Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Werner Schrader
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- Holger Schenck
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1 Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans-Werner Schrader
2 Unfallstelle sichern 2
3 Unfallstelle sichern Kennzeichen der Beteiligten und Zeugenfahrzeuge notieren 3
4 Unfallstelle sichern Kennzeichen der Beteiligten und Zeugenfahrzeuge notieren Unfallzeugen ansprechen 4
5 Unfallstelle sichern Kennzeichen der Beteiligten und Zeugenfahrzeuge notieren Unfallzeugen ansprechen Markierung der Fahrzeugposition / Fotos 5
6 Unfallstelle sichern Kennzeichen der Beteiligten und Zeugenfahrzeuge notieren Unfallzeugen ansprechen Markierung der Fahrzeugposition / Fotos Namen und Anschriften von Beteiligten / deren Versicherungen und Zeugen notieren 6
7 Unfallstelle sichern Kennzeichen der Beteiligten und Zeugenfahrzeuge notieren Unfallzeugen ansprechen Markierung der Fahrzeugposition / Fotos Namen und Anschriften von Beteiligten / deren Versicherungen und Zeugen notieren Unfallprotokoll anfertigen 7
8 Unfallstelle sichern Kennzeichen der Beteiligten und Zeugenfahrzeuge notieren Unfallzeugen ansprechen Markierung der Fahrzeugposition / Fotos Namen und Anschriften von Beteiligten / deren Versicherungen und Zeugen notieren Unfallprotokoll anfertigen Kein Schuldanerkenntnis abgeben 8
9 Drohender Beweisverlust, deshalb auch an andere Unfallbeteiligte denken: Radfahrer / Fußgänger, die durch ihr Fehlverhalten den Unfall verursacht haben, ohne körperlich verwickelt zu sein 9
10 127 I StPO: Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat. Ist diese noch frisch, hat Jedermann das Festnahmerecht! 10
11 Den gegnerische Haftpflichtversicherer erfahren Sie vom Zentralruf der Autoversicherer Per Mailanfrage unter Anfragen werden innerhalb einer Stunde beantwortet 11
12 Fahrer 12
13 Fahrer Halter 13
14 Fahrer Halter Fahrgäste 14
15 Fahrer Halter Fahrgäste Haftpflichtversicherungen 15
16 Fahrer Halter Fahrgäste Haftpflichtversicherungen Kaskoversicherungen 16
17 Fahrer Halter Fahrgäste Haftpflichtversicherungen Kaskoversicherungen Sozialversicherungsträger 17
18 Fahrer Halter Fahrgäste Haftpflichtversicherungen Kaskoversicherungen Sozialversicherungsträger Arbeitgeber 18
19 Fahrer Halter Fahrgäste Haftpflichtversicherungen Kaskoversicherungen Sozialversicherungsträger Arbeitgeber Leasingfirmen 19
20 Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Halters: Diese können von allen Insassen geltend gemacht werden, auch vom Halter selbst, wenn er als bloßer Insasse verletzt wurde 20
21 Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Halters: Diese können von allen Insassen geltend gemacht werden, auch vom Halter selbst, wenn er als bloßer Insasse verletzt wurde Soweit die Insassen kein Mitverschulden trifft, erhalten sie vollen Schadensersatz (= Höherstufung des Halters) 21
22 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Kraftfahrzeughaftpflicht gem. 7 I S.1 AKB: Schriftliche Anzeige des Unfalls binnen einer Woche 22
23 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Kraftfahrzeughaftpflicht gem. 7 I S.1 AKB: Schriftliche Anzeige des Unfalls binnen einer Woche Anzeige binnen einer Woche, ob der Geschädigte Schadensersatzansprüche erhebt 23
24 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Kraftfahrzeughaftpflicht gem. 7 I S.1 AKB: Schriftliche Anzeige des Unfalls binnen einer Woche Anzeige binnen einer Woche, ob der Geschädigte Schadensersatzansprüche erhebt Alles zur Aufklärung des Sachverhaltes Erforderliche zu tun 24
25 Die eigene Haftpflichtversicherung hat das Recht, den Rechtsstreit gegen den Geschädigten zu führen und kann daher den Rechtsanwalt selbst auswählen 25
26 Der Haftpflichtversicherer hat umfassende Regulierungskompetenz: Der Versicherungsnehmer darf daher unter keinen Umständen und zu keinem Zeitpunkt Ansprüche des Gegners anerkennen! 26
27 Rechtsgutverletzung (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder eigentumsähnlichem Recht) 27
28 Rechtsgutverletzung Schaden (materielle und immaterielle Schäden) 28
29 Rechtsgutverletzung Schaden Haftungsbegründende Kausalität (der Schaden muss durch das zum Schadenersatz verpflichtende Ereignis verursacht worden sein) 29
30 Rechtsgutverletzung Schaden Haftungsbegründende Kausalität Rechtswidrigkeit (Eine Rechtsgutverletzung ist in der Regel rechtswidrig, Ausnahme: Notwehr, Nothilfe etc. oder gestellter, manipulierter Verkehrsunfall 30
31 Rechtsgutverletzung Schaden Haftungsbegründende Kausalität Rechtswidrigkeit Verschulden (Vorsätzlichkeit, Fahrlässigkeit) 31
32 Rechtsgutverletzung Schaden Haftungsbegründende Kausalität Rechtswidrigkeit Verschulden Haftungsausfüllende Kausalität (Es muss ein Ursachenzusammenhang zwischen Schädigung und Unfallverletzung vorliegen) 32
33 Trennung zwischen materiellen und immateriellen Schäden: Vermögensschäden ( BGB) sind voll zu ersetzen 33
34 Trennung zwischen materiellen und immateriellen Schäden: Nichtvermögensschäden sind nur zu ersetzen, wo es das Gesetz ausdrücklich anordnet. (Der Geschädigte hat den Herstellungsanspruch, es besteht jedoch keine Anspruch auf Entschädigung in Geld) 34
35 Abschleppkosten 35
36 Abschleppkosten Gutachtergebühren 36
37 Abschleppkosten Gutachtergebühren Mietwagenkosten 37
38 Abschleppkosten Gutachtergebühren Mietwagenkosten Totalschaden: Wiederbeschaffungswert Restwert Verschrottungskosten Ab- und Anmeldekosten Neupreisregulierung 38
39 Reparaturkosten Bei Reparatur in einer Fachwerkstatt Echte / fiktive Abrechnung 39
40 Reparaturkosten Wertminderung 40
41 Reparaturkosten Wertminderung Nutzungsausfall / Vorhaltekosten 41
42 Reparaturkosten Wertminderung Nutzungsausfall / Vorhaltekosten Finanzierungskosten 42
43 Reparaturkosten Wertminderung Nutzungsausfall / Vorhaltekosten Finanzierungskosten Entgangener Gewinn / Ausfallschaden 43
44 Reparaturkosten Wertminderung Nutzungsausfall / Vorhaltekosten Finanzierungskosten Entgangener Gewinn / Ausfallschaden Schadenfreiheits-Rabattverluste 44
45 Reparaturkosten Wertminderung Nutzungsausfall / Vorhaltekosten Finanzierungskosten Entgangener Gewinn / Ausfallschaden Schadenfreiheits-Rabattverluste Sonstiger Sachschaden / Tiere 45
46 Reparaturkosten Wertminderung Nutzungsausfall / Vorhaltekosten Finanzierungskosten Entgangener Gewinn / Ausfallschaden Schadenfreiheits-Rabattverluste Sonstiger Sachschaden / Tiere Mehrwertsteuer, Nebenkostenpauschale und Rechtsanwaltsgebühren 46
Die Notrufzentrale des ADAC erreichen Sie bei Fahrzeugpannen und -Unfällen unter der Rufnummer +49 89 222222.
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