Die Einnahmen-Überschuss- Rechnung für Kanzleimitarbeiter

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1 Die Einnahmen-Überschuss- Rechnung für Kanzleimitarbeiter Veranstaltungsorte: 14. März 2017 in Nürnberg 15. März 2017 in München Diplom-Finanzwirt (FH) Manfred Greiner Bad Wörishofen Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v.

2 Die Einnahmen-Überschuss- Rechnung für Kanzleimitarbeiter Rechtsstand 2016 Diplom-Finanzwirt (FH) Manfred Greiner Bad Wörishofen Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Skript im Nachgang zum Seminar auch in Ihrem Kunden-Account als Download zur Verfügung steht. Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verfassers

3 Inhalt 1. Gewinnermittlungsarten Gewinnermittlungszeitraum Betriebsvermögen Grundsätzliches bei EÜR Aufzeichnungspflichten Vereinnahmung und Verausgabung, Anwendungsbereich Zu- und Abfluss Ausnahmen (zum Ist-Prinzip) Regelmäßig wiederkehrende BE/BA Nutzungsüberlassungen Abnutzbare WG des Anlagevermögens Nicht abnutzbare WG des AV / Grundstücke im UV Betriebseröffnung Betriebseinnahmen Durchlaufende Posten Provisionen bei Vertretern Steuerbefreiung nach 4 Nr. 14 UStG für ärztliche Leistungen Entnahmen und USt Betriebsausgaben Aufteilungsgebot von gemischten Aufwendungen Behandlung der Waren Behandlung der USt Forderungen/Verbindlichkeiten Zahlungsmittel Darlehen, Damnum, Geldbeschaffungskosten Einlagen Gewinnausschüttungen im BV Investitionsabzugsbetrag (IAB) Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Nicht abzugsfähige Schuldzinsen n. 4 Abs. 4 a EStG März

4 10.2. Benennung von Gläubigern und Zahlungs- empfängern, 160 AO Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben n. 4 V EStG Betriebsaufgabe - Betriebsveräußerung Wechsel der Gewinnermittlungsart Veräußerungsgewinn nach 16 EStG Rest-BV und nachträgliche BE/BA Anlagen Anlage 1 BMF-Schreiben vom , IV A 4 - S 0316/08/ Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften Anlage 2 Anlage 3 BMF-Schreiben vom zur Behandlung von gemischten Aufwendungen Amtlicher Vordruck EÜR 2016 mit Anleitung Amtlicher Vordruck besonderes Verzeichnis Amtlicher Vordruck Schuldzinsen März

5 1. Gewinnermittlungsarten Das Ertragssteuerrecht kennt eine mehrere Gewinnermittlungsarten. Die wichtigsten sind der Betriebsvermögensvergleich und die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Der Betriebsvermögensvergleich ist in 5 Abs. 1 i. V. m. 4 Abs. 1 EStG geregelt. Dieser findet Anwendung bei Gewerbetreibenden, die nach dem HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, z. B. Handelsgewerbetreibende, eingetragene Kaufleute. Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, die nach 141 AO zur Führung von Büchern verpflichtet sind. Grenzen - Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach 4 Nr. 8 bis 10 des UStG, von mehr als (für Wirtschaftsjahre die ab beginnen Erhöhung auf ) oder - der Gewinn mehr als (ab Erhöhung auf ) oder - selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert ( 46 des Bewertungsgesetzes ) von mehr als oder einem Gewinn von mehr als (ab Erhöhung auf ) Die Verpflichtung beginnt mit der Aufforderung durch die Finanzbehörde und gilt ab dem folgenden Wirtschaftsjahr. Bei Vollschätzungen, wenn keine Buchführungspflicht besteht, für den freiwillig keine Bücher geführt werden und für den nicht festgestellt werden kann, dass der Stpfl. die Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG gewählt hat. z. B. bei nicht erkannter Betriebsaufspaltung Beachte: Wurde im Vorjahr eine der Gewinn n. 4 III EStG ermittelt, ist der Gewinn grundsätzlich nach dieser Gewinnermittlungsart zu schätzen. März

13a EStG. Dirk Gurn. Veranstaltungsorte: 18. Januar 2017 in Nürnberg 19. Januar 2017 in München. Dipl.-Betriebswirt

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