Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen.
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- Waltraud Lorenz
- vor 6 Jahren
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1 Hier sehen Sie die zuständige Geschäftsstelle in Ihrem Stadtbezirk, die für die Leistungsbewilligung sowie Ihre Beratung und Vermittlung zuständig ist. Ihr Vorteil: Alle Fragen zur Arbeitsvermittlung und Leistung können Sie dort ortsnah klären. Empfänger: Hier steht der/die Empfänger/in des Bescheides. In der Regel wird nur dem/der Antragsteller/in der Bescheid für die gesamte Bedarfsgemeinschaft zugestellt. Sie/er ist Ansprechpartner/in für das JobCenter und vertritt die Bedarfsgemeinschaft. Das Service-Center ist der direkte Draht zum JobCenter Essen. Wer die Rufnummer 0201 / wählt, landet nicht in einem anonymen Call-Center, sondern unmittelbar am Standort Essen. Ob Fragen zur Antragsstellung, zur Vermittlung in Arbeit, leistungsrechtliche Fragen oder allgemeine Auskünfte: Eine Vielzahl von Angelegenheiten rund um das Arbeitslosengeld II kann das Service-Center bereits im Vorfeld abschließend telefonisch klären. Bewilligungszeitraum: Für diesen Zeitraum erhält Ihre Familie Leistungen. In der Regel sind dies 12 Monate. Der Bewilligungszeitraum kann aber kürzer sein. Monatlicher Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft zur Sicherung des Lebensunterhalt bestehend aus: 1. Regelbedarf: Die Bedarfe des täglichen Lebens werden damit pauschal abgedeckt, insbesondere sind das Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbaren Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben und ein Ansparbetrag für die Ersatzbeschaffungen bestimmter Güter. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, also nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können oder jünger als 15 Jahre sind, erhalten Sozialgeld. 2. Mehrbedarfe: In bestimmten Lebenssituationen bestehen Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, z.b. bei Alleinerziehenden, behinderten oder schwer kranken Menschen. In solchen Fällen wird zusätzlich ein sogenannter Mehrbedarf berücksichtigt. 3. Bedarfe für Unterkunft und Heizung: Unter diesem Begriff sind Miete, Heizkosten und sonstige Nebenkosten zusammengefasst. Die Kosten werden, soweit sie angemessen sind, in der tatsächlichen Höhe übernommen. Haben Sie ein eigenes Haus/eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite. 4. abzgl. dem anrechenbaren Einkommen
2 Nummer der Bedarfsgemeinschaft: Unter dieser Nummer werden alle Vorgänge zu Ihnen und den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft beim JobCenter geführt. Damit eine zügige Zuordnung erfolgen kann, sollten Sie diese Nummer immer angeben, wenn Sie Briefe oder s an das JobCenter schreiben, bzw. griffbereit haben, wenn Sie persönlich erscheinen oder anrufen. Bedarfsgemeinschaft: Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus dem/der Antragsteller/in. Auch der/die Partner/in und die im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kinder gehören hierzu.
3 Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen.
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6 Haben Sie für verschiedene Zeiträume unterschiedlich hohe Ansprüche, enthält der Berechnungsbogen für jeden Zeitraum eine einzelne Berechnung mit der genauen Leistung. Kindergeld: Kindergeld für Kinder, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, zählt als Einkommen des jeweiligen Kindes, wenn das Kind hilfebedürftig ist. Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen: Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Ihr Einkommen wird nach Abzug bestimmter Freiund Absetzbeträge auf den Gesamtbedarf angerechnet, verringert also die an Sie und Ihre Familie zu zahlende Leistung. Freibetrag auf das Erwerbseinkommen: Die Freibeträge errechnen sich nach dem Bruttoeinkommen und werden vom Nettoeinkommen abgezogen. Neben dem Grundfreibetrag erhalten Sie auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 100,01 bis 1000,00 einen Freibetrag von 20 %. Auf Ihr Einkommen von 1001,00 bis 1200,00 (bzw. 1500,00, wenn Sie ein Kind haben oder mit einem Kind zusammenleben) erhalten Sie einen Freibetrag von 10 %. Absetzungen: So nennt man Beträge, die Ihnen entstanden sind, von Ihrem Einkommen abgezogen werden, soweit sie den Grundfreibetrag übersteigen. Werbungskosten: So nennt man zusammengefasst die Ausgaben, die den Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit entstehen (z.b. Fahrkosten).
7 Hier steht die Summe aus allen Einkommen, das anzurechnende Einkommen wird gemäß den Bedarfsanteilen verteilt. Kranken- und Pflegeversicherung In der Regel werden Arbeitslosengeld II-Empfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Rentenversicherung: Die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld II wird der Deutschen Rentenversicherung gemeldet, dort wird geprüft, ob eine Anrechnungszeit berücksichtigt werden kann. Hier steht, welcher Betrag monatlich an welche/n Empfänger/in gezahlt wird.
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