Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung II\Ref II-4\2012\ _LA_Gehring_Bayerns auf dem Weg zur inkusiven Schule\ _LA_Gehring_inklusive Schule.doc ENTWURF Datum: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum München II.4 RDin Dr. Stückl IV.7 V.2 VI.2 VII.5 - II LB MD ZS St M Entwurf erstellt/geprüft: Popp_P Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 29.Mai 2012 PI/G /1133 K II.4 5 S a Telefon: Name: Herr Popp Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) vom Bayern auf dem Weg zu inklusiven Schule Anlage: Tabelle 1. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen Tabelle 2b. Schulen mit Kooperationsklassen im Schuljahr 2011/12 Tabelle 4. Offene Klassen an Förderschulen Tabelle 5b. Allgemeine Schulen mit Schülern, die im Schuljahr 2011/12 sonderpädagogische Förderung erhalten 3 Abdrucke dieses Schreibens (einschließlich Tabellenanlage) Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche gehen im laufenden Schuljahr 2011/12 an eine Förderschule? (Bitte aufgeschlüsselt nach Förderschwerpunkt, Trägerschaft und Regierungsbezirk.) Telefon: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 - 2 - In der anliegenden Tabelle 1 sind die Schülerinnen und Schüler an den Volks- und Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Schuljahr 2011/2012 ausgewiesen. Zu Frage 2: 2a. Wie viele Kooperationsklassen gibt es in den Regierungsbezirken zum Schuljahr 2011/12 im Vergleich zum Vorjahr an welchen Schulen (bitte mit Name und Anschrift der Schule)? 2b. Wie viele SchülerInnen besuchen insgesamt Kooperationsklassen in Bayern? Die nachfolgende Tabelle 2a enthält für die Schuljahre 2010/2011 sowie 2011/2012 die Anzahl der Kooperationsklassen an den Volksschulen sowie die Anzahl der in diesen Klassen beschulten Schülerinnen und Schüler in Aufgliederung nach den Regierungsbezirken. Tabelle 2a. Kooperationsklassen Regierungsbezirk Kooperationsklassen sowie Schülerinnen und Schüler in Kooperationsklassen im Schuljahr Klassen 2010/ /12 darunter Schüler Förderung durch den MSD Klassen Schüler darunter Förderung durch den MSD Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bayern insgesamt In Tabelle 2b der Anlage sind alle 384 Schulen aufgeführt, an denen im Schuljahr 2011/2012 Kooperationsklassen eingerichtet sind. 2c. Welche zusätzlichen Personal-Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung? Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Kooperationsklassen erhalten Unterstützung durch den Mobilen Son-

3 - 3 - derpädagogischen Dienst (MSD). Im Rahmen des Datenmodells der Amtlichen Schuldaten ist es jedoch nicht möglich, die im Rahmen des MSD zur Verfügung gestellten Stunden einzelnen Klassenarten zuzuordnen. Darüber hinaus realisieren die Staatlichen Schulämter, soweit möglich, weitere Unterstützung im Rahmen der vorhandenen Ressourcen (z. B. Ermöglichung geringerer Klassenstärken, Bereitstellung zusätzlicher Lehrerstunden der Volksschule oder Einsatz eines Förderlehrers). Zu Frage 3: 3a. Wie viele Partnerklassen (ehemals Außenklassen) gibt es in den Regierungsbezirken zum Schuljahr 2011/12 im Vergleich zum Vorjahr an welchen Schulen (bitte mit Name und Anschrift der Schule)? 3b. Wie viele SchülerInnen insgesamt besuchen Partnerklassen in Bayern? Die Zahl der Partnerklassen der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung an der Volksschule sowie die Zahl der in diesen Klassen beschulten Schülerinnen und Schüler kann der nachfolgenden Tabelle 3a entnommen werden. Tab 3a. Partnerklassen Partnerklassen der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung an der Volksschule im Regierungsbezirk Schuljahr 2010/ /12 Anzahl Schüler Anzahl Schüler Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bayern insgesamt Nachfolgender Tabelle 3b kann analog zur Tabelle 3a die Zahl der Partnerklassen der Volksschule an der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung sowie die Zahl der in diesen Klassen beschulten Schülerinnen und Schüler entnommen werden.

4 - 4 - Tab 3b. Partnerklassen Regierungsbezirk Partnerklassen der Volksschule an der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung im Schuljahr 2010/ /12 Anzahl Schüler Anzahl Schüler Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bayern insgesamt c. Welche zusätzlichen Personal-Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung? Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren mit einer Partnerklasse der jeweils anderen Schulart (vgl. Art. 30a Abs. 7 Nr. 2 BayEUG). So arbeitet in jedem Fall eine Klasse der Förderschule mit einer Klasse der allgemeinen Schule zusammen. Beide sind Klassen ihrer jeweiligen Schulart, deren Versorgung sich an den für die jeweilige Schulart geltenden Vorgaben orientiert. Gleichwohl wird in der Regel im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen versucht, diese besondere pädagogische Aufgabe bei den Klassenstärken entsprechend zu berücksichtigen. Zu Frage 4: 4a. Wie viele Offene Klassen an Förderschulen gibt es in den Regierungsbezirken zum Schuljahr 2011/12 im Vergleich zum Vorjahr an welchen Schulen (bitte mit Name und Anschrift der Schule)? 4b. Wie viele SchülerInnen insgesamt besuchen Offene Klassen in Bayern? In der anliegenden Tabelle 4 sind die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung aufgeführt, an denen Klassen eingerichtet sind, in denen Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbe-

5 - 5 - darf beschult werden (Offene Klassen gemäß Art. 30a Abs. 7 Nr. 3 BayEUG). Zudem ist der Tabelle die Anzahl dieser Klassen sowie die Zahl der in diesen Klassen insgesamt beschulten Schülerinnen und Schüler zu entnehmen. 4c. Welche zusätzlichen Personal-Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung? Offene Klassen der Förderschule werden, sofern erforderlich, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen mit zusätzlichem Personal (vgl. Art. 30a Abs. 7 Nr. 3 BayEUG) ausgestattet. Zu Frage 5: 5a. Wie viele Kinder werden durch Einzelintegration in der allgemeinen Schule in den Regierungsbezirken zum Schuljahr 2011/12 im Vergleich zum Vorjahr unterrichtet? In anliegender Tabelle 5a ist differenziert nach den Regierungsbezirken die Zahl der Schülerinnen und Schüler ausgewiesen, die sonderpädagogische Förderung durch den MSD bzw. sonderpädagogische Förderung in den derzeit 41 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion erhalten haben. Zu beachten ist, dass bei den ausgewiesenen Schülerzahlen auch diejenigen mit sonderpädagogischer Förderung enthalten sind, die in Kooperationsklassen (vgl. Antwort zu Frage 2) beschult werden.

6 - 6 - Tabelle 5a. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung Regierungsbezirk Schüler mit sonderpädagogischen Förderung an der allgemeinen Schule im Schuljahr 2010/ /12 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bayern insgesamt b. Welchen Schulen sind das (bitte mit Name und Anschrift der Schule)? In der Tabelle 5b der Anlage sind alle allgemeinen Schulen aufgeführt, an denen Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2011/2012 sonderpädagogische Förderung erhalten haben. 5c. Welche zusätzlichen Personal-Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung? Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an der allgemeinen Schule beschult werden, erhalten in der Regel Unterstützung durch den MSD (vgl. Antwort zu Frage 7) oder an den Schulen mit dem Schulprofil Inklusion durch abgeordnete Lehrkräfte für Sonderpädagogik, durch den MSD sowie durch zusätzliche Lehrkräfte der Volksschule. Für inklusive Maßnahmen insbesondere an den Schulen mit dem Schulprofil Inklusion stehen im Schuljahr 2011/2012 über die bisherigen Ressourcen hinaus zusätzlich 100 Stellen zur Verfügung. Zum Schuljahr 2012/2013 werden nochmals 100 weitere Stellen bereitgestellt. Zu Frage 6: 6a. Wie wird künftig das Antrags-/Bewerbungsverfahren für Schulen geregelt, die sich zu Schulen mit dem Schulprofil Inklusion entwickeln möchten?

7 - 7 - Im Bereich der staatlichen Volksschulen prüfen die Regierungen in enger Absprache mit den Staatlichen Schulämtern und den Förderzentren, welche Schulen für die Vergabe des Schulprofils Inklusion in Frage kommen. Sie klären auch ab, an welchen Schulen Klassen mit festem Lehrertandem eingerichtet werden können. Für die Beantragung des Schulprofils Inklusion ist im Bereich der Volksschulen, Realschulen sowie der Gymnasien neben der Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der Vorlage eines Bildungs- und Erziehungskonzepts, das von der Schulfamilie insgesamt getragen wird und einer starken Gewichtung des Themas Inklusion im Schulentwicklungsprozess die Zustimmung des Sachaufwandsträgers einzuholen sowie das Einvernehmen mit dem Schulforum und dem Elternbeirat herzustellen. Die Genehmigung zur Einrichtung erfolgt durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Im Bereich der beruflichen Schulen startet die Stiftung Bildungspakt und das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Schuljahr 2012/2013 zunächst mit dem Modellprojekt Inklusive berufliche Bildung in Bayern. Im Rahmen dieses Modellprojekts bilden allgemeine Berufsschulen zusammen mit Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Kooperationsverbünde, die Konzepte für eine bestmögliche Verwirklichung der Inklusion an beruflichen Schulen erarbeiten, um ein Gesamtkonzept für das Schulprofil Inklusion für diesen Bereich zu entwickeln. Das Modellprojekt ist auf die Dauer von vier Jahren angelegt. Mit Hilfe eines Informationsbogens und einer Bewerbung, die die Profile der Schulen sowie das spezifische Konzept beinhalten, können sich die Schulen um die Teilnahme am Modellversuch Inklusive berufliche Bildung in Bayern bewerben. 6b. Zu welchem Stichtag sollen die Bewerbungen eingehen?

8 - 8 - Im Bereich der Volksschulen erfolgen die Meldungen der Schulen, die sich beworben haben, durch die Regierungen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis zum 25. Mai Bei den Realschulen und den Gymnasien sind die Anträge auf dem Dienstweg über die Dienststelle des jeweiligen Ministerialbeauftragten bis jeweils 1. April einzureichen. Die Ministerialbeauftragten leiten die Anträge der Schulen mit einer Stellungnahme bis 1. Mai an das Staatsministerium weiter. Bewerbungsschluss bei den Regierungen für das Modellprojekt im Bereich der beruflichen Schulen ist der 11. Mai Diese leiten die kompletten Bewerbungsunterlagen mit einer kurzen Stellungnahme bis zum 25. Mai 2012 an die Stiftung Bildungspakt Bayern weiter. 6c. Wer ist unmittelbarer AnsprechpartnerIn? Für die Volksschulen ist der unmittelbare Ansprechpartner das jeweils zuständige Staatliche Schulamt, bei den Realschulen bzw. den Gymnasien abhängig von der konkreten Fragestellung der zuständige Ministerialbeauftragte bzw. das Staatsministerium. Ansprechpartner für das Modellprojekt Inklusive berufliche Bildung in Bayern ist die Stiftung Bildungspakt Bayern bzw. das Staatsministerium. Zu Frage 7: 7. Wie viele Lehrerstunden errechnen sich pro SchülerIn durch den MSD? Bezieht man die knapp Lehrerstunden, die wöchentlich durch den MSD bereit gestellt werden, auf die Zahl der betreuten Schülerinnen und

9 - 9 - Schüler, so stehen im Schuljahr 2011/2012 im Schnitt wöchentlich 0,95 Lehrerstunden je geförderten Schüler zur Verfügung. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister

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80,8 65,8 64,3 60,8 46,5 38,0 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1 Oberbayern Schwaben Mittelfranken Unterfranken Niederbayern Oberpfalz Oberfranken 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1

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