Martina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016
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- Alexandra Liane Hase
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1 Legionellen Gefahr aus der Dusche Martina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016
2 Legionellen - Gefahr aus der Dusche Themen im Überblick Hintergrund Legionellen Regelungen der Trinkwasserverordnung Pflichten für Unternehmer und sonstige Inhaber Aufgaben des Gesundheitsamts Folie 2 HD, / TÜ,
3 Legionellen Hintergrund - oder - wozu das alles? Erkenntnisse aus Forschungsprojekten, z. B. CAPNetz (Community Aquired Pneumonia) ca ambulant erworbene Lungenentzündungen pro Jahr in Deutschland Anteil der durch Legionellen verursachten: ca. 4 % ca Erkrankungen im Jahr durch Legionellen, davon ca. 6 % ( ca Fälle) mit Todesfolge Annahme: hohe statistische Untererfassung der Legíonelleninfektionen, da Nachweis belastend für Patienten (aus Begründung zur 1. Änderung der Trinkwasserverordnung) Folie 3 HD, / TÜ,
4 Legionellen Hintergrund - oder - wozu das alles? Einführung technischer Maßnahmewert nicht jede Besiedlung mit Legionellen führt zu einer Erkrankung Grenzwert nicht sachgerecht, aber systemische Untersuchung der Trinkwasserinstallation differenzierte Beurteilung durch Gefährdungsanalyse, Abhilfemaßnahmen zur Minimierung des Risikos Gefahr einer Legionelleninfektion, insbesondere für spezielle Personengruppen (immungeschwächt), rechtfertigt Mehraufwand (aus Begründung zur 1. Änderung der Trinkwasserverordnung) Folie 4 HD, / TÜ,
5 Legionellen Hintergrund - oder - wozu das alles? Verweis bzw. Grundlage DVGW-Arbeitsblatt W 551 keine Untersuchungspflicht bei Kleinanlagen Infektion erfolgt über Einatmen von fein verteilten Tröpfchen, entsprechende Nutzungsart muss vorliegen Vorgabe für Probenahme: Zweck b der DIN EN ISO 19458, Abflammen/Desinfektion muss möglich sein, fachliche Eignung der Probenehmer (Verantwortung beim Inhaber der Wasserversorgungsanlage) bei Kaltwassersystem Auftreten von Legionellen selten (aus Begründung zur 1. Änderung der Trinkwasserverordnung) Folie 5 HD, / TÜ,
6 Regelungen der Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 Regelungen zu Legionellen durch 1. Änderung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 Regelungen zu Legionellen modifiziert durch 2. Änderung der Trinkwasserverordnung zum 14. Dezember 2012 Folie 6 HD, / TÜ,
7 Regelungen der Trinkwasserverordnung Definitionen ( 3 Trinkwasserverordnung) Anlage der Trinkwasser-Installation ( 3 Nr. 2 e)): Anlage aus der Wasser des Wasserwerks an Verbraucher abgegeben wird, ständige Wasserverteilung Trinkwasser-Installation: Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparate zwischen Wasseruhr und Punkt der Entnahme durch Verbraucher Folie 7 HD, / TÜ,
8 Regelungen der Trinkwasserverordnung Definitionen ( 3 Trinkwasserverordnung) Großanlage zur Trinkwassererwärmung ( 3 Nr. 12, Grundlage DVGW W551): a) ein Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von > 400 l b) eine Anlage mit einem Inhalt von > 3 Liter in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle (ohne Zirkulationsleitung) Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen definitionsgemäß nicht zu den Großanlagen Folie 8 HD, / TÜ,
9 Regelungen der Trinkwasserverordnung Definitionen ( 3 Trinkwasserverordnung) technischer Maßnahmenwert ( 3 Nr. 9): der Wert für Legionella spec., bei dessen Überschreitung eine von der Trinkwasser-Installation ausgehende Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und Maßnahmen (Gefährdungsanalyse) eingeleitet werden Folie 9 HD, / TÜ,
10 Regelungen der Trinkwasserverordnung Definitionen ( 3 Trinkwasserverordnung): gewerbliche Tätigkeit ( 3 Nr. 10): die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit öffentliche Tätigkeit ( 3 Nr. 11): Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbunden Personenkreis Folie 10 HD, / TÜ,
11 gewerblich / öffentlich Gegenüberstellung Bei vielen Anlagen treffen beide Kriterien zu. Ausschlaggebend ist dann das weitergehende Kriterium der öffentlichen Tätigkeit. Beispiele: Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft mit Gewinnerzielungsabsicht; Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Ferienwohnungen mit wechselndem Personenkreis; Gaststätten; Sporteinrichtungen, kommerzielle Sportstätten. Weder gewerbliche, noch öffentliche Tätigkeit: bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden. Folie 11 HD, / TÜ,
12 Regelungen der Trinkwasserverordnung Pflichten des Unternehmers oder sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage (kurz: UsI) Anlagen sind nach allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben ( 17) Untersuchung auf Legionellen ( 14 Abs. 3) bei gewerblicher Tätigkeit: mindestens alle 3 Jahre bei öffentlicher Tätigkeit: jährlich, Verlängerung der Frist ggf. auf bis zu 3 Jahre möglich Voraussetzungen: 1. Großanlage 2. gewerblich oder öffentlich 3. Vernebelung Folie 12 HD, / TÜ,
13 Regelungen der Trinkwasserverordnung Pflichten des Unternehmers oder sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage (kurz: UsI) Erstuntersuchung musste bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Erinnerung: 3 Jahre sind seither vergangen! Zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle ist zu beauftragen keinesfalls direkt externen Probenehmer, z. B. Installateur (der Untersuchung an Labor vergibt). Vertraglich ist sicherzustellen, dass beauftragte Untersuchungsstelle UsI sofort in Kenntnis setzt. Liste: Folie 13 HD, / TÜ,
14 Regelungen der Trinkwasserverordnung Pflichten des Unternehmers oder sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage (kurz: UsI) Handlungspflichten ( 16 Abs. 7, bußgeldbewehrt) Primäre Verantwortung für Maßnahmen liegt beim UsI Das Gesundheitsamt kann ggf. eingreifen und anordnen, wenn dieser nicht tätig wird ( 9 Abs. 8). Anzeige bei Gesundheitsamt bei Überschreitung des technischen Maßnahmewerts ( unverzüglich ) Information der Verbraucher, z. B. Mieter, Hotelgäste, über Ergebnisse, Maßnahmen, ggf. Einschränkungen Folie 14 HD, / TÜ,
15 Regelungen der Trinkwasserverordnung Pflichten des Unternehmers oder sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage (kurz: UsI) Ursachenaufklärung (Nachbeprobungen, Ortsbesichtigung, Prüfung der Einhaltung der a. a. R. d. T.) Gefährdungsanalyse erstellen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderliche Maßnahmen Aufzeichnungen über die veranlassten Maßnahmen erstellen Folie 15 HD, / TÜ,
16 Aufgaben des Gesundheitsamts Vollzug Gesundheitsamt überwacht Anlagen der Trinkwasser- Installationen bei öffentlicher Tätigkeit des UsI (primäre Verantwortung trotzdem bei UsI). Anlagen der Trinkwasser-Installationen bei gewerblicher Tätigkeit können in die Überwachung einbezogen werden, sofern dies unter Berücksichtigung von Einzelfällen zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers erforderlich ist. Beratung Folie 16 HD, / TÜ,
17 Weitere Informationen ( bw.de/web/guest/lebenslage/-/sbw/trinkwasserueberwachung lebenslage-0) auf den Internetseiten der Gesundheitsämter, z. B /get/ (Merkblatt des Gesundheitsamts Heidelberg) (Informationen des Gesundheitsamts Tübingen) beim Bundesgesundheitsministerium ownloads/t/trinkwasserverordnung/stammtext_trinkwv_und_legio nellen.pdf Folie 17 HD, / TÜ,
18 Netz zur Meldung reiseassoziierter Legionellosen ELDSNet ELDSNet = The European Legionnaires disease Surveillance Network (Koordination: European Centre for Disease Prevention and ControlI) Ziel des Netzwerkes: frühzeitige Erkennung von reiseassoziierten Legionellen- Ausbrüchen in Europa Möglichkeit, bestehende Infektionsquellen in Hotels oder anderen Reiseunterkünften schnell aufzuspüren und zu beseitigen Internetbasierte Kommunikationsplattform ( se/eldsnet/pages/index.aspx ). Folie 18 HD, / TÜ,
19 Netz zur Meldung reiseassoziierter Legionellosen ELDSNet Meldung der Fälle von Legionärskrankheit, die im Rahmen der allgemeinen Meldepflicht erfasst werden und bei denen die Erkrankung während einer Reise erworben wurde. Bericht der vor Ort eingeleiteten Maßnahmen durch das Gesundheitsamt anhand festgelegtem Verfahren Reiseinformationen (Beginn/Ende der Reise, Reiseland, Name und Anschrift der Unterkunft sowie ggf. die Zimmernummer etc.) werden von den Gesundheitsämtern durch Befragung des Patienten/Begleitpersonen erhoben. Folie 19 HD, / TÜ,
20 Netz zur Meldung reiseassoziierter Legionellosen ELDSNet Jede Meldung wird in einer Datenbank gespeichert. Bei mind. 2 Erkrankungen in 2 Jahren, die auf dieselbe Einrichtung zurückzuführen sind und unzureichenden Maßnahmen zur Reduzierung der Legionellenkontamination wird die Reiseunterkunft namentlich in das öffentlich zugängliche Portal ELDSNet eingestellt. Folie 20 HD, / TÜ,
21 Endfolie Vielen Dank für Ihr Interesse! Folie 21 HD, / TÜ,
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