Maßnahmen von und für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)
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- Rolf Kohler
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1 Maßnahmen von und für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) Vortrag Petra Stahr, Leiterin NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung NRW Doris Rüter, Behindertenbeauftragte der Stadt Münster Power Point Vortrag LVR Köln
2 Das NetzwerkBüro - 15 Jahre
3 Netzwerk und NetzwerkBüro von Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW Das Netzwerk hat sich 1995 gegründet, die Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung fühlten sich nicht von den Männern der Behindertenverbände vertreten. Das NetzwerkBüro (NWB) wird seit 1996 vom Ministerium des Landes NRW gefördert. Hier arbeiten 3 schwerbehinderte Frauen..
4 Arbeitsgruppe Frauen mit Behinderung in Münster
5 Regional - Frauen mit Behinderung in Münster Interessenvertretung/Beteiligung mit Unterstützung der Behindertenkoordinatorin Doris Rüter Arbeitsgruppe Frauen und Mädchen mit Behinderungen (seit 1999). Die Gruppe besteht aus ca. 40 Frauen mit Behinderungen, ca. 10 Frauen arbeiten regelmäßig aktiv mit. Finanzielle Förderung der Gruppe durch die Stiftung Siverdes. In der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ( Behindertenbeirat ) ist eine Sprecherin für Frauen und Mädchen mit Behinderungen vertreten.
6 Abschaffung oder Erweiterung des Behinderungsbegriffs dringend erforderlich! Wir sind der Meinung, dass auch schwer chronisch erkrankte Frauen und Mädchen, die keinen anerkannten Grad der Behinderung vorzeigen können, zu uns gehören. Sie sind oft denselben Diskriminierungen und gesellschaftlichen negativen Bedingungen ausgesetzt wie nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannte behinderte Frauen. Diese Krankheitsbilder sind u.a. Krebs, Multiples Sklerose, Rheuma, Depressionen, AIDS etc.
7 Behinderung, Gender und Selbstbestimmung
8 Gender-Perspektiven für Frauen (Mädchen) und Männer (Jungen) mit Behinderungen In der Begegnung mit behinderten Frauen und Männern wird der Geschlechtsidentität allerdings meist zu wenig Beachtung geschenkt. Oft steht die Behinderung im Vordergrund. Wie sieht es mit der Umsetzung im Bereich der Behinderten(selbst)hilfe aus? Wie erkennt man geschlechterbezogene Ungleichheiten und was ist zu tun? Und was kann dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität entwickeln können? Zitat: Fabian Schwarz, Fachtagung weiblich- männlich- schon bewusst?? des Projekts Frauen sind anders Männer auch! des Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.v. 2009
9 Auf dem Weg zum Aktionsplan Zwischenbericht der Landesregierung Nordrhein- Westfalen zum Stand der Vorbereitungen des Aktionsplanes Eine Gesellschaft für alle NRW inklusiv In Nordrhein-Westfalen leben rd. 2,5 Mio. Menschen, die nach den Bestimmungen des SGB IX Teil 2 als behindert gelten. Bei Anwendung des offener angelegten Behindertenbegriffs der UN- Behindertenrechtskonvention ist die Zahl behinderter Menschen in NRW sogar noch höher zu veranschlagen. (Siehe: Zwischenbericht der Landesregierung - Seite 18)
10 Frauensicht berücksichtigen! Laut Angaben sollen es Tausend schwerbehinderte Frauen und Mädchen in NRW geben. Die Landesregierung meint dazu in ihrem Zwischenbericht auf Seite 58. Die Perspektive von Frauen soll - gemäß der in der UN- Behindertenrechtskonvention - auf allen Politikfeldern der Behindertenpolitik und im Verfahren des NRW - Dialogs kontinuierlich eingebracht werden.
11 Bereits aktiv: Kommunale Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Münster Ratsbeschluss vom : Die Stadt Münster erarbeitet einen Aktionsplan Münster auf dem Weg zur Inklusion. Der Rat hat beschlossen, wie dieser Plan erarbeitet werden soll. Genderaspekte sollen in allen Handlungsfeldern berücksichtigt werden. Ferner ist ein Kapitel Frauen und Mädchen mit Behinderungen vorgesehen. Das Thema soll mit der Arbeitsgruppe Frauen mit Behinderungen und dem Gleichstellungsausschuss erarbeitet werden.
12 Netzwerk und NetzwerkBüro: Initiativen, Best Practice und Maßnahmen zur Umsetzung der UN - BRK in NRW 2011/ 2012 Das NetzwerkBüro (plus einige Vernetzungspartner- Innen in NRW) sind bereits landesweit die ersten Schritte gegangen: Das NetzwerkBüro hat an den NRW Dialogveranstaltungen der Ministerien zum Aktionsplan teilgenommen. Unsere Stellungnahmen und Forderungen zu den wichtigsten Artikeln der UN BRK sind im Austausch mit der Politik formuliert und veröffentlicht. Das NetzwerkBüro führt bundes-und landesweite Projekte durch, die in die richtige Richtung weisen und auf Stadt und Land übertragbar sind. (siehe Best - Practice)
13 Unsere Arbeit zum Thema Gewaltprävention- Best Practice Beispiel 1 Das bundesweite Projekt LAUT(ER)STARKE FRAUEN hat einen wesentlichen Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Gewalt gegen Frauen mit Behinderung geleistet. Das Projekt wurde finanziert vom Bundesministerium für Gesundheit und durchgeführt in Kooperation mit dem NETZWERKBÜRO, der BAG SELBSTHILFE und der LAG SELBSTHILFE NRW
14 Relevante Ergebnisse: Vernetzung und Austausch von ExpertInnen der Behindertenselbsthilfe Vernetzung und Austausch von ExpertInnen der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Darstellung von Beispielen guter Praxis Sensibilisierung verschiedener Zielgruppen etc.
15 Zentrale Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Gewaltprävention (Art. 16) Fachübergreifende Vernetzung und Kooperation (besonders mit der Selbsthilfe!) Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege und Assistenz Fortbildung/Qualifizierung von medizinischem Personal/Beraterinnen/TherapeutInnen zum Thema Barrierefreiheit, unter anderem von Fraueneinrichtungen und Frauenberatungsstellen
16 Zentrale Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Gewaltprävention (Art. 16) Angebot von Informationsmaterialien in Leichter Sprache Peer Counselling (Beratung von Betroffenen für Betroffene) Empowerment-Maßnahmen und Qualifizierung für Frauen/Mädchen mit Behinderung Schließung der Lücken im Gewaltschutzgesetz
17 Maßnahmen zur Gewaltprävention in Münster Broschüre Häusliche Gewalt Informationen für gehörlose Frauen in Münster. Frauen-Notruf hat die Broschüre So chatten Mädchen sicher im Internet Infos und Tipps in leichter Sprache herausgegeben. Geplant: Internetseite des Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz Münster wird um Infos zur Barrierefreiheit der Beratungsstellen und Infos in leichter Sprache ergänzt.
18 Maßnahmen zur Gewaltprävention in Münster Angebote des FSV (Frauen und Mädchen Selbstverteidigung und Sport e.v.) sind offen für Frauen mit Behinderungen. Der FSV wurde in die bundesweite Inklusionslandkarte aufgenommen.
19 Unsere Arbeit zum Thema Gesundheit - Best Practice Beispiel 2 Depressionen und psychosomatische Störungen Bei Behinderung/chronischer Erkrankung unter genderspezifischen Aspekten finanziert von der AOK Rheinland/Hamburg und AOK NORDWEST
20 Depressionen und psychosomatische Störungen bei Behinderung/chronischer Erkrankung unter genderspezifischen Aspekten Mit dem Projekt wird das Thema Depressionen und psychosomatische Störungen bei Frauen und Männern mit Behinderung/chronischer Erkrankung stärker in die Öffentlichkeit getragen. Ausgangssituation: Die starke Zunahme von Depressionen und psychosomatischen Störungen, insbesondere bei Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung.
21 Zentrale Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Gesundheit (Art. 25) Für eine verbesserte Gesundheitsversorgung ist die Stärkung des Selbsthilfepotentials wichtig. Alle Menschen in NRW müssen über die Lebenssituation behinderter Frauen und Mädchen aufgeklärt werden. Dazu muss die Situation von Mädchen und Frauen mit Behinderung untersucht werden. Die finanzielle Situation betroffener Frauen ist dabei zu verbessern.
22 Zentrale Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Gesundheit (Art. 25) Barrierefreie Zugänge zu den frauenspezifischen Ver- und Vorsorgeangeboten (Mammografie- Screening, FrauenärztInnen etc.) und der Prävention (Sport etc.) sind zu ermöglichen. Die Aufklärung von MedizinerInnen, TherapeutInnen, medizinischem Personal sowie MitarbeiterInnen von Krankenkassen und Beratungsstellen über die reale Lebenssituation behinderter Frauen ist notwendig.
23 Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und gleichberechtigten Teilhabe in Münster Barrierefreie Zugänglichkeit von Beratungsstellen und Einrichtungen für Frauen verbessern. Gespräche der AG Frauen mit Behinderungen mit den Beratungsstellen und Co. dadurch konnten Verbesserungen (z.b. Angebot der Beratung in barrierefreien Räumen) erreicht werden.
24 Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen u. Mädchen mit Behinderungen in Münster Stadtspaziergänge zur Frauengeschichte Verein ZeitenLauf Werkstatt für Frauen- und Geschlechtergeschichte bietet zwei Stadtrundgänge mit guten Angeboten für blinde und sehbehinderte Menschen an (Rundgang mit Tastbildern, Rundgang zur Mode mit Puppenmodellen, die ertastet werden können). Die Führungen können so organsiert werden, dass sie für Rollstuhlfahrerinnen barrierefrei sind. Es sind auch Führungen in leichter Sprache möglich.
25 Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen u. Mädchen mit Behinderungen in Münster Frauen/Computer/Behinderung (F\C\B) Die Frauen unterstützen sich bei Problemen und versuchen, sie zu lösen. Es findet regelmäßig ein Internetcafé statt. Barrierefreie Veranstaltungen: Im Programm zum Internationalen Frauentag gibt es Hinweise zur Barrierefreiheit der Veranstaltungsorte.
26 Maßnahmen im Allgemeinen Förderung von Vernetzungsstrukturen und Zusammenarbeit der Interessenvertretungen behinderter Frauen und anderer Frauenorganisationen. Unsere Interessen sind als Förderkriterium bei der Bewilligung von Projektanträgen vorzusehen und zu explizieren. Ergänzend sind frauenspezifische Projekte auf Landesebene einzurichten und zu fördern. Für die Berichte zur Umsetzung der Konvention müssen Statistiken geschlechtssensibel geführt und ausgewertet werden. Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung muss der Gleichberechtigungsgrundsatz zu Grunde gelegt werden.
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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