HEX HGR SoSe 2015 Teil 11: PersonenG - Gründung
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- Sven Junge
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1 HEX HGR SoSe 2015 Teil 11: PersonenG - Gründung Fall I: Teures Benzin Fall J: Ein Herz für Kinder Abwandlung Fall J: Ein Herz für Kinder 1
2 Standortbestimmung PrivatR Gesellschaften Gemeinschaft partiarische Rechtsverhältnisse Innengesellschaften Außengesellschaften Personengesellschaften Körperschaften GbR GbR ohg KG Vereine Kapitalgesellschaften GmbH AG Juristische Personen 2
3 Anwendbare Vorschriften GbR OHG KG 3
4 Fall I: Teures Benzin (Sachverhalt) Nach einem Unfall, bei dem ein Insasse verletzt wurde, fragt der Haftpflichtversicherer des Fahrers*, ob eine Benzinkostenbeteiligung vereinbart war. Worum geht es dem Haftpflichtversicherer? (Joost, S. 48) * nicht: Halters 4
5 Fall I: Teures Benzin (Skizze) Insasse Fahrer Haftpflichtversicherer des Fahrers 5
6 Fall I: Teures Benzin (Lösung in Stichworten) Dem Versicherer geht es um 708 BGB ivm 277 BGB. Nach h.m. findet die Bestimmung aber keine Anwendung im Straßenverkehr. 6
7 Fall I: Teures Benzin (Skizze & Paragraphen) Insasse ( 7 StVG) 18 StVG 823 I BGB Fahrer 708 BGB 277 BGB 8a StVG 115 VVG ivm 1 PflVG Haftpflichtversicherer des Fahrers 7
8 Fall I: Teures Benzin (Leitsatz) Eine GbR kann beispielsweise bei einer Fahrgemeinschaft vorliegen. Nach der Rechtsprechung gilt 708 BGB aber nicht im Straßenverkehr. 8
9 Fragen: Schätzen Sie, wie viele Personen-Handels- Innengesellschaften es im Jahr 2012 in Deutschland gab. Lösung: Keine. Begriffslogisch ausgeschlossen. 9
10 Achtung Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen, der auf den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist, bedürfen nach 107 BGB der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter ( 1626, 1629 BGB), nach 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 3 (Fall 3: Gesellschaftsvertrag) BGB aber außerdem der Genehmigung durch das Familiengericht. 10
11 Mängel des Gesellschaftsvertrages Bei Mängeln des Gesellschaftsvertrages können die Grundsätze über fehlerhafte Gesellschaften eingreifen. Voraussetzungen: fehlerhafter Gesellschaftsvertrag: Es müssen Willenserklärungen vorliegen, die auf den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gerichtet sind. in Vollzug gesetzt: Tätigkeit nach außen aufgenommen bzw. Gesellschaftsvermögen gebildet. kein Entgegenstehen überwiegender Interessen Einzelner oder der Allgemeinheit. Rechtsfolge: Die Gesellschaft wird wie eine fehlerfreie behandelt. Der Nichtigkeitsgrund stellt einen Kündigungs- bzw. Auflösungsgrund dar. 11
12 Fall J: Ein Herz für Kinder (Sachverhalt) Der 17-jährige M schließt mit Einwilligung seiner Eltern, aber ohne Genehmigung des Familiengerichts mit dem 22-jährigen Automechaniker A und dem 27-jährigen Ingenieur B einen Gesellschaftsvertrag, dem zufolge sie eine Motorradreparaturwerkstatt als OHG betreiben wollen und sich um die Vertretung zum Verkauf japanischer Motorräder bemühen. Die Eltern des M zahlen ein, A und B je Es werden Maschinen gekauft und eine Halle als Reparaturwerkstatt angemietet. Die OHG wird im Handelsregister eingetragen. Später kommen den Eltern des M Bedenken. Sie wollen wissen, ob M für Schulden des Betriebes haftet und ob er am Gewinn und Verlust beteiligt ist. (AS GR, S. 19) 12
13 Fall J: Ein Herz für Kinder (Skizze) Eltern ,- A ( 22 J.) OHG 124 (+) Haftung? Gewinnbeteiligung? Verlustbeteiligung? M (17 J.) Eintragung als OHG im Handelsregister B (27 J.) 13
14 Fall J: Ein Herz für Kinder (Lösung in Stichworten) I. Haftung: 128 HGB? 1. Entstehung einer OHG a) fehlerfrei? (-) b) fehlerhafte Gesellschaft (+) 2. Gesellschafter? HM (-); MA: (+), aber tr 3. Rechtsscheingesellschafter? 15 III HGB? (-) Es fehlt am ungeschriebenen Erfordernis der Zurechenbarkeit II. Gewinnbeteiligung: nach h.m. (-), nach MA (str.) III. Verlustbeteiligung: nach h.m. (-), nach MA (-) 14
15 Fall J: Ein Herz für Kinder (Skizze & Paragraphen) Eltern ,- A ( 22 J.) OHG 124 (+) Haftung? 128 HGB? (-) Gewinnbeteiligung? g.h.m. (-) Verlustbeteiligung? (-) M (17 J.) Eintragung als OHG im Handelsregister B (27 J.) 15
16 Fall J: Ein Herz für Kinder (Leitsatz) Die Grundsätze über fehlerhafte Gesellschaften finden keine Anwendung, wenn der rechtlichen Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft höherrangige Schutzinteressen entgegenstehen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Gesellschaftsvertrag gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne des 134 BGB verstößt oder sittenwidrig nach 138 BGB ist. Auch der Schutz geschäftsunfähiger oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Personen hat gegenüber dem Verkehrsschutz Vorrang. Bei Minderjährigen wird jedoch nur von der Unwirksamkeit der Beteiligung des Minderjährigen ausgegangen. Im Übrigen bleibt der Vertrag nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft wirksam. 16
17 Abwandlung Fall J: Ein Herz für Kinder (Sachverhalt) Nur M und A haben den Gesellschaftsvertrag geschlossen. X hat der OHG einen Motorradrahmen verkauft und fragt, von wem er Bezahlung verlangen kann. 17
18 Abwandlung Fall J: Ein Herz für Kinder (Skizze) Eltern ,- X M (17 J.) OHG A (22 J.) 18
19 Abwandlung Fall J: Ein Herz für Kinder (Lösung in Stichworten) A. X OHG 433 II BGB, 124 I HGB I. HM: keine Gesellschaft II. MA: Gesellschaft (+), Minderjährigenschutz anderweitig B. X A 128 HGB I. MA: (+) II. HM: direkt (-), aber analog kraft Rechtsscheins 15 III HGB C. X M 128 HGB I. direkt 1. MA (+), aber tr des 128 HGB 2. HM (-) II. analog, 15 III HGB? zurechenbare Veranlassung (-) 19
20 Abwandlung Fall J: Ein Herz für Kinder (Skizze & Paragraphen) Eltern X ,- M (17 J.) OHG 433 II BGB, 124 HGB (-) 128 HGB ivm 15 III HGB (+) A (22 J.) 128 HGB ivm 15 III HGB (-) 20
21 Abwandlung Fall J: Ein Herz für Kinder (Leitsatz) Der unwirksame/schwebend unwirksame Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch einen Minderjährigen mit nur einem anderen Gesellschafter führt nach h.m. nicht zu einer fehlerhaften Gesellschaft, aber zur Haftung des Volljährigen als Gesellschafter einer Scheingesellschaft. 21
22 Nebenbei bemerkt: Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft ist in das Arbeitsrecht übernommen worden. Ein Arbeitsverhältnis entsteht durch den Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages. Ist der Vertrag unwirksam (z.b. infolge einer Anfechtung nach 142 Abs. 1 BGB), aber willentlich durch die Parteien in Vollzug gesetzt worden (Aufnahme der Arbeit), so ist der Vertrag für die Vergangenheit gültig; für die Zukunft kann sich jede Partei einseitig von dem Arbeitsverhältnis lossagen. 22
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