Bewertung der Folgenabschätzung aus unternehmerischer Perspektive

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1 BÖLW-Fachgespräch zur Revision der EU-Öko-Verordnung Bewertung der Folgenabschätzung aus unternehmerischer Perspektive Auswirkungen auf die Landwirtschaft: Jörg Große-Lochtmann, Marktgemeinschaft der Naturland-Betriebe Berlin, 7. Juli 2014

2 Auswirkungen der geplanten Revision der EU-Ökoverordnung auf die Landwirtschaft

3 Wesentliche Bereiche aus Sicht der Landwirtschaft Umstellungsregelungen Streichung von Ausnahmen und Übergangsregeln Einführung gesonderter Schwellenwerte für Bio-Produkte Sonstiges Schlussbetrachtung

4 Umstellungsregelungen Keine Vermarktung von Umstellungsware gemäß Artikel 8 (4) Nur 15 % Verwendung der Futtermittel vom eigenen Betrieb gemäß Anhang II Teil II Einnahmeverluste in der Umstellung bis ca. 50% je nach Betriebsstruktur ohne Förderung Gesamtbetriebsumstellung Konsequent, Ausnahmen nur im Rahmen schrittweiser Jörg Umstellung Große Lochtmann

5 Streichung von Ausnahmen und Übergangsregelungen Kein Zukauf von 5% Eiweißfuttermitteln für Schweine und Geflügel Richtiges Ziel, aber falscher Weg. Schrittweise Reduzierung von 1 % /Jahr mit Evaluierung Tierzukauf nur noch ökologischen Ursprungs Richtiges Ziel, bei richtigen Ausnahmen. Besondere Rassen, keine Bio-Tiere Saat- und Pflanzgutzukauf nur ökologischen Ursprungs Richtiges Ziel, bei richtigen Ausnahmen. Kaum Bio- Gemüsesaatgut, Teilhabe an Züchtungsfortschritt?

6 Einführung gesonderter Bio- Schwellenwerte Für Bio Produkte gelten bei Rückständen nicht mehr die regulären gesetzlichen Schwellenwerte sondern deutlich niedrigere (Artikel 20). Die EU-Kommission kann in delegierten Rechtsakten Schwellenwerte und Anwendungsbedingungen allein festlegen. Labor-Bio, Abkehr von der Prozessdefinition von Ökolandbau, Imense Kostensteigerung durch aufwändigere Analysen und Schadensersatzansprüche z.b. durch Warenrückruf ohne Ermessensspielraum, Unterschiede von persistenten und Jörg abbaubaren Große Lochtmann Rückständen nicht berücksichtigt

7 Einführung gesonderter Bio- Schwellenwerte Möglichkeit von Ausgleichszahlungen der Landwirtschaft bei Aberkennung aufgrund von Rückständen Grundsätzlich positiv, da Verursacher oft nicht feststellbar Rückstandsbelastung bekommt einen Marktpreis Große Unsicherheit ob Entschädigung kommt, Es wird wenige geben die Entschädigung umsetzen die Mehrheit in der EU wird nicht entschädigen.

8 Sonstiges 42 Ermächtigungen zum Erlassen von offenen Detaillösungen davon wesentlich im Bereich Landwirtschaft Wie soll man beurteilen, was in weiten Teilen noch offen ist? Verbot künstlich induzierter Polyploidie als Zuchtmethode Willkürliche Festlegung, andere Verfahren sind kritischer, unverständlich, wesentliche Einschränkung bei Futterpflanzen Importregelungen Ausgestaltung beeinflusst wesentlich die Wettbewerbsgleichheit der heimischen Landwirtschaft

9 Schlußbetrachtung Neben der wichtigen Beurteilung und Kommentierung und vor allem der Änderung des Revisionsentwurfes sollte meines Erachtens nicht die Frage vergessen werden, wie das passieren konnte! Wie konnte eine derartig entscheidende Rechtsgrundlage mit so fundamentalen Änderungen größtenteils ohne die Berücksichtigung aller wesentlichen, fundierten und engagierten Vorschläge aus der Branche im Alleingang vollzogen werden? Müssen wir unsere Vertretung in Brüssel grundlegend überdenken, oder ist dieser Entwurf ein Ausrutscher der Kommission? Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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