So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre. Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre. Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11."

Transkript

1 So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11. Juli 2016

2 Überblick 1 Was schützt das Urheberrecht? 2 Welche Materialien sind betroffen? 3 Verwendung geschützter Werke in der digitalen Lehre 2

3 1 Was schützt das Urheberrecht? 3

4 Laut UrhG: Werke persönlich geistiger Schöpfungen 4

5 Nicht geschützt sind: Ideen Konzepte Methoden wissenschaftliche Erkenntnisse Naturgesetze Stile Didaktische Konzeption einer Lehrveranstaltung Reine Gebrauchstexte 5

6 2 Welche Materialien sind betroffen? 6

7 Online verfügbare Materialien, bei denen geschützte Werke Dritter einbezogen sind: Vortragsfolien und Skripte Vorlesungsaufzeichnungen Material zur Vor- und Nachbereitung oder zur Vertiefung Quelle: Praxisleitfaden der Universität Ulm 7

8 3 Verwendung geschützter Werke in der digitalen Lehre 8

9 Nutzungsbestimmungen Regel: Nutzer braucht Einwilligung Mit Zustimmung (Lizenz) des Rechteinhabers Urheber, Verlage, Verwertungsgesellschaften 9

10 Nutzungsbestimmungen Ausnahmen = Schranken des Urheberrechts: keine Einwilligung erforderlich Berufung auf 52a UrhG Gekennzeichnetes Zitat nach 51 UrhG 10

11 Berufung auf 52a UrhG Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung Was ist zulässig? Veröffentlichte kleine Teile eines Werkes Werke geringen Umfangs Zur Veranschaulichung im Unterricht an Hochschulen 11

12 Berufung auf 52a UrhG Umfang: Filme und Musik: max. 5 Minuten Bücher: max. 100 Seiten, jedoch nicht mehr als 12% eines Werkes Ausnahme: Artikel aus Zeitschriften und Zeitungen à dürfen komplett zur Verfügung gestellt werden 12

13 Berufung auf 52a UrhG Bedingungen: Geschützter Internetbereich Begleitend zu einer Lehrveranstaltung Geschlossener Nutzerkreis Zeitlicher Bezug zur Lehrveranstaltung 13

14 Berufung auf 52a UrhG Bevor urheberrechtlich geschütztes Material online gestellt wird, ist zu prüfen, ob dieses Material vom Rechteinhaber zu angemessenen Konditionen angeboten wird. Wenn ja, dann gilt 52a UrhG nicht! 14

15 Berufung auf 52a UrhG Der 52a ist die auf Nutzung zu nichtkommerziellen Zwecken beschränkt. Verwendung im Rahmen kostenpflichtiger Online-Angebote zu wissenschaftlichen oder Lehrzwecken ist nicht gestattet. Kreutzer 2015, S

16 Das Zitatrecht 51 UrhG Voraussetzungen: die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. UrhG: 51.html 16

17 Das Zitatrecht 51 UrhG Bedingungen: Inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem zitierenden und zitierten Werk Zweck rechtfertigt das das Zitat und dessen Umfang Das fremde Werk bzw. Werkteil bleibt unverändert 62 UrhG Die Quelle wird korrekt angegeben 63 UrhG 17

18 Das Zitatrecht 51 UrhG Zitieren von Bildern und Abbildungen: Das Bildzitat dient der Erläuterung des Inhalts des eigenen Werkes und dabei erfolgt eine kritische Auseinandersetzung Genau dieses Bild ist notwendig, um Zitatzweck zu rechtfertigen Eine These bleibt erhalten, auch wenn das Bildzitat weggelassen wird Praxisleitfaden der Universität Ulm 18

19 Fazit Urheberechtlich geschützte Materialien dürfen nur unter folgenden Bedingungen verwendet werden: mit Zustimmung (Lizenz) des Rechteinhabers unter Berufung auf 52a UrhG, der die Ausnahme für Lehr- Lernkontexte regelt als gekennzeichnetes Zitat nach 51 UrhG 19

20 Weiterführende Informationen und Materialien Webseite des Medienzentrums: 20

21 Verwendete Quellen Verfügbarkeit geprüft am : Urheberrecht: Was darf ich in der Online-Lehre? (PDF). Universität Ulm, Zentrum für E- Learning. Verfügbar unter: Informationen zur Rechtssicherheit im elearning (PDF). Leibniz Universität Hannover, Zentrale Einrichtung für Weiterbildung, elearning Service Abteilung. Verfügbart unter: Till Kreutzer/Multimedia-Kontor Hamburg: Rechtsfragen bei E-Learning/ digitaler Lehre, überarbeitete Fassung (Stand März 2015, PDF). Verfügbar unter: 21

22 Verwendete Quellen Verfügbarkeit geprüft am : Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning. Fachhochschule Dortmund, Abteilung Studienreform, Akkreditierung und Recht, Hochschulbibliothek. Verfügbar unter: UrhR_ELearning.pdf Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Verfügbar unter: e-teaching.org. Urheberrecht. Portalbereich. Verfügbar unter: 22

23 Bildnachweise Illustration Fragezeichen: Elvira Schulze, Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Illustration Person mit Laptop und Paragraphen: Elvira Schulze, Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Buch: IO-Images, CC0 Public Domain, verfügbar unter: Foto: IO-Images, CC0 Public Domain, verfügbar unter: Musik: IO-Images, CC0 Public Domain, verfügbar unter: 23

24 Bildnachweise Video: IO-Images, CC0 Public Domain, verfügbar unter: Festplatte: IO-Images, CC0 Public Domain, verfügbar unter: Multimedia: ClkerFreeVectorImages, CC0 Public Domain, verfügbar unter: Illustration Laptop: Elvira Schulze, Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. 24

25 Kontakt Elvira Schulze, Für Fragen und Auskünfte rund um die Digitale Lehre an der TUM à elearning Team des Medienzentrums: Zur Klärung konkreter Fragen zum Urheberrecht: Rechtsangelegenheiten / TUM Legal Office (ZA 5) à Allgemeine Rechtsangelegenheiten (Referat 53) 25

26 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 26

elearning und Urheberrechtsfragen

elearning und Urheberrechtsfragen elearning und Urheberrechtsfragen (für Unterricht ohne kommerzielle Interessen) Vorwort Mit diesem Leitfaden zum Urheberrecht in der Online-Lehre möchten wir Ihnen gerne helfen, die rechtliche Lage besser

Mehr

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning Abteilung Dez. V. 2 Rechtsangelegenheiten Hochschulbibliothek Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning A. Rechtlicher Rahmen 1. Urheberrechte Das Urheberrechtsgesetz

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials

Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials Von Dr. Till Kreutzer Büro für informationsrechtliche Expertise (www.ie-online.de) AGENDA 1

Mehr

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum Das Urheberrecht in Studium und Lehre erstellt von Alexander Baum Inhalt 1 Urheberrecht SEITE 2 Das Urheberrecht in Studium und Lehre Alexander Baum 11.01.2016 Das Urheberrecht Allgemein - in Dtl.: UrhG

Mehr

Merkblatt Urheberrecht in der Lehre

Merkblatt Urheberrecht in der Lehre FRIEDRICH-ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG Merkblatt Urheberrecht in der Lehre Die folgenden Erläuterungen sollen die allgemeinen Zusammenhänge des Urheberrechts und die typischen Problemlagen im

Mehr

Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke

Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke Dr. Arne Upmeier Ein langer Weg zum Allheilmittel? Aktionsbündnis Urheberrecht I Juli 2002 Aktionsbündnis Urheberrecht präsentiert

Mehr

Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild

Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild Grünwald, 28. Januar 2013 2013 FWU gemeinnützige GmbH Grundsatz im Urheberrecht: Nur der Urheber oder

Mehr

Informationsveranstaltung zu 52a UrhG für Lehrende und Forschende. Aktueller Stand und Konsequenzen für Lehre und Forschung ab 1.1.

Informationsveranstaltung zu 52a UrhG für Lehrende und Forschende. Aktueller Stand und Konsequenzen für Lehre und Forschung ab 1.1. Informationsveranstaltung zu 52a UrhG für Lehrende und Forschende Aktueller Stand und Konsequenzen für Lehre und Forschung ab 1.1.2017 Informationsveranstaltung zu 52a UrhG für Lehrende und Wissenschaftler/innen

Mehr

Online-Lehrmaterialien und Urheberrecht

Online-Lehrmaterialien und Urheberrecht Online-Lehrmaterialien und Urheberrecht Warum sollte [...] nicht die Lehre mit einer Betrachtung der wirklichen Dinge beginnen, statt mit ihrer Beschreibung durch Worte? Dann erst, wenn die Sache gezeigt

Mehr

Share! Mashup! Remix! Barcamp FFM # # Nicole Ebber -

Share! Mashup! Remix! Barcamp FFM # # Nicole Ebber - Share! Mashup! Remix! Barcamp FFM #21.04.2007# Nicole Ebber - www.antischokke.de Agenda Vorstellung Urheberrecht CC Organisation & Lizenzen Chancen & Risiken Verbesserungspotentiale & Kritik Anwendungsbeispiele

Mehr

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Urheberrecht Schutzwirkungen II: Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 44a - 63a: Interessen der Allgemeinheit (Nutzerinteressen) Gesetzgeberische Abwägung

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Institut für Geistiges Eigentum Wettbewerbs- und Medienrecht Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Publikationskultur Plagiat und Urheberrecht 29. 30. März 2012, Weimar Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut

Mehr

Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht

Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht Stabi macht Schule Armin Talke Mediennutzung im Unterricht Kopieren Verteilen der Kopien Präsentation auf dem Smartboard Lernplattform Vorführen von Filmen

Mehr

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Dr. Gertrud Heis Dr. Georg Klapeer Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Zentrale Dienste - Rechtsabteilung Einleitung Spannungsverhältnis

Mehr

Urheberrecht für Publisher

Urheberrecht für Publisher Urheberrecht für Publisher DialogCamp 2016 Adrian Schneider München 19. Februar 2016 1 About me Adrian Schneider Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln Schwerpunkte: IT-Recht, Internetrecht Softwareentwickler

Mehr

Thema 3: Verwendung von Texten

Thema 3: Verwendung von Texten PASCH-net und das Urheberrecht Thema 3: Verwendung von Texten Texte sind zwar nicht immer, aber meistens durch das Urheberrecht geschützt. Nur ganz kurze Texte, die zum Beispiel ausschließlich aus einfachen

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

Nutzungsbedingungen für Online-Angebote der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel

Nutzungsbedingungen für Online-Angebote der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel Nutzungsbedingungen für Online-Angebote der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel Die Online-Angebote der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek der Herzog August Bibliothek (http://digbib.hab.de ) sind urheberrechtlich

Mehr

Urheberrecht versus Bildung

Urheberrecht versus Bildung Urheberrecht versus Bildung Nicht alles was sinnvoll ist, ist auch erlaubt! Thomas Severiens thomas@severiens.de Worum geht s? Das Internet als Unterrichts-Gegenstand und Medium: Was ist möglich? Web 2.0

Mehr

Urheberrecht in Forschung und Lehre. Dr. Till Kreutzer Partner, irights.law Rechtsanwälte Berlin

Urheberrecht in Forschung und Lehre. Dr. Till Kreutzer Partner, irights.law Rechtsanwälte Berlin Urheberrecht in Forschung und Lehre Dr. Till Kreutzer Partner, irights.law Rechtsanwälte Berlin 1 AGENDA 1 Geschützte Werke und freie Inhalte 2 Nicht-öffentliche Nutzung 3 Freie Benutzung 4 Urheberrechtliche

Mehr

Öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Beiträge für Unterricht und Forschung

Öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Beiträge für Unterricht und Forschung Universität Stuttgart Zentrale Verwaltung Stabsstelle Recht Öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Beiträge für Unterricht und Forschung Zulässig ist gemäß 52a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz

Mehr

Urheberrecht für Bibliothekare

Urheberrecht für Bibliothekare Berliner Bibliothek zum Urheberrecht - Band 3 Gabriele Beger Urheberrecht für Bibliothekare Eine Handreichung von A bis Z 2. überarbeitete und erweiterte Auflage [Stand: Januar 2008] München 2007 Verlag

Mehr

Urheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003

Urheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003 Urheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003 Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ( 19 a UrhG) Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der

Mehr

Urheberrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut

Urheberrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut Urheberrecht Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014 04.12.2014 Seite 1 X. Urheberrecht 1. 2. Verwandte Schutzrechte 3. Verwertungsgesellschaften 04.12.2014

Mehr

Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten?

Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten? D R. M E T Z N E R R E C H T S A N W Ä L T E Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten? Dr. Michael Metzner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geiselwind, 2. April 2011 Fragen über Fragen

Mehr

Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. A. Urheberrecht Was ist das?

Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. A. Urheberrecht Was ist das? Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Handreichung zur öffentlichen Zugänglichmachung von Werken für Zwecke des Unterrichts gemäß 52a UrhG - Abgrenzung zwischen Schulen und Studienseminaren A. Urheberrecht

Mehr

Rundschreiben AG Urheberrecht. Informationen zum Urheberrecht im Bildungsbereich. Stand:

Rundschreiben AG Urheberrecht. Informationen zum Urheberrecht im Bildungsbereich. Stand: Um Ihnen als Angehörige der Universität zu Köln möglichst schnell und umfassend Auskünfte auf Ihre Fragen in dieser Angelegenheit geben zu können, wurde die folgende E-Mailadresse eingerichtet: 52a-urhg@uni-koeln.de

Mehr

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning Abteilung Studienreform, Akkreditierung und Recht Hochschulbibliothek Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning A. Rechtlicher Rahmen 1. Urheberrechte Das Urheberrechtsgesetz

Mehr

Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz

Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz Unser Webinar zum Thema Die rechtskonforme Webseite gehen Sie auf Nummer sicher hat im Januar 2017 zu zwei Terminen stattgefunden. Die Fragen, die

Mehr

Internet- und Urheberrecht

Internet- und Urheberrecht Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht

Mehr

Die Creative Commons Lizenzen

Die Creative Commons Lizenzen C Die Creative Commons Lizenzen Florian Philapitsch Creative Commons Österreich Legal Project Lead www.creativecommons.org florian.philapitsch@wu-wien.ac.at Affiliate Institution Abteilung für Informationsrecht

Mehr

Retrodigitalisierung und elektronische Archive

Retrodigitalisierung und elektronische Archive Retrodigitalisierung und elektronische Archive Juristische Aspekte Gabriele Beger Retrodigitalisierung Juristische Definitionen zur Digitalisierung von analogen und vergleichbaren Werkstücken a) Urheberrechtsschutz/

Mehr

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht 1 Einleitung Lernziele Sie haben einen Überblick über die Begrifflichkeiten und Grundsätze des s Sie wissen grundsätzlich Bescheid über den Umgang des s mit Software Sie kennen einige «Baustellen» im Bereich

Mehr

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz Urheberrecht Plagiate Ass. Mag. Julia Schürz julia.schuerz@univie.ac.at Programm Plagiate - Urheberrechtliche Aspekte - Hochschulrechtliche Aspekte - Strafrechtliche Aspekte Urheberrechtliche Aspekte Werke

Mehr

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Geleitwort des Herausgebers... IX Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturempfehlungen... XIX Abgegrenzter Personenkreis... 1 Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche... 2

Mehr

DML-BY Dresden Media Lizenz - Namensnennung

DML-BY Dresden Media Lizenz - Namensnennung DML-BY Dresden Media Lizenz - Namensnennung Wozu diese Lizenz gut ist. Diese Lizenz soll Ihnen die Nutzung von Texten, Bildern und Videos erleichtern. Angelehnt an die Creative Commons Lizenzen bieten

Mehr

Auf einen Blick. Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen

Auf einen Blick. Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Auf einen Blick Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Vergabe einer vergütungsfreien standardisierten Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Frequently Asked

Mehr

SOZIALE MEDIEN IM UNTERNEHMEN NUTZEN ABER SICHER! LERNEINHEIT 6

SOZIALE MEDIEN IM UNTERNEHMEN NUTZEN ABER SICHER! LERNEINHEIT 6 SOZIALE MEDIEN IM UNTERNEHMEN NUTZEN ABER SICHER! LERNEINHEIT 6 DIE THEMEN: 1. Social-Media-Plattformen im Überblick 2. Potentiale von Social Media für Unternehmen 3. Risiken von Social Media für Unternehmen

Mehr

Urheberrecht sehen und beachten vom Umgang mit fremden Texten, Grafiken und Bildern in Wissenschaft und Lehre

Urheberrecht sehen und beachten vom Umgang mit fremden Texten, Grafiken und Bildern in Wissenschaft und Lehre Werkstattreihe Wissenschaftskarriere Offen im Denken Urheberrecht sehen und beachten vom Umgang mit fremden Texten, Grafiken und Bildern in Wissenschaft und Lehre Prof. Dr. Gisela Jung-Weiser, Hochschule

Mehr

URHEBERRECHT FÜR PÄDAGOGINNEN UND PÄDAGOGEN. Was ist erlaubt und was nicht?

URHEBERRECHT FÜR PÄDAGOGINNEN UND PÄDAGOGEN. Was ist erlaubt und was nicht? URHEBERRECHT FÜR PÄDAGOGINNEN UND PÄDAGOGEN Was ist erlaubt und was nicht? Stand 1. April 2014 Inhalt Sind unterrichtsvorbereitende Tafelbilder, Übungen und Material, die eine Lehrkraft für den Unterricht

Mehr

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010 Urheberrecht (UrhG) Urheberrecht Entstehung - Aufkommen des Buchdrucks - 1. Gesetz 1870 - heutige Fassung basiert auf Gesetz von 1965, einschließlich Änderungen und EU-Anpassung für Informationsgesellschaft

Mehr

52a: Lehre und Forschung in Gefahr?

52a: Lehre und Forschung in Gefahr? 52a: Lehre und Forschung in Gefahr? Wie sieht eine Hochschule ohne 52a UrhG aus? Dipl.-Phys. Thomas Severiens Mathematisches Institut Universität Osnabrück Was ist eigentlich 52a? 52a Öffentliche Zugänglichmachung

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Urheberrecht im Fokus der PR

Urheberrecht im Fokus der PR Urheberrecht im Fokus der PR Elektronische Pressespiegel Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten 1 Urheberrecht = Das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem

Mehr

Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre

Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre Dez. V Abteilung Studienreform, Akkreditierung und Recht Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre A. Problem Innerhalb des Studiums und der Forschung werden regelmäßig Arbeiten erstellt, die urheberrechtlich

Mehr

Urheberrechtlich geschützte Inhalte in hochschulinternen Netzen für Studierende bereitstellen. Dr. Janine Horn

Urheberrechtlich geschützte Inhalte in hochschulinternen Netzen für Studierende bereitstellen. Dr. Janine Horn Urheberrechtlich geschützte Inhalte in hochschulinternen Netzen für Studierende bereitstellen Dr. Janine Horn Inhalt I. Grundzüge Urheberrecht II. Geschützte Werke und Leistungen und Schutzfristen III.

Mehr

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Hausarbeit zum Seminar Wettbewerbsrecht von Timm Lausen, MatNr. 903498 1. Gesetzliche Grundlagen des Urheberrechts... 3 2. Besonderheiten des Urheberrechtes

Mehr

Naturalismus ( )

Naturalismus ( ) Gesetzestexte Naturalismus (1880-1900) Bezug zum Schülerbuch Kurzbeschreibung des Textes Textsorte vgl. S. 277, Arbeitsanregung 3 Die Gesetzestexte enthalten die wesentlichen Bestimmungen zum Urheberrecht

Mehr

Copyright BILDER, VIDEOS, AUDIO

Copyright BILDER, VIDEOS, AUDIO Copyright BILDER, VIDEOS, AUDIO Copyright in Kürze Links setzen: Diese sollten einen kurzen Hinweis zum Inhalt der Website geben. Bilder, Videos: Holen Sie die Genehmigung zur Verwendung von Bildern vom/von

Mehr

KEINE ANGST VOR OPEN ACCESS

KEINE ANGST VOR OPEN ACCESS KEINE ANGST VOR OPEN ACCESS Workshop Möglichkeiten der Sichtbarkeitssteigerung in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, Uni Wien, 7.5.2015 Guido Blechl, Open Access Office der UB-Wien Diese Präsentation

Mehr

Urheberrecht und Musik

Urheberrecht und Musik 18. Fachtagung des Forums Medienpädagogik der BLM Urheberrecht und Musik Dr. Kristina Hopf Juristische Referentin der KJM-Stabsstelle und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Inhaltsübersicht

Mehr

Gesamtvertrag Speichermedienvergütung Neue Medien

Gesamtvertrag Speichermedienvergütung Neue Medien Gesamtverträge Gesamtvertrag Speichermedienvergütung Neue Medien Austro-Mechana Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte GesmbH LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GesmbH

Mehr

Der Letzte macht das Licht aus... Zur aktuellen Lage der Wissenschaftsschranke ( 52a UrhG) und der elektronischen Semesterapparate

Der Letzte macht das Licht aus... Zur aktuellen Lage der Wissenschaftsschranke ( 52a UrhG) und der elektronischen Semesterapparate Der Letzte macht das Licht aus... Zur aktuellen Lage der Wissenschaftsschranke ( 52a UrhG) und der elektronischen Semesterapparate Dr. jur. Eric W. Steinhauer UB Hagen InfoSoc.-Richtlinie von 2001 Art.

Mehr

Urheberrechtlich geschützte Bilder

Urheberrechtlich geschützte Bilder BILDER UND VIDEOS IM NETZ Urheberrechtlich geschützte Bilder Willst du fremde Fotos, Grafiken oder Videos im Internet veröffentlichen, brauchst du dafür die Zustimmung des Rechteinhabers. Es ist in der

Mehr

Open Content-Lizenzen für digitale Lernmaterialien

Open Content-Lizenzen für digitale Lernmaterialien Open Content-Lizenzen für digitale Lernmaterialien von RA Dr. Till Jaeger Integriertes Wissensmanagement an Hochschulen, Hagen, 22. Februar 2007 Agenda 1. Was ist Open Content, Open Access? 2. Das Open

Mehr

FAQ zur Neuregelung VG WORT. Was ist die VG WORT? Was ist passiert? Warum der neue Vertrag? Was regelt 52a Urheberrechtsgesetz?

FAQ zur Neuregelung VG WORT. Was ist die VG WORT? Was ist passiert? Warum der neue Vertrag? Was regelt 52a Urheberrechtsgesetz? FAQ zur Neuregelung VG WORT Disclaimer: An keiner Stelle dieser FAQ wird eine inhaltliche Vollständigkeit beansprucht oder rechtlich-verbindliche Aussage getroffen (betrifft insbesondere folgende Abschnitte:

Mehr

Was ist das Recht am Eigenen Bild?

Was ist das Recht am Eigenen Bild? BILDER UND VIDEOS IM NETZ Was ist das Recht am Eigenen Bild? Möchtest du ein Foto oder Video auf Facebook & Co. hochladen, auf dem auch andere Personen abgebildet sind, musst du das Recht am eigenen Bild

Mehr

Medienrecht und Schule. Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information

Medienrecht und Schule. Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information Medienrecht und Schule Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information Öffentliche Wiedergabe 52 (1). Für die Wiedergabe ist eine Vergütung zu zahlen.

Mehr

Urheberrechtlich geschützte Werke in der Hochschullehre

Urheberrechtlich geschützte Werke in der Hochschullehre Urheberrechtlich geschützte Werke in der Hochschullehre Stand: 24. Februar 2016 Das Spannungsverhältnis zwischen den Urhebern und Verlagen einerseits und den Hochschulen und Lehrenden andererseits wird

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kohls Mathe-Trainer - Bruchrechnung. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kohls Mathe-Trainer - Bruchrechnung. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kohls Mathe-Trainer - Bruchrechnung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de .-. Schuljahr Lynn-Sven Kohl Bruchrechnung

Mehr

IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN?

IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN? IT Recht Urheberrecht JA oder NEIN? Das ewige Streitthema über die Daseinsberechtigung des UrhG! von Michael Klement Berlin, 21.05.2013 Beuth Hochschule für Technik Berlin University of Applied Sciences

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

Subito und Urheberrecht

Subito und Urheberrecht Subito und Urheberrecht Perspektiven für Dokumentenlieferdienste Gliederung 1. Grundlagen 2. Aktuelle Rechtslage 3. Erstinstanzliches Subito-Urteil 4. Gesetzgebungsverfahren 2.Korb 5. Perspektiven für

Mehr

FOTOKOPIEREN UND SERVER- SPEICHERUNGEN IN DER SCHULE WAS GEHT, WAS GEHT NICHT?

FOTOKOPIEREN UND SERVER- SPEICHERUNGEN IN DER SCHULE WAS GEHT, WAS GEHT NICHT? FOTOKOPIEREN UND SERVER- SPEICHERUNGEN IN DER SCHULE WAS GEHT, WAS GEHT NICHT? KLARE REGELN FÜR DIE SCHULEN Für das analoge Fotokopieren sowie das Abspeichern auf Schulservern gelten für die Schulen klare

Mehr

Markus Beckedahl / newthinking communications 08.12.2006 @ TUHH

Markus Beckedahl / newthinking communications 08.12.2006 @ TUHH Tools für die Remix-Generation Markus Beckedahl / newthinking communications 08.12.2006 @ TUHH Überblick Eine kurze Geschichte des Urheberrechts Veränderte Rahmenbedingungen in der digitalen Welt Lösungsvorschlag:

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Stärkung der Auge-Hand-Koordination - Ganz einfache Übungen

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Stärkung der Auge-Hand-Koordination - Ganz einfache Übungen Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Stärkung der Auge-Hand-Koordination - Ganz einfache Übungen Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 4 bis 10 Jahre

Mehr

Urheberrecht und Kunsturhebergesetz

Urheberrecht und Kunsturhebergesetz Urheberrecht und Kunsturhebergesetz Foto- und Textklau sind keine Kavaliersdelikte. Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen gegen das Kunsturhebergesetz können mit Geldstrafe oder Haftstrafen geahndet

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Mit dem Fahrstuhl in die Zeit der Ägypter

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Mit dem Fahrstuhl in die Zeit der Ägypter Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Lernwerkstatt: Mit dem Fahrstuhl in die Zeit der Ägypter Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 3.-6. Schuljahr R.

Mehr

CC-Lizenzen und die neuen Gesamtverträge zu 52a und 52b UrhG - vom Idealismus zum Bürokratismus -

CC-Lizenzen und die neuen Gesamtverträge zu 52a und 52b UrhG - vom Idealismus zum Bürokratismus - CC-Lizenzen und die neuen Gesamtverträge zu 52a und 52b UrhG - vom Idealismus zum Bürokratismus - 4. November 2016 Harald Müller Open Access und CC-Lizenz Kommerzialisierung von Wissen & die Folgen Wissenschaftler/in

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Grammatik für die Grundschule - Die Zeiten / Klasse 3

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Grammatik für die Grundschule - Die Zeiten / Klasse 3 Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Grammatik für die Grundschule - Die Zeiten / Klasse 3 Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 3. Schuljahr Sabine

Mehr

Quellen prüfen und angeben

Quellen prüfen und angeben 1 1. Woher hast du das? Beispiel: Du nutzt das Internet zur Informationssuche und kopierst Online-Inhalte in deine eigenen Texte, Referate oder Facharbeiten. Dann ist es notwendig, dass du dich mit Quellenkritik

Mehr

Nutzungsrechte an Geobasisdaten wer darf was zu welchen Bedingungen nutzen

Nutzungsrechte an Geobasisdaten wer darf was zu welchen Bedingungen nutzen Nutzungsrechte an Geobasisdaten wer darf was zu welchen Bedingungen nutzen Martina Braune Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Überblick 2 Rechtsgrundlagen Schutzrechte an Produkten Datenbereitstellung

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Rätselknaller. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Rätselknaller. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout. Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 8.-10. Schuljahr Hermann Krämer-Eis RÄTSELKNALLER n o ti a v ti o m n r e

Mehr

Computerprogramme im Urheberrecht

Computerprogramme im Urheberrecht Computerprogramme im Urheberrecht Anwaltskanzlei Cordula Hildebrandt www.hildebrandt-ra.de 1 Urheberrechtsschutz ist der hauptsächliche Schutz für Computerprogramme. Anwaltskanzlei Cordula Hildebrandt

Mehr

sorry, aber manche kopie geht leider gar nicht! Kopieren in der Erwachsenenbildung Neu geregelt!

sorry, aber manche kopie geht leider gar nicht! Kopieren in der Erwachsenenbildung Neu geregelt! sorry, aber manche kopie geht leider gar nicht! Kopieren in der Erwachsenenbildung Neu geregelt! 1 Darf eine Lehrkraft an einer Volkshochschule aus einem Lehrbuch kopieren? Wenn ja, wie viele Seiten? Gilt

Mehr

Urheberrechtlich geschützte Werke

Urheberrechtlich geschützte Werke Urheberrechtlich geschützte Werke Gesetzliche Grundlage für den Schutz des Geistigen Eigentums ist das Urheberrechtsgesetz. Es regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung geschützter Werke und

Mehr

Open Access Angebote der SUB Hamburg: Handreichung für Autorinnen und Autoren

Open Access Angebote der SUB Hamburg: Handreichung für Autorinnen und Autoren Open Access Angebote der SUB Hamburg: Handreichung für Autorinnen und Autoren Die SUB Hamburg bietet Ihnen die Möglichkeit einer Rechtsauskunft im Urheberrecht, wenn Sie in den Angeboten der Stabi veröffentlichen

Mehr

Detailauswertung Master-Studierendenbefragung BWL an Universitäten

Detailauswertung Master-Studierendenbefragung BWL an Universitäten Detailauswertung Master-Studierendenbefragung 2014 BWL an Universitäten Hochschule: Fachbereich: Uni Göttingen Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Angeschrieben: 356 : 133 Indikator Gruppe Bemerkung

Mehr

Universitätsbibliothek Chemnitz, Ute Blumtritt, Promotionsveröffentlichung,

Universitätsbibliothek Chemnitz, Ute Blumtritt, Promotionsveröffentlichung, Promotion an der TU Chemnitz Rahmenbedingungen Promotionsordnung Publikationsverhalten im Fach Betreuer Regelungen Promotionsordnung Bsp.: http://www.tu-chemnitz.de/naturwissenschaften/ordnungen/index.html

Mehr

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Auf dem Weg zum dritten Korb

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Auf dem Weg zum dritten Korb DPG Frühjahrstagung 2010 Bonn Arbeitskreis Information Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Auf dem Weg zum dritten Korb Wolf Dieter Sepp Universität Kassel und Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung

Mehr

Befragung der in Bildung und Wissenschaft Tätigen: Was erwarten Sie in Ihrer Arbeit in Bildung und Wissenschaft von den Regelungen im Urheberrecht?

Befragung der in Bildung und Wissenschaft Tätigen: Was erwarten Sie in Ihrer Arbeit in Bildung und Wissenschaft von den Regelungen im Urheberrecht? Befragung der in Bildung und Wissenschaft Tätigen: Was erwarten Sie in Ihrer Arbeit in Bildung und Wissenschaft von den Regelungen im Urheberrecht? Eine Initiative des Aktionsbündnisses Urheberrecht für

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Das doppelte Lottchen. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Das doppelte Lottchen. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 3.-7. Schuljahr Hans-Peter Pauly Das doppelte Lottchen So machen Klassiker

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Literaturseiten mit Lösungen zu: Fliegender Stern

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Literaturseiten mit Lösungen zu: Fliegender Stern Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Literaturseiten mit Lösungen zu: Fliegender Stern Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Ab 8 Jahren Gabriela Rosenwald

Mehr

Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre

Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre Dez. V Abteilung Studienreform, Akkreditierung und Recht Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre A. Problem Innerhalb des Studiums und der Forschung werden regelmäßig Arbeiten erstellt, die urheberrechtlich

Mehr

PRESSE DOKUMENTATIONS NUTZUNG PDN

PRESSE DOKUMENTATIONS NUTZUNG PDN PRESSE DOKUMENTATIONS NUTZUNG PDN Lizenzen für Medienbeobachtung EIN SERVICE DES VERBANDES ÖSTERREICHISCHER ZEITUNGEN WAS IST DAS PDN-SYSTEM? Das Presse Dokumentations Nutzungs-System (PDN-System) wurde

Mehr

Creative-Commons-Lizenzen

Creative-Commons-Lizenzen AG 4: Lizenzen für die Golden Road: Herausgeber-betriebene E-Journals Creative-Commons-Lizenzen Elena Di Rosa Themen Wie viel OA steckt in den Repositorien? Creative-Commons-Lizenzen für Repositorien Wie

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Das Kirchenjahr... mit Bildern erzählt

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Das Kirchenjahr... mit Bildern erzählt Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das Kirchenjahr... mit Bildern erzählt Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 1.-4. Schuljahr U. Stolz & W. Mandzel

Mehr

Datenschutz - Formalitäten & Folgen für den Einsatz von Moodle

Datenschutz - Formalitäten & Folgen für den Einsatz von Moodle Datenschutz - Formalitäten & Folgen für den Einsatz von Moodle Silke Kirberg, Hochschule Niederrhein Brigitte Kreplin, Fernuniversität Hagen Frank von Danwitz, Bergische Universität Wuppertal 5./6. März

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 16., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen?

Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen? Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen? von Open Access über Google zu 52b UrhG Offener Workshop des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.v. Berlin, 26. Nov. 2009 Heidelberger Appell

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Zinsrechnung - Mathe-Trainer. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Zinsrechnung - Mathe-Trainer. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Zinsrechnung - Mathe-Trainer Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 5.-6. Schuljahr Dirk Meyer Zinsrechnung r e n

Mehr

Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrecht Inhalte einer Webseite hier: Schutz der geistigen Leistung BGB beruht auf den Erwerb von Sache Regeln des BGB lassen sich daher nicht auf Informationen anwenden Urheberrecht füllt die Lücke auch Regeln

Mehr

Detailauswertung Master - Studierendenbefragung Maschinenbau/Werkstofftechnik 2013

Detailauswertung Master - Studierendenbefragung Maschinenbau/Werkstofftechnik 2013 Detailauswertung Master - Studierendenbefragung Maschinenbau/Werkstofftechnik 2013 Im Rahmen des CHE Hochschulrankings 2013 wurden auch Masterstudierende im Frühjahr 2013 in Masterprogrammen im Bereich

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Australien & Ozeanien. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Australien & Ozeanien. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Australien & Ozeanien Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Sekundarstufe Friedhelm Heitmann Australien & Ozeanien

Mehr