Webinar Juristische Aspekte

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1 Webinar Juristische Aspekte In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld Marion Liegl 16. Oktober :00 Uhr

2 Herzlich Willkommen zum Webinar aus der Reihe "IT-Sicherheit in Unternehmen" mit den folgenden Modulen Social Engineering (Michael Kurth - cmkmedia) Wirtschaftskriminalität (Karl-Rüdiger Barth - ITSB) IT-Forensik (Michael Kurth - cmkmedia) Betrieblicher Datenschutz (Robert Kandzia - OutCERT) Juristische Aspekte (Marion Liegl - OutCERT) Marion Liegl 1/24

3 OutCERT stellt sich vor: im Mai 2012 in Leipzig gegründet Tätigkeitsschwerpunkte sind IT-Forensik, IT-Sicherheitsberatung und Datenschutz enge Zusammenarbeit mit Universitäten Marion Liegl 2/24

4 Überblick Juristische Aspekte der IT-Forensik im Auftrag der Staatsanwaltschaft... im Auftrag von Unternehmen... jedoch nicht im Kontext von Prävention Marion Liegl 3/24

5 »Polizeiliche Ermittlungen Polizeiliche Ermittlungen "Haben Sie einen Termin?" Marion Liegl 4/24

6 »Polizeiliche Ermittlungen Ablauf Eröffnung durch Ermittlungsbehörden Sichtung des Durchsuchungsbeschlusses durch Betroffenen (!!!) Justiziar oder Rechtsanwalt (ggf. Steuerberater) informieren Gelegentlich vorläufige Verhaftungen möglich Am Ende geordneter Rückzug Marion Liegl 5/24

7 »Polizeiliche Ermittlungen Und nun? Kooperation? Aufmerksam bleiben (!!!) Geduldig sein und vor allem keinen Widerstand leisten Marion Liegl 6/24

8 »Polizeiliche Ermittlungen Begriffe Sicherstellung Beschlagnahme Abschöpfung Einziehung Verfall Marion Liegl 7/24

9 »Polizeiliche Ermittlungen Rechtsgrundlage StPO für die Hausdurchsuchung und 111a - 111p StPO für straf-prozessuale Sicherstellung/Beschlagnahme 73-76a StGB für Verfall und Einziehung 127, 164 StPO für vorläufige Festnahme dagegen stehen Ihre Grundrechte u.a. aus Art. 2, 10, 13, 14 GG als Abwehrrechte gegen den Staat LDSG / BDSG Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich, verhältnismäßig i.e.s.) Marion Liegl 8/24

10 »Polizeiliche Ermittlungen Rechtliche Probleme s (Anwendbarkeit des TKG) Backups und Archive (Zweckbindung) Fernzugriff auf Server, wenn diese im Ausland stehen (Rechtshilfe- und Vollstreckungshilfeersuchen) Mobile Endgeräte Marion Liegl 9/24

11 Private Ermittlungen "Wir haben da ein Problem!" Marion Liegl 10/24

12 Vertrag eher Werkvertrag nach 631 ff. BGB als Dienstvertrag nach 611 ff. BGB Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG umstritten weitere Vertragsbestandteile: Geheimhaltungsvereinbarungen, AGBs,... Marion Liegl 11/24

13 Ablauf Klärung des Sachverhalts Rechtliche Prüfung (ggf. mit DSB und Betriebsrat)!!! Dokumentation, Dokumentation, Dokumentation!!! Sicherstellung der fallrelevanten Daten (klassisch oder selektiv) Analyse der Daten Anfertigung eines Gutachtens Einleitung von Rechtsfolgen Marion Liegl 12/24

14 Juristische Fallstricke "Es gibt keinen RICHTIGEN aber viele FALSCHE Wege!!!" Private Nutzung für s und Internet erlaubt oder nicht geregelt (oder nicht kontrolliert) Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme Verwertbarkeit der Ergebnisse Marion Liegl 13/24

15 Finde das Recht BDSG: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ( 4 BDSG) 1 Erlaubnisnormen (Betriebs- und Dienstvereinbarungen) 2 Verbotsnormen (Schweige- und Geheimhaltungsgebote z.b. 203 StGB) 3 Zulässigkeit nach dem BDSG 4 Einwilligung Marion Liegl 14/24

16 Erlaubnisnormen Betriebs- und Dienstvereinbarungen Beachtung der Vorrangigkeit von Tarifverträgen Regelungen über Zu- bzw. Unzulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten durch den Arbeitgeber/Dienstherren 4 Abs. 1 TVG bzw. 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG aber Beschränkungen durch Grundrechte, Gesetze und den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts 75 Abs. 2 BetrVG -> Schutzauftrag für Arbeitgeber und Betriebsrat Marion Liegl 15/24

17 Verbotsnormen Einige Beispiele: 79 BetrVG Geheimhaltungsvorschriften für Betriebsrat 8 Abs. 1 S. 2 ASiG, 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB Schweigepflicht für betriebsärztlichen Dienst 17 UWG Verpflichtung des einzelnen Beschäftigung zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen 203 StGB berufliche Schweigepflicht 88 TKG, 206 StGB Fernmeldegeheimnis 31 BDSG Besondere Zweckbindung Marion Liegl 16/24

18 Zulässigkeit nach dem BDSG Regelungen des BDSG mit "Auffangfunktion" 28 BDSG z.b. bei Schadsoftware 32 Abs.1 BDSG z.b. bei Verstoß gegen Unternehmensregeln durch Mitarbeiter 32 Abs.2 BDSG z.b. bei Straftaten durch Mitarbeiter gegen Unternehmen in jedem Fal Verhältnismäßigkeitsprüfung (geeignet, erforderlich, verhältnismäßig i.e.s.) Marion Liegl 17/24

19 Einwilligung nach 4a BDSG nur einholen, wenn sonst kein Erlaubnistatbestand! freie Entscheidung des Betroffenen Unter Angabe des Zwecks und auf Verlangen auch Angabe von Folgen, wenn Einwilligung verweigert wird Schriftform Keine Einwilligung für Dritte möglich Widerruf der Einwilligung möglich Marion Liegl 18/24

20 Kommunikationsdaten Anwendbarkeit des TKG/TMG sehr umstritten bei erlaubter privater Nutzung, strafbar nach 88 TKG, 206 StGB, wenn Telekommunikationsvorgang noch nicht abgeschlossen ggf. keine Sicherstellung und Auswertung von s und Internet-Protokollen zulässig wenn nicht TKG/TMG -> "strenge" Verhältnismäßigkeitsprüfung nach 32 BDSG Marion Liegl 19/24

21 Protokolle Erzeugung nur zulässig, wenn auch erforderlich, d.h. tatsächlich genutzt Angemessenheitsgrundsatz nach 9 S. 2 BDSG ggf. besondere Zweckbindung nach 31 BDSG Chat-Protokolle unterliegen nicht dem TKG Marion Liegl 20/24

22 Backups und Archive evtl. wieder besondere Zweckbindung nach 31 BDSG Problem bei -Archiven evtl. wieder TKG/TMG Marion Liegl 21/24

23 Cloud-Computing AGBs der Anbieter beachten Regelungen und Gesetze anderer Länder beachten Marion Liegl 22/24

24 Juristische Verwertbarkeit der Beweise Verstoß gegen einfaches Recht führt NICHT grundsätzlich zum Beweisverwertungverbot aber Beweisverwertungverbot, wenn durch den Verstoß noch ein zusätzlicher Eingriff in Grundrechte des Betroffenen geschieht Marion Liegl 23/24

25 Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: OutCERT - Digital Forensics Marion Liegl Delitzscher Straße Leipzig Per Telefon: 0341/ Oder per liegl@outcert.de Marion Liegl 24/24

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