Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen
|
|
- Achim Althaus
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen Kontaktdaten Telefon 0365/ Adresse Staatliches Schulamt Ostthüringen Hermann-Drechsler-Straße Gera 1
2 Ihnen wurde vom Fachdienst Gesundheit (Gera), Jugend- und Sozialamt (Landkreis Greiz), Soziales und Familie (Landratsamt Schleiz), Fachdienst 25 Schwerbehindertenrecht (Altenburg), Team kommunale Versorgungsleistungen (Jena) bzw. vom Sozialamt (Saale-Holzland-Kreis) ein Grad der Behinderung zuerkannt. 1. Allgemeines: Mit einem festgestellten Grad der Behinderung gehören Sie zu einem geschützten Personenkreis, dessen Schutz unter anderem durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) geregelt ist GdB 20: Sie haben gesundheitliche Einschränkungen, die aber nicht zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen führen GdB 30 und 40: Sie haben die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen und haben dann die gleichen Rechte wie ein/e Schwerbehinderte(r) (Ausnahme: Sonderurlaub und Entlastungsstunden im Schulbereich) GdB : Sie haben den Status eines/ einer Schwerbehinderten Sie haben außerdem Merkzeichen: G (gehbehindert), ag (außergewöhnlich gehbehindert), Gl (gehörlos) Bl (blind) 2
3 1. Übersenden Sie über den Schulkurier eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Bescheides an das Staatliche Schulamt Ostthüringen, entweder an den zuständigen Sachbearbeiter oder an die Schwerbehindertenvertretung 2. Nehmen Sie mit Ihrem Örtlichen Schwerbehindertenvertreter Kontakt auf. Er / Sie wird Sie in allen relevanten Fragen gut beraten. Nachteilausgleiche: Auf Grund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und mit dem Ihnen zuerkannten Grad der Behinderung können Sie mit Vorlage des Bescheides über die Gleichstellung bzw. der Kopie des Schwerbehindertenausweises Nachteilsausgleiche geltend machen. Diese gelten teils bundesweit (SGB IX), teils nur im Thüringer Schuldienst (Rahmenintegrationsvereinbarung; Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres, Thüringer Arbeitszeitverordnung) Nachteilsausgleiche nach SGB IX: 85 ff: besonderer Kündigungsschutz 124: Ablehnung von Mehrarbeit 125: Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (gilt nicht für Gleichstellung) 116: Nachwirksamkeit der Schwerbehinderung 33: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 122: Vorrang der schwerbehinderten Menschen 145: unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr 3
4 Nach 33b Einkommenssteuergesetz können folgende Steuerfreibeträge (Pauschbeträge) beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden: Grad der Behinderung und Pauschbetrag: GdB 25 bis Euro GdB 35 bis Euro GdB 45 bis Euro GdB 55 bis Euro GdB 65 bis Euro GdB 75 bis Euro GdB 85 bis Euro GdB 95 bis Euro Bei bestimmten Merkzeichen erhöht sich der Freibetrag Weiterhin stehen Ihnen die behindertengerechte Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes sowie Leistungen zur begleitenden Hilfe zu (Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung). Kostenloses Parken ist nur mit bestimmten Merkzeichen möglich. Andere mögliche (allerdings nicht rechtlich einklagbare) Nachteilsausgleiche können auch sein: ermäßigte Eintrittsgelder für kulturelle Einrichtungen ermäßigte Veranstaltungspreise Ermäßigungen beim Autokauf 4
5 Nachteilsausgleiche nach Rahmenintegrationsvereinbarung (RIV) Im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und zur Wahrung und Umsetzung der Rechte Schwerbehinderter im Schulbereich wurde zwischen dem Bildungsministerium (damals Kultusministerium), dem Hauptpersonalrat und der Hauptschwerbehindertenvertretung im Jahre 2008 eine Vereinbarung getroffen. Ziel ist die Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft und hier natürlich im Schulbereich, sowie die Vermeidung von Benachteiligungen und die Prävention. (SGB IX 1, 84) Wichtige Punkte in der RIV, zu deren Einhaltung sich der Arbeitgeber verpflichtet, sind: o Neueinstellung schwerbehinderter Beschäftigter o Arbeitsplatzerhaltung o Integrations- / Rehabilitationsmaßnahmen o Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit schwerbehinderter Beschäftigter o Qualifizierung schwerbehinderter Beschäftigter o Barrierefreiheit in den Dienststellen o Personalplanung (Einstellungen: schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zu Vorstellungsgesprächen einladen) o Abordnung/ Versetzung: nur bei mindestens gleichwertigen oder besseren Arbeitsbedingungen, Schwerbehindertenvertretung muss mit einbezogen werden o Arbeitszeit: Arbeitszeitgestaltung nach Einzelfallprüfung bei begründeten Wünschen je nach Art und Schwere der Behinderung berücksichtigen, o dienstliche Beurteilung: auf Wunsch des Schwerbehinderten kann die Schwerbehindertenvertretung in Kenntnis gesetzt werden. o Prävention nach 84 SGB IX: bei Mitarbeitern (Beamter oder Angestellter, schwerbehindert oder nicht) die länger als 6 Wochen im Jahr ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ist von Seiten des Arbeitgebers ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten o kostenfreies Parken bei Merkzeichen G, ag, Bl 5
6 Im Rahmen seiner besonderen Fürsorgepflicht bietet der Arbeitgeber weiterhin folgende tariflich geregelte Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte (nicht für Gleichgestellte) an: Organisation des Schuljahres Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (in der jeweils gültigen Fassung) Punkt (Erzieher, SPF): bzw.: Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrer; (Thüringer Lehrerarbeitszeitverordnung-ThürLehrAzVO) 8 (Lehrer): Abminderungsstunden GdB Abminderungsstunden / Woche Die Abminderungsstunden erhalten Sie mit Vorlage des Bescheides / des Ausweises beim Schulleiter. Die Abminderungsstunden werden nicht rückwirkend erteilt. Die Abminderungsstunden für Schwerbehinderung sind unabhängig von der Altersabminderung (ab 55) zu gewähren Zur Durchsetzung des Schwerbehindertenrechts und der Rahmenintegrationsvereinbarung gibt es beim TMBJS und in jedem Schulamt einen zu dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen befugten Mitarbeiter. Für das Schulamt Ostthüringen ist der Schulamtsleiter Herr Rader. 6
7 2. Die Örtlichen Schwerbehindertenvertretungen Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt und berät unter anderem bei Anträgen an die zuständigen Ämter (z.b.: Neufeststellung einer Behinderung, Verlängerung des Schwerbehindertenausweises) und die Arbeitsagenturen (Antrag auf Gleichstellung), bei Präventionsgesprächen im Rahmen des Betriebliches Eingliederungsmanagements, bei drohender Dienstunfähigkeit oder Kündigung durch den Arbeitgeber, in allen Fragen der Gewährung von Nachteilsausgleichen und der Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes mit Antrag an das Integrationsamt (z.b. technische Hilfen am Arbeitsplatz), bei Problemen am Arbeitsplatz (z.b.: Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften wie SGB IX, 7
8 Rahmenintegrationsvereinbarung oder Verwaltungsvorschrift zur Organisation der Schuljahre bzw. Thüringer Lehrerarbeitszeitverordnung durch Arbeitgeber / Schulleitung), bei Versetzung / Abordnung Schulleitungen und örtliche Personalräte bei der Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben hinsichtlich der Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter/innen. Außerdem arbeitet die Schwerbehindertenvertretung eng mit dem Personalrat und verschiedenen Gremien (Arbeitsschutz, Suchtprävention, Pädagogengesundheit) zusammen. Bei anderen Fragen (Reha-Maßnahmen; Rente / Pension; ) stellen wir den Kontakt zu kompetenten Ansprechpartnern her. Des Weiteren führt die Schwerbehindertenvertretung Jahresversammlungen zu schwerbehindertenrechtlich-relevanten und interessanten Themen durch. Diese Jahresversammlungen finden in der Regel im Herbst statt. Sie erhalten eine persönliche Einladung. Die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen und die Bezirksschwerbehindertenvertretung bieten Sprechstunden an und sind per Telefon und zu erreichen. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich auch an die Hauptschwerbehindertenvertretung im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wenden. 8
9 3. Gleichstellung Sie haben einen zuerkannten GdB 30 oder 40: Sie haben die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen und haben dann die gleichen Rechte wie ein/e Schwerbehinderte(r) (Ausnahme: Sonderurlaub und Entlastungsstunden im Schulbereich) Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese nimmt dann Kontakt zur Bezirksschwerbehindertenvertretung, dem Bezirkspersonalrat und dem Staatlichen Schulamt auf und bittet jeweils um eine Stellungnahme zur Arbeitsplatzsituation des Antragstellers. Nach Eingang der Stellungnahmen entscheidet die Agentur, ob dem Antrag stattgegeben wird und schickt einen Bescheid an den Antragsteller. Die Örtliche Schwerbehindertenvertretung nimmt in jedem Falle Kontakt zu Ihnen auf. 9
Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt
Workshop Demenz Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen 11.04.2013 Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Zur Person Dorian Kai Liebenau Geb. 22.07.1964 Anwaltszulassung
MehrBeschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
BI AUSB 0_Arbeitsrechtl_Rahmenbedingungen_161205_ck_0001 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Ihr Ansprechpartner Koch, Cathrin E-Mail: c.koch@reutlingen.ihk.de
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg
Landkreis Nordwestmecklenburg Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Leitfaden für Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 2.
MehrTeilhabe in Beruf und Gesellschaft
Teilhabe in Beruf und Gesellschaft Gesetzes-Infos zur Schwerbehinderung zusammengestellt nach bestem Wissen und Gewissen und ohne rechtliche Verbindlichkeit! - Stand: 19. Oktober 2014 2 Behinderung was
MehrWer sein Recht als behinderter Mensch in Anspruch nehmen will, muss seine Behinderung nachweisen können!
Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer im Sächsischen Staatsministerium für Kultus in Zusammenarbeit mit den Schwerbehindertenvertretungen der Sächsischen Bildungsagentur Stand: Januar
MehrStaatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis
Hinweis auf die Rechtslage: Gespräche der Schulleitung nach den Handreichung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und dem Merkblatt des Integrationsteams vom 4.6.2008 mit so genannten gleichgestellten
MehrSchwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Der Sozialdienst der MediClin Hedon Klinik informiert Behinderung Was ist das? Behindert oder Schwerbehindert: Was ist der Unterschied? Wer kann
MehrDer Schwer-Behinderten-Ausweis. Wenn Sie eine Behinderung haben: Dann können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.
Der Schwer-Behinderten-Ausweis Wenn Sie eine Behinderung haben: Dann können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen. Den Ausweis bekommen Sie nur: Wenn Sie einen Antrag stellen. Den Antrag gibt es
Mehr6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung
Vorwort... 5 Einleitung... 15 A. Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 17 1. Antrag zur Einleitung des Kündigungsschutzverfahrens...... 17 2. Verfahrensbeteiligte.... 21 2.1 Arbeitgeber......
MehrSCHWERBEHINDERT WAS NUN?
SCHWERBEHINDERT WAS NUN? Wurde vom Versorgungsamt Ihre Schwerbehinderung mit einem Grad von wenigstens 50 GdB festgestellt oder bei 30 bzw. 40 GdB eine Gleichstellung beschieden, so gehören Sie zu einem
MehrDer INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick
INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser
MehrIntegrationsvereinbarung zur Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Integrationsvereinbarung zur Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zwischen der Evangelischen Kirche in Mannheim, der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und der Mitarbeitervertretung
MehrPräambel. 1. Geltungsbereich
Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Berufsakademie Sachsen gemäß 83 SGB IX zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und dem Hauptpersonalrat
MehrDer Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis Hrsg.: Verein der Hörgeschädigten e.v. gegründet 1980 - Gemeinnützig anerkannt Mitglied im Paritätischen 41238 Mönchengladbach, Geneickenerstr. 157 Fax: 02166-923962,E-Mail:
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Verfahren für öffentliche Schulen im Regierungsbezirk Detmold - Diese Präsentation soll die Schulleitungen bei der Einführung der Thematik in den Lehrerkonferenzen
MehrVerfahrensweise und Bewertung nach dem Schwerbehindertenrecht
Verfahrensweise und Bewertung nach dem SGB IX Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate
MehrErgreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13
Schnellübersicht Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9 1 2 Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13 3 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben
MehrIntegrations fachdienst
Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung VI Integrationsamt Das Integrationsamt informiert: 4 Integrations fachdienst Gemeinsam Wege finden Integrations fachdienst Arbeitnehmer Integrationsberatung und
MehrBerufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin
Berufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin Berufliche und soziale Sicherung Schwerbehindertenrecht Teilhabe am Arbeitsleben Rente Schwerbehinderten- recht Als Schwerbehinderte
MehrIntegrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0130 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung
Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0130 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Rahmenintegrationsvereinbarung zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch
Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement
MehrIntegrations fachdienst
Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung VI Integrationsamt Das Integrationsamt informiert: 5 Integrations fachdienst Hörbehinderte Menschen Integrations fachdienst Arbeitnehmer Integrationsberatung und
MehrEinladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)
Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Frau M. Mustermann Das Präsidium Der Kanzler Personalabteilung Sokratesplatz 1 24149 Kiel Telefon: 0431/210-1341 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: dagmar.scheffler@fh-kiel.de
MehrDienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Anlage 1 zum Verfahrensablauf BEM Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis.., dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und der
MehrIntegrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber
Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber Präambel * Integrationsvereinbarung des XXX Der XXX sieht es als Dienstgeber als
MehrHauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.
Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen
MehrNicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker
Hauptschwerbehindertenvertretung / Schulen im Niedersächsischen Kultusministerium und Bezirksschwerbehindertenvertretungen / Schulen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Stand: 12.10.2012 Nicht
MehrTätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung
Tätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung Detlef Bieber LASH - NRW Vernetzungstreffen der Sicherheitsingenieure der Fachhochschulen - NRW 12. Dezember 2013 An der Fachhochschule Dortmund Gliederung
MehrGrundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV
Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes
MehrBeschäftigung von Schwerbehinderten
Beschäftigung von Schwerbehinderten Am 01.07.2001 ist das neue Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft getreten. Die bisher im Schwerbehindertengesetz (SchwbG), welches zum 01.07.2001 abgeschafft wurde,
MehrVereinbarung zur Integration behinderter Menschen an der Ruhr-Universität Bochum
Vereinbarung zur Integration behinderter Menschen an der Ruhr-Universität Bochum (Integrationsvereinbarung gemäß 83 Sozialgesetzbuch 9 [SGB IX]) 1. Präambel Die Ruhr-Universität Bochum (nachfolgend als
MehrDienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Magistrat der Stadt Bremerhaven
Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement Magistrat der Stadt Bremerhaven Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Seite 2 Inhaltsübersicht 1. Vorbemerkung Seite 3
MehrIntegrationsfachdienste
Integrationsfachdienste Partner für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben Vorstellungen des Leistungsspektrums beim 8. bipolaris-informationstag Tätig sein mit Bipolaren Störungen 24.11.2012 Was sind
MehrDas Gleichstellungsverfahren - Rechtliche Grundlagen
Das Gleichstellungsverfahren - Rechtliche Grundlagen 2 SGB IX Absatz 3 Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung weniger als 50, aber wenigstens
MehrDie Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik
Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,
MehrAllgemeines Glelchbehandlungsgesetz
Sozialgesetzbuch IX Telll Tell 2 Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen Schwerbehindertenauswelsverordnung Kraftfahrzeughilfeverordnung Budgetverordnung
MehrII. Leitlinien zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im schulischen Bereich
Integrationsvereinbarung nach 83 SGB IX für die Bereiche Grund- und Mittelschulen einschließlich Staatliche Schulämter, Förderschulen mit Schule für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS und BOS) im
MehrKompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice!
Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Inhaltsverzeichnis alles auf einen Blick 03 Das Wir fördern
MehrEinführung ins Schwerbehindertenrecht
Maren Bösel, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Einführung ins Schwerbehindertenrecht Begriffserklärung Behinderung im Sinne des Gesetzes SGB IX: - wenn eine nicht nur vorübergehende regelwidrige körperliche,
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung
MehrDie Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
2. Mitteldeutsches CI-Symposium, 5.6.2010, Leipzig Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Christine Rasinski Universitätsklinikum Halle Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
MehrBerufliche und gesellschaftliche Rehabilitation. Informationen des Sozialdienstes der Kliniken Schmieder (2013)
Berufliche und gesellschaftliche Rehabilitation Informationen des Sozialdienstes der Kliniken Schmieder (2013) 1 Themenübersicht Begriffsdefinitionen 2 SGB IX Antragsstellung und verfahren Nachteilsausgleiche
MehrIntegrationsvereinbarung
Integrationsvereinbarung Zwischen der Universität Erfurt, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Integrationsvereinbarung zur Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagment
Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber
MehrRegelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX.
Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. 1 Präambel Es ist das gemeinsame Ziel der Dienststelle, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung
MehrAntrag der Lehrkraft. Fachärztliches Gutachten. SL Stellungnahme bzgl. des Antrags zur Vorlage an das RP. Eingang des Antrags
Ablaufplan bei Anträgen auf bauliche Maßnahmen gemäß Kapitel 0402 Haushaltstitel 883 65 Zuweisung zur behindertengerechten Ausstattung und Ausrüstung von öffentlichen Schulen im Rahmen der angepassten
MehrExistenzgründer/-innen
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter
MehrIntegrationsvereinbarung nach 83 SGB IX für die staatlichen Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen
Anlage Integrationsvereinbarung nach 83 SGB IX für die staatlichen Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen Die Bayerische Staatsregierung hat durch Ministerratsbeschluss vom 25.09.2001
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte (BEM) Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel Schulleiterdienstbesprechung 25. November 2014 Dienstvereinbarung BEM bei Lehrkräften in RLP unterzeichnet
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Stress und Überforderungen am Arbeitsplatz zunehmen Die Herausforderungen an die optimale Gestaltung der Arbeitsplätze, die passende Qualifizierung und an Flexibilität
MehrBEM Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in
MehrIntegrationsvereinbarung
1 Integrationsvereinbarung nach 83 des Sozialgesetzbuches IX für die bei SenBWF Beschäftigten an den Berliner Schulen zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin
MehrMODUL 2: MENSCHEN MIT BEHINDERUNG (VERTIEFTE INFORMATIONEN)
Sie haben bisher die wichtigsten Faktoren und Aspekte zum Thema "Menschen mit Behinderung" erfahren. Im Folgenden werden Ihnen in relevanten Bereichen vertiefte Informationen zur Verfügung gestellt: Wie
MehrSchwerbehinderung. Heilungsbewährung. Regionalgruppe Berlin Heidi Lehmann
Schwerbehinderung Heilungsbewährung Regionalgruppe Berlin Heidi Lehmann Behinderung - Definition Grundlage: Sozialgesetzbuch (Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe SGB IX) Stellt darauf ab, ob die Funktion,
MehrDer ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.
Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und
MehrHerzlich Willkommen Leistungen und Hilfsmöglichkeiten des Integrationsamtes Berlin. Referentin: Beate Jäger
Herzlich Willkommen Leistungen und Hilfsmöglichkeiten des Integrationsamtes Berlin Referentin: Beate Jäger Themen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (System der sozialen Sicherung) Leistungen und
MehrZwischen dem Thüringer Kultusministerium (TKM),
Rahmenintegrationsvereinbarung gemäß 83 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - (SGB IX) über die Beschäftigung schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Bereich des Thüringer Kultusministeriums
MehrInklusion braucht Information und Beratung
Wiebke Rehr Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Hamburg Inklusion braucht Information und Beratung Chefsache Inklusion am 05.04.2016 Agenda Herausforderungen am Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen
MehrBetriebliches Eingliederungs- Management
SBV Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München MAV - Mitarbeiterversammlung Betriebliches Eingliederungs- Management Sehen Sie das auch so? Gesundheit ist ein Geschenk, auf das
MehrDas Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de
MehrBeschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg
MehrBeschäftigung schwerbehinderter Menschen
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Vorbemerkungen Durch das Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) wurden die zuvor im Schwerbehindertengesetz (SchwbG) enthaltenen Regelungen zum 01. Juli
Mehr11.09.2013/1.0 Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX
Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX 1 Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste e.v., Urbanstr. 100,
MehrVollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock
Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock Tagesordnung 1. Bericht der Schwerbehindertenvertretung Vertrauensperson der Schwerbehinderten R. Hill 2. Bericht der Dienststelle über die
MehrSchwerbehindertenvertretung
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Michael Sack, Sprecher DiAG MAV B Stand: 22.10.2009 Schwerbehindertenvertretung
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/234 11.08.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Betriebliches Eingliederungsmanagement
MehrUniversität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX
Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Universität Hohenheim, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:
MehrDer besondere Kündigungsschutz
Das informiert: Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer 2 Der besondere Kündigungsschutz Überblick Anerkannte schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen sind
MehrArbeitsblatt 1. Was bringen Integrationsvereinbarungen den Beteiligten?
9839/Arbeitsblätter A4 20.07.2006 8:43 Uhr Seite 1 Arbeitsblatt 1 Was bringen Integrationsvereinbarungen den Beteiligten? Arbeitgeber/Beauftragte/r des Arbeitgebers Leistungssteigerung durch Motivation
MehrSchwerbehinderung. Rechte schwerbehinderter Menschen. - Ein Überblick
Schwerbehinderung Rechte schwerbehinderter Menschen - Ein Überblick Rechtsanwälte Dr. Weller Uffeln Wetzlar 1 Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch IX Schwerbehinderung: Grad der Behinderung von 50 (GdB
MehrSchwerbehindertenausweisverordnung
Schwerbehindertenausweisverordnung (Die Ausweisverordnung Schwerbehindertengesetz vom 25. Juli 1991, BGBl. I S. 1739, zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046)
MehrDienstvereinbarung zur Integration schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dienstvereinbarung zur Integration schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zwischen der Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg (nachfolgend TK genannt)
MehrPräsentation. Antragsstellung, Antrag auf Bescheidung einer Schwerbehinderung oder Neufeststellung
Präsentation Thema: Antragsstellung, Antrag auf Bescheidung einer Schwerbehinderung oder Neufeststellung durch den Geschäftsführer der Firma VAD : Kurt Hindennach Tel. 07071/82729 Fax: 03212/4110753 1
MehrRechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Übersicht der gesetzlichen Regelungen Schwerbehindertenrecht Eine Zusammenfassung für den praktischen Gebrach Joachim Steck Vertrauensperson der
MehrIntegrationsfachdienst Plauen. Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Integrationsfachdienst Plauen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung Fachaufsicht Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Außenstelle Chemnitz, Reichsstraße
MehrMenschen mit Behinderung in Konstanz 2012
Statistik-Info Nr. 4/2013 März 2013 Menschen mit Behinderung in Konstanz 2012 In Konstanz lebten Mitte des Jahres 2012 insgesamt 80.288 Menschen (Stand Ende Mai). Davon hatten 10.679 (13,3%) der Personen
MehrGleichstellung gemäß 2 Abs. 3 SGB IX Mehrfachanrechnung gemäß 76 SGB IX
Gleichstellung gemäß 2 Abs. 3 SGB IX Mehrfachanrechnung gemäß 76 SGB IX RD NRW, Bereich 250 - Operativer Service/Eingangszone - Stand 11/2013 Jahrestagung ARGE SBV NRW Bereich Industrie und Wirtschaft
MehrInhaltsübersicht. Vorwort der 2. Auflage... 5 Vorwort der 1. Auflage... 6 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 17
Inhaltsübersicht Vorwort der 2. Auflage...................................... 5 Vorwort der 1. Auflage...................................... 6 Inhaltsverzeichnis..........................................
MehrHerzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Integrationsamt Kündigungsschutz / Prävention Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Technischer
MehrKleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1367 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Johanne Modder (SPD), eingegangen am 23.03.2009 Wie ist die gängige
MehrNeufeststellungsantrag nach dem SGB IX zum Aktenzeichen
Amt für Versorgung und Integration Bremen Doventorscontrescarpe 172 D 28195 Bremen Amt für Versorgung und Integration Bremen, Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen Sprechzeiten: Bremen: Mo. bis Do.
MehrINFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR
INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR ERMÄSSIGUNG DES RUNDFUNKBEITRAGS Ob Bildung, Nachrichten, Kultur, Unterhaltung oder Sport: Die Öffentlich-Rechtlichen bieten Ihnen ein
MehrFRAGEBOGEN Beschäftigter -
FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:
MehrKrankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt
Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM 1 Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung 2 Zahl der schwerbehinderten Menschen Hessen 2006 bis 2011 jeweils zum Jahresende 542.986 566.266 563.342 578.842
MehrVerfahren zur Gewährung von Altersabminderung (Grundsätze)
Verfahren zur Gewährung von Altersabminderung (Grundsätze) geregelt in VVOrgS1314 im Punkt 2.6.1 Altersabminderung für Lehrer, Erzieher und SPF GL für Berechnung = tatsächlich erteilte Unterrichtsstunden
MehrStadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt / Bevölkerung insgesamt x 100
Stadt Neuss 4.6.4 Schwerbehinderte Datenquelle: IT.NRW Grundzahlen: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt, Bevölkerung insgesamt Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten
MehrNachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung - nach Grad der Behinderung und Merkzeichen -
Nr. 42 - Stand: März 2012 Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung - nach Grad der Behinderung und Merkzeichen - Wenn das Amt für Versorgung und Soziales bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt
MehrOrdnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)
Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und
MehrAntrag -1- Eingangsstempel. Landesamt für Soziales - Integrationsamt Postfach 10 32 52 66032 Saarbrücken
-1- Eingangsstempel Landesamt für Soziales - Integrationsamt Postfach 10 32 52 66032 Saarbrücken Az. Integrationsamt: C 2. Antrag auf Gewährung von nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Hinweise
MehrArbeitnehmerschutzrecht
Arbeitnehmerschutzrecht Schutz der Arbeitnehmer in besonderen Situationen Schutz besonderer Personengruppen Die Grundrechte der Arbeitnehmer haben Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers
MehrLandratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt
Landratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt Referent : Wolfgang Bender Dienstgebäude: Eppelheimer Str. 15, 69115 Heidelberg Postanschrift: Versorgungsamt Rhein - Neckar - Kreis Postfach 10 46 80
MehrMenschen mit Behinderungen. Förderung von Fachkräften für Unternehmen
Menschen mit Behinderungen Förderung von Fachkräften für Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, geeignete Fachkräfte sichern die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Deshalb möchte ich Sie auf ein
MehrI. Leitlinien zur Betreuung schwerbehinderter Menschen im schulischen
Integrationsvereinbarung nach 83 Abs. 1 SGB IX für die Geschäftsbereiche der Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie beruflichen Schulen einschließlich der Staatlichen Schulämter Die Bayerische Staatsregierung
MehrIntegrationsvereinbarung
Integrationsvereinbarung zur Eingliederung behinderter und schwerbehinderter Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogischer Assistentinnen und Assistenten nach 83 SGB IX zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe,
MehrFragen und Antworten zum Thema Schwerbehinderung
Kreis Borken Seite 1 von 7 Stand: Februar 2010 Fragen und Antworten zum Thema Schwerbehinderung Wann gelten Menschen nach dem Sozialgesetzbuch als behindert? Im Sozialgesetzbuch steht: Als behindert gelten
MehrFörderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit Behindertengleichstellungsgesetz
Gelbe Erläuterungsbücher SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit Behindertengleichstellungsgesetz Kommentar von Dr. Michael Kossens, Dr. Dirk von der Heide, Dr. Michael Maaß, Marion
MehrBeilage zum Oberhirtlichen Verordnungsblatt Nr. 4/2007. Integrationsvereinbarung des Bischöflichen Ordinariates Speyer
Beilage zum Oberhirtlichen Verordnungsblatt Nr. 4/2007 Integrationsvereinbarung des Bischöflichen Ordinariates Speyer Gemäß 28 a MAVO in Verbindung mit 83 SGB IX schließen die Diözese Speyer, die Vertrauensperson
MehrBerufliche Integration mit Hindernissen
Maren Bösel, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Berufliche Integration mit Hindernissen Was heißt eigentlich berufliche Integration? Dauerhafte Eingliederung in Arbeit und Beruf. Die erforderlichen Hilfen haben
Mehr