Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen

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1 Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen Kontaktdaten Telefon 0365/ Adresse Staatliches Schulamt Ostthüringen Hermann-Drechsler-Straße Gera 1

2 Ihnen wurde vom Fachdienst Gesundheit (Gera), Jugend- und Sozialamt (Landkreis Greiz), Soziales und Familie (Landratsamt Schleiz), Fachdienst 25 Schwerbehindertenrecht (Altenburg), Team kommunale Versorgungsleistungen (Jena) bzw. vom Sozialamt (Saale-Holzland-Kreis) ein Grad der Behinderung zuerkannt. 1. Allgemeines: Mit einem festgestellten Grad der Behinderung gehören Sie zu einem geschützten Personenkreis, dessen Schutz unter anderem durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) geregelt ist GdB 20: Sie haben gesundheitliche Einschränkungen, die aber nicht zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen führen GdB 30 und 40: Sie haben die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen und haben dann die gleichen Rechte wie ein/e Schwerbehinderte(r) (Ausnahme: Sonderurlaub und Entlastungsstunden im Schulbereich) GdB : Sie haben den Status eines/ einer Schwerbehinderten Sie haben außerdem Merkzeichen: G (gehbehindert), ag (außergewöhnlich gehbehindert), Gl (gehörlos) Bl (blind) 2

3 1. Übersenden Sie über den Schulkurier eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Bescheides an das Staatliche Schulamt Ostthüringen, entweder an den zuständigen Sachbearbeiter oder an die Schwerbehindertenvertretung 2. Nehmen Sie mit Ihrem Örtlichen Schwerbehindertenvertreter Kontakt auf. Er / Sie wird Sie in allen relevanten Fragen gut beraten. Nachteilausgleiche: Auf Grund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und mit dem Ihnen zuerkannten Grad der Behinderung können Sie mit Vorlage des Bescheides über die Gleichstellung bzw. der Kopie des Schwerbehindertenausweises Nachteilsausgleiche geltend machen. Diese gelten teils bundesweit (SGB IX), teils nur im Thüringer Schuldienst (Rahmenintegrationsvereinbarung; Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres, Thüringer Arbeitszeitverordnung) Nachteilsausgleiche nach SGB IX: 85 ff: besonderer Kündigungsschutz 124: Ablehnung von Mehrarbeit 125: Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (gilt nicht für Gleichstellung) 116: Nachwirksamkeit der Schwerbehinderung 33: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 122: Vorrang der schwerbehinderten Menschen 145: unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr 3

4 Nach 33b Einkommenssteuergesetz können folgende Steuerfreibeträge (Pauschbeträge) beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden: Grad der Behinderung und Pauschbetrag: GdB 25 bis Euro GdB 35 bis Euro GdB 45 bis Euro GdB 55 bis Euro GdB 65 bis Euro GdB 75 bis Euro GdB 85 bis Euro GdB 95 bis Euro Bei bestimmten Merkzeichen erhöht sich der Freibetrag Weiterhin stehen Ihnen die behindertengerechte Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes sowie Leistungen zur begleitenden Hilfe zu (Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung). Kostenloses Parken ist nur mit bestimmten Merkzeichen möglich. Andere mögliche (allerdings nicht rechtlich einklagbare) Nachteilsausgleiche können auch sein: ermäßigte Eintrittsgelder für kulturelle Einrichtungen ermäßigte Veranstaltungspreise Ermäßigungen beim Autokauf 4

5 Nachteilsausgleiche nach Rahmenintegrationsvereinbarung (RIV) Im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und zur Wahrung und Umsetzung der Rechte Schwerbehinderter im Schulbereich wurde zwischen dem Bildungsministerium (damals Kultusministerium), dem Hauptpersonalrat und der Hauptschwerbehindertenvertretung im Jahre 2008 eine Vereinbarung getroffen. Ziel ist die Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft und hier natürlich im Schulbereich, sowie die Vermeidung von Benachteiligungen und die Prävention. (SGB IX 1, 84) Wichtige Punkte in der RIV, zu deren Einhaltung sich der Arbeitgeber verpflichtet, sind: o Neueinstellung schwerbehinderter Beschäftigter o Arbeitsplatzerhaltung o Integrations- / Rehabilitationsmaßnahmen o Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit schwerbehinderter Beschäftigter o Qualifizierung schwerbehinderter Beschäftigter o Barrierefreiheit in den Dienststellen o Personalplanung (Einstellungen: schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zu Vorstellungsgesprächen einladen) o Abordnung/ Versetzung: nur bei mindestens gleichwertigen oder besseren Arbeitsbedingungen, Schwerbehindertenvertretung muss mit einbezogen werden o Arbeitszeit: Arbeitszeitgestaltung nach Einzelfallprüfung bei begründeten Wünschen je nach Art und Schwere der Behinderung berücksichtigen, o dienstliche Beurteilung: auf Wunsch des Schwerbehinderten kann die Schwerbehindertenvertretung in Kenntnis gesetzt werden. o Prävention nach 84 SGB IX: bei Mitarbeitern (Beamter oder Angestellter, schwerbehindert oder nicht) die länger als 6 Wochen im Jahr ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ist von Seiten des Arbeitgebers ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten o kostenfreies Parken bei Merkzeichen G, ag, Bl 5

6 Im Rahmen seiner besonderen Fürsorgepflicht bietet der Arbeitgeber weiterhin folgende tariflich geregelte Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte (nicht für Gleichgestellte) an: Organisation des Schuljahres Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (in der jeweils gültigen Fassung) Punkt (Erzieher, SPF): bzw.: Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrer; (Thüringer Lehrerarbeitszeitverordnung-ThürLehrAzVO) 8 (Lehrer): Abminderungsstunden GdB Abminderungsstunden / Woche Die Abminderungsstunden erhalten Sie mit Vorlage des Bescheides / des Ausweises beim Schulleiter. Die Abminderungsstunden werden nicht rückwirkend erteilt. Die Abminderungsstunden für Schwerbehinderung sind unabhängig von der Altersabminderung (ab 55) zu gewähren Zur Durchsetzung des Schwerbehindertenrechts und der Rahmenintegrationsvereinbarung gibt es beim TMBJS und in jedem Schulamt einen zu dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen befugten Mitarbeiter. Für das Schulamt Ostthüringen ist der Schulamtsleiter Herr Rader. 6

7 2. Die Örtlichen Schwerbehindertenvertretungen Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt und berät unter anderem bei Anträgen an die zuständigen Ämter (z.b.: Neufeststellung einer Behinderung, Verlängerung des Schwerbehindertenausweises) und die Arbeitsagenturen (Antrag auf Gleichstellung), bei Präventionsgesprächen im Rahmen des Betriebliches Eingliederungsmanagements, bei drohender Dienstunfähigkeit oder Kündigung durch den Arbeitgeber, in allen Fragen der Gewährung von Nachteilsausgleichen und der Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes mit Antrag an das Integrationsamt (z.b. technische Hilfen am Arbeitsplatz), bei Problemen am Arbeitsplatz (z.b.: Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften wie SGB IX, 7

8 Rahmenintegrationsvereinbarung oder Verwaltungsvorschrift zur Organisation der Schuljahre bzw. Thüringer Lehrerarbeitszeitverordnung durch Arbeitgeber / Schulleitung), bei Versetzung / Abordnung Schulleitungen und örtliche Personalräte bei der Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben hinsichtlich der Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter/innen. Außerdem arbeitet die Schwerbehindertenvertretung eng mit dem Personalrat und verschiedenen Gremien (Arbeitsschutz, Suchtprävention, Pädagogengesundheit) zusammen. Bei anderen Fragen (Reha-Maßnahmen; Rente / Pension; ) stellen wir den Kontakt zu kompetenten Ansprechpartnern her. Des Weiteren führt die Schwerbehindertenvertretung Jahresversammlungen zu schwerbehindertenrechtlich-relevanten und interessanten Themen durch. Diese Jahresversammlungen finden in der Regel im Herbst statt. Sie erhalten eine persönliche Einladung. Die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen und die Bezirksschwerbehindertenvertretung bieten Sprechstunden an und sind per Telefon und zu erreichen. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich auch an die Hauptschwerbehindertenvertretung im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wenden. 8

9 3. Gleichstellung Sie haben einen zuerkannten GdB 30 oder 40: Sie haben die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen und haben dann die gleichen Rechte wie ein/e Schwerbehinderte(r) (Ausnahme: Sonderurlaub und Entlastungsstunden im Schulbereich) Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese nimmt dann Kontakt zur Bezirksschwerbehindertenvertretung, dem Bezirkspersonalrat und dem Staatlichen Schulamt auf und bittet jeweils um eine Stellungnahme zur Arbeitsplatzsituation des Antragstellers. Nach Eingang der Stellungnahmen entscheidet die Agentur, ob dem Antrag stattgegeben wird und schickt einen Bescheid an den Antragsteller. Die Örtliche Schwerbehindertenvertretung nimmt in jedem Falle Kontakt zu Ihnen auf. 9

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