Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen in den einzelnen Bundesländern

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1 Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen in den einzelnen Bundesländern Für potentielle Teilnehmer bestehen nachfolgend aufgeführte Möglichkeiten der Förderungen durch den Bund (Änderungen vorbehalten; kein Anspruch auf Vollständigkeit): I. Prämiengutschein des Bundes: Teilnahmeberechtigt sind Erwerbstätige: - mind. 25. Lebensjahr vollendet - nur für Erwerbstätige mit mind. 15 Stunden pro Woche - in Eltern- oder Pflegezeit (mit bestehendem Arbeitsvertrag) - zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über ( bei gemeinsamer Veranlagung - Erwerbstätige und Selbstständige mit einem Mindesteinkommen unter der Grundsicherung, welche aufstockende Leistungen nach dem 2. SGB beziehen - öffentlich angekündigt und frei zugängliche Maßnahme - Weiterbildung beginnt innerhalb der Gültigkeitsfrist des Gutscheins - Rechnung und Zahlung des Eigenanteils nach Ausstellung des Gutscheins - direkte Finanzierung des Eigenanteils durch den Arbeitgeber untersagt incl. MwSt. (Gesamtkosten mit Eigenanteil nicht über incl. MwSt.) - Prämiengutschein nur aller zwei Jahre - Maßnahme darf keine weiteren Finanzierungen erhalten Seite 1 von 10

2 Für potentielle Teilnehmer bestehen nachfolgend aufgeführte Möglichkeiten der Förderungen in den einzelnen Bundesländern: ESF in Bayern: - Erwerbstätige, Unternehmer, Beschäftigte aller Unternehmen (KMU-kleine, mittlere und große Unternehmen) - Mindestteilnehmerzahl 9 Personen - Mindestens 50 UE (Unterrichtseinheiten) - Durchführungsort Bayern - Teilnehmer mit Wohn- oder Arbeitsort Bayern - Anteilsfinanzierte Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Kosten - Eigenanteil des Projektträgers grundsätzlich 10% - Bei Teilnahme von Beschäftigten zweier unabhängiger Betriebe an einer Maßnahme ist die Lohnfortzahlung bei Freistellung für die Teilnahme als technische Kofinanzierung möglich - Projekte können von Unternehmen selbst oder mit Hilfe von Projektträgern beantragt und durchgeführt werden - bei Maßnahmen, die ausschließlich für Mitarbeiter des eigenen Unternehmens durchgeführt werden, sind nur die Kosten externer dritter Dienstleister förderfähig - durch Unternehmen und die Projektträger über das Bayerische Staatsministerium Arbeit und Soziales, Familie und Integration - Infos unter Seite 2 von 10

3 Baden- Württemberg: - Beschäftigte, Unternehmer, Freiberufler, Gründungswillige, Wiedereinsteiger - Wohn- oder Arbeitsort in Baden-Württemberg - Teilnehmer bis 50 Jahre 30% des Netto Seminarpreises - Teilnehmer ab 50 Jahre 50% des Netto Seminarpreises - MwSt. und Übernachtungskosten werden nicht gefördert - Anträge müssen über öffentliche und private Weiterbildungsträger gestellt werden - durch die Weiterbildungsträger über die Landesbank Baden-Württemberg - Infos unter ESF in Rheinland- Pfalz: - abhängig Beschäftigte - Einkommen über ( gemeinsam Veranlagte) max. 50% /max Einkommen unter ( gemeinsam Veranlagte) max. 50% ab nur ein Qualischeck pro Person und Weiterbildung pro Jahr - Hauptwohnsitz in Rheinland- Pfalz - anteilsfinanzierte Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Kosten - max. 500 pro Weiterbildung im Jahr - durch die Teilnehmer über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Infos unter Seite 3 von 10

4 Saarland: - Beschäftigte bei Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - Kleinstunternehmen aus dem Saarland mit bis zu 10 Beschäftigte - kleine Unternehmen aus dem Saarland mit bis zu 50 Beschäftigte - mittlere Unternehmen aus dem Saarland mit bis zu 250 Beschäftigte - Antrag erfolgt über Anmeldung des Unternehmens bei der KdW- Servicestelle - max. Förderhöhe 50% der Netto Seminarkosten begrenzt auf pro Mitarbeiter - Kleinstunternehmen / Jahr Gesamtsumme - kleine Unternehmen / Jahr Gesamtsumme - mittlere Unternehmen / Jahr Gesamtsumme - MwSt. und Übernachtungskosten werden nicht gefördert - erfolgreiche Registrierung des Unternehmens mit Nachweis der KMU Eigenschaft - Anträge müssen von den Unternehmen über die Kompetenz durch Weiterbildung - Agentur beantragt werden - Infos unter Hessen: Infos unter Seite 4 von 10

5 ESF in NRW: - Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Zuwanderer, Betriebe - individuelle Maßnahmen für Beschäftigte mit einem max. Jahreseinkommen von ( bei gemeinsamer Veranlagung) für Berufsrückkehrer, Beschäftigte ohne Abschluss, ab 50 Jahre, atypisch Beschäftigte - betriebliche Maßnahmen für Betriebe mit max. 249 Beschäftigten (KMU) max. 10 Bildungsschecks in zwei Jahren für Beschäftigte mit einem Jahresbrutto bis anteilsfinanzierte Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Kosten - max. Förderzuschuss durch die Teilnehmer über Beratungseinrichtungen in NRW - Infos unter ESF in Niedersachsen: - Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen - Betriebsinhaber mit bis zu 49 Mitarbeitern - für jeden Teilnehmer einzeln zu beantragen - max. Laufzeit 24 Monate - Zuwendung als Zuschuss - keine Übernahme der Nebenkosten (Reise, Verpflegung, Unterkunft) - ausgeschlossen sind Selbstständige nach 18 EStG aus dem Bereich Journalismus, Bildberichterstatter - Anteilsfinanzierte Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Kosten ab 1000 Mindestfördersumme - zusätzlich ist die Förderung der Freistellungsausgaben bis zur Höhe der Lehrgangsgebühren möglich - inhaltlich abgeschlossene Maßnahmen mit Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt - durch die Unternehmen über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen Nbank - Infos unter Seite 5 von 10

6 Bremen: - Beschäftigte ohne Ausbildung - Betriebe im Land Bremen mit bis zu 50 Beschäftigten - Personen im SGB II- Bezug - Wohn- bzw. Betriebsstätte im Land Bremen - für Unternehmen max. 4 Schecks pro Unternehmen / bei Einbeziehung von ungelernten Beschäftigten 10 Schecks - anteilsfinanzierte Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Kosten - pro Scheck / Mitarbeiter 50% der Weiterbildungskosten max durch die Teilnehmer über die Handelskammer Bremen/Bremerhaven - Infos unter Schleswig- Holstein: - Betriebsinhaber und Freiberufler mit weniger als 10 Beschäftigten - Beschäftigte in Unternehmen - Auszubildende (wenn die Weiterbildung kein Bestandteil der Ausbildungsordnung ist) - Betriebsstätte / Arbeitsplatz oder Wohnort in Schleswig- Holstein - Weiterbildungsdauer mindestens 16 Stunden max. 400 Stunden - max. Förderzuschuss pro Teilnehmer und Seminar Arbeitgeber muss mind. 50% der Seminarkosten tragen - anteilsfinanzierte Förderung von 50% der förderfähigen Kosten - max pro Teilnehmer - Weiterbildungsträger aus Schleswig- Holstein - durch die Teilnehmer bei die Investitionsbank Schleswig- Holstein - Infos unter Seite 6 von 10

7 Hamburg: - Existenzgründer, Angestellte, Beschäftigte in Elternzeit, Auszubildende - Betriebsstätte / Arbeitsplatz oder Wohnort in Hamburg - Wert der Weiterbildung über anteilsfinanzierte Förderung von 50% der förderfähigen Kosten - max. 750 pro Weiterbildung - bei Auszubildenden keine Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan - durch die Teilnehmer über zwei P Plan Personal GmbH - Infos unter Mecklenburg- Vorpommern: - Beschäftigte bei Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern - qualifizierte Teilnahmebescheinigung Maximalförderung 500 / Teilnehmer - Bildungsdienstleister benötigt eine staatl. Anerkennung des Bundeslandes - anteilsfinanzierte Förderung von 50% der förderfähigen Kosten max. 500 pro Weiterbildung - bei Erfüllung der de- minimis Verordnung des Unternehmens bis zu 75% max über Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung - Infos unter Seite 7 von 10

8 Berlin: - abhängig Beschäftigte - - Einkommen bis ( gemeinsam Veranlagte) max. 50% bis max Wohnort oder Arbeitsstätte in Berlin - anteilsfinanzierte Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Kosten - durch die Teilnehmer über die Weiterbildungsdatenbank Berlin direkt beim Anbieter - Infos unter Brandenburg: - Beschäftigte und Angestellte in kleinen und mittleren Betrieben (KMU) - Erstwohnsitz in Brandenburg - anteilsfinanzierte Förderung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten ab Weiterbildungskosten - max. zwei Förderungen pro Jahr möglich - Weiterbildung für individuelle berufliche Qualifizierung - durch die Teilnehmer über die Weiterbildungsdatenbank Brandenburg - Infos unter Seite 8 von 10

9 Sachsen Anhalt: - Beschäftigte und Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt unter Selbstständige und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) - Erstwohnsitz in Sachsen Anhalt - ab Weiterbildungskosten - für Arbeitnehmer - bis 90% bei mtl. Bruttogehalt unter für Arbeitnehmer - bis 80% bei mtl. Bruttogehalt unter 2.500, Personen ab 45 Jahre, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeit - für Arbeitnehmer - bis 60% für alle anderen Berechtigten - für Unternehmen bis 80% - Weiterbildung für individuelle berufliche Qualifizierung - durch die Teilnehmer über die Investitionsbank Sachsen Anhalt - Infos unter Thüringen: - Beschäftigte und Angestellte - Unternehmen muss in Thüringen ansässig sein - Jahreseinkommen zwischen und ( bzw bei gemeinsamer Veranlagung) - Festbetragsfinanzierung bis zu Weiterbildung für individuelle berufliche Qualifizierung - durch die Teilnehmer mit einem Antrag bei der GFAW Thüringen - Infos unter Seite 9 von 10

10 Sachsen Weiterbildungsscheck betrieblich: - Beschäftigte und Angestellte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - Selbstständige und Unternehmer - Sitz, Betriebsstätte oder Wohnort in Sachsen - Weiterbildungskosten über anteilsfinanzierte Förderung bis 50% der Weiterbildungskosten - anteilsfinanzierte Förderung bis 70% der Weiterbildungskosten für Personen über 50 Jahre sowie gering Qualifizierte ohne Berufsabschluss - Weiterbildung für individuelle berufliche Qualifizierung - Antrag über SAB Sachsen - Infos unter Sachsen Weiterbildungsscheck individuell: - Beschäftigte - Sitz, Betriebsstätte oder Wohnort in Sachsen - Weiterbildungskosten über anteilsfinanzierte Förderung bis 70% der Weiterbildungskosten (außer Wohnsitz Leipzig/Döbeln) - anteilsfinanzierte Förderung bis 50% der Weiterbildungskosten Wohnsitz Leipzig Döbeln - anteilsfinanzierte Förderung bis 50% der Weiterbildungskosten mit einem Bruttoeinkommen zwischen und monatlich - Weiterbildung für individuelle berufliche Qualifizierung - Weiterbildung liegt nicht im Interesse des Arbeitgebers (dann betrieblichen Scheck benutzen) - Antrag über SAB Sachsen - Infos unter -individuell.jsp?topicid=73025 Seite 10 von 10

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