Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz
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- Frieda Hausler
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1 Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter vom 16. bis 17. Mai 2017 in Bad Hersfeld Martin Waldhofer, Abteilung Grundsatz, Deutsche Rentenversicherung Bund 1
2 Gesetzgebungsverfahren Mehrere Anläufe der Bundesregierung Alterssicherungsstärkungsgesetz für 2013 geplant Eine damals geplante Kombirente sollte es erleichtern, Rente und Hinzuverdienst zu kombinieren. Beratungen einer Koalitionsarbeitsgruppe von 2014 bis 2016 Ergebnis am Ende des Jahres 2016: Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) 2
3 Gesetzgebungsverfahren Zeitplan Gesetzentwurf im Bundeskabinett am Öffentliche Anhörung am Verabschiedung im Bundestag am Zustimmung des Bundesrats am Verkündung im Bundesgesetzblatt am
4 Neuregelungen im Überblick Rentenversicherungspflicht für Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze (Inkrafttreten ) Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen (Inkrafttreten ) Nahtlosigkeit von Sozialleistungen (Inkrafttreten ) Neue Hinzuverdienstregelungen für Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten (Inkrafttreten ) 4
5 Rentenversicherungspflicht für Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze ( 5 Abs. 4 SGB VI) Inkrafttreten bisher: Der Bezug einer Altersvollrente führte zur Versicherungsfreiheit. jetzt: Der Bezug einer Altersvollrente führt erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze zur Versicherungsfreiheit. Verzicht auf Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist möglich. (schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber nötig) 5
6 Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen ( 187a SGB VI) Inkrafttreten Ausgleichszahlungen zum Ausgleich von Rentenabschläge sind bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich, also 5 Jahre früher als bisher. 6
7 Nahtlosigkeit von Sozialleistungen ( 101 Abs. 1a SGB VI) Inkrafttreten bisher: Befristete Renten wegen Erwerbsminderung begannen generell mit Beginn des 7. Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung. jetzt: Befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, die unabhängig von der Arbeitsmarktlage gezahlt werden, können früher beginnen, sofern Arbeitslosengeld oder Krankengeld gezahlt wird. Verfahrensregelungen wurden mit der Bundesagentur für Arbeit und den Krankenkassen vereinbart. 7
8 Hinzuverdienstregelungen für Erwerbsminderungsund Altersrenten ( 34 SGB VI, 96a SGB VI) Inkrafttreten stufenlose Anrechnung des Hinzuverdienstes statt Stufenabstürze jährliche statt monatliche Betrachtungsweise Ziel: weniger Aufwand für die Verwaltung durch Prognose und Spitzabrechnung 8
9 Hinzuverdienstregelungen für Erwerbsminderungsund Altersrenten jährlicher Hinzuverdienst jährliche Hinzuverdienstgrenze Hinzuverdienstdeckel Prognose Spitzabrechnung 9
10 Jährlicher Hinzuverdienst Wie bisher sind bei den Altersrenten Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen als Hinzuverdienst zu berücksichtigen; bei den Renten wegen Erwerbsminderung zusätzlich bestimmte Sozialleistungen. Es wird ausschließlich der jährliche Hinzuverdienst betrachtet. Hinzuverdienst kann beliebig auf das Jahr verteilt werden. 10
11 Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung heute: Mtl. Hinzuverdienst bis zu 450 Euro ist unschädlich. Zweimaliges Überschreiten im Kalenderjahr bis zu 900 Euro ist möglich. künftig: Die jährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt Euro. Darüber hinausgehende Beträge werden zu 40% angerechnet. 11
12 Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung Neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind generell deutlich höhere Hinzuverdienste unschädlich, weil das verbliebene Leistungsvermögen für eine Erwerbstätigkeit genutzt werden soll. Die Hinzuverdienstgrenze hängt von den bisherigen Verdiensten ab. Der unschädliche jährliche Hinzuverdienst beträgt bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung mindestens ,50 Euro. Für einen Durchschnittsverdiener liegt diese Grenze bei ,00 Euro. 12
13 Hinzuverdienstdeckel neu: Einführung eines individuellen Hinzuverdienstdeckels Dieser Hinzuverdienstdeckel orientiert sich am höchsten Einkommen der vergangenen 15 Jahre. Rente und Hinzuverdienst dürfen zusammen nicht höher sein als der Hinzuverdienstdeckel. 13
14 Hinzuverdienstdeckel möglicher Hinzuverdienst Teilrente jährliche Jahresentgelte der letzten 15 Jahre Rentenbezug 14
15 Prognose Die Rente wird zunächst aufgrund einer Prognose (Schätzung) des Versicherten berechnet. Erste Prognose bei Antragstellung mit Vordruck R0230 Erklärung zum Hinzuverdienst bei Altersrente Neue Prognose jährlich zum 1. Juli, in bestimmten Fällen auch zum 1. Januar Die Prognose kann unterjährig geändert werden (10%- Vergleich). Unterjährige Korrekturen der Prognose werden nur für die Zukunft berücksichtigt, nicht jedoch für die Vergangenheit. 15
16 Vordruck R0230 Erklärung zum Hinzuverdienst bei Altersrente Erklärung zum Hinzuverdienst bei Neuanträgen auf Altersrente (erste Prognose bei Rentenantrag) Ich erhalte vom Rentenbeginn bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rente beginnt, voraussichtlich ein Brutto-Arbeitsentgelt (einschließlich Einmalzahlungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jahresabschlussprämie, Zahlungen für Mehrarbeit) in Höhe von insgesamt Euro. Keine Nachweise erforderlich! 16
17 Vordruck R0230 Erklärung zum Hinzuverdienst bei Altersrente Erklärung zum Hinzuverdienst bei Neuanträgen auf Altersrente (neue Prognose für Folgejahr) Können Sie heute schon abschätzen, wie hoch Ihr Arbeitsentgelt im Kalenderjahr nach Rentenbeginn voraussichtlich sein wird? Keine Nachweise erforderlich! 17
18 Spitzabrechnung Am 1. Juli des Folgejahres erfolgt eine Überprüfung des Vorjahres aufgrund des tatsächlichen Hinzuverdienstes (Spitzabrechnung). Erleichterte Möglichkeit, die bisherigen Bescheide aufzuheben. Überzahlungsbeträge von bis zu 200 Euro werden unmittelbar von der laufenden Rente bis zu deren Hälfte abgezogen, wenn die Versicherten damit einverstanden sind. 18
19 Hinzuverdienstregelungen für Erwerbsminderungsund Altersrenten Anrechnung des Hinzuverdienstes Beispiele Übergangsrecht Berücksichtigung erworbener Entgeltpunkte 19
20 Anrechnung des Hinzuverdienstes Ermittlung des Anrechnungsbetrages jährl. Hinzuverdienst: Euro jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 190 Euro Die monatliche Rente ist um 190 Euro zu kürzen. 20
21 Zahlenbeispiele jährlicher Hinzuverdienst monatliche Rentenkürzung Euro 0,00 Euro Euro 56,67 Euro Euro 123,33 Euro Euro 190,00 Euro Euro 256,67 Euro Euro 290,00 Euro Euro 456,67 Euro Euro 623,33 Euro Euro 790,00 Euro 21
22 Beispiel 1 Prognose Versicherter gibt im Dezember an, er wird ab Januar hinzuverdienen, Jahresprognose = Euro Ermittlung des Anrechnungsbetrages aufgrund Prognose jährl. Hinzuverdienst: Euro (Prognose) jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 190 Euro Die monatliche Rente ist ab Januar um 190 Euro zu kürzen. 22
23 Beispiel 1 - Spitzabrechnung Ermittlung des tatsächlichen Anrechnungsbetrages jährl. Hinzuverdienst: Euro (tatsächlich) jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 90 Euro Im Vorjahr wurden aufgrund Prognose angerechnet: 12 mal mtl. 190 Euro für Januar bis Dezember Es sind tatsächlich anzurechnen: 12 mal mtl. 90 Euro für Januar bis Dezember Nachzahlung von Euro ist an den Versicherten auszuzahlen. 23
24 Beispiel 2 - Prognose Versicherter gibt im Dezember an, er wird ab Januar hinzuverdienen, Jahresprognose = Euro Ermittlung des Anrechnungsbetrages aufgrund Prognose jährl. Hinzuverdienst: Euro (Prognose) jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 190 Euro Die monatliche Rente ist ab Januar um 190 Euro zu kürzen. 24
25 Beispiel 2 - geänderte Prognose Versicherter kündigt im Juni eine kräftige Gehaltserhöhung an, geänderte Jahresprognose = Euro Ermittlung des Anrechnungsbetrages aufgrund geänderter Prognose jährl. Hinzuverdienst: Euro (geänderte Prognose) jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 290 Euro Die monatliche Rente ist ab Juli um 290 Euro zu kürzen. 25
26 Beispiel 2 - Spitzabrechnung Ermittlung des tatsächlichen Anrechnungsbetrages jährl. Hinzuverdienst: Euro (tatsächlich) jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 290 Euro Im Vorjahr wurden aufgrund der Prognosen angerechnet: 6 mal mtl. 190 Euro für Januar bis Juni 6 mal mtl. 290 Euro für Juli bis Dezember Es sind tatsächlich anzurechnen: 12 mal mtl. 290 Euro von Januar bis Dezember 600 Euro sind vom Versicherten zurückzuzahlen. 26
27 Beispiel 3 - Prognose Versicherter gibt im Dezember an, er wird ab Januar hinzuverdienen, Jahresprognose = Euro Ermittlung des Anrechnungsbetrages aufgrund Prognose jährl. Hinzuverdienst: Euro (Prognose) jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 190 Euro Die monatliche Rente ist ab Januar um 190 Euro zu kürzen. 27
28 Beispiel 3 - geänderte Prognose Versicherter gibt Ende September seine Beschäftigung auf, geänderte Jahresprognose = Euro Ermittlung des Anrechnungsbetrages aufgrund geänderter Prognose jährl. Hinzuverdienst: Euro (geänderte Prognose) jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 90 Euro Die monatliche Rente ist ab Oktober um 90 Euro zu kürzen. 28
29 Beispiel 3 - Spitzabrechnung Ermittlung des tatsächlichen Anrechnungsbetrages jährl. Hinzuverdienst: Euro (tatsächlich) jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 90 Euro Im Vorjahr wurden aufgrund der Prognosen angerechnet: 9 mal mtl. 190 Euro für Januar bis September 3 mal mtl. 90 Euro für Oktober bis Dezember Es sind tatsächlich anzurechnen: 12 mal mtl. 90 Euro von Januar bis Dezember Nachzahlung von 900 Euro ist an den Versicherten auszuzahlen. 29
30 Beispiel 4 - Prognose Versicherter gibt im Juni an, er wird ab Juli hinzuverdienen, Jahresprognose = Euro Ermittlung des Anrechnungsbetrages aufgrund Prognose jährl. Hinzuverdienst: Euro (Prognose) jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 190 Euro Die monatliche Rente ist ab Juli um 190 Euro zu kürzen. 30
31 Beispiel 4 - Spitzabrechnung Ermittlung des tatsächlichen Anrechnungsbetrages jährl. Hinzuverdienst: Euro (tatsächlich) jährl. Freibetrag: Euro Differenz: Euro davon 1/ Euro mtl. anzurechnen 40% 190 Euro Im Vorjahr wurden aufgrund der Prognose angerechnet: 6 mal mtl. 190 Euro für Juli bis Dezember Es sind tatsächlich anzurechnen: 12 mal mtl. 190 Euro für Januar bis Dezember 1140 Euro sind vom Versicherten zurückzuzahlen. 31
32 Übergangsrecht Um Verschlechterungen bei Bestandsrenten zu vermeiden, gibt es eine Übergangsregelung: Sofern das neue Hinzuverdienstrecht ungünstiger ist, gilt das alte Recht weiter. Eine am gezahlte Teilrente wird dann mit dem bisherigen Anteil weitergezahlt. Die alte Hinzuverdienstgrenze gilt weiter. Die Übergangsregelung endet, wenn die alte Hinzuverdienstgrenze überschritten wird oder sich nach dem neuen Hinzuverdienstrecht eine gleich hohe oder höhere Rente ergibt. 32
33 Berücksichtigung erworbener Entgeltpunkte Entgeltpunkte, die während des Rentenbezuges erworben werden, werden mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden zusätzliche Entgeltpunkte jährlich zum 1. Juli berücksichtigt. 33
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? 34
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