Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs. Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen

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1 Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen

2 Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung

3 Schutzmöglichkeiten: 1. Vertraulichkeitsvereinbarung 2. Schutz aus dem Urheberrecht 3. Geschmacksmuster 4. Patent 5. Gebrauchsmuster 6. Markenrecht

4 1. Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) Definition der vertraulichen Informationen (Herstellungsprozess, Businessplan, Produktspezifikationen, etc.) Vereinbarung der Geheimhaltung inkl. Schutzmaßnahmen (bspw. Voraussetzung zur der Weitergabe an Dritte) Empfindliche Vertragsstrafe bei Verletzung (min. 5TEUR) Rückgabe/Vernichtung bei Beendigung der Zusammenarbeit

5 2.1 Schutz aus dem Urheberrecht (UrhG) Das Urheberrecht schützt das Werk des Urhebers, so z. B. Werke der bildenden und angewandten Kunst, Musik, Software, Filme oder auch Lichtbildwerke. Werk: persönliche geistige Schöpfung Ergebnis menschlichen Schaffens Konkrete Formgestaltung, keine reine Idee Ausdruck einer individuellen überdurchschnittlichen geistigen Leistung ( Schöpfungshöhe ) News vs. Artikel / AGB / Foto Künstlerischer Wert irrelevant ( Kitsch ) Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung = kein Registerrecht (Hinterlegung beim Notar) Schutzdauer: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (P! Mode) Territoriale Beschränkung auf Deutschland

6 2.2 Urheberrecht (Beispiel) - Webseite OLG Celle: Für eine ausreichende Schöpfungshöhe brauchen wir eine Originalität, die insbesondere aus der Farbauswahl / -kombination und Anordnung sowie Gestaltung der Bilder einen hinreichenden Grund zur Monopolisierung bietet. (

7 2.3 Rechte des Urheberrechts Persönlichkeitsrechte Veröffentlichungsrecht ( 12 UrhG) Anerkennung der Urheberschaft ( 13 UrhG) Verbot der Entstellung des Werkes ( 14 UrhG) Zustimmungserfordernis bei Bearbeitung ( 23 UrhG) Verwertungsrechte Vervielfältigungsrecht ( 16 UrhG) Kopie Verbreitungsrecht ( 17 UrhG) körperlich (Bsp. Fahne) Recht der öffentlichen Wiedergabe ( UrhG) Internet Lizenzrecht = Rechtseinräumung zugunsten Dritter ausschließlich vs. einfach Arten der Nutzung räumlich und zeitlich Übertragbarkeit (Unterlizenzen) Zweckübertragungsgrundsatz, wenn nichts vereinbart Leistungsschutzrechte Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung, Auskunft, etc. (Bsp. Filesharing-Abmahnung P! Vielzahl von Rechteinhabern)

8 3. Geschmacksmuster ( Designrecht ) Schutz der Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Erzeugnissen (Stoffe, Tapete, Toaster, Verpackung, Fahrrad, etc.) Urheberrecht (ästhetischen Schöpfungen) = hohe Anforderungen an die schöpferische Eigenart des Werkes, denen beispielsweise Designs für Massenwaren selten entsprechen (braucht keine Schöpfungshöhe) Neuheit = kein identisches Muster zum Anmeldetag (Recherche) Eigenart = der Gesamteindruck sich von anderen Mustern unterscheidet (Individualität / eig. Charakter); Maßstab: informierten Benutzer, nicht Laie grds. Registerrecht = Eintragung erforderlich (keine inhaltl. Prüfung) Schutzdauer: 5 Jahre (max. 25 Jahre) Kosten: 70 EUR + Recherche

9 3.1 Geschmacksmuster (Beispiel) - Schatulle

10 4. Patent Erfindung auf dem Gebiet der Technik (klassisches Verständnis: Physik, Chemie, Biologie, Ingenieurwissenschaft) = wenn sie sich für den Fachmann in nicht nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt = nicht Software, außer Bestandteil einer DV-Anlage (BGH zu ABS) Neuheit (Stand der Technik / unabhängig von Eintragung / absolut und weltweit / Kenntnis irrelevant) Gewerblich anwendbar Kein Verstoß gegen die guten Sitten (bspw. Klonen) Kosten: 350 EUR / Laufzeit bis zu 12TEUR Schutzdauer: max. 20 Jahre

11 5. Gebrauchsmuster ( kleines Patent ) Anforderungen wie beim Patent allerdings: geringerer Anspruch an die Erfindungshöhe keine inhaltliche Prüfung = schnelle Anmeldung / Rechtsunsicherheit schlechtere gerichtliche Durchsetzbarkeit (Prüfung im Prozess) Laufzeit: 3 Jahre (max. 10 Jahre) Kosten: 40 EUR + Recherche zur Schutzfähigkeit

12 4./5. Patent und Gebrauchsmuster (Beispiel) - Teebeutel Gebrauchsmuster Teebeutel mit Klebepunkt am Etikett ( )

13 6. Marken Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen ( Wolfgang Joop ), Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen (Sound-Logo), dreidimensionale Gestaltungen (Porsche 911) einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung (Kinderschokolade / Nutella-Glas) sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Grds. Eintragungserfordernis (Registerrecht), außer Benutzung + Verkehrsdurchsetzung oder notorisch bekannt Schutzfähig nur für einzelne Klassen (Waschmittel, Schusswaffen, etc.) Dauer: 10 Jahre (Verlängerung unbegrenzt möglich) Recherche zu Kollisionsmarken / P! Nichtbenutzungseinrede

14 6.1 Problemfeld Unterscheidungskraft / Freihaltebedürfnis

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