Folgen der Hartz-Reformen für die Förderung der Erwerbsintegration von Frauen und Müttern

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6298 Folgen der Hartz-Reformen für die Förderung der Erwerbsintegration von Frauen und Müttern Vorbemerkung der Fragesteller DieErhöhungderErwerbstätigenquoteistsowohleinZielderdeutschenals auchdereuropäischenpolitik.imrahmenderhartz-reformensindsowohlin dembereichdessgbiialsauchimsgbiii (SGB Sozialgesetzbuch)neue Regelungeneingeführtworden,diefürdieErmöglichungvonErwerbstätigkeit von Frauen, insbesondere Müttern, relevant sind. DerUmbauderBundesagenturfürArbeit (HartzIII)gingeinhermitderEinführungeinessogenanntenHandlungsprogramms,welchesdieErwerbslosen invierverschiedeneklasseneinteilt:marktkunde,beratungskunde (Aktivieren),Beratungskunde (Fördern)sowieBetreuungskunde.DiedurchdieVermittlungsfachkräftederAgenturenerfolgendeEinstufunghaterheblicheFolgenfürdasvonderBundesagenturfürArbeit (BA)angeboteneSpektruman Leistungen.ProblematischistindiesemZusammenhang,dasssogenannten Betreuungskunden keineodernurmarginaleunterstützungzukommt,weilin dieserkonstellationdaserreichenderwirkungnurmitwirtschaftlichnichtfür vertretbargehaltenenkostenverbundenwäre (soeineevaluationdesumbaus derbundesagenturfürarbeitimauftragdesbundesministeriums:peterochs/ iso:organisatorischerumbauderbundesagenturfürarbeit.evaluationsbericht2006.saarbrücken,s.183).dieselbestudiebenenntnunzweikonstellationen,indenendasneuehandlungsprogrammsichnachteiligauffrauenauswirkt:1.diespezifischesozialesituationvonfrauen insbesonderemüttern führtdazu,dasssieüberproportionalalsbetreuungskundeneingestuftwürdenundinsofernnurunzureichendenzugangzuarbeitsmarktpolitischenmaßnahmenhätten,2.nicht-leistungsbezieherinnen entwederberufsrückkehrerinnenoderfrauen,dienachauslaufenihresanspruchsaufarbeitslosengeldiinfolgederbedürftigkeitsprüfungkeineansprüchemehrgeltend machenkönnen (a.a.o.s.187).dieevaluationsstudieberichtetvonagenturen,indenennicht-leistungsbezieherinnengrundsätzlichnichtgefördert würden (a.a.o. S.188). DieZusammenlegungvonArbeitslosenhilfeundSozialhilfe (HartzIV)wurde u.a.auchmiteinerverbesserungdererwerbschancenvonfrauen,insbeson- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 25.September 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dere (alleinerziehenden)müttern,gerechtfertigt.der 10Abs.1Punkt3 SGBIIsiehtvor,dass erwerbsfähigenerziehendenvorrangigeinplatzzur TagesbetreuungdesKindesangebotenwerdenwird. 16Abs.2nimmtinden Leistungskatalogder weiterenleistungen diebetreuungminderjähriger oderbehinderterkinderoderdiehäuslichepflegevonangehörigenausdrücklichauf.trotzdemsindalleinerziehendenachangabendesleitersderbundesagenturfürarbeitingrößenordnungenvon50000bis60000menschen nurdeshalbarbeitslos,weilkeinekinderbetreuungsmöglichkeitzurverfügung steht. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesagenturfürArbeitistverpflichtet,ihrengesetzlichenAuftragzur GleichstellungvonFrauenundMännernundzurbesonderenFörderungvon FrauenzurBeseitigungvonbestehendenNachteilenbeiderErbringungihrer LeistungengemäßdemDritten (SGBIII)undZweitenBuch (SGBII)Sozialgesetzbuchzuerfüllen (vgl. 1Abs.1Satz3und 8SGBIII; 1Abs.1Satz3 undsatz4nr.3sowie 16Abs.1Satz4SGBIIIi.V.m. 8SGBIII).Darüber hinaussinddieleistungenderaktivenarbeitsförderungunddergrundsicherungfürarbeitsuchendedaraufauszurichten,dassdiefamilienspezifischenlebensverhältnisseberücksichtigtwerden (vgl. 8aSGBIIIund 1Abs.1Satz4 Nr.4SGBII).DieBundesregierungwirktimRahmenihrerRechtsaufsicht,im BereichdesSGBII soweitbundesleistungenbetroffensind auchfachaufsichtlichaufdieumsetzungdiesesgesetzlichenauftragshin.imbereichder GrundsicherungfürArbeitsuchendehabennebenderBundesagenturfürArbeit auchdiekommunalenträger ( 6Abs.1Nr.2SGBII)sowiediezugelassenen kommunalenträger ( 6aSGBII)diegenanntengesetzlichenAufträgeumzusetzen.DieAufsichthinsichtlichderAufgabenderkommunalenTrägersowie überdiezugelassenenkommunalenträgerobliegtdenzuständigenlandesbehörden (s. auch Antwort zu den Fragen 15 bis 17). DieBundesregierungteiltdieAuffassung,dasseinwesentlicherSchlüsselfür eineerhöhungdererwerbsbeteiligungvonfrauenmitkinderninderverfügbarkeitausreichenderkinderbetreuungsmöglichkeitenliegt.mitderzusammenführungvonarbeitslosen-undsozialhilfeindiegrundsicherungfürarbeitsuchendezum1.januar2005wurdegesetzlichfestgelegt,dassdiekommuneninsgesamtum2,5mrd.eurojährlichentlastetwerden.mitdieserzusage desbundeswardiepolitischeerwartungverbunden,dassvonseitenderkommunendavon1,5mrd.euroindenausbauderbetreuungfürkinderbiszudrei Jahren investiert werden. DarüberhinaushabensichBund,LänderundKommunenaufdasgemeinsame Zielgeeinigt,imJahr2013rund750000BetreuungsplätzefürKinderunterdrei Jahrenvorzuhalten.Bis2013sollenbundesweitfürrundeinDrittelderKinder unterdreijahrenbetreuungsplätzeentstehen,davon30prozentinderkindertagespflege.deutschlandschafftdamitdenanschlussandiefamilienpolitisch erfolgreichen Länder in Nord- und Westeuropa. DieGesamtkostenfürdieAusbauphase (2008bis2013)betragenrund12Mrd. Euro.DerBundwirdsichbis2013mitinsgesamt4Mrd.EuroandemAusbau beteiligen.mitdemkabinettsbeschlusszumkinderbetreuungsfinanzierungsgesetzvom5.september2007hatdiebundesregierungeineentscheidendeweichedafürgestellt,dassländerundkommunenzügigmitdemaufbaueinesbedarfsgerechtenangebotsfürdiebetreuungderkinderunterdreijahrenbeginnenkönnen.diearbeitsgruppevonbundundländernzumbetreuungsausbau hatdenkoalitionsfraktionencdu/csuundspdinihrerabschließendenvereinbarungempfohlen,nochimseptember2007einkinderbetreuungsfinanzierungsgesetzzurerrichtungeinessondervermögensfürdiebereitstellungvon InvestitionshilfenindenDeutschenBundestageinzubringen,mitdemZiel,dass

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/6523 diesesgesetznochindiesemjahrinkrafttritt.dasbundeskabinetthatderformulierungshilfefürdiesesgesetzbereitszugestimmt.derbundwirddamit nochindiesemjahreinsondervermögeninhöhevon2,15mrd.eurofürinvestitioneninbetreuungsplätzefürkinderunterdreijahrenerrichten.ab2008stehendamitdieerforderlichenmittelbereitfürneubau-,ausbau-,umbau-,sanierungs-,renovierungs-,modernisierungs-undausstattungsmaßnahmenin EinrichtungenundfürdieKindertagespflege.DarüberhinauswirdderBunddie Kommunenab2009bis2013mitinsgesamt1,85Mrd.Euroundanschließend jährlich in Höhe von 770 Mio. Euro bei den Betriebskosten entlasten. AußerdemstelltderBunddenLändernfürdenAusbauvonGanztagsschulenbis einschließlich2009imrahmendesinvestitionsprogramms ZukunftBildung und Betreuung 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Hinsichtlich des SGB III: 1.NachwelchenkonkretenKriterienwerdenErwerbslosealsBetreuungskunden eingestuft? Die Festlegung der Kundenprofile erfolgt nach folgenden Kriterien: Fähigkeiten/Qualifikation (Berufserfahrung,Fachwissen,kommunikativeFähigkeiten, Kooperations- bzw. Teamfähigkeit), Engagement/Motivation (Arbeits-bzw.Leistungsbereitschaft,Durchhaltevermögen, Zielstrebigkeit, Eigeninitiative, Lernbereitschaft), Hemmnisse (örtlichebzw.zeitlichemobilität,vermittlungsrelevantegesundheitliche Einschränkungen), SpezifischeArbeitsmarktbedingungen (regionaleundbundesweitenachfrage nach dem Beruf oder ähnlichen Berufen). DieBundesregierungverweistindiesemZusammenhangauchaufdieBeantwortungderKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.betreffend KundendifferenzierungbeiArbeitslosenundvonArbeitslosigkeitbedrohtenArbeitsuchenden (Bundestagsdrucksache16/1085),inderdieseFrageausführlichbehandeltwird (insbesondereindervorbemerkungderbundesregierungundin der Beantwortung der Fragen 1 und 8). 2.BestätigtdieBundesregierungdenBefundderzitiertenStudie,wonachinsbesondereFrauenundMüttervonderEinstufungalsBetreuungskundenbetroffen sind, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? LautAuskunftderBundesagenturfürArbeit (BA)betrugderAnteilderFrauen andenbetreuungskundenimaugust200766,7prozent.damitsinddievermittlungsfachkräftederagenturenfürarbeitin320773fällenzudemschlussgekommen,dassschwerwiegendevermittlungshemmnisseeinerunmittelbarenintegrationindenarbeitsmarktentgegenstehenundzunächstanderbeseitigung dieserhemmnissegearbeitetwerdenmuss.aussichtderbundesregierung kommtesdaraufan,diesenfrauenzielgerichteteangebotezuunterbreiten,die ihrevermittlungsfähigkeit (wieder)herstellen.diebundesregierungbegrüßtdaherdieinderbeantwortungderfrage5dargestellteentwicklung,nachderfür BetreuungskundeninsbesonderemitdenSonderprogrammenderBAFördermöglichkeiten zur Erzielung von Integrationsfortschritten eröffnet werden.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.Isteszutreffend,dassjungeMütteraufGrundihrerspezifischensozialen SituationundVerantwortungfürihreKinderalsBetreuungskundeneingestuft werden? DasKriteriumderörtlichenundzeitlichenMobilitätfließtlediglichzueinem TeilindieGesamteinschätzungein,sodassdieAussageinderFragenichtzutreffend ist. 4.FührtdieanalogesozialeSituationeinesjungenVaterszuderselbenKlassifizierung, wenn nein, mit welcher Begründung? DieStandortbestimmungunddieKundendifferenzierungenthaltenkeinegeschlechtsspezifischenKriterien.WesentlichesZielderHandlungsprogrammeist esgerade,aufdergrundlagederinderbeantwortungderfrage1genannten KriteriendenspezifischenHandlungsbedarfzuermittelnunddurchdiedadurch geschaffene Transparenz gleich gelagerte Fälle auch gleich zu behandeln. 5.BestätigtdieBundesregierungdenBefundderobenzitiertenStudie,dass BetreuungskundenausbetriebswirtschaftlichenErwägungenherauswenigerarbeitsmarktpolitischeLeistungen insbesondereberuflichebildungsmaßnahmen angeboten bekommen, wenn nicht, warum nicht? AufgrunddervonderBAausgewiesenenAnteilederBetreuungskundenanden EintritteninFördermaßnahmenkanndieBundesregierungdiesenBefundnicht bestätigen.insbesondereimrahmendersonderprogrammederba WeiterbildungGeringqualifizierterundbeschäftigterÄltererinUnternehmen und IntegrationsfortschrittefürBetreuungskunden werdenbetreuungskundengefördert.alleinimerstenhalbjahr2007sindbundesweitannähernd69000betreuungskundenimrahmendessonderprogramms IntegrationsfortschrittefürBetreuungskunden inmaßnahmenderaktivenarbeitsförderungeingetreten, darunterrund21300inberuflicheweiterbildungsmaßnahmen.imübrigenwird aufdieinderantwortzufrage1zitiertebeantwortungderkleinenanfrage derfraktiondielinke.betreffend KundendifferenzierungbeiArbeitslosen undvonarbeitslosigkeitbedrohtenarbeitsuchenden (Bundestagsdrucksache 16/1085)verwiesen (vgl.dortinsbesonderevorbemerkungderbundesregierung und Antworten zu den Fragen 7, 8 und 10). 6.WieverteiltsichdieEinstufungauf Kunden typennachdengeschlechtern? WiehochistjeweilsderFrauenanteil,undwelcheUrsachensiehtdieBundesregierung dafür? ImAugust2007waren43,5ProzentderMarktkunden,50,7Prozentder Beratungskunden-Aktivieren,54,9ProzentderBeratungskunden-Fördernund 66,7ProzentderBetreuungskundenweiblich.ImÜbrigenwirdaufdieBeantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. 7.HältdieBundesregierungdenEinsatzvon10ProzentdesEingliederungstitels für Nicht-Leistungsbeziehende für berechtigt und hinreichend? DieBundesregierunghältdieBegrenzungdesAnteilsderNicht-LeistungsempfängeranallenEintritteninFördermaßnahmenauf10Prozentfürzuniedrig.Siehatdahererfolgreichdaraufhingewirkt,dassdieBAmitdenRegionaldirektioneneinenhöherenAnteilverabredetundeineÜberschreitungdieses

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/6523 RichtwertsdurchdieAgenturenfürArbeitzulässt.AlsOrientierungswertfürdie BeteiligungvonNicht-LeistungsbeziehernhatdieBAnacheigenenAngabenin diesemjahreinenanteilandenfördereintrittenvonbiszu20prozent,am Sonderprogramm IntegrationsfortschrittefürBetreuungskunden vonbiszu 50 Prozent vorgegeben, der bei Bedarf überschritten werden kann. 8.InwieweitistdieseVorgabeindenvergangenenHaushaltsjahrenumgesetzt worden? WiehochistderAnteilderGeförderteninRelationzuderZahlderNicht- Leistungsbeziehenden? 9.HatdieBundesregierungKenntnisvonAgenturen,diegrundsätzlichkeine Nicht-LeistungsbezieherinnendurcharbeitsmarktpolitischeMaßnahmen fördern? Wie hoch schätzt die Bundesregierung deren Anteil? ImAugust2007betrugderAnteilderNicht-LeistungsempfängerimRechtskreisSGBIII32,5Prozent.DasangestrebteNiveauinHöhevon20Prozentaller EintritteinFördermaßnahmenfürdasJahr2007istlautAussagederBAbereits zumjetzigenzeitpunkterreicht.personenohneanspruchaufentgeltersatzleistungenerhaltenüberfördermaßnahmenhinausberatungs-undvermittlungsleistungen,dieseunterstützendeleistungenwiedieerstattungvonbewerbungs-undreisekostensowiemobilitätshilfenzuraufnahmeeinerbeschäftigung. 10.PlantdieBundesregierunginderenGeschäftspraxenkorrigierendeinzugreifen, wenn nein, warum nicht? Antwort zu den Fragen 9 und 10: DerBundesregierungsindkeineAgenturenfürArbeitbekannt,diegrundsätzlich keine Nicht-Leistungsbezieher fördern. Hinsichtlich des SGB II: 11.WiebewertetdieBundesregierunggenerelldiebisherigeEingliederungsbilanznachdemSGBIIinBezugaufFrauenundMütter (bittenachfamilienstand differenziert antworten)? DieEingliederungsbilanzderBAfürdenBereichderGrundsicherungfürArbeitsuchende (vgl. 54SGBIIi.V.m. 11SGBIII)weistfürdasJahr2005 keineeingliederungs-undverbleibsquotenaus.grundhierfüristdiezusammenführungvonarbeitslosenhilfeundsozialhilfeindiegrundsicherungfür Arbeitsuchendezum1.Januar2005.DanachAuskunftderBAdieBerechnungsmethodezurErmittlungdesdauerhaftenAbgangsausArbeitslosigkeitauf denzeitraumjulidesvorjahresbisjunidesbilanzjahresabstellt,konntenim RechtskreisSGBIIfürdasJahr2005keineEingliederungs-undVerbleibsquotenermitteltwerden.DieBAwirddieSGB-II-Eingliederungsbilanz2006voraussichtlichimHerbst2007vorlegen.ImÜbrigenkönnendieEingliederungsquotenzwargeschlechtsspezifischausgewiesenwerden,eineDifferenzierung nachfamilienstand/elternschaftistjedochnichtmöglich.inbezugaufdiein dereingliederungsbilanzebenfallsauszuweisendebeteiligungvonfrauenan denarbeitsmarktpolitischeninstrumentenwirdaufdieantwortzufrage18verwiesen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierunghinsichtlichderBetroffenheitvonFrauenundMännernvom Nicht-Leistungsbezug wegender AnrechnungvonEinkommenandererMitgliederderBedarfsgemeinschaft (PartnerundPartnerinnen)vor (bittenachgeschlecht,alterundfamilienstand differenzieren)? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedarübervor,wievieleFrauen undmänneraufgrundderanrechnungvoneinkommendespartnersoderder PartnerinkeinenAnspruchaufArbeitslosengeldIIhaben.ImÜbrigenwirdauf dieantwortderbundesregierungzudenfragen18und19dergroßenanfrage derfraktiondielinke. ResultateundgesellschaftlicheAuswirkungender GesetzefürmoderneDienstleistungenamArbeitsmarkt Hartz-Gesetze,insbesondere von Hartz IV (Bundestagsdrucksache 16/4210) verwiesen. 13.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdurchdieKonstruktion derbedarfsgemeinschafterwerbsfähigeunderwerbswilligemenschen vondemzugangzuarbeitsmarktpolitischenleistungenfaktischausgeschlossensind undhiervonfraueninbesondererweisebetroffensind (wenn nein, bitte mit ausführlicher Erläuterung)? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? DieBundesregierungteiltdieEinschätzungnicht,nachderdurchdieKonstruktionderBedarfsgemeinschaftArbeitsloseohneLeistungsbezugvomZugangzu arbeitsmarktpolitischenleistungenfaktischausgeschlossensind.eineausführlicheerläuterungistderantwortderbundesregierungzufrage7dergroßen AnfragederFraktionDIELINKE. ResultateundgesellschaftlicheAuswirkungenderGesetzefürmoderneDienstleistungenamArbeitsmarkt Hartz-Gesetze,insbesonderevonHartzIV (Bundestagsdrucksache16/4210)zuentnehmen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 10 verwiesen. 14.WiehochschätztdieBundesregierungdenAnteilvonFrauenindersogenannten stillen Reserve, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen? NachBerechnungendesInstitutsfürArbeitsmarkt-undBerufsforschungder BA (IAB)betrugderFrauenanteilanderstillenReserveimengerenSinn,d.h. ohnebetrachtungdermenscheninarbeitsmarktpolitischenmaßnahmenmit vorruhestandsähnlichemcharakterohnetatsächlichenerwerbswunsch,imjahr 2004noch61,9Prozent.InfolgederZusammenführungvonArbeitslosenhilfe undsozialhilfeindiegrundsicherungfürarbeitsuchende,diezueineraktivierunginsbesonderevonfrauenausderstillenreserveführte,sankerimjahr 2005um6,4Prozentpunkteauf55,5Prozent.DaderFrauenanteilanderstillen ReserveinMaßnahmennahezuunverändertbeird.42Prozentlag,reduzierte sichderfrauenanteilanderstillenreserveinsgesamtumknapp4prozentpunkteaufnunmehrknapp49prozent.fürdasjahr2006kannnachangaben des IAB von ähnlichen Anteilen ausgegangen werden. 15.MitwelchemErfolgsinddie 10Abs.1Punkt3und16Abs.2SGBII Vermittlung von Kinderbetreuung bisher umgesetzt worden? 16.InwievielenFällenwurdeMütterndurchdieörtlichenTrägerdesSGBII einekinderbetreuungsgelegenheitvermittelt (bittenachkindernälterund jüngeralsdreijahresowienachfamilienstanddermutteraufschlüsseln)?

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ InwievielenFällenhatdieseMaßnahmezuderAufnahmeeinerBeschäftigung geführt? Antwort zu den Fragen 15, 16 und 17: DieErbringungderflankierendenBetreuungsleistungennach 16Abs.2Satz2 Nr.1SGBIIliegtnach 6Abs.1Satz1Nr.2SGBIIinderZuständigkeitder kreisfreienstädteundkreise (kommunaleträger).gemäß 51bSGBIIsind diezuständigenträgerdergrundsicherungfürarbeitsuchendezurerhebung undübermittlungvondatenzuleistungennachdemsgbiiandiebaverpflichtet.diesumfasstauchdieleistungennach 16SGBII.Trotzdieser LieferverpflichtungliegtderBAjedochbisherkeineumfassendeundvalide DatenbasiszuLeistungennach 16Abs.2Satz2Nr.1SGBIIvor.Folglich kanndiebundesregierungauchkeineaussagedarübertreffen,inwievielen FällendieVermittlungvonKinderbetreuungzuderAufnahmeeinerBeschäftigung geführt hat. 18.WelchearbeitsmarktpolitischenFörderinstrumentesindinwelchemUmfangundmitwelchemErfolgfürFrauenimSGBIIBezugeingesetztworden (bittenachfamilienstandundkindüberundunterdreijahrendifferenzieren)? NachAngabenderBAhabenimJahr2006imSystemderGrundsicherungfür Arbeitsuchende (ohnezugelassenekommunaleträger)frauenrd.1,3mio.mal anmaßnahmenderaktivenarbeitsförderung (Eintritte)teilgenommen.Dies entspricht wie auch im Jahr 2005 einem Anteil von rd. 41 Prozent. DifferenzierteZahlennachFamilienstandundKinderzahlüberundunterdrei Jahren stehen nicht zur Verfügung. ÜberdenErfolgderjeweiligenFördermaßnahmegemesseninderEingliederungs-bzw.VerbleibsquotekannfürdasJahr2005keineAussagegetroffenwerden.DieErgebnissefürdasJahr2006werdenvonderBAvoraussichtlichim HerbstdesJahresvorgelegt (sieheauchantwortzufrage11).aufdievorbemerkungderbundesregierungzurausübungihrerrechts-undfachaufsicht hinsichtlichderumsetzungdesgesetzlichenauftragsderbazurgleichstellungvonfrauenundmännernsowiederbesonderenförderungvonfrauenwird verwiesen. 19.WiehochistderAnteilvonTeilzeitmaßnahmenunterderGesamtzahlder Maßnahmen,dieinbesondererWeisedenBedürfnissenvonErziehenden gerecht werden (nach Maßnahmenart differenzieren)? AusSichtderBundesregierungmüssenalleMaßnahmenderArbeitsförderung nachdemsgbiiiundsgbiiaucherziehendenoffenstehen.deshalbsinddie AgenturenfürArbeitundTrägerderGrundsicherungfürArbeitsuchendegesetzlichverpflichtet,ihreLeistungenderaktivenArbeitsförderungundder Grundsicherungdaraufauszurichten,dassdiefamilienspezifischenLebensverhältnisseberücksichtigtwerden (vgl.vorbemerkungderbundesregierung).im ÜbrigenwirdderAnteilvonTeilzeitmaßnahmenanderGesamtzahlallerMaßnahmenvonderBAnichtsystematischerfasst.DerBundesregierungliegendaher keine entsprechenden Zahlen vor.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 20.WiegewährleistendasBMAS (BundesministeriumfürArbeitundSoziales)unddieBA,dassbeiderörtlichenUmsetzungdesSGBErstausbildung,QualifizierungsowieWeiterbildungvorArbeitsgelegenheitengewährt werden? DieNachrangigkeitvonArbeitsgelegenheitengegenüberVermittlunginArbeit oderausbildung,qualifizierungundandereneingliederungsinstrumentenergibt sich aus den 1 bis 3 des SGB II. DieBAhatdiebisherigeArbeitshilfemitEmpfehlungscharakterzurUmsetzung vonarbeitsgelegenheitenfürdiearbeitsgemeinschaften (ARGEn)undAgentureningetrennterAufgabenwahrnehmung (AAgAW)inengerAbstimmungmit dembundesministeriumfürarbeitundsozialesneuausgerichtet.sieenthält nunmehreinenneuenabschnittmitfachlichenhinweisenzurrechtsauslegung undeinenempfehlungsteil.mitderarbeitshilfewirdu.a.dienachrangigkeit vonmaßnahmenderöffentlichgefördertenbeschäftigunggegenübervermittlunginarbeitoderausbildung,qualifizierungundandereneingliederungsinstrumenten (UltimaRatio)verbindlichgeregelt.DieArbeitshilfewurdeden ARGEn und AAgAW Ende Juli 2007 zur Verfügung gestellt. DieArbeitsagenturenstellenalsAuftraggeberdesgesetzlichenAuftragesgegenüberdenARGEndieUmsetzungundBeachtungdurchdieArbeitsgemeinschaften sicher. 21.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdurchdieZumutbarkeitskriterieninsbesondereFraueninnichtExistenzsicherndeBeschäftigungsverhältnisse gedrängt werden, wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungteiltdieseEinschätzungnicht.AlleLeistungenderGrundsicherungfürArbeitsuchendenachdemSGBIIsinddaraufausgerichtet,die HilfebedürftigkeiterwerbsfähigerPersonenzubeendenoderzuverringern,insbesonderedurchEingliederunginArbeitundLeistungenzurSicherungdes Lebensunterhaltes.SiestehenFrauenundMännern,dieerwerbsfähigundhilfebedürftigsind,gleichermaßenzu. 10SGBIIregelt,dassdemerwerbsfähigen HilfebedürftigengrundsätzlichjedeArbeitzumutbarist,esseidenn,einerderin Absatz 1 Nr. 1 bis 5 gesetzlich vorgesehenen Ausnahmentatbestände liegt vor. SowerdenimRahmenderGrundsicherungfürArbeitsuchendediebesonderen Belangederjenigen,dieKindererziehenoderAngehörigepflegen,u.a.dadurch berücksichtigt,dassihnendieaufnahmeeinerarbeitnurzugemutetwerden kann,wenndieerziehungdeskindesoderdiepflegedesangehörigensichergestelltist.diejenigenerwerbsfähigenhilfebedürftigen,dieeinererwerbstätigkeitnachgehen,ausdersieeinnichtbedarfsdeckendeseinkommenerzielen, habenanspruchaufergänzendeleistungenzursicherungdeslebensunterhalts.zugleichistaufgrundderfreibetragsregelungenzuranrechnungvoneinkommensichergestellt,dassderjenige,dereinkommenauseinererwerbstätigkeiterzielt,übereinhöhereshaushaltseinkommenverfügt,alsderjenige,der allein Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhält. 22.InwievielenFällenwarbeiFrauenundMütternmitderAufnahmeeiner BeschäftigungeineBeendigungeinesLeistungsbezugsnachdemSGBII verbunden,undinwievielenfällenbliebendiebetroffenenpersonenals AufstockerinnenimLeistungsbezug (bittenachgeschlechtsowienach Familienstand aufgliedern)? DerBundesregierungistderzeitnichtbekannt,inwievielenFällendieAufnahme einer Beschäftigung zur Beendigung des Leistungsbezugs geführt hat.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ InwievielenörtlichenTrägernderGrundsicherungfürArbeitsuchende gibteseineeigeneanlaufstellefüralleinerziehendeundmütter,indenen fachlichausgebildetespersonalaufdiespezifischenbedarfediesergruppen eingehen? DieseFragebetrifftdenBereichderpraktischenUmsetzungvorOrt.Dieserliegt inderverantwortungderdorthandelndenakteureundwirdnichtzentralerfasst. AusdiesemGrundliegenwederfürdieARGEn,dieAgentureningetrennter AufgabenwahrnehmungnochfürdiezugelassenenkommunalenTrägerAngabendarübervor,wievieleeigeneAnlaufstellenfürAlleinerziehendeundMütter vororteingerichtetsind.esistjedochdavonauszugehen,dassdieintegrationsfachkräftedergrundsicherungsstelleninnerhalbihresörtlichennetzwerkes eineengezusammenarbeitmitkommunaleneinrichtungenpflegen,umz.b. BetreuungsangebotefürdieKinderdergenanntenPersonengruppezurVerfügung zu stellen. DarüberhinausstelltdieZentralederBAdenMitarbeiternderARGEnimIntranetderBAeineDatenbankmitgutenPraxisbeispielenfürdieBetreuungvon Alleinerziehendenbereit.DiedorteingestelltenBeispielewurdeninZusammenarbeitmitdemDeutschenStädtetagerhobenundausgewertet.FernerwurdendenARGEnim3.Geschäftsführerbriefvom9.März2007Anregungenund EmpfehlungenzumUmgangmitAlleinerziehendenimSGBIIgegeben.Derzeit werdenweiterearbeitsmittel (z.b.fachlichehilfenzuwichtigenthemenfür diearbeitmitalleinerziehenden,einelinkliste)erstelltunddenintegrationsfachkräften zeitnah an die Hand gegeben.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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