erinnern wir uns: ca. 42 % der Hamburger Haushalte haben einen Anspruch auf einen 5-Schein, d.h. auf eine Sozialwohnung. Jährlich fallen Sozialwohnungen aus der Preisbindung. Allein im Jahr 2013 sind dies ca Wohnungen. Hamburg hat einen jährlichen Grundbedarf von neuen Wohnungen. Nicht berücksichtigt ist der zusätzliche Bedarf an Wohnungen, der aus dem Anwachsen der Bevölkerung Hamburgs durch den sogenannten Wanderungsgewinn. Er beläuft sich in 2013 auf ca Menschen. Zusätzlich fallen jährlich ca. 800 Wohnungen durch Abbruch fort. In den vergangenen Jahren ist durch einen erheblich unter der Nachfrage liegenden Wohnungsneubau ein Fehlbestand von ca Wohnungen entstanden. Will man diesen in einem überschaubaren Zeitraum von ca. 10 Jahren abbauen und dem akuten Mangel damit wirklich begegnen, sind jährlich zusätzlich Wohnungen erforderlich. Die Vereinbarung des Senates mit der Wohnungswirtschaft, die 2011 abgeschlossen wurde, verpflichtet diese zu nichts Konkretem. Die beteiligten Verbände haben es lediglich übernommen daraufhin zu wirken, dass die Mitgliedsbetriebe sich an der gewaltigen Aufgabe durch entsprech-ende Investitionen beteiligen. Der Senat soll für die Bereitstellung von geeigneten Bauflächen sorgen. Den Bezirksämtern kommt die Aufgabe zu, durch das verstärkte Auflegen von neuen Bebauungsplänen (B-Pläne) und Verstärkung bei der Erteilung von Baugenehmigungen, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung: 1) Wie viele und welche B-Pläne mit wie vielen Wohneinheiten wurden seit dem Februar 2011 neu aufgelegt? Bitte nach B-Plan-Bezeichnung und Stadtteilen unterscheiden. Seite: 1/6
2 Seit Februar 2011 wurden im Bezirk Hamburg-Mitte 10 Bebauungspläne mit insgesamt 738 Wohneinheiten neu aufgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bebauungspläne, die vor Februar 2011 bereits eingeleitet worden sind und sich noch im laufenden Verfahren befinden, gemäß der Fragestellung hier nicht erfasst werden. D.h.- die mit der Großen Anfrage verfolgte Bilanzierung ist unvollständig und damit nur bedingt aussagekräftig. B-Plan Anzahl neuer WE St. Georg Billstedt 108 / Horn 48 0 Billstedt Billstedt Hammerbrook Hammerbrook 11 0 Neustadt Neustadt 40 0 Neustadt 50 / HH-Altstadt Rothenburgsort Summe B-Pläne = 10 Summer neuer WE = 738 1a) Wie viele Bauanträge auf Grundlage dieser B-Pläne, mit wie vielen Wohneinheiten wurden bis Ende 2013 eingereicht und wann sind diese genehmigt worden bzw. wann ist mit deren Genehmigung zu rechnen. Bitte tabellarisch nach Stadtteilen geordnet aufführen. 1b) Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele dieser Wohnungen konkret gebaut werden sollen und wann? Wenn ja, bitte um tabellarische Angaben nach Stadtteilen geordnet. Die folgende Aufstellung berücksichtigt Wohnbauvorhaben, die im Geltungsbereich der oben aufgeführten Bebauungspläne seit dem beantragt wurden. Stadtteil Bauanträ ge 1 Wohneinheit Belegenheit en An der Alster 42/Koppel wird nicht ausg eführt Erteilung der Genehmigung ferti g im Bau voraus. 1. Hälfte St. Georg Schleemer Weg voraus. 1. Hälfte Billstedt Sonninstraße 0 (Haus I) 129 Oktober voraus. Februar 1 Sonninstraße 0 (Haus II) Sonninstraße 0 (Haus III) 114 November Hammerbrook noch nicht begonne n 2) Wie viele beschlossene, aber nicht oder nicht vollständig umgesetzte B-Pläne der Jahre 2001 bis 2011, mit wie vielen Wohneinheiten befinden sich in dieser Wahlperiode in der konkreten Umsetzung? Bitte nach B-Plan-Bezeichnung und Stadtteilen unterscheiden. Mit Stand Januar 2014 befinden sich 6 zwischen 2001 und 2011 beschlossene Bebauungspläne mit insgesamt etwa 605 Wohneinheiten in der konkreten Umsetzung. Weitere Wohneinheiten aus anderen Bebauungsplänen, die in dieser Wahlperiode bereits vollständig umgesetzt wurden, sind hier nicht aufgeführt. Seite: 2/6
3 B-Plan Anzahl neuer WE Billstedt St. Pauli Finkenwerder 42 0 Hamburg Altstadt Wilhelmsburg 86 0 Wilhelmsburg Summe B-Pläne = 6 Summe neuer WE = 605 2a) Wie viele Bauanträge auf Grundlage dieser B-Pläne, mit wie vielen Wohneinheiten wurden bis Ende 2013 eingereicht und wann sind diese genehmigt worden bzw. wann ist mit deren Genehmigung zu rechnen? Bitte tabellarisch nach Stadtteilen geordnet aufführen. 2c) Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele dieser Wohnungen konkret gebaut werden sollen und wann? Wenn ja, bitte um tabellarische Angaben nach Stadtteilen geordnet. Wohneinheit Stadtteil Bauanträge Belegenheit en Erteilung der Genehmigung fertig im Bau 1 Honiggrasweg 1 3 Mai Honiggrasweg 14 4 August Honiggrasweg 2 6 Juni Hans-Rubbert-Straße Mai Hans-Rubbert-Straße Juni Hans-Rubbert-Straße Juni wird nicht ausgef ührt noch nicht begonnen 1 Hans-Rubbert-Straße 11 1 Dezember Hans-Rubbert-Straße November Hans-Rubbert-Straße 13 1 Dezember Hans-Rubbert-Straße 15 1 April Hans-Rubbert-Straße 17 1 Mai Hans-Rubbert-Straße 19/21 2 Februar Hans-Rubbert-Straße September Hans-Rubbert-Straße 27 1 Mai Hans-Rubbert-Straße 31/33 2 Dezember Hans-Rubbert-Straße 35/37 3 Januar Hans-Rubbert-Straße 39 1 Dezember Hans-Rubbert-Straße 43 1 Januar Hans-Rubbert-Straße 45 1 Januar Hans-Rubbert-Straße 47 1 Dezember Hans-Rubbert-Straße 49 1 Dezember Hans-Rubbert-Straße 51 1 November Hans-Rubbert-Straße 53 1 Juli Hans-Rubbert-Straße 55 1 April Hans-Rubbert-Straße 57 1 März Hans-Rubbert-Straße 58 5 Oktober Hans-Rubbert-Straße 75/77 1 Januar Hans-Rubbert-Straße 82 3 Mai Hans-Rubbert-Straße 88 3 April Hans-Rubbert-Straße 91 6 Dezember Hans-Rubbert-Straße 94 4 Mai 13 4 Seite: 3/6
4 1 Hans-Rubbert-Straße 2,4,4a 3 Januar 14 3 Hans-Rubbert-Straße 6-12/ Januar Hans-Rubbert-Straße Januar Hans-Rubbert-Straße 29 1 vorauss. 1. Hälfte Hans-Rubbert-Straße 70-80b 8 Dezember Hans-Rubbert-Straße 79-89c 9 Dezember Schwertlilienweg 10 1 Mai Schwertlilienweg 11 1 Mai Schwertlilienweg 12 1 Mai Schwertlilienweg Juli Schwertlilienweg 14 1 August Schwertlilienweg 16 1 August Schwertlilienweg 17 1 Mai Schwertlilienweg 18 1 Oktober Schwertlilienweg 19 1 Mai Schwertlilienweg 2 1 Mai Schwertlilienweg 20 1 November Schwertlilienweg 21 1 September Schwertlilienweg 22 1 Oktober Schwertlilienweg 23 1 September Schwertlilienweg 23 1 Januar Schwertlilienweg 24 1 März Schwertlilienweg 25 1 Oktober Schwertlilienweg 26 1 November Schwertlilienweg 27 1 November Schwertlilienweg 28 1 November Schwertlilienweg 4 1 Mai Schwertlilienweg 5 1 November Schwertlilienweg 6 2 November Schwertlilienweg 7 1 November Schwertlilienweg 9 1 Mai Storchenschnabelstieg Dezember Schwanenblumenplatz Mai Schwanenblumenplatz 6,7,8 3 Mai Schwanenblumenplatz Juni Wiesenknopfstieg 16,18 und 20 3 Januar Wiesenknopfstieg 2 4 Mai Wiesenknopfstieg Juni Wiesenknopfstieg Juni Wiesenknopfstieg o. Nr. 6 September Wasserfenchelstieg voraus. 1. Hälfte Wasserfenchelstieg 1,3,5,7,7a 5 Januar 14 5 Billstedt Große Freiheit September Kleine Freiheit voraus. 1. Hälfte Kleine Freiheit voraus. 1. Hälfte St. Pauli Seite: 4/6
5 1 Grimm Oktober Altstadt Neuenfelder Straße 31 4 Februar Neuenfelder Straße 33 7 Mai 12 7 Wilhelmsburg b)Sind im Rahmen von Bauanträgen auf der Grundlage dieser B-Pläne Befreiungen von den jeweiligen Festsetzung zu Gunsten von mehr Wohnraum des 1. u. 2. Förderweges im Rahmen von städtebaulichen Verträgen erteilt worden? Wenn ja, welche und wo? Nein. 3) Ist dem Bezirksamt bekannt wie viele Wohnungen im 1. und 2. Förderweg seit März 2011 im Bezirk Hamburg-Mitte insgesamt finanziert und gebaut wurden? Wenn ja, bitte nach Projekt und Stadtteil geordnet angeben. Der Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts HH-Mitte ist nicht bekannt, wie viele Wohnungen im 1. und 2. Förderweg seit März 2011 im Bezirk HH-Mitte insgesamt finanziert und gebaut wurden. Die Daten werden von der Bauaufsichtsbehörde nicht erfasst oder gar statistisch gesammelt. 4) Sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit, belegbare Angaben über die Anzahl der geförderten Wohnungen und den jeweiligen Förderweg machen zu können? Wenn ja, wie wird der Anspruch konkret umgesetzt? Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts HH-Mitte sieht keine Notwendigkeit, belegbare Zahlen über die Anzahl der geförderten Wohnungen und den jeweiligen Förderweg zu ermitteln. Es fällt nicht in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörden, Angaben über geförderte Wohnungen und die Art der Förderung zu sammeln und vorzuhalten. Dies ist Aufgabe anderer Fachdienststellen (s. Frage 9). 5) Welche Möglichkeiten der Erlangung entsprechender Information stehen dem Bezirksamt zur Verfügung? Um entsprechende Informationen zu erhalten, wäre eine Informationspflicht der zuständigen Fachdienststellen gegenüber dem Bezirksamt Hamburg-Mitte erforderlich. 6) Welche Möglichkeiten der Kontrolle hinsichtlich der konkreten Umsetzung 6a) eines Projektes insgesamt, und 6b) von Wohnungen im 1. u. 2. Förderweg in einzelnen Projekten stehen dem Bezirksamt zur Verfügung? Das Kontrollinstrument der Bauaufsichtsbehörde während der konkreten Umsetzung (=Bauausführung) eines Projekts ist die Bauüberwachung ( 78 HBauO). Der Gesetzgeber sieht seit dem Jahr 2006 keine zwingenden Bauzustandsbesichtigungen oder Schlussabnahmen mehr vor. Daher überwacht die Bauaufsichtsbehörde die Bauausführung nach Ermessen. 7) Werden bei Neubauprojekten regelmäßige Kontrollen durch die Bauaufsicht oder ein anderes Amt des Bezirksamtes z.b. hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Umsetzung genehmigter Wohnungsgrundrisse und Größen, genehmigter Befreiungen von den Festsetzungen eines B-Planes und ggf. vom Bezirksamt mit Bauherren geschlossener städtebaulicher Verträge durchgeführt? Wenn ja, bitte nach Projekten und Stadtteilen geordnet angeben. Seite: 5/6
6 Da der Gesetzgeber zwingende Bauzustandsbesichtigungen oder Schlussabnahmen seit dem Jahr 2006 nicht mehr vorsieht, werden keine regelmäßigen Kontrollen durch die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Umsetzung genehmigter Wohnungsgrundrisse und - größen oder genehmigter Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans durchgeführt. Nach Ermessen überwacht die Bauaufsichtsbehörde die Bauausführung einzelner Vorhaben. Die Einhaltung städtebaulicher Verträge, die Bestandteil einer Baugenehmigung sind, werden im rahmend er Bauüberwachung kontrolliert. 8) Ist die Investitionsbank als Förderbank verpflichtet oder im Rahmen einer der Amtshilfe vergleichbaren Hilfe gehalten, die Bezirksämter über Förderanträge, Förderzusagen sowie Bezugsfertigkeit von Projekten und Anzahl der Wohnungen (unterschieden nach 1. u. 2. Förderweg) im Bereich des Bezirksamtes zu informieren? Wenn ja, wie häufig und wie aktuell geschieht das? Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts HH-Mitte wird nicht über Förderanträge, Förderzusagen sowie Bezugsfertigkeit von Projekten und Anzahl der Wohnungen, die im 1. oder 2. Förderweg errichtet werden, seitens der Investitions- und Förderbank informiert. Insofern gehen wir nicht von einer bestehenden Informationspflicht der Investitions- und Förderbank gegenüber der Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts HH-Mitte aus. 9) Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Fachbehörde BSU über konkrete Zahlen bezüglich der im 1. u. 2. Förderweg seit März 2011 geförderten und konkret gebauten Wohnungen verfügt? Wenn ja, fordert das Bezirksamt diese ab? In welchen zeitlichen Intervallen? Bitte entsprechende Zahlen angeben. Das Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt erhebt Zahlen bezüglich der im 1. und 2. Förderweg geförderten und konkret gebauten Wohnungen. Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamt Hamburg-Mitte fordert diese Zahlen nicht ab. Seite: 6/6
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