SGB III mit angrenzenden Gesetzen
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- Werner Gerstle
- vor 6 Jahren
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1 SGB III mit angrenzenden Gesetzen Erstes Gesetz für hier: Änderungen im Bereich Unterhaltsgeld
2 Seite 2 Änderungen beim Unterhaltsgeld 156 Anschlussunterhaltsgeld weggefallen (Folgewirkung! Wegfall 157 Abs. 2 SGB III) 158 Höhe bei Alhi-Vorbezug --> in Höhe Alhi soweit sich Höhe der Alhi ändert, ändert sich das entsprechend (z.b. Absenkung um 3 %, Änderung Anrechnungsbetrag...) zwischenzeitliche Anpassungen werden nicht mehr berücksichtigt keine besondere Härte-Prüfung bei Alhi-Vorbezug 128 Minderung Alg- mindert sich um einen Tag für jeweils zwei 83 Kinderbetreuungskosten Festbetrag 130 je Kind 81 Fahrtkosten Änderungen werden auf Antrag berücksichtigt, wenn die Maßnahme noch mindestens 2 Monate dauert
3 Bemessung UHG 158 SGB III Maßnahmebeginn und Entscheidung in 2003 Alg Alhi! UHG nach dem Bemessungsentgelt nach dem Alg bemessen wurde ( 158 Abs.1 S. 1)! UHG i.h.d. Betrages nach dem Alhi zuletzt gezahlt wurde ( 158 Abs.1 S. 2) Wichtig: Bewilligung befristen bis Ablauf des Bewilligungsabschnittes, erneute Prüfung der Alhi-Bedürftigkeit mittels Fragebogen und Anlagen Seite 3
4 Bemessung 158 SGB III Maßnahmebeginn und Entscheidung in 2003 Alg Alhi abgelehnt wegen fehlender Bedürftigkeit Kein Zahlbetrag - -Anspruch besteht dem Grunde nach soweit Änderungen bei Bedürftigkeit eintreten ggf. -Zahlung möglich Kein ESF- da AN i.d.r. die Vorbeschäftigungszeit nach 78 SGB III erfüllt auch dann nicht, wenn die Alhi-Anspruchsvoraussetzungen während Maßnahme wegfallen Seite 4
5 Bemessung 158 SGB III Maßnahmebeginn und Entscheidung in 2003 Alg Alhi Antrag wird nicht abgegeben Entscheidung erst nach Entscheidung über Alhi, d.h., der AN ist aufzufordern, Antragsunterlagen zur Alhi zur Entscheidung über Höhe einzureichen Seite 5
6 UHG-Übergangsfälle 422 SGB III Maßn.-beginn oder Entscheidung Bewilligung UHG in 2002 Alg! UHG nach dem Bemessungsentgelt nach dem Alg bemessen wurde! keine Anpassung des nach dem mehr Alhi! UHG nach dem Bemessungsentgelt nach dem Alhi zuletzt bemessen wurde Seite 6! keine Anpassung des nach dem mehr
7 UHG-Übergangsfälle 422 SGB III Maßn.-beginn oder Entscheidung Bewilligung UHG in 2002 Alg oder oderalhi 1/2 1/2 Jahr Jahr ohne ohne Nachweis Nachweis Fällige Anpassung im Jahr 2002! UHG nach dem Bemessungsentgelt nach dem Alg oder Alhi bemessen wurde! Fällige Anpassung in 2002 ist nachzuholen Seite 7
8 UHG-Übergangsfälle 422 SGB III Maßnahmebeginn und Entscheidung UHG in 2003 Alg oder oderalhi 1/2 1/2 Jahr Jahr ohne ohne Nachweis Nachweis Fällige Anpassung im Jahr 2002! UHG nach dem Bemessungsentgelt nach dem Alg bemessen bzw. Alhi gezahlt wurde! Fällige Anpassung in 2002 wird nicht nachgeholt Seite 8
9 Minderung Alg- 128 SGB III Beispiel FbW FbW // UHG UHG ! Minderung des es Alg um einen Tag für jeweils zwei, für die ein UHG-Anspruch erfüllt wurde (90 )! Minderung unterbleibt, soweit sich dadurch eine Anspruchsdauer von weniger als einem Monat ergibt (30 ) Seite 9
10 Minderung Alg- 128 SGB III Beispiel FbW FbW // ! Minderung unterbleibt, soweit sich dadurch eine Anspruchsdauer von weniger als einem Monat ergibt (30 ) Seite 10
11 Minderung Alg- 128 SGB III Beispiel Versicherungspflichtverhältniverhältnis T. T. FbW FbW // (= (= T.) T.) minus minus Anspruch Alg neu entstanden ( = 180 T T. = 240 T.! Minderung sdauer um einen Tag für jeweils zwei erfüllten UHG- Anspruches (90 )! Minderung unterbleibt, soweit sich dadurch eine Anspruchsdauer von weniger als einem Monat ergibt (30 ) Seite 11
12 Minderung Alg- 128 SGB III Beispiel Versicherungspflichtverhältnis FbW FbW // Anspruch Alg neu entstanden Neuanspruch Neuanspruch T. T Seite 12! Minderung sdauer um einen Tag für jeweils zwei erfüllten UHG- Anspruches (90 )! Bei neu entstandenem Anspruch ( 117) erstreckt sich die Minderung nur auf die Restdauer des erloschenen Anspruches ( 127 Abs. 4 SGB III) = volle Minderung (= )
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