SCHWERPUNKT CHEMIKALIENINSPEKTION. EUROZON Überprüfung von Kälteanlagen gemäß EG-Verordnung Nr. 2037/2000

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1 SCHWERPUNKT CHEMIKALIENINSPEKTION EUROZON Überprüfung von Kälteanlagen gemäß EG-Verordnung Nr. 2037/2000 SEPTEMBER 2002

2 Projektinitiative: Teilnahme Österreichs an dem EU-Projekt EurOzon, welches auf Initiative des Europäischen CLEEN- Netzwerkes und in Österreich des Umweltbundesamtes in verschiedenen europäischen Staaten durchgeführt wurde. Projektkoordination: Dr. Helmut Witzani, UBA Wien, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien Ing. Rosemarie Malicha, Amt der Kärntner Landesregierung, Flatschacherstraße 70, 9020 Klagenfurt Durchführung von Chemikalieninspektionen Magistrat Wien Amt der Vorarlberger Landesregierung Umwelt Land Oberösterreich Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Kärntner Landesregierung / Dipl.Ing. Dr. Götz / Dr. Rinderer / Dipl. Ing. Dr. Schiefer, Ing. Bauer, Ing. Nöhbauer / Ing. Hofmarcher / Ing. Parhammer, Dr. Kaufmann / Ing. Kampl, Ing. Malicha Für den Inhalt verantwortlich: Ing. Rosemarie Malicha - 2 -

3 1. Einleitung Das CLEEN-Netzwerk (Chemical Legislation European Network) organisierte das Projekt Eurozon Überprüfung von Kälteanlagen unter der Leitung Hollands, wobei neben Österreich mehrere europäische Länder an dem Projekt mitwirkten. In Österreich beteiligten sich im Zeitraum Jänner bis Juni 2002 insgesamt 6 Bundesländer an der Schwerpunktaktion. Klimawandel und Zerstörung der Ozonschicht sind Themen die weltweit von Bedeutung sind. Aufgrund dieser Tatsache wurde die EG-Verordnung 2037/2000 betreffend Verbote von Stoffen, die zur Zerstörung der Ozonschicht führen, erlassen. Um den Vollzug europaweit einheitlich zu gestalten und das Ziel der Verordnung zu erreichen, wurde das Eurozon-Projekt durchgeführt. 2. Gesetzliche Grundlagen EU-Vorschriften - EG Verordnung Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Aufgrund dieser Verordnung wurde ein Zeitplan über die stufenweise Einstellung der Produktion und Verwendung bestimmter Stoffe (Fluorchlorkohlenwasserstoffe = FCKW, Halone, Tetrachlorkohlenstoff, 1,1,1- Trichlorethan und teilhalogenierte Fluorbromkohlenwasserstoffe) erstellt. Gemäß Artikel 4 ist das Inverkehrbringen und die Verwendung von vollhalogenierten FCKW als Kältemittel seit Oktober 2000 europaweit verboten. Artikel 5 regelt die Verwendung teilhalogenierter Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW), wobei mit Ausnahme von kombinierten Kälte- und Klimaanlagen die Verwendung von HFCKW als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen verboten ist, ausgenommen das Nachfüllen in bestehenden Anlagen. Kapitel IV gibt weiters Maßnahmen zur Emissionskontrolle vor, wobei Artikel 16 die Rückgewinnung bereits verwendeter geregelter Stoffe behandelt. Gemäß Artikel 17 müssen alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um ein Austreten von Kältemittel aus der Kälteanlage zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Weiters müssen alle ortsfesten Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel jährlich auf Undichtigkeiten überprüft werden

4 Nationale Vorschriften: - HFCKW-Verordnung BGBl. Nr. 1995/750 über ein Verbot bestimmter teilhalogenierter Kohlenwasserstoffe, wobei teilhalogenierte Kohlenwasserstoffe als Kältemittel für jeglichen Einsatzbereich mit Wirkung vom verboten sind, ausgenommen das Nachfüllen in bereits bestehenden Anlagen. - Kälteanlagenverordnung BGBl. Nr. 305/1969 über den Schutz der Dienstnehmer und der Nachbarschaft beim Betrieb von Kälteanlagen, insbesondere gilt diese Verordnung für gewerbliche Kälteanlagen mit einem Füllgewicht des Kältemittels von mehr als 1,5 kg. Gemäß 22 müssen Kälteanlagen jedenfalls in Zeitabständen von höchstens einem Jahr einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit von hiezu befugten, fachkundigen Personen unterzogen werden. 3. Zusammenfassung Es wurden österreichweit insgesamt 35 Überprüfungen durchgeführt. 10 Inspektionen erfolgten bei Kälteanlagenlieferanten (Händler, Wartungsfirmen) und 25 Inspektionen bei Anlagenbetreibern, wobei Klimaanlagen und Wärmepumpen ebenfalls in diesen Anwendungsbereich fallen. Im Zuge der Inspektionen wurden Krankenanstalten, öffentliche Gebäude, Supermärkte, Großkühlanlagen für Lebensmittel, chemische Industrie, Gastronomie überprüft:. Insgesamt wurden ca. 140 Anlagen besichtigt, wobei zusätzlich in einer großen Krankenanstalt einige hundert Anlagen in Betrieb sind, die nicht alle besichtigt werden konnten. In diesem Fall wurde in die Servicebücher Einschau genommen. Generell war der Wissensstand hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen bei den Wartungsfirmen bzw. Händlern gut, bei den Anlagenbetreibern war in den meisten Fällen nur die Kälteanlagenverordnung bekannt

5 Im Zuge der Inspektionen wurden folgende Punkte überprüft: (1) eingesetzte Kältemittel (2) regelmäßige Wartung der Anlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben muß eine jährliche Wartung der Kälteanlagen durchgeführt werden, um ein Austreten (=Emissionen) ozonschädigender Kältemittel in die Atmosphäre so gering wie möglich zu halten (3) Ermittlung der Verlustraten (= Leckage) an Kältemittel, um die Emissionen von umweltschädigenden Kältemitteln in die Atmosphäre zu erfassen (4) Ordnungsgemäße Entsorgung der Kältemittel: Kältemittel müssen mit Begleitschein durch befugte Sammler entsorgt werden. Die Inspektionen der einzelnen Punkte brachten folgende Ergebnisse: Zu (1): Kältemittel, welche aufgrund oben genannter Verordnungen im Zuge dieses Projektes überprüft wurden, sind voll- und teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) sowie deren Ersatzstoffe. Folgende Mengen an Kältemittel wurden im Zuge der Überprüfungen ermittelt: Vollhalogenierte FCKW: dürfen in Österreich weder zum Nachfüllen in Altanlagen noch in Neuanlagen verwendet werden. R 114 : 4800 kg R 500 : 1600 kg (Gemisch aus R 12 und R 152a) R 11 : 1600 kg R 502 : 212 kg (Gemisch aus R 22 und R 115) R 12 : 87 kg Teilhalogenierte FCKW: in Neuanlagen verboten, in Altanlagen zum Nachfüllen noch erlaubt. R 22 : R 123 : ca kg 860 kg - 5 -

6 Teil- und vollhalogenierte FKW (Fluorkohlenwasserstoffe): derzeit die meist verwendeten Ersatzstoffe, diese sind jedoch aufgrund des Treibhauseffektes ebenfalls umweltschädliche Kältemittel und werden nur noch eine begrenzte Zeit erlaubt sein. R 134a : ca kg R 404a : ca. 3800kg R 407c : ca. 5400kg R 507 : 150 kg R 402a: 400kg R 410a R 413a kleine Mengen unter 10 kg R 401a Zu (2): die regelmäßigen Wartungen wurden entgegen den gesetzlichen Vorgaben in weniger als 50% der überprüften Anlagen einmal jährlich durchgeführt. In den meisten Fällen wurde erst nach Unfällen oder technischen Gebrechen eine Servicefirma zur Behebung der Mängel herangezogen. In diesem Bereich sind regelmäßige Kontrollen notwendig, um ein Austreten umweltschädigender Kältemittel in die Atmosphäre so gering wie möglich zu halten. Zu (3): aufgrund der ungenügenden Eintragungen hinsichtlich der Nachfüllmengen an Kältemittel war die Ermittlung der Leckageraten sehr schwierig und brachte kaum brauchbare Ergebnisse. Zu (4): von Seite der Firmen wurde in allen Bundesländern das zu entsorgende Kältemittel an die Wartungsfirmen ohne Begleitschein übergeben. In Kärnten werden die Händler schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass die oben erwähnten Kältemittel einen gefährlichen Abfall darstellen und daher mit Begleitschein entsorgt werden müssen. Die Wartungsfirmen selbst konnten generell Begleitscheine über eine ordnungsgemäße Entsorgung vorlegen. Der Zusammenfassung ist eine graphische Auswertung der ermittelten Kältemittelmengen sowie eine tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse angeschlossen

7 4. Graphische Auswertung des Kältemitteleinsatzes Kältemittel(kg) vollhalogenierte FCKW 1 teilhalogenierte FCKW voll- und teilhalogenierte FKW - 7 -

8 5. Zusammenfassung der Ergebnisse in Tabellenform Bundesländer Überprüfte Kältemittel Händler* Firmen Art Menge kg Salzburg 4 5 R R134a 281 R404a 163 R R407c k.a.** R R402a 7 R401a 7 R410a k.a.** Gemisch 65 Kärnten 2 4 R R413a 12 R407c 250 R404a 490 Leckage Rate (%) Liegt zwischen 8 und 23% k.a.** Niederösterreich 0 2 R k.a.** ok Oberösterreich 2 4 R (20)*** R404a (87) R407c R410a R134a 4(0) 0(0) Wien 0 4 R134a Vorarlberg 2 6 R12 64 R R134a 353 R407c 80 R R k.a.** Liegt zwischen 6 und 100% Regelm. Wartung Bei 5 Firmen letzte Wartung 2001 oder 2002, bei 1 Firma kein Wartungsbuch vorhanden 2 Firmen ok, 1 Firma nicht ok 2 Firmen ok, 2 Firmen nicht ok 2 Firmen ok, 1 Firma nicht ok Nur teilweise ok * unter Händlern sind auch Wartungsfirmen zu verstehen ** k.a. : keine Angaben *** Wert ohne Klammer: natürlicher Verlust, Wert in Klammer: bei Unfällen, Undichtheiten - 8 -

9 ANHANG KONTAKTADRESSEN Dipl. Ing. Dr. Heinz Götz Dr. Martin Rinderer Magistrat der Stadt Wien MA 36 Ebendorfer Straße WIEN post@m36.mag.wien.gv.at Amt der Vorarlberger Landesregierung Umweltinstitut des Landes Vorarlberg Montfortstraße Bregenz martin.rinderer@vlr.gv.at Dipl. Ing. Dr. Dieter Schiefer Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Umweltschutz, Luftreinhaltung und Energietechnik Goethestraße LINZ dieter.schiefer@ooe.gv.at Dr. Rudolf Kaufmann Ing. Karl Hofmarcher Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 16 Umweltschutz Postfach Salzburg Amt der NÖ Landesregierung Abtlg. Lebensmittelkontrolle Landhausplatz St. Pölten karl.hofmarcher@noel.gv.at Ing. Malicha Rosemarie Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 15 Umweltschutz und Technik Fatschacherstraße Klagenfurt rosemarie.malicha@ktn.gv.at - 9 -

10 Beispiele für Kältemaschinen, die in Kärnten hergestellt werden: Technische Daten der Anlage: Kälteleistung: Kältemittelinhalt: Kältemittel: Anzahl der Kältekreise: 2 Einsatzgebiet: 472kW 74 kg R 407C universell, z.b. Prozesskühlung in der Industrie

11 Technische Daten der Anlage: Nennkälteleistung: 1378 kw Kältemittelinhalt: 147 kg Kältemittel: R 407C Anzahl der Kältekreise: 2 Einsatzgebiet: wie bei 1. Beispiel universell

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