Inhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung
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1 Steuerrecht für Studierende Vortrag am 03. Mai 2017 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie 2 1
2 1. Steuererklärung wofür? Warum kann es sich lohnen, als Student eine Steuererklärung abzugeben? Erfüllung rechtlicher Verpflichtung Eigener Vorteil Lohnsteuererstattung Verlustvortrag = zukünftige Steuerersparnis Folie 3 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie 4 2
3 2. Einkünfte Steuerrecht - Überblick - Gewinneinkünfte Land & Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbstständige Arbeit Überschusseinkünfte nichtselbstständige Arbeit Kapitalvermögen Vermietung & Verpachtung sonstige Einkünfte (z. B. Halbwaisenrente) Steuerfreie Einkünfte Folie 5 2. Einkünfte Steuerrecht - nichtselbständige Arbeit - Varianten der nichtselbständigen Arbeit: Laufende / regelmäßige Arbeit mit LSt-Abzug (ElStAM) LSt trägt der Arbeitgeber Geringfügig Beschäftigte (Mini-Job 450 ) Kurzfristig Beschäftigte Folie 6 3
4 2. Einkünfte Steuerrecht - steuerfreie Einkünfte - Steuerfreie Förderung bürgerliches Engagements für nebenberufliche Tätigkeit: Übungsleiter: Einnahmen bis Ehrenamt: Einnahmen bis 720 Progressionseinkünfte: Elterngeld Mutterschaftsgeld Krankengeld Folie 7 2. Einkünfte Steuerrecht - Umfang der Besteuerung (vereinfacht) - Summe der Einkünfte./. Sonderausgaben./.außergewöhnliche Belastungen = (zu versteuerndes)einkommen Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums: 2015: / 2016: / 2017: Grenzsteuersätze ab 2016: T 11 18: 25% T 18 31: 35% T 31 60: 42% T 60 90: 48% über T 90: 50% Folie 8 4
5 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie 9 - allgemein - Welche Kosten können geltend gemacht werden? Wie wirken sich diese Kosten bei der ESt aus? Kriterium Erstausbildung für Qualifikation einzelner Ausgaben: Werbungskosten (= Minderung der Einkünfte) Sonderausgaben (= begrenzt abzugsfähig) Folie 10 5
6 - Beispiele (Sonderausgaben / Werbungskosten) - Studiengebühr Fachliteratur Arbeitsmittel Schreibtisch/-stuhl Drucker, Kopien Notebook Software Studienreise Fahrt zur Uni Nachhilfe Verpflegungskosten Umzugskosten Transportkosten Miete / doppelte Haushaltsführung Maklergebühren Kontoführungsgeb. Schuldzinsen (KfW) Folie 11 - Sonderausgaben - Studium = Erstausbildung Sonderausgaben bis max Kein Verlustvortrag möglich, nicht im Folgejahr ansetzbar Sonderausgaben nur steuermindernd, wenn steuerpflichtige Einkünfte erzielt wurden Eltern: Sonderausgabenabzug 924 für Kind bei auswärtiger Unterbringung des Kindes Freibetrag für Sonderbedarf Berufsausbildung Kindergeldanspruch Folie 12 6
7 - Erstausbildung - Voraussetzung Erstausbildung: Vermittlung von Kenntnissen, die als Grundlage zur Ausübung eines Berufs geeignet sind Dauer von mind. 12 Monate Durchführung einer Abschlussprüfung Folie 13 - Sonderausgaben - Beispiele für Sonderausgaben: Kosten für die Erstausbildung Krankenversicherung private Altersvorsorge (Rürup u.a.) Folie 14 7
8 - Werbungskosten - Studium ist: Zweitausbildung Duales Studium Werbungskosten in unbegrenzter Höhe Verlustvortrag möglich Achtung: Werbungskosten und Verlustvortrag nur zulässig, wenn eine Erstausbildung abgeschlossen wurde! Folie 15 - Sonderausgaben ESt-Formular - Folie 16 8
9 - Werbungskosten ESt-Formular Anlage N - Folie 17 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie 18 9
10 4. Abgabe der Steuererklärung Einreichung der Steuererklärung Bei freiwilliger Abgabe bis zu 4 Jahre rückwirkend Bei Pflichtabgabe: (grundsätzlich) bis zum 31. Mai des Folgejahres Teilnahme elektronische Verfahren: Verlängerung bis 31. Juli des Folgejahres Steuerliche Vertretung: bis 28. Februar Fortfolgejahr Antrag auf Verlustvortrag beim Erststudium bis zu 7 Jahre rückwirkend Folie 19 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie 20 10
11 5. Sozialversicherung (Exkurs) Gesetzliche Kranken- u. Pflegeversicherung Studentische Krankenversicherung bis max. 30 J. oder bis zum 14. Fachsemester Freiwillige Versicherung ab 30 J. bzw. ab dem 14. Fachsemerster Familienversicherung bis 25 J. oder länger über den Ehepartner Folie Sozialversicherung (Exkurs) Privileg in der SV für ordentlich Studierende Versicherungsfreiheit in der KV, PflV und ArblV bei Beschäftigung gegen Entgelt Ordentlich Studierender im Sinne des SV-Rechts 20 Std Grenze während des Semester Mehr als 20 Std zulässig in den Semesterferien oder Pflichtpraktikum Ende der Hochschulausbildung mit Tag der Ablegung der Abschlussprüfung (bis ) Monat der Mitteilung über Beendigung des Studiums durch Hochschule (ab ) Folie 22 11
12 5. Sozialversicherung (Exkurs) - Privileg ordentlich Studierender - Wegfall des Privilegs: Nach abgelegter Prüfung weiterhin eingeschriebene Vorbereitung auf Wiederholungsprüfung Fortbestehen des Privilegs bei berufsqualifizierender Abschluss und Aufbaustudium in gleicher Fachrichtung Zweitstudium in anderer Fachrichtung oder Folie 23 Nützliche Infos hhttps://finanzen.hessen.de/presse/publikationen Steuerwegweiser für Eltern Steuertipps bei Aushilfsarbeiten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden Folie 24 12
13 Fragerunde Folie 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 26 13
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