Nutzungsbedingungen und -hinweise für den Online-Service zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 der Uniper SE

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1 Nutzungsbedingungen und -hinweise für den Online-Service zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 der Uniper SE 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsbedingungen und -hinweise gelten für die Nutzung des Online-Service unter zur ordentlichen Hauptversammlung der Uniper SE am 8. Juni Für die allgemeinen Hinweise zur Einladung, zur Anmeldung und zur Teilnahme an der Abstimmung sowie zur Briefwahl beachten Sie bitte den Text der Einladung, wie er bekanntgemacht und im Rahmen der Einladungsschreiben übersandt wurde. Auch im Fall von Abweichungen zwischen den Inhalten dieser Nutzungsbedingungen und den Inhalten der Einladung gehen die Bestimmungen der Einladung stets vor. 2. Online-Anmeldung zur Hauptversammlung Die Anmeldung zur Hauptversammlung über den Online-Service ist entsprechend den allgemeinen Fristbestimmungen zur Anmeldung bis zum 1. Juni 2017, 24:00 Uhr MEZ, möglich. Bis dahin können Sie über den Online-Service Eintrittskarten für sich oder einen von Ihnen ausgewählten Bevollmächtigten bestellen, per Online-Briefwahl abstimmen, die von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter oder Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, die am Online-Service teilnehmen, zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu den Tagesordnungspunkten erteilen. Falls Sie mehrere Einladungen mit unterschiedlichen Aktionärsnummern erhalten haben, führen Sie bitte die Online-Anmeldung zur Hauptversammlung für jede dieser Aktionärsnummern gesondert durch. Andernfalls erfolgt nur eine teilweise Anmeldung bzw. Teilnahme für diejenigen Aktionärsnummern, für die diese Anmeldung erfolgt ist, während die weiteren nicht angemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen, den Online-Service für die Anmeldung zur Hauptversammlung frühzeitig zu nutzen, damit Sie sich bei eventuellen technischen Störungen noch rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss (1. Juni 2017, 24:00 Uhr MEZ) per Post, Fax oder anmelden können. Aktionäre, die sich für den -Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben und deshalb keine Anmeldeunterlagen per Post erhalten, bitten wir, sich bei Störungen an die Uniper Aktionärshotline zu wenden, die von Montag bis Freitag von 9-17 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) zur Verfügung steht. 3. Eintrittskartenbestellung Im Online-Service können Sie für sich oder einen Vertreter eine Eintrittskarte bestellen.

2 Der Online-Service bietet Ihnen neben der Übersendung der Eintrittskarte per Post die Möglichkeit, Ihre Eintrittskarte selbst auszudrucken oder sich diese elektronisch per E- Mail auf Ihr Smartphone senden zu lassen. Der Selbstdruck und die elektronische Übersendung sind nicht möglich, wenn Sie im Online-Service eine Eintrittskarte für einen Vertreter bestellen. Falls Sie über den Online-Service zur Hauptversammlung eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung bestellen und als Versandweg für die Eintrittskarte die Zusendung per E- Mail auf Ihr Smartphone wählen, wird die von Ihnen zur Registrierung für den elektronischen Versand der Hauptversammlungseinladung verwendete -Adresse jeweils angezeigt und als Adresse für den elektronischen Versand der Eintrittskarte vorbelegt. Alternativ haben Sie dann die Möglichkeit, eine andere -Adresse für den elektronischen Versand der Eintrittskarte anzugeben. Bitte geben Sie für den -Versand der Eintrittskarte eine gültige -Adresse an. Andere elektronische Adressen, z.b. E-Postbrief-Adresse oder D -Adresse, stehen für diese Form des Versands der Eintrittskarte nicht zur Verfügung. Sollte beim Versand an die gewählte -Adresse die technische Rückmeldung erfolgen, dass die Mitteilung nicht zugestellt werden kann, wird Ihnen die Eintrittskarte per Post an die im Aktienregister hinterlegte postalische Anschrift übersandt. Im Übrigen ist jeder Aktionär selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählte -Adresse funktionsfähig ist und eingehende s gelesen werden. 4. Stimmabgabe per Online-Briefwahl Im Online-Service können Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben (Online-Briefwahl). Wenn Sie Ihre Stimmen per Online-Briefwahl rechtzeitig bis zum 1. Juni 2017, 24:00 Uhr MEZ, abgegeben haben, können Sie die abgegebenen Briefwahl-Stimmen noch bis zum 8. Juni 2017, 12:00 Uhr über den Online-Service ändern. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Möglichkeit nur dann haben, wenn Sie die Online-Briefwahl genutzt haben, bei einfacher Briefwahl gilt dies nicht. Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege Briefwahlstimmen abgegeben haben, so hat Ihre zuletzt wirksam und fristgemäß erteilte Stimmabgabe Priorität. 5. Bevollmächtigung der von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter Die von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter können Sie im Online-Service bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von Ihnen erteilten konkreten Weisungen ausüben. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt Seite 2 von 7

3 (z.b. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats) eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ermöglicht Ihnen weitgehend die Wahrnehmung Ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sie den persönlichen Besuch der Hauptversammlung nicht vollständig ersetzen kann. Stimmrechtsvertreter können keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen und zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. Ebenso eröffnet der Online-Service auch nicht die Möglichkeit, über die Stimmrechtsvertreter an der Abstimmung über Verfahrensfragen oder über nicht gemäß 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären teilzunehmen. Die Stimmrechtsvertreter vertreten Sie anonym, d.h. ohne Nennung Ihres Namens. Wenn Sie die Stimmrechtsvertreter rechtzeitig bis zum 1. Juni 2017, 24:00 Uhr MEZ, über den Online-Service bevollmächtigen, können Sie die den Stimmrechtsvertretern erteilten Weisungen noch bis zum 8. Juni 2017, 12:00 Uhr über den Online-Service ändern. Dies gilt auch, wenn Sie die Stimmrechtsvertreter außerhalb des Online-Service rechtzeitig bevollmächtigt haben. Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter erteilt und Weisungen abgegeben haben, so hat Ihre zuletzt wirksam und fristgemäß abgegebene Weisung Priorität. 6. Bevollmächtigung von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen Im Rahmen der Bevollmächtigung von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen ist zu unterscheiden zwischen Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen, die am Online- Service teilnehmen, und solchen, die nicht teilnehmen. Am Online-Service teilnehmende Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können Sie unmittelbar im Online-Service bevollmächtigen. Wählen Sie dort Vollmacht und Weisung an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Wenn Sie ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung rechtzeitig bis zum 1. Juni 2017, 24:00 Uhr MEZ, über den Online-Service bevollmächtigen, können Sie die dem Kreditinstitut / der Aktionärsvereinigung über den Online-Service erteilten Weisungen noch bis zum 8. Juni 2017, 12:00 Uhr über den Online-Service ändern. Dies gilt auch, wenn Sie ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung außerhalb des Online-Service rechtzeitig bevollmächtigt haben. Wenn Sie über den Online-Service ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, das/die nicht am Online-Service teilnimmt, zur Vertretung Ihrer Stimmen bevollmächtigen möchten, können Sie dies nur mittelbar über die Option Eintrittskartenbestellung vor- Seite 3 von 7

4 nehmen. Dann können Sie mittels der zu Ihnen bestellten Eintrittskarte das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung bevollmächtigen, indem Sie das Vollmachtsformular auf der Eintrittskarte verwenden und die Eintrittskarte anschließend dem Bevollmächtigten zukommen lassen. Bitte erfragen Sie ggf. abweichende Modalitäten der Vollmachtserteilung direkt bei Ihrem Kreditinstitut oder der betreffenden Aktionärsvereinigung. Bitte beachten Sie, dass viele Kreditinstitute nicht mehr bereit sind, Stimmrechte zu vertreten. Sprechen Sie Ihr Kreditinstitut an, um zu vermeiden, dass Ihre Stimmen verloren gehen. Zur Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung außerhalb dieses Online-Service senden wir Ihnen auf Verlangen gerne auch ein Vollmachtsformular zu. Bitte wenden Sie sich hierzu unter +49 (0) an die Uniper Aktionärshotline, per an oder schriftlich an Uniper SE, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, Königinstraße 28, München. Sollten Sie sowohl über diesen Online-Service als auch auf anderem Wege Vollmacht an ein Kreditinstitut bzw. eine Aktionärsvereinigung erteilt und Weisungen abgegeben haben, so hat Ihre letzte wirksam und fristgemäß abgegebene Vollmacht und Weisung Priorität. Für die Ausübung des Stimmrechts ist ausschließlich das bevollmächtigte Kreditinstitut bzw. die bevollmächtigte Aktionärsvereinigung verantwortlich. 7. Änderung der Teilnahmeform und der Eintrittskartenbestellung sowie des Bevollmächtigten über den Online-Service Wechsel von der Eintrittskarte zu einer anderen Teilnahmeform über den Online- Service Nach der Bestellung einer Eintrittskarte ist auch innerhalb der Anmeldefrist eine spätere Stimmabgabe per Briefwahl und die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung über den Online-Service nicht mehr möglich. Falls Sie gleich ob über den Online-Service oder auch auf anderem Wege eine Eintrittskarte für Ihre persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung bestellt haben und nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können, so haben Sie noch bis um Uhr am Tag der Hauptversammlung die Möglichkeit, über den Online-Service die von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und Ihre Weisungen abzugeben. Die Eintrittskarte wird in diesem Fall deaktiviert. Es bleibt Ihnen unbenommen auch nach einer Eintrittskartenbestellung die bestehenden Möglichkeiten zur Vollmachtserteilung oder Briefwahl außerhalb des Online-Service zu nutzen und zu diesen Alternativen zu wechseln. Seite 4 von 7

5 Wechsel zu der Eintrittskarte von einer anderen Teilnahmeform über den Online- Service Auch nach Bevollmächtigung der von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter, eines Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung bzw. nach einer Briefwahl haben Sie bis zum Anmeldeschluss am 1. Juni 2017, 24:00 Uhr MEZ, noch die Möglichkeit, über den Online-Service eine Eintrittskarte zu bestellen. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits zuvor eine Eintrittskarte bestellt hatten. Sollten Sie eine Eintrittskarte bestellen, nachdem Sie zuvor bereits eine Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung erteilt haben, gilt die letzte wirksam und fristgemäß vorgenommene Handlung. Also wird die zuvor erteilte Vollmacht im Falle einer späteren Eintrittskartenbestellung nicht mehr berücksichtigt, d.h. die Stimmrechtsvertreter, das betreffende Kreditinstitut oder die betreffende Aktionärsvereinigung werden aufgrund der späteren Eintrittskartenbestellung die Stimmen aus dieser Vollmacht nicht mehr vertreten. Auch eine uns eventuell bereits vorliegende Briefwahl wird in diesem Fall nicht mehr berücksichtigt. Wechsel des bevollmächtigten Kreditinstituts oder der Aktionärsvereinigung über den Online-Service Wenn Sie ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt haben, die am Online-Service teilnehmen, können Sie statt des Kreditinstituts oder der Aktionärsvereinigung über den Online-Service bis zum Anmeldeschluss am 1. Juni 2017, 24:00 Uhr MEZ, Vollmacht an ein anderes am Online-Service teilnehmendes Kreditinstitut oder eine andere am Online-Service teilnehmende Aktionärsvereinigung erteilen. Die zuletzt erteilte Vollmacht hat dabei Priorität. Zuvor erteilte Vollmachten werden nicht mehr berücksichtigt. 8. Personengemeinschaften / Juristische Personen Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personengemeinschaften (z.b. Ehepaaren), Personengesellschaften oder juristischen Personen diejenige Person, die die Eintrittskartenbestellung, die Briefwahl, die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmender Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie die Erteilung bzw. Änderung von Weisungen vornimmt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft bzw. von der Personengesellschaft / juristischen Person, für die sie handelt, hierzu bevollmächtigt bzw. für die Personengesellschaft / juristische Person vertretungsberechtigt sein muss. Als Nutzer des Online-Service bestätigen Sie gegenüber der Uniper SE, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise autorisiert sind. Seite 5 von 7

6 9. Sorgfaltspflichten des Anwenders Bitte machen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihr Zugangspasswort Unbefugten nicht zugänglich, damit kein Dritter Ihren Zugang nutzen kann. Sollte Verdacht auf Missbrauch bestehen, sollten Sie Ihren Zugang telefonisch über die Uniper Aktionärshotline, die Ihnen von Montag bis Freitag von 9-17 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) zur Verfügung steht, sperren lassen. Nach der Sperrung ist eine Anmeldung, Eintrittskartenbestellung, Briefwahl, Vollmachts- und Weisungserteilung und deren Nachweis sowie eine Adressänderung noch anderweitig formund fristgerecht möglich. Falls Sie für den -Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, sollten Sie zumindest Ihr Zugangspasswort und die Sicherheitsfrage ändern. Bitte achten Sie darauf, den Online-Service ordnungsgemäß abzuschließen. Ein ordnungsgemäßer Abschluss des Programms verhindert, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können. Ihre Eingaben im Online-Service sind erst dann registriert, wenn Sie eine Quittung für die entsprechende Transaktion angezeigt bekommen. 10. Stabilität und Verfügbarkeit des Online-Service zur Hauptversammlung / Haftungsausschluss Die von uns zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unseres Internetangebots und der Datensicherheit getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen modernsten Standards. Die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Internetangebots können nach dem heutigen Stand der Technik jedoch Schwankungen und Störungen unterworfen sein. Die Uniper SE hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter. Die Uniper SE kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes, der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter sowie für den jederzeitigen Zugang zu unserem Internetangebot übernehmen. Ferner übernimmt die Uniper SE keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Sofern Sicherheitserwägungen es zwingend erforderlich erscheinen lassen, behalten wir uns vor, unser Internetangebot ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder einzustellen. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unter +49 (0) an die Uniper Aktionärshotline, per an hv-service.uniper@adeus.de oder schriftlich an Uniper SE, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, Königinstraße 28, München. Seite 6 von 7

7 11. Hinweise zum Datenschutz Die Sicherheit und der Schutz Ihrer persönlichen Daten haben für uns oberste Priorität. Dies gewährleisten wir mit Methoden zur sicheren Datenkommunikation, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Ihre Daten werden im Rahmen der Nutzung des Online-Service für die Hauptversammlung ausschließlich zu folgenden Zwecken gespeichert, verarbeitet und genutzt: Anmeldung zur Hauptversammlung Eintrittskartenbestellung Stimmabgabe per Online-Briefwahl Erteilung von Vollmacht und Weisung an die von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter, an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung Aktualisierung Ihrer Adressdaten im Aktienregister. Ihre Daten werden von uns in Umfang und Dauer nur entsprechend den gesetzlichen Regelungen gespeichert, insbesondere um den aktienrechtlichen Nachweispflichten zu entsprechen. Seite 7 von 7

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