Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

2 1. Begriff Die AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Sie dienen der Vereinfachung von Vertragsabschlüssen. Der Zweck der Vorschriften besteht darin, eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners durch Vereinbarungen zu seinen Ungunsten, zu verhindern. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss beim Vertragsabschluss deutlich hingewiesen werden

3 Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten mindestens folgende Punkte enthalten: Lieferbedingungen Zahlungsbedingungen Transportbedingungen Eigentumsvorbehalte Rücktrittsrechte Haftungsfragen Erfüllungsort Gerichtsstandsvereinbarungen

4 2. Einbeziehung Individualabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( 305b BGB). Überraschende Klauseln werden nicht einbezogen ( 305c I BGB); unklare Klauseln gehen zulasten des Verwenders ( 305c II BGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden grundsätzlich nur Vertragsbestandteil, wenn auf sie hingewiesen wird und der Verwender in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis erlangen kann ( 305 II BGB).

5 Inhalt einer Allgemeinen Geschäftsbedingung kann alles sein, was auch Inhalt eines Vertrags sein kann, z.b. Mängelhaftung, Eigentumsvorbehalt usw. Im Rahmen Privatautonomie sieht das Gesetz Regelungen für bestimmte Vertragstypen vor, erlaubt aber, dass die Vertragsparteien im Einzelfall in ihrem Vertrag ergänzende oder abweichende Regelungen treffen (z.b. Haftungsausschluss) Anders ist es nur, wenn eine gesetzliche Regelung nicht dispositiv ist, sondern zwingend vorschreibt, dass von ihr in Verträgen nicht abgewichen werden darf.

6 3. Einbeziehung Wann Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestandteile des Vertrages werden, richtet sich in erster Linie danach, ob der Empfänger ein Verbraucher entsprechend 13 BGB oder ein Unternehmer nach 14 BGB ist. Bestandteil des Vertrages werden AGB (oder einzelne Klauseln der AGB) ferner dann nicht, wenn sie entsprechend 305c Abs. 1 BGB für den Empfänger "überraschend" sind.

7 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 305b BGB. Überraschende Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen der andere Vertragsteil nach den Umständen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil, 305c Abs. 1 BGB. Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders, 305c Abs. 2 BGB. Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 310 BGB.

8 4. Inhaltskontrolle Sie fällt je nach Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschiedlich aus. 1. Gesetzesabweichung: Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von einer gesetzlichen Regelung abweichen bzw. ergänzen, unterliegen einer umfassenden Inhaltskontrolle. 2. keine Gesetzesabweichung: Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht von einer gesetzlichen Regelung abweichen bzw. diese ergänzen, sind nur bei mangelnder Transparenz unwirksam ( 307 III 2 BGB).

9 5. Rechtsfolgen Bei nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teilnichtigkeit) bleibt der Vertrag im Übrigen grundsätzlich wirksam; an die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften ( 306 BGB). Wer unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kann nach dem Unterlassungsklagengesetz auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

10 Beispiele: Ein Kunde kauft ein Fahrrad für 400 Euro, das beim Händler nicht vorrätig ist und daher erst in 2 Monaten geliefert werden kann. Am Liefertag ist der Listenpreis um 50 Euro gestiegen. Können diese Mehrkosten an den Kunden weitergegeben werden? Antwort: Nein Unzulässig ist eine Klausel, die die Erhöhung eines Entgeltes für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von 4 Monaten geliefert oder erbracht werden sollen.

11 Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Gebrauchtwagenhändler mit der Verpflichtung des Kunden, den Wagen regelmäßig bei diesem Händler warten und reparieren zu lassen. Ist diese Klausel wirksam? Antwort: Nein Selbst wenn der Kunde diese Klausel unterschrieben hat, erlangt sie keine Wirksamkeit.

12 Kauf eines Fernsehgerätes in einem Einzelhandelsgeschäft. Nach zwei Tagen gefällt das Gerät dem Kunden doch nicht mehr. Er möchte es zurück geben. Ist der Händler zur Rücknahme des Geräts verpflichtet? Antwort: Nein Eine Rücknahme ist nur dann Pflicht wenn das Gerät einen Mangel aufweist.

13 Quellen: Wikipedia/Allgemeine_Geschäftsbedingungen wirtschaftslexikon.gabler.de

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