BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9230 Ortsübliche Vergütung und Mindestlohn in der Pflegebranche Vorbemerkung der Fragesteller LautdemEntwurfeinesGesetzeszurNeuausrichtungderPflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz PNG)beabsichtigtdieBundesregierungeine Änderungin 72Absatz3desElftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBXI). DanachsolldiebislanggeltendeRegelungzurKoppelungdesAbschlusses einesversorgungsvertragesfürpflegeeinrichtungenandiezahlungeinerortsüblichenvergütungfürdiennichtmehrgelten,sofernfürdieneineverordnungübermindestentgeltsätzeaufgrunddesarbeitnehmer-entsendegesetzesgreift.inderpflegebrancheistdiesdieregelung zumsog.pflegemindestlohn.diesergiltseitdem1.august2010undistinder VerordnungüberzwingendeArbeitsbedingungenfürdiePflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung PflegeArbbV) geregelt. DieseGesetzesänderungkönnteAuswirkungenaufdieGehaltsstrukturenim PflegebereichundaufdieAttraktivitätderPflegeberufehaben.Sokritisiert beispielsweisediedienstleistungsgewerkschaftver.di (vgl.süddeutschezeitungvom9.februar2012 StreitumPflege-Mindestlohn ),Arbeitgeber könntendurchdiegeplanteneuregelungversuchtsein,dielöhnezudrücken. DiesgeltevorallemfürländlicheRegionen,woesnurwenigeKrankenhäuser oderpflegeheimegebe.diegeplanteneuregelungsei einvölligfalsches SignalangesichtsdessichabzeichnendenMangelsanPflegekräften,wennder ortsüblichevergleichslohnentfälltundnurdermindestlohnalsauffanglinie bleibt (ebd.). Vorbemerkung der Bundesregierung Am28.März2012hatdasBundeskabinettdenEntwurfeinesGesetzeszur NeuausrichtungderPflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG)beschlossen.MitdiesemGesetzentwurfbereitetdieBundesregierungdie UmsetzungderKoalitionsvereinbarungauchimBereichderpflegerischenVersorgungvorundleitetnotwendigeReformschrittebeiderVerbesserungder DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom16.April2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VersorgungfürdemenziellerkrankteMenschenundfürpflegendeAngehörige sowiezurflexibilisierungderleistungenausderpflegeversicherungein.mit deränderungin 72Absatz3desElftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBXI) istbeabsichtigt,dieverpflichtungzugelassenerpflegeeinrichtungenzurzahlungderortsüblichenvergütungaufdiefällezubegrenzen,indenensienicht zurzahlungeinesmindestentgeltsnachdemgesetzüberzwingendearbeitsbedingungenfürgrenzüberschreitendentsandteundfürregelmäßigiminland beschäftigtearbeitnehmerundarbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz)verpflichtetsind.ErgänzenderfolgtmitdemPNGeineKlarstellungzur Finanzierung der Personalaufwendungen in den 84 und 89 SGB XI. SoweitdieAnfragelediglichdieNeuregelungenin 72Absatz3SGBXI anspricht,gehtsieoffenbarvonderfassungdesreferentenentwurfsvom 20.Januar2012aus.IndemvomKabinettbeschlossenenEntwurfdesPNG vom28.märz2012sindjedochweitereklarstellungeninden 84und89 SGBXI vorgenommen worden. 1.HältdieBundesregierunganderimEntwurfdesPNGvorgesehenenÄnderung des 72 Absatz 3 SGB XI fest? Wennja,auswelchenGründenistnachAnsichtderBundesregierungdie ortsüblichevergütungalsweiterelohnuntergrenzeentbehrlichgeworden (vgl.dieantwortderbundesregierungaufdieschriftlichefrage8auf Bundestagsdrucksache 17/8699)? Ja, die Bundesregierung hält an der Änderung fest. MitderNeuregelungin 72Absatz3SGBXIwirddiePflichtzurZahlungder ortsüblichenvergütungaufdiefällereduziert,indenenkeineverpflichtung zurzahlungeinesnachdemarbeitnehmer-entsendegesetzfestgesetztenmindestentgeltsbesteht.diesistbeispielsweisebeibetreuungskräftenoderküchenkräftenderfall,aberauchbeipflegepersonen,dieausdemanwendungsbereichderverordnungüberzwingendearbeitsbedingungenfürdie Pflegebranche ausgenommen sind. DurchdieBegrenzungderRegelungaufdieGruppedern,die nichtvondermindestentgeltregelungerfasstwird,wirdbürokratieabgebaut, dadiepflegeeinrichtungennurnochfürdiesenverschiedeneentgeltregelungenimrahmenihrerzulassungbeachtenmüssen.gleichzeitigwerdendien,dienichtvondermindestentgeltregelungerfasstsind, durch die Regelung zur ortsüblichen Vergütung vor Lohndumping geschützt. 2.WievielekönntenvonderNeuregelunginFormvonLohneinbußen betroffen sein? 3.WiehochwärendiedurchschnittlichenGehaltseinbußenfürdiebetroffenen n (bitte absolut und prozentual angeben)? 4.WelcheRegioneninDeutschlandwärenbesondersvondieserNeuregelung betroffen? 5.WelchenEinflusshättedieNeuregelungaufdasAufkommenanSteuern und Sozialversicherungsbeiträgen? DieFragen2,3,4und5werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9338 DieBundesregierungteiltnichtdieAuffassung,dassdieÄnderungin 72Absatz3SGBXIeinerRegelungzurZulassungzurPflegedurchVersorgungsvertrag zu einer Absenkung des Vergütungsniveaus in der Pflegebranche führt. VordiesemHintergrundistnichtersichtlich,woraussichGehaltseinbußen durchdieneuregelungenergebensollen.dieregelungbeinhaltetauchkeine regionalendifferenzierungen.eineauswirkungaufdasaufkommenvonsteuernundsozialversicherungsbeiträgenkannnichtabgeschätztunddahernicht beziffert werden. 6.WiehabensichdieReallöhneimPflegebereich,differenziertnachQualifikationen,indenvergangenenzehnJahrenproJahrdurchschnittlichentwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 7.WiehatsichdieVergütunginderPflegebrancheindenvergangenenzehn JahreninRelationzurEntwicklungderdurchschnittlichenVergütungauf demdeutschenarbeitsmarktentwickelt (bittenachbundesländernaufschlüsseln)? DieFragen6und7werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. AusderamtlichenStatistikliefertdieVierteljährlicheVerdiensterhebung (VVE)abdemJahr2007regelmäßigDatenzuBruttoverdienstennachBranchenundLeistungsgruppen (ArbeitnehmermitähnlichemQualifikationsprofil desarbeitsplatzes).dabeiwerdenallerdingsnurbetriebemitzehnbeziehungsweisefünfundmehrarbeitnehmernunddieabschnittebbissderklassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) erfasst. AusdernachfolgendenTabellekönnendierealenBruttomonatsverdienste (einschließlichsonderzahlungeninpreisenvon2005)vonvollzeitbeschäftigten ArbeitnehmernfüralleerfasstenWirtschaftszweigeunddieAbteilungenQ87/ Q88ausdemAbschnittGesundheits-undSozialwesenentnommenwerden. DieAbteilungenQ87/Q88weichenjedochvonderDefinitionderPflegebranchenachdemArbeitnehmer-EntsendegesetzundnachderVerordnungüber zwingendearbeitsbedingungeninderpflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung)abunderfassendeutlichmehrArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer. DieEinbeziehungteilzeit-undgeringfügigbeschäftigterArbeitnehmerund einestärkereregionalisierungsindmitdenvomstatistischenbundesamtaus dervvenachwirtschaftszweigendifferenziertenveröffentlichtendatennicht möglich.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bruttomonatsverdienste einschl. Sonderzahlungen im Jahresdurchschnitt Jahr Region Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Insgesamt Leistungsgruppe E UR in P reisen von 2005 B-S P roduzierendes G ew erbe und Dienstleistungsbereich Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Q87 Heim e (ohne Erholungs- und F erienheim e) 2011 Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Q88 S ozialw esen (ohne Heim e) Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder B-S P roduzierendes G ew erbe und Dienstleistungsbereich Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Q87 Heim e (ohne Erholungs- und F erienheim e) 2010 Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Q88 S ozialw esen (ohne Heim e) Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder B-S P roduzierendes G ew erbe und Dienstleistungsbereich Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Q87 Heim e (ohne Erholungs- und F erienheim e) 2009 Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Q88 S ozialw esen (ohne Heim e) Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder B-S P roduzierendes G ew erbe und Dienstleistungsbereich Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Q87 Heim e (ohne Erholungs- und F erienheim e) 2008 Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Q88 S ozialw esen (ohne Heim e) Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder B-S P roduzierendes G ew erbe und Dienstleistungsbereich Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Q87 Heim e (ohne Erholungs- und F erienheim e) 2007 Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Q88 S ozialw esen (ohne Heim e) Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 2.3

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WievielesindseitdemInkrafttretendesPflegemindestlohns impflegebereichprojahrtätiggewesen,undwievieleerhaltenseither einevergütunginhöhedessog.pflegemindestlohnsimsinnederpflege- ArbbV (bittedifferenziertnachqualifikationsniveaussowienachkirchlichen,kommunalenundprivateneinrichtungen,bundeslandundjahren angeben)? EndeJuni2011warenindenAbteilungenQ87undQ88nachderWZ-Klassifikation2008insgesamt sozialversicherungspflichtige,302800geringfügigentlohnteund2800kurzfristigtätig.DieWirtschaftsabteilungenHeime (Q87)undSozialwesen (Q88)weichenjedochvonder DefinitionderPflegebranchenachdemArbeitnehmer-Entsendegesetzundnach derpflegearbeitsbedingungenverordnungabunderfassendeutlichmehrarbeitnehmerinnenundarbeitnehmer.indertabellezufrage8inderanlage sindangabeninderdifferenzierungnachqualifikationsniveauundbundeslandenthalten.eineunterscheidungnachkirchlichen,kommunalenundprivateneinrichtungenistnichtmöglich.inderbeschäftigungsstatistikistesüblich dieergebnissefürdenjunialsjahreswertheranzuziehen.indertabellewurden als Vergleich auch die Werte für Juni 2010 aufgenommen. ZurAnzahlderjenigenn,dieeineVergütunginHöhedesPflege- Mindestlohnserhalten,liegenderBundesregierungderzeitkeineErkenntnisse vor. 9.WelcheNotwendigkeitbestehtkünftigausderSichtderBundesregierung fürpflegeeinrichtungenundkostenträger,imrahmenvonvergütungsverhandlungenhöhereentgeltezuvereinbaren,wennsolchenachdergeplantenneuregelungin 72Absatz3SGBXIrechtlichnichtmehrerforderlich sind? 10.IstesdieeinhelligeMeinungderBundesregierung,dasseskeinerAnpassungin 84Absatz2SGBXIbedürfe,umhöhereEntgelteauchzukünftigindenVergütungsverhandlungenberücksichtigungsfähigzumachen (vgl.dieantwortaufdieschriftlichefrage8aufbundestagsdrucksache 17/8699)? 11.WiewirddieBundesregierungsicherstellen,sofernsieandergeplanten Neuregelungin 72Absatz3SGBXIfesthält,dassdieKostenträgerzukünftigweiterhinhöhereEntgeltebeiVergütungsverhandlungenverbindlichakzeptierenundnichtaufgünstigerePflegeeinrichtungenausweichen? DieFragen9,10und11werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. ImZusammenhangmitderEinführungdesMindestentgeltsinderPflegedurch diepflegearbeitsbedingungenverordnungaufgrundlagedesarbeitnehmer- Entsendegesetzeswurdebefürchtet,dasssichdieKostenträgerbeiderBemessungderVergütungenzukünftigandeninderVerordnungfestgelegtenMindestentgeltenorientieren.Esistdeshalbdaraufhinzuweisen,dassnachder höchstrichterlichensozialrechtsprechung (vergleicheurteiledesbundessozialgerichtsvom17.dezember2009,az.:b3p3/08r,zurambulantenpflege undvom29.januar2009,az.:b3p7/08r,zurstationärenpflege)diezahlungvontariflöhnenausdrücklichalswirtschaftlichebetriebsführungbezeichnet wird. UmauchdieKostenträgervorOrtaufdieRichtigkeitdieserVorgehensweise hinzuweisenundunnötigesozialgerichtsverfahrengegenablehnendeentschei-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dungenderkostenträgerzuvermeiden,erfolgtmitdempngin 84Absatz2 und in 89 Absatz 1 SGB XI eine entsprechende Klarstellung. MitderRegelungwirdimÜbrigendemBeschlussdesBundesrates (Bundesratsdrucksache52/09)vom13.Februar2009zudieserFrageimZusammenhang mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz Rechnung getragen. 12.WievielePflegeeinrichtungengabes2011,undwievieleKontrollenzur EinhaltungdesPflegemindestlohnswurdenvonderFinanzkontrolle SchwarzarbeitseitdemBestehendessog.PflegemindestlohnsproJahrin derpflegebranchedurchgeführt (bittedifferenziertnachkirchlichen, kommunalen und privaten Einrichtungen und Bundesland angeben)? ZurGesamtzahlderzugelassenenPflegeeinrichtungenliegenerstDatenfür 2009 vor. ambulante stationäre und zwar nach Art der Leistung 1 Land Pflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtungen vollstationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege teilstationäre Pflege Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen 2 / / / / / Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt Quelle: Statistisches Bundesamt 1 Pflegeheime mit mehreren Pflegeangeboten sind hier mehrfach berücksichtigt. 2FürBremensindgeschätzteDatenimDeutschlandergebnisenthalten.DieSchätzungistausreichendgenaufüreinsinnvollesDeutschlandergebnis, aber nicht hinreichend genau für eine Beschreibung der Situation in Bremen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ Halbjahr gesamt Schleswig-Holstein Hamburg124 Niedersachsen Bremen422 Nordrhein-Westfalen Hessen8 168 Rheinland-Pfalz784 Baden-Württemberg Bayern Saarland053 Berlin038 Brandenburg1 122 Mecklenburg-Vorpommern2281 Sachsen2 212 Sachsen-Anhalt4620 Thüringen789 DieFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltunghatinderPflegebrancheindenJahren2010und2011PrüfungenbeiArbeitgebernwiefolgtdurchgeführt: EineDifferenzierungnachkirchlichen,kommunalenundprivatenEinrichtungenistanhandderstatistischenAuswertungenderFinanzkontrolleSchwarzarbeit der Zollverwaltung nicht möglich. DadiePflegearbeitsbedingungenverordnungerstzum1.August2010inKraft getreten ist, wurde für das Jahr 2010 nur das zweite Halbjahr berücksichtigt. 13.InwievielenFällenhatdieFinanzkontrolleSchwarzarbeitseitdemBestehendesPflegemindestlohnsproJahrVerstößefestgestellt,undinwelcherHöhewurdenproJahrBußgelder,Geld-undFreiheitsstrafenverhängt (bittedifferenziertnachkirchlichen,kommunalenundprivaten Einrichtungen und Bundesland angeben)? DieFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltunghatinderPflegebrancheindenJahren2010und2011Ermittlungsverfahrenwiefolgtabgeschlossen: 2. Halbjahr abgeschlossene Ermittlungsverfahren davon Mindestlohnverstöße 030 Geldbußen und Verfallbeträge Euro Euro davon wegen Mindestlohnverstoß Euro Geldstrafen* Euro Euro Freiheitsstrafen*2 Jahre 0 * Diese Angaben beziehen sich auf die in einzelnen Strafverfahren von der Landesjustiz zur Verfügung gestellten Daten.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EineDifferenzierungnachkirchlichen,kommunalenundprivatenEinrichtungensowiederErmittlungsverfahrennachBundesländerninderPflegebranche istanhandderstatistischenauswertungenderfinanzkontrolleschwarzarbeit der Zollverwaltung nicht möglich. DadiePflegearbeitsbedingungenverordnungerstzum1.August2010inKraft getreten ist, wurde für das Jahr 2010 nur das zweite Halbjahr berücksichtigt. 14.WiehochistdieZahlderVollzeit-undTeilzeitbeschäftigteninderPflegebranche,dieindenvergangenenfünfJahrenaufstockendesArbeitslosengeld II beantragen mussten, um das Existenzminimum zu decken? ErwerbstätigeArbeitslosengeld-II-BeziehersinderwerbsfähigeLeistungsberechtigte,dieLeistungenausderGrundsicherungfürArbeitsuchendeund gleichzeitigeinbruttoeinkommenausabhängigeroderselbstständigererwerbstätigkeitbeziehen.diegewährungderleistungenistabhängigvonder BedürftigkeitderBedarfsgemeinschaftinderdieerwerbstätigenArbeitslosengeld-II-Bezieher leben. AuswertungenzusozialversicherungspflichtigbeschäftigtenArbeitslosengeld- II-BeziehernnachWirtschaftszweigensindseit2008möglich.ImJuni2011bezogenrund17900sozialversicherungspflichtigeVollzeitbeschäftigteundrund 29800sozialversicherungspflichtigeTeilzeitbeschäftigteindenWirtschaftsabteilungen87und88nachderWZ2008gleichzeitigErwerbseinkommenund aufstockendeleistungenausdergrundsicherungfürarbeitsuchende.die WirtschaftsabteilungenHeime (Q87)undSozialwesen (Q88)weichenjedoch vonderdefinitionderpflegebranchenachdemarbeitnehmer-entsendegesetz undnachderpflegearbeitsbedingungenverordnungabunderfassendeutlich mehrarbeitnehmerinnenundarbeitnehmer.vonallennindiesen WirtschaftsabteilungenwarenvondenVollzeitbeschäftigten2,3Prozentund vondenteilzeitbeschäftigten4,4prozentaufleistungenausdergrundsicherungangewiesen.imvergleichzu2008habensichdieabsolutezahlundder AnteilbeidenVollzeitbeschäftigtenverringertundbeidenTeilzeitbeschäftigten erhöht. DatenzurBeschäftigungvonerwerbsfähigenArbeitslosengeld-II-Beziehern insgesamtundinderpflegebranchesinddertabellezufrage14inderanlage zu entnehmen. Hierbeiistzubeachten,dassesbeschäftigteArbeitslosengeld-II-Beziehergibt, diekeinbruttoerwerbseinkommenbeziehen.gründedafürsindinsbesondere BeschäftigungsverhältnisseohneLohnzahlung (z.b.krankengeldoderelternzeit),zeitweiligerlohnausfallsowieverzögerteabmeldungenvonbeschäftigungsverhältnissen,aberauchdasauseinanderfallenvonbeschäftigungszeitraumundmonatlichemeinkommenszufluss.alssozialversicherungspflichtig beschäftigtearbeitslosengeld-ii-empfängerwerdennurdiepersonengezählt, fürdieauchimmonatdesleistungsbezugseinzuflussvonbruttoerwerbseinkommenvorliegt.überarbeitslosengeld-ii-beziehermiteinembeschäftigungsverhältnis,aberohnezeitgleichemzuflussvonbruttoerwerbseinkommen, wird in der Tabelle nachrichtlich berichtet. 15.WiehochistdieZahlderVollzeit-undTeilzeitbeschäftigteninderPflegebranche,dieindenvergangenenfünfJahrenzusätzlicheinenMinijob ausüben mussten, um ein angemessenes Gehalt zu erreichen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ SiehtdieBundesregierungeinenZusammenhangzwischenderEntwicklungderEntlohnungimPflegebereichundderAttraktivitätvonPflegeberufen? Wennja,auswelchenGründenistdieBundesregierungderAuffassung, dassdurchdiegeplanteneuregelungdieattraktivitätvonpflegeberufen, insbesondere von Pflegefachkräften, erhöht bzw. erhalten wird? Wenn nein, warum nicht? AngemesseneArbeitsbedingungenspielenfürdieAttraktivitätdesPflegeberufs eine wichtige Rolle. ZurIntentionderNeuregelungin 72Absatz3SGBXIwirdaufdieAusführungenzuFrage1sowieimÜbrigenaufdieKlarstellungeninden 84und89 SGB XI und die Ausführungen dazu zu den Fragen 9, 10 und 11 verwiesen. 17.WiewerdensichnachderAnsichtderBundesregierungderFachkräftebedarfunddieFachkräftelückeinderPflegebrancheindenkommenden zehnjahrenentwickeln,undwelchemaßnahmenwirddiebundesregierung ergreifen, um die Attraktivität von Pflegeberufen zu erhöhen? InDeutschlandlebenzurzeitrund2,46MillionenPflegebedürftige.MitzunehmendemAltersteigtdasRisikoderPflegebedürftigkeit.BeikonstanterPflegewahrscheinlichkeitwürdedieZahlderPflegebedürftigenindersozialenPflegeversicherungbeispielsweisebiszumJahr2020umrd aufrd. 2,91Millionensteigen,d.h.umfast20Prozentzunehmen (Quelle:StatistischesBundesamt).DarausleitetsichinZukunfteinsteigenderBedarfanPflegekräften,insbesondereanPflegefachkräftenab.InverschiedenenwissenschaftlichenStudienwurdenPrognosenerstelltoderaufgrundunterschiedlicher ProjektionenSzenarienbeschrieben.Insgesamtwirddeutlich,dasserheblicher Handlungsbedarfbesteht,umdenErsatz-undExpansionsbedarfanPflegekräftenindenkommendenJahrzehnten,indenendiedemographischenEffekteauf demausbildungs-undarbeitsmarktweiterzunehmenwerden,deckenzukönnen. DieBundesregierunghatbereitseineVielzahlvonMaßnahmenzurSicherung derfachkräftebasisinderaltenpflegeergriffen.esistunteranderemgelungen, dieattraktivitätdesausbildungsberufsderaltenpflegerinunddesaltenpflegersdeutlichzuerhöhen.imschuljahr2010/2011konntenmitinsgesamt 56600SchülerinnenundSchülernund23700NeueintrittenSpitzenwertein der Altenpflegeausbildung erreicht werden. DarüberhinaushatdieBundesregierunggemeinsammitdenLändernundVerbändeneine Ausbildungs-undQualifizierungsoffensiveAltenpflege aufden Weggebracht.ZieldieserkonzertiertenAktionistes,mitmöglichstkonkreten MaßnahmendieKräfteallerBeteiligtenimBerufsfeldAltenpflegezubündeln, dieaus-undweiterbildungderaltenpflegezustärkenunddieattraktivitätdes Beschäftigungsfeldeszusteigern.EineVereinbarunghierübersollnochinder ersten Jahreshälfte 2012 unterzeichnet werden. GrundlegendfüreinattraktivesBeschäftigungsfeldistdarüberhinauseinezukunftsgerechteBerufsausbildung.DieBundesregierungstrebtdeshalbdieWeiterentwicklungderPflegeberufean.Altenpflegeausbildung,Gesundheits-und KrankenpflegeausbildungsowieGesundheits-undKinderkrankenpflegeausbildungsollenineinemneuenBerufsgesetzzusammengeführtwerden.DaskürzlichuntergemeinsamerFederführungdesBundesministeriumsfürGesundheit unddesbundesministeriumsfürfamilie,senioren,frauenundjugendvorgelegteeckpunktepapierderbund-länder-arbeitsgruppe Weiterentwicklung

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derpflegeberufe solldiegrundlagefürdenweiterendiskussionsprozesszur Vorbereitung eines Gesetzentwurfs bilden. AuchdievonderBundesregierungaufdenWeggebrachtenMaßnahmenzur VerbesserungderFeststellungundAnerkennungvonimAuslanderworbenen QualifikationenundBerufsabschlüssenwerdendasinländischeFachkräftepotentialinderAltenpflegeimHinblickaufdensichabzeichnendenFachkräftemangelsinnvollergänzen.NichtzuletztwerdendieimRegierungsentwurf einespflege-neuausrichtungs-gesetzesvorgesehenenmaßnahmenauchzur EntlastungderPflegekräfteindenDienstenundEinrichtungenführenundso zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes Pflege beitragen.

11 Tabelle zu Frage 8: in der Pflegebranche nach Beschäftigungsform und Qualifikation 30. Juni 2010 und 30. Juni 2011 Stichtag Polit Gebietsstruktur (Arbeitsort (AO)) Ausbildung WZ 2008 Sv-pflichtig Geringf. entlohnte () Kurzfristig () Deutschland Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Schleswig-Holstein Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Hamburg Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * * keine Zuordnung möglich Insgesamt * * Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/9338

12 Stichtag Polit Gebietsstruktur (Arbeitsort (AO)) Ausbildung WZ 2008 Sv-pflichtig Geringf. entlohnte () Kurzfristig () Niedersachsen Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * 14 ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * keine Zuordnung möglich Insgesamt Bremen Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Nordrhein-Westfalen Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Hessen Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * * ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * * keine Zuordnung möglich Insgesamt Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

13 Stichtag Polit Gebietsstruktur (Arbeitsort (AO)) Ausbildung WZ 2008 Sv-pflichtig Geringf. entlohnte () Kurzfristig () Rheinland-Pfalz Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * keine Zuordnung möglich Insgesamt Baden-Württemberg Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * keine Zuordnung möglich Insgesamt Bayern Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Saarland Insgesamt Insgesamt * * mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt * * Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/9338

14 Stichtag Polit Gebietsstruktur (Arbeitsort (AO)) Ausbildung WZ 2008 Sv-pflichtig Geringf. entlohnte () Kurzfristig () Berlin Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt * * 12 Brandenburg Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt * * 13 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt Insgesamt * * mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt * * 14 Sachsen Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * keine Zuordnung möglich Insgesamt Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

15 Stichtag Polit Gebietsstruktur (Arbeitsort (AO)) Ausbildung WZ 2008 Sv-pflichtig Geringf. entlohnte () Kurzfristig () Sachsen-Anhalt Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Thüringen Insgesamt Insgesamt * * mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Deutschland Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Schleswig-Holstein Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt * * Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/9338

16 Stichtag Polit Gebietsstruktur (Arbeitsort (AO)) Ausbildung WZ 2008 Sv-pflichtig Geringf. entlohnte () Kurzfristig () Hamburg Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * keine Zuordnung möglich Insgesamt * * 03 Niedersachsen Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * 16 ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * keine Zuordnung möglich Insgesamt Bremen Insgesamt Insgesamt * * mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * 4 * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt * * 05 Nordrhein-Westfalen Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * keine Zuordnung möglich Insgesamt Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

17 Stichtag Polit Gebietsstruktur (Arbeitsort (AO)) Ausbildung WZ 2008 Sv-pflichtig Geringf. entlohnte () Kurzfristig () Hessen Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Rheinland-Pfalz Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * 9 ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * keine Zuordnung möglich Insgesamt Baden-Württemberg Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Bayern Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/9338

18 Stichtag Polit Gebietsstruktur (Arbeitsort (AO)) Ausbildung WZ 2008 Sv-pflichtig Geringf. entlohnte () Kurzfristig () Saarland Insgesamt Insgesamt * * mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt * * 11 Berlin Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt Brandenburg Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt * * 13 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt Insgesamt * * mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * keine Zuordnung möglich Insgesamt Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

19 Stichtag Polit Gebietsstruktur (Arbeitsort (AO)) Erstellungsdatum: , Statistik Datenzentrum Ausbildung WZ 2008 Sv-pflichtig Geringf. entlohnte () Kurzfristig () Sachsen Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt * * keine Zuordnung möglich Insgesamt Sachsen-Anhalt Insgesamt Insgesamt mit Berufsausbildung Insgesamt * * ohne Berufsausbildung Insgesamt * 3 * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt * * 16 Thüringen Insgesamt Insgesamt * * mit Berufsausbildung Insgesamt ohne Berufsausbildung Insgesamt * * Fach- und Hochschulabschluss Insgesamt keine Zuordnung möglich Insgesamt * * Pflegebranche = Wirtschaftsabteilungen "Heime" (87) und "Sozialwesen" (88). *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/9338

20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN Tabelle zu Frage 14: Beschäftigung von erwerbsfähigen Arbeitslosengeld II-Bezieher insgesamt und in der Pflegebranche Deutschland Berichtsmonate Juni 2008 bis Juni 2011; Datenstand: April 2012 Berichtsmonat ausgewählte Regionen/ Wirtschaftszweige WZ 2008 alle n Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1) dar. ALG II-Bezieher Insgesamt dar. mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit absolut absolut absolut Anteil beschäftigter Alg II-Bezieher an allen n in % (Sp.2 an Sp.1) Anteil beschäftigter Alg II-Bezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit an allen n in % (Sp.3 an Sp.1) alle n Sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 1) dar. ALG II-Bezieher Insgesamt dar. mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit absolut absolut absolut Anteil beschäftigter Alg II-Bezieher an allen n in % (Sp.7 an Sp.6) Anteil beschäftigter Alg II-Bezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit an allen n in % (Sp.8 an Sp.6) Jun 08 Jun 09 Jun 10 Jun 11 insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt ,3 1,9 2,1 1,9 1,8 1,5 1,6 1, ,8 4,7 4,9 4,9 4,1 4,0 4,3 4, ,5 3,4 3,3 2,8 2,7 2,7 2,6 2, ,7 4,7 4,9 4,9 4,1 4,2 4,4 4,4 1) Beschäftige im Alter von 15 bis 64 Jahre nach Wohnort in Deutschland. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Pflegebranche = Wirtschaftsabteilungen "Heime" (87) und "Sozialwesen" (88). Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund

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