DIS 2276 Nahrungsergänzungsmittel Verpackung und Etikettierung (einschließlich Vermarktungsnormen) [2276] v1
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1 Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Provinziale Kontrolleinheit von : Datum : Verantwortlicher Kontrolleur: Nr. : Betreiber : Einmalige Nr. : Adresse : DIS 2276 Nahrungsergänzungsmittel Verpackung und Etikettierung (einschließlich Vermarktungsnormen) [2276] v C : vorschriftsmäßig NC : nicht vorschriftsmäßig, regelwidrig NA : nicht anwendbar. Allgemein. Verkehrsbezeichnung: 2. Marke des Erzeugnisses: H : Kapitel B : Anlage A : Artikel : Paragraph L : Absatz P : Punkt C NC Gewichtung NA. Die Vermerke auf dem Etikett sind mindestens in der Sprache oder den Sprachen der Sprachenregion, in der diese Erzeugnisse zum Kauf angeboten werden, abgefasst. Belgisches Gesetz : 24//977 A8 (*) 4. Die Verkehrsbezeichnung ist korrekt und umfasst den Vermerk Nahrungsergänzungsmittel. Königlicher Erlass : /9/999 A2 P A (2*) 5. Das Verzeichnis der Zutaten liegt vor und umfasst folgende Angaben : dem Verzeichnis ist eine geeignete Bezeichnung vorangestellt, in der das Wort «Zutaten» erscheint, eine Aufzählung der Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, die Zutaten von zusammengesetzten Zutaten sind vermerkt, ein Vermerk der Zutaten mit Name der Klasse oder Name der Klasse gefolgt von ihrem spezifischen Namen oder ihrer Nummer, Vermerk der spezifischen Behandlungen einer Zutat. Königlicher Erlass : /9/999 A2 P2A (2*) 6. Die Menge bestimmter Zutaten oder Zutatenklassen ist vermerkt. Königlicher Erlass : /9/999 A2 PA5 (2*) 7. Die obligatorischen zusätzlichen Angaben sind vermerkt. Königlicher Erlass : /9/999 A2 (2*) 8. Die Allergene sind auf dem Etikett vermerkt. Königlicher Erlass : /9/999 A4 7 8 (2*) 9. Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum sind korrekt angegeben. Königlicher Erlass : /9/999 A2 P4A6A7 (2*). Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum : Abwesenheit einer Abänderung der ursprünglichen Etikettierung. Königlicher Erlass : /9/999 AA4 (2*). Die besonderen Anweisungen für Aufbewahrung und Verwendung sind vermerkt. Königlicher Erlass : /9/999 A2 P5A7 2 (2*) *
2 2. Der Name und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in der EG ansässigen Verkäufers ist vermerkt. Königlicher Erlass : /9/999 A2 P6 (2*). Die Gebrauchsanleitung ist, wenn nötig, vermerkt. Königlicher Erlass : /9/999 A2 P7 (2*) 4. Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als,2 ist der Alkoholgehalt in Volumenprozenten vermerkt. Königlicher Erlass : /9/999 A2 P8A9 (2*) 5. Die Nettofüllmenge ist vermerkt. Königlicher Erlass : /9/999 A2 P9A8 (2*) 6. Die Angaben sind sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar. Königlicher Erlass : /9/999 A (*) 7. Es gibt einen Vermerk, der die Identifizierung der Charge, zu der ein Lebensmittel gehört, ermöglicht. Königlicher Erlass : 9/2/99 A2AA4A5 (4*) Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 2. Vermerke für die Nahrungsergänzungsmittel - Nährstoffe (NUT). Angabe der empfohlenen Tagesdosis. Königlicher Erlass : //992 A6 2L2 (5*) 2. Warnung vor der Überschreitung der empfohlenen Tagesdosis. Königlicher Erlass : //992 A6 2L (5*). Warnung, dass das Erzeugnis außerhalb der Reichweite von jungen Kindern aufzubewahren ist. Königlicher Erlass : //992 A6 2L4 (5*) 4. Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden dürfen. Königlicher Erlass : //992 A6 2L5 (5*) 5. Name der Nährstoffklassen, die das Erzeugnis kennzeichnen oder Angabe über die Beschaffenheit dieser Nährstoffe. Königlicher Erlass : //992 A6 2L6 (5*) 6. In der empfohlenen Tagesdosis enthaltener Nährstoffgehalt. Königlicher Erlass : //992 A6 2L7 (5*)
3 Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend :. Vermerke für Nahrungsergänzungsmittel - Pflanzen (Pl). Die Notifizierungsnummer ist im Handelsdokument angegeben. Königlicher Erlass : 29/8/997 A4 (6*) 2. Angabe der empfohlenen Tagesdosis. Königlicher Erlass : 29/8/997 A5 L2 (6*). Warnung vor der Überschreitung der empfohlenen Tagesdosis. Königlicher Erlass : 29/8/997 A5 L (6*) 4. Warnung, dass das Erzeugnis außerhalb der Reichweite von jungen Kindern aufzubewahren ist. Königlicher Erlass : 29/8/997 A5 L4 (6*) 5. Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden dürfen. Königlicher Erlass : 29/8/997 A5 L5 (6*) 6. Name der Pflanze oder der Pflanzen in der Sprache der Region und wissenschaftlicher Name. Königlicher Erlass : 29/8/997 A5 L6 (6*) 7. Name der Pflanzenstoffe (oder der Kategorien) oder ein Hinweis auf die Art dieser Pflanzenstoffe. Königlicher Erlass : 29/8/997 A5 L7 (6*) 8. Gehalt an Pflanzenstoffen (oder der Kategorien) in der empfohlenen Tagesdosis. Königlicher Erlass : 29/8/997 A5 L8 (6*) Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend :
4 4. Nährwertkennzeichnung. Die Nährwertkennzeichnung ist, im Falle von nährwertbezogener Angabe, vorhanden. Königlicher Erlass : 8//992 A (7*) 2. Informationen vermerkt gemäß den Angaben der Gruppen oder 2. Königlicher Erlass : 8//992 A4A5A8 (7*). Die Angaben des Energiegehalts und des Nährstoffgehalts müssen pro g oder pro ml Erzeugnis ausgedrückt werden. Königlicher Erlass : 8//992 A7 (7*) Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 5. Werbung. Abwesenheit von verbotenen Vermerken oder Darstellungen. Königlicher Erlass : 7/4/98 A2A (8*) 2. Abwesenheit eines Vermerks, der den Eindruck erweckt, dass die Markenware besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften besitzen. Königlicher Erlass : 7/4/98 A4P2 (8*). Abwesenheit eines Vermerks über das Nichtvorhandensein eines spezifischen Zusatzstoffes, wenn das Lebensmittel einen anderen Zusatzstoff derselben Gruppe enthält. Königlicher Erlass : 7/4/98 A4P4 (8*) 4. Abwesenheit von Angaben oder Darstellungen, die den Verbraucher irreführen können. Königlicher Erlass : 7/4/98 A2P9 (8*) Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend :
5 Anmerkungen über die Artikel der Gesetze :. Gesetz vom 24//977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer Waren. 2. Königlicher Erlass vom /9/999 über die Etikettierung von vorverpackten Lebensmitteln.. Königlicher Erlass vom /9/999 über die Etikettierung von vorverpackten Lebensmitteln. 4. Arrêté royal du 9/2/99 relatif à l'indication du lot auquel appartient une denrée alimentaire 5. Königlicher Erlass vom //992 über die Inverkehrbringung von Nährstoffen und Nahrungsmitteln mit zugefügten Nährstoffen. 6. Königlicher Erlass vom 29/8/997 über die Herstellung von und den Handel mit Lebensmitteln, die Pflanzen oder Pflanzenpräparate enthalten oder daraus bestehen. 7. Königlicher Erlass vom 8//992 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln. 8. Königlicher Erlass vom 7/4/98 über die Werbung für Lebensmittel. Kommentar Kontrolleur : Kommentar Betreiber : Günstig Günstig mit Bemerkungen Nicht günstig Ausgestellt zu... Unterschrift und Stempel des Beamten :
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