So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre. Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11.
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1 So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11. Juli 2016
2 Überblick 1 Was schützt das Urheberrecht? 2 Welche Materialien sind betroffen? 3 Verwendung geschützter Werke in der digitalen Lehre 2
3 1 Was schützt das Urheberrecht? 3
4 Laut UrhG: Werke persönlich geistiger Schöpfungen 4
5 Nicht geschützt sind: Ideen Konzepte Methoden wissenschaftliche Erkenntnisse Naturgesetze Stile Didaktische Konzeption einer Lehrveranstaltung Reine Gebrauchstexte 5
6 2 Welche Materialien sind betroffen? 6
7 Online verfügbare Materialien, bei denen geschützte Werke Dritter einbezogen sind: Vortragsfolien und Skripte Vorlesungsaufzeichnungen Material zur Vor- und Nachbereitung oder zur Vertiefung Quelle: Praxisleitfaden der Universität Ulm 7
8 3 Verwendung geschützter Werke in der digitalen Lehre 8
9 Nutzungsbestimmungen Regel: Nutzer braucht Einwilligung Mit Zustimmung (Lizenz) des Rechteinhabers Urheber, Verlage, Verwertungsgesellschaften 9
10 Nutzungsbestimmungen Ausnahmen = Schranken des Urheberrechts: keine Einwilligung erforderlich Berufung auf 52a UrhG Gekennzeichnetes Zitat nach 51 UrhG 10
11 Berufung auf 52a UrhG Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung Was ist zulässig? Veröffentlichte kleine Teile eines Werkes Werke geringen Umfangs Zur Veranschaulichung im Unterricht an Hochschulen 11
12 Berufung auf 52a UrhG Umfang: Filme und Musik: max. 5 Minuten Bücher: max. 100 Seiten, jedoch nicht mehr als 12% eines Werkes Ausnahme: Artikel aus Zeitschriften und Zeitungen à dürfen komplett zur Verfügung gestellt werden 12
13 Berufung auf 52a UrhG Bedingungen: Geschützter Internetbereich Begleitend zu einer Lehrveranstaltung Geschlossener Nutzerkreis Zeitlicher Bezug zur Lehrveranstaltung 13
14 Berufung auf 52a UrhG Bevor urheberrechtlich geschütztes Material online gestellt wird, ist zu prüfen, ob dieses Material vom Rechteinhaber zu angemessenen Konditionen angeboten wird. Wenn ja, dann gilt 52a UrhG nicht! 14
15 Berufung auf 52a UrhG Der 52a ist die auf Nutzung zu nichtkommerziellen Zwecken beschränkt. Verwendung im Rahmen kostenpflichtiger Online-Angebote zu wissenschaftlichen oder Lehrzwecken ist nicht gestattet. Kreutzer 2015, S
16 Das Zitatrecht 51 UrhG Voraussetzungen: die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. UrhG: 51.html 16
17 Das Zitatrecht 51 UrhG Bedingungen: Inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem zitierenden und zitierten Werk Zweck rechtfertigt das das Zitat und dessen Umfang Das fremde Werk bzw. Werkteil bleibt unverändert 62 UrhG Die Quelle wird korrekt angegeben 63 UrhG 17
18 Das Zitatrecht 51 UrhG Zitieren von Bildern und Abbildungen: Das Bildzitat dient der Erläuterung des Inhalts des eigenen Werkes und dabei erfolgt eine kritische Auseinandersetzung Genau dieses Bild ist notwendig, um Zitatzweck zu rechtfertigen Eine These bleibt erhalten, auch wenn das Bildzitat weggelassen wird Praxisleitfaden der Universität Ulm 18
19 Fazit Urheberechtlich geschützte Materialien dürfen nur unter folgenden Bedingungen verwendet werden: mit Zustimmung (Lizenz) des Rechteinhabers unter Berufung auf 52a UrhG, der die Ausnahme für Lehr- Lernkontexte regelt als gekennzeichnetes Zitat nach 51 UrhG 19
20 Weiterführende Informationen und Materialien Webseite des Medienzentrums: 20
21 Verwendete Quellen Verfügbarkeit geprüft am : Urheberrecht: Was darf ich in der Online-Lehre? (PDF). Universität Ulm, Zentrum für E- Learning. Verfügbar unter: Informationen zur Rechtssicherheit im elearning (PDF). Leibniz Universität Hannover, Zentrale Einrichtung für Weiterbildung, elearning Service Abteilung. Verfügbart unter: Till Kreutzer/Multimedia-Kontor Hamburg: Rechtsfragen bei E-Learning/ digitaler Lehre, überarbeitete Fassung (Stand März 2015, PDF). Verfügbar unter: 21
22 Verwendete Quellen Verfügbarkeit geprüft am : Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning. Fachhochschule Dortmund, Abteilung Studienreform, Akkreditierung und Recht, Hochschulbibliothek. Verfügbar unter: UrhR_ELearning.pdf Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Verfügbar unter: e-teaching.org. Urheberrecht. Portalbereich. Verfügbar unter: 22
23 Bildnachweise Illustration Fragezeichen: Elvira Schulze, Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Illustration Person mit Laptop und Paragraphen: Elvira Schulze, Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Buch: IO-Images, CC0 Public Domain, verfügbar unter: Foto: IO-Images, CC0 Public Domain, verfügbar unter: Musik: IO-Images, CC0 Public Domain, verfügbar unter: 23
24 Bildnachweise Video: IO-Images, CC0 Public Domain, verfügbar unter: Festplatte: IO-Images, CC0 Public Domain, verfügbar unter: Multimedia: ClkerFreeVectorImages, CC0 Public Domain, verfügbar unter: Illustration Laptop: Elvira Schulze, Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. 24
25 Kontakt Elvira Schulze, Für Fragen und Auskünfte rund um die Digitale Lehre an der TUM à elearning Team des Medienzentrums: Zur Klärung konkreter Fragen zum Urheberrecht: Rechtsangelegenheiten / TUM Legal Office (ZA 5) à Allgemeine Rechtsangelegenheiten (Referat 53) 25
26 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 26
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