Auch in der Technologie Region Karlsruhe gültig. Handwerkerparkausweis. Einer für zwei Regionen!

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1 Auch in der Technologie Region Karlsruhe gültig Handwerkerparkausweis Einer für zwei Regionen!

2 Wo ist er gültig? Der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) soll Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern. Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen. Der Handwerkerparkausweis wird seit Anfang des Jahres 2008 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Seit Anfang 2011 kann er auch im Gültigkeitsbereich des Hand werkerparkausweises der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden. Wer bekommt ihn? Den Handwerkerparkausweis MRN können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: der Betriebssitz liegt innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen sich als Serviceoder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte eignen Landkreise und kreisfreie Städte Kreis Bergstraße Baden-Baden* Kreis Südliche Weinstraße Frankenthal (Pfalz) Landkreis Bad Dürkheim Heidelberg Landkreis Germersheim Karlsruhe Landkreis Karlsruhe Landau i.d. Pfalz Landkreis Rastatt Ludwigshafen a.rh. Neckar-Odenwald-Kreis Mannheim Rhein-Neckar-Kreis Neustadt a.d.w. Rhein-Pfalz-Kreis Speyer Worms * Im Kernstadtbereich von Baden-Baden sind spezifische Parkregelungen zu beachten. Bei der Wilhelmsbrücke und auf dem Marktplatz gibt es Handwerkerparkplätze. Handwerksbetriebe erhalten über die Kreishandwerkerschaft einen Schlüssel zur Benutzung dieser Plätze. Weitere Informationen unter:

3 Wozu berechtigt er? Ist der Handwerkerparkausweis an ein Fahrzeug gebunden? Mit dem Handwerkerparkausweis MRN kann ein Betrieb seinen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht: Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, kann der Handwerkerparkausweis MRN alternativ für bis zu drei Fahrzeuge ausgestellt werden. In diesem Fall werden auf der Ausweiskarte drei Kfz-Zeichen eingetragen. im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO) in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen Der Handwerkerparkausweis MRN gilt aber nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Selbstverständlich kann ein Betrieb auch mehrere Ausweise für seine Service- oder Werkstattwagen erwerben. Während des Parkens ist die Originalgenehmigung stets gut lesbar hinter der Frontscheibe auszulegen. an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen) Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.

4 Wie beantrage ich ihn? Wie lange ist er gültig? Anträge für den Handwerkerparkausweis MRN sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Im hessischen und rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion Rhein-Neckar sind die Straßenverkehrsbehörden in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angesiedelt. In Baden-Württemberg gibt es neben den Straßenverkehrsbehörden der Stadt- und Landkreise sowie der großen Kreisstädte auch einige örtliche Verkehrsbehörden, die den Handwerkerparkausweis ausstellen können. Der Handwerkerparkausweis MRN ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Die Ausstellung des Handwerkerparkausweises MRN erfolgt nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung kann er widerrufen werden. Die Antragstellung kann persönlich, per Fax oder per Brief erfolgen. Dabei sind folgende Unterlagen mit einzureichen: Antragsformular Kopie der Handwerkskarte oder der Gewerbeanmeldung Kopie der Kfz-Scheine Die Verwaltungsgebühr beträgt 150,00 EUR.

5 Der Handwerkerparkausweis muss bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Metropolregion Rhein-Neckar GmbH N 7, Mannheim handwerkerparkausweis@m-r-n.com Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter oder im Internet unter handwerkerparkausweis

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