Leistungsbewertung im Fach Geschichte
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- Victoria Pfeiffer
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1 Leistungsbewertung im Fach Geschichte Die Leistungsbewertung für die Sekundarstufe I bezieht sich auf den Kernlehrplan Geschichte gemäß 29 SchulG (BASS1-1) vom , S. 32/33 Grundsätzlich gilt: 1. Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO - SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht. 2. Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen müssen darauf ausgerichtet sein, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen ( Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz und Handlungskompetenz ), die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, zu wiederholen und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. 3. Lernerfolgsüberprüfungen sind so anzulegen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. So gibt es z.b. nach jeder Unterrichtseinheit Reflexionsmöglichkeiten ("Kompetenzcheck") für die Schülerinnen und Schüler: Welche Begriffe kenne ich? Habe ich behalten, wie ein Projektheft angelegt werden muss? Demokratie in Athen und bei uns: Kenne ich noch die Vergleichskriterien? Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 3 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. 5. In den Fächern des Lernbereichs Gesellschaftslehre kommen im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht sowohl schriftliche als auch mündliche Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen: mündliche Beiträge zum Unterricht (z. B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate), schriftliche Beiträge zum Unterricht (z. B. Hausaufgaben, Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher, Internetrecherche zu best. Inhalten oder Problemfragen, Plakaterstellung), kurze schriftliche Übungen sowie Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z. B. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation).
2 Der Bewertungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge in ihrer Progression im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Die Leistungsbewertung für die Sekundarstufe II bezieht sich auf den Kernlehrplan Geschichte gemäß 29 SchulG (BASS1-1) vom , S Grundsätzlich gilt: Sowohl die Schaffung von Transparenz bei Bewertungen als auch die Vergleichbarkeit von Leistungen sind unerlässlich, um die Kriterien der Notengebung den Schülerinnen und Schülern durchschaubar zu machen. Verbindliche Instrumente: Als Instrumente für die Beurteilung der schriftlichen Leistung werden Klausuren und Facharbeiten herangezogen: Klausuren: 1. In der Einführungsphase wird eine Klausur pro Halbjahr geschrieben; dabei ist darauf zu achten, dass die Klausur im 2. Halbjahr rechtzeitig vor der Wahl der Fächer in der Qualifikationsphase geschrieben wird. 2. Die zeitliche Dauer für die Klausuren wird festgelegt wie folgt: EF1 und EF2: 2 UStd., Grundkurs Q1/1, Q1/2: 3 UStd., Grundkurs Q2/1: 3 UStd., Grundkurs Q2/2: 3 Zeitstd., Leistungskurs Q1/1, Q1/2: 4 UStd., Leistungskurs Q2/1: 4 UStd., Leistungskurs Q2/2: 4,25 Zeitstd. 3. Klausuren orientieren sich immer am Abiturformat und am jeweiligen Lernstand der Schülerinnen und Schüler. Deshalb muss in der Qualifikationsphase eine Klausur eine Auswahlmöglichkeit bieten. 4. Klausuren bereiten die Aufgabentypen des Zentralabiturs sukzessive vor. 5. Die Bewertung der Klausuren erfolgt i. d. R. mit Hilfe eines punktgestützten Bewertungsrasters. Dieses ist für die 2. Klausur in Q1/2 verpflichtend. Die Kriterien ergeben sich aus: der fachmethodischen- und fachwissenschaftlichen Progression innerhalb der Oberstufe, den in den Anforderungsbereichen I - III festgelegten Leistungen, dem Abiturformat (Inhalte, Aufgabenarten) dem jeweiligen Lernstand der Schülerinnen und Schüler.
3 Im Hinblick auf die Anforderungen im schriftlichen wie mündlichen Teil der Abiturprüfungen sind grundsätzlich die drei oben genannten Anforderungsbereiche in der Leistungsbewertung zu berücksichtigen. Der Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen, die Verständnissicherung sowie das Anwenden geübter Arbeitstechniken. Anforderungsbereich II meint das selbstständige Auswählen, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten. Das Gelernte muss auf vergleichbare neue Zusammenhänge übertragen und angewendet werden. Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen und Wertungen zu gelangen. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in den Klausuren führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-GOSt: In der Jahrgangsstufe EF um eine Notenstufe, in der Q1 und Q2 um bis zu zwei Notenpunkte. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden. Facharbeiten: Laut APOGOSt, wird in der in der Qualifikationsphase [ ] nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Am Evangelischen Gymnasium ist dies die erste Klausur im zweiten Halbjahr von Q1. Die Kriterien der Bewertung der Facharbeit sind mit den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig vor Beginn der Erarbeitung zu besprechen. Bei der Bewertung ist der Arbeitsprozess, die Methodenanwendung sowie der Inhalt zu berücksichtigen. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses. Kriterien für die Überprüfung und Bewertung von Facharbeiten: Die Beurteilungskriterien für Klausuren werden auch auf Facharbeiten angewendet. Darüber hinaus ist ein besonderes Augenmerk zu richten auf die folgenden Aspekte: 1. Inhaltliche Kriterien: Genauigkeit und Stringenz der Fragestellung, Zuverlässigkeit des historischen Wissens und Könnens, Gründlichkeit und Selbstständigkeit der Recherche, Perspektivenbewusstsein, Perspektivenwechsel, Eigenständigkeit des Ergebnisses, Grad der Reflexion des Arbeitsprozesses. 2. Methodische Kriterien: Methodisch sicherer Umgang mit Quellen und Darstellungen (Unterscheidung, Fragestellungen, Funktion im Gedankengang), Gliederung: Funktionalität, Plausibilität. 3. Formale Kriterien:
4 sprachliche Qualität, sinnvoller und korrekter Umgang mit Zitaten, sinnvoller Umgang mit den Möglichkeiten des PC (z.b. Rechtschreibüberprüfung, Schriftbild, Fußnoten, Einfügen von Dokumenten, Bildern etc., Inhaltsverzeichnis), Korrekter Umgang mit Internetadressen (mit Datum des Zugriffs), vollständiges, korrektes, übersichtliches und nach Quellen und Darstellungen sortiertes Verzeichnis der verwendeten Quellen und Darstellungen. Ein weiteres Instrument zur Leistungsbewertung ist der Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit" In diesem Beurteilungsbereich können vielfältige Überprüfungsformen zum Einsatz kommen: mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch, individuelle Leistungen innerhalb von kooperativen Lernformen / Projektformen, Präsentationen, z.b. im Zusammenhang mit Referaten, Vorbereitung und Durchführung von Podiumsdiskussionen, Protokolle, Vorbereitung von Exkursionen, Archiv- oder Museumsbesuchen, eigenständige Recherche (Bibliothek, Internet, Archiv usw.) und deren Nutzung für den Unterricht, Erstellung eines Portfolios im Laufe der Qualifikationsphase, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Reflexion eines Zeitzeugeninterviews, Beiträge zum Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten. Die Leistungsrückmeldung über die Note für die sonstige Mitarbeit und die Abschlussnote erfolgt in mündlicher Form zu den durch SchulG und APO-GOSt festgelegten Zeitpunkten sowie auf Nachfrage. Im Interesse der individuellen Förderung werden bei Bedarf die jeweiligen Entwicklungsaufgaben konkret beschrieben. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der "sonstigen Mitarbeit" wird sowohl durch Beobachtung während des Schuljahres als auch durch punktuelle Überprüfungen festgestellt. Diese Überprüfungsformen sind: Ermittlung und Charakterisierung eines historischen Problems; Kritische Analyse zur Erschließung einer Quelle; Analyse von Darstellungen; Zusammenhängende Deutung von historischen Sachverhalten; Kriteriengeleitete Bewertung historischer Sachverhalte und Zusammenhänge; Erörterung eines historischen Problems;
5 Erstellung von historischen Beiträgen verschiedener Art für die Nutzung im historischen Diskurs.
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