Anforderungen einer hochwasserangepassten Bauleitplanung
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- Adam Koch
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1 Anforderungen einer hochwasserangepassten Bauleitplanung Dipl.-Ing. Stefan Läufer, Freier Stadtplaner Partner im Büro FSP Stadtplanung
2 Bestandserfassung rechtliche Dimension In der Regel konnten Restriktionen in die Planung integriert oder überwunden werden. Mit 13a BauGB wurde die Innenentwicklung dahingehend sogar erleichtert (keine Ausgleichspflicht). Durch das neue Wassergesetz ( 65 WG) sind die massiven Eingriffe in die kommunale Planungshoheit nach 78 WHG nun auch im Innenbereich anzuwenden: Die Ausweisung neuer Baugebiete ist untersagt Der Kommune werden Entwicklungsflächen entzogen!
3 Bestandserfassung räumliche Dimension Der Innenentwicklung stehen schon immer räumlich-fachliche Restriktionen entgegen (z. B. Altlasten, Biotope, geschützte Arten, Gewässerrandstreifen). In der Regel bezogen sich die Restriktionen aber nur auf kleine Teilbereiche. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete überlagern den Innenbereich teilweise großflächig. große Flächen, sogar ganze Stadtteile, sind betroffen!
4 Strategie Es müssen Strategien zum Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben entwickelt werden: 1) Ist das festgesetzte Überschwemmungsgebiet überhaupt plausibel? 2) Lässt sich die Hochwassergefahr vorab beheben? 3) Handelt es sich um die Ausweisung von neuen Baugebieten? 4) Ist eine Befreiung möglich, da keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können? Wenn ja, dann steht ein aufwendiges Verfahren bevor
5 Zu 1) Prüfung der Plausibilität Die Karten haben lediglich deklaratorischen Charakter. Ist im vorliegenden Fall das Überschwemmungsgebiet plausibel oder nachweisbar fehlerhaft abgegrenzt? Wie verlässlich waren die Eingangsdaten der Berechnung? Wie genau wurde die Topographie und der Siedlungsbestand vermessen? Hat sich durch den Bau von Rückhaltemaßnahmen o.ä. die Hochwassersituation zwischenzeitlich verändert? Wer ist in der Lage die Plausibilität der ÜSG in Frage zu stellen? Wer liefert den Nachweis im Einzelfall? Eine Neuberechnung könnte die Lösung liefern
6 Zu 2) Behebung der Hochwassergefahr Die in deklaratorischen Karten festgesetzten Überschwemmungsgebiete sind unerheblich, wenn durch geeignete Maßnahmen die Hochwassergefahr (HQ100) punktuell oder flächenhaft behoben wird. Sie sind auf FNP-, BPL- oder Grundstücksebene möglich: Maßnahmen (z.b. Rückhaltebecken) oberhalb des Plangebiets? Aufweitung und Renaturierung des Gewässers? Rückhaltemaßnahmen im Plangebiet? Hochwasserschutzmaßnahmen sind teuer und flächenintensiv Hochwasserschutz sollte auf FNP-Ebene (vorgezogen) erfolgen
7 Zu 3) Handelt es sich um neue Baugebiete? Untersagt ist nicht generell die Bauleitplanung, sondern die Ausweisung von neuen Baugebieten. Das Verbot ist im Einzelfall zu prüfen, z.b. bei der Neuabgrenzung vorhandener Baugebiete? bei der Umwandlung vorhandener Gebietstypen? GIGE / GIMI bei der Nachverdichtung vorhandener Baugebiete? (Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baufenster ) bei der Bestandsfestsetzung in 34er-Gebieten? bei sonstigen Planinhalten/Festsetzungen, die den Hochwasserschutz betreffen können? Verkehrsfläche, Stellplatz, Spielplatz Möglicherweise lässt sich das Verbot umgehen
8 Zu 4) Prüfung der ersten Befreiungsvoraussetzung Die zuständige Behörde kann die Ausweisung neuer Baugebiete ausnahmsweise zulassen Abhängigkeit von der Zustimmung der Behörden,wenn keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können, ( 78 Abs. 2 Nr. 1 WHG) Die Alternativlosigkeit muss begründbar sein
9 Begründung einer Alternativlosigkeit? Anforderungen an die Begründung sind nicht definiert Entspricht nicht der Alternativenprüfung im Umweltbericht (Anlage 1, Nr. 2d BauGB) mit Bezug zum Geltungsbereich Keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung, heißt nicht keine geeigneteren Planungsalternativen Können Standortalternativen im Rahmen der planerischen Abwägung verneint werden? 1 Abs. 7 BauGB Erfüllen standortgebundene Vorhaben die Voraussetzungen für eine Ausnahme? Kann die Kommune die Ziele ihre Siedlungsentwicklung aufrecht erhalten? Oder hat der Hochwasserschutz einen (absoluten) Vorrang?
10 Folgen für die Planung (1) Befreiungsvoraussetzungen müssen abgearbeitet werden Voraussetzungen 78 Abs. 2 WHG müssen kumulativ erfüllt werden 1. Keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung 2. Nachbarschaft zu bestehendem Baugebiet 3. Keine Gesundheits- oder Sachschäden 4. Keine Nachteile für den Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes 5. Ausgleich des Rückhaltevolumens (umfangs-, funktions- und zeitgleich) 6. Keine Nachteile für bestehenden Hochwasserschutz 7. Keine Nachteile für Ober- oder Unterlieger 8. Beachtung der Belange der Hochwasservorsorge 9. Schutz des Bauvorhabens vor Bauschäden
11 Folgen für die Planung (2) Hydrologen hinzuziehen Vorgehen und Inhalt eng mit Behörden abstimmen Maßnahmen entwickeln und Nachweise vorlegen Befreiungsvoraussetzungen müssen abgearbeitet werden Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sichern (Festsetzungen, Vertrag) Information über Gefahren geben (Hinweise im BPL) erhöhter Koordinations- und Planungsaufwand Planung wird aufwendiger und teurer
12 Folgen für die Siedlungsentwicklung Der Kommune werden nennenswerte Teile des Gemeindegebietes als Entwicklungspotenzial entzogen Der Flächenbedarf durch Rückhaltemaßnahmen steigt Planungsverfahren werden aufwendiger und teurer Hochwasserschutz senkt die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben und damit die Chancen erfolgreicher Siedlungsentwicklung Das neue Wasserrecht schränkt die qualitative und quantitative Siedlungsentwicklung in der Innenentwicklung erheblich ein
13 Beispiel Solarpark Vogtsburg Systematische Standort-Alternativenprüfung auf FNP-Ebene Nachbarschaft zu Gewerbe und Sport Sehr geringe Einstauhöhen Rückhaltung und Durchfluss bleiben weitgehend unbeeinträchtigt geringe Verluste Trafo (30 m²) Kompensation durch Wiederherstellung einer Schlute 250 m² und einzelner 3 Senken (je 5 m³) im Rahmen des Ausgleichskonzepts Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans Südlicher Oberrhein
14 Beispiel Krummholz Elzach Betriebserweiterung am Ortsrand (Standortgebundenes Vorhaben) Gutachten Hydrotec, Aachen Verlust: 420 m³ Retentionsraum Ersatz: 450 m³ Retentions-Mulde Sicherung durch Vertrag Darstellung der vorläufigen Überschwemmungsflächen HQ-100 (hellblau), Quelle Hydrotec Aachen Konzept für Retetionsausgleich, Quelle Hydrotec Aachen
15 Werkgruppe Lahr Beispiel Lebensmittelmarkt Doldenmatte, St. Peter Systematische Standort-Alternativenprüfung Hydrologisches Gutachten Fichtner, Freiburg Verlust: 25 m³ Ersatz: 70 m³ Einstau auf zusätzlich 200 m² LW-Fläche durch eine Bachüberfahrt mit berechnetem Durchlass Sicherung durch Vertrag Hydrologisches Gutachten, Fichtner W & T, Freiburg
16 Beispiel Hofgut Sternen, Breitnau Betriebserweiterung im Außenbereich (Standortgebundenes Vorhaben) Kein neues Baugebiet, sondern SO-Änderung Minimierung der Überlagerung mit dem HQ100 Rücknahme des Baufensters und des Baugebiets Abstimmung mit den Behörden Hydrologisches Gutachten
17 Beispiel Am Klingen, Klettgau Plausibilität der Karte ist fragwürdig Grüne Mitte mit Gewässeraufweitung ist vorgesehen Ziel: ÜSG beseitigen Standortgebundene Innenentwicklung Neuordnung einer Brachfläche Bestandssicherung vorhandener Betriebe Ausbau Versorgungsschwerpunktes Abstimmung mit den Behörden Hydrologisches Gutachten
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