Von MFA für MFA. HZV - Einfach besser Umsetzung leicht gemacht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Von MFA für MFA. HZV - Einfach besser Umsetzung leicht gemacht"

Transkript

1 Von MFA für MFA HZV - Einfach besser Umsetzung leicht gemacht Stand:

2 Agenda 1. Warum gibt es HZV-Verträge? 2. Vorteile der HZV 3. HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung 4. Teilnahme der Patienten 5. Abrechnung 2

3 HZV der Arztfilm

4 Warum gibt es HZV-Verträge? Die Hausarztpraxis als Mittelpunkt der medizinischen Versorgung Sicherung wohnortnahe hausärztliche Versorgung Vertrauensverhältnis Wir kennen unsere Patienten am besten 4

5 Warum gibt es HZV-Verträge? HZV verankert im Gesetz 73b SGB V Krankenkassen sind seit 2009 verpflichtet, ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung (HZV) anzubieten 5

6 Vorteile der HZV Einfache und zeitsparende Abrechnung Pauschalen, Zuschläge, Einzelleistungen übersichtliche Dokumentation Abbau von Bürokratie Weniger Ziffern, übersichtlichere Abrechnung Planungs- und Zukunftssicherheit Gesicherte Einnahmen für die Praxis durch lange Vertragslaufzeit Betriebswirtschaftliche Attraktivität der Praxis steigt Praxisübernahme und Sicherung der Arbeitsplätze deutlich höhere Fallwerte als bei der Praxis im Zentrum der Versorgung Gestärkte Patientenbindung & höhere Anerkennung des Hausarztberufes sowie der MFA (VERAH ) 6

7 Sprechen Sie Ihren Chef auf die Mitgliedschaft im Hessischen Hausärzteverband an Die Vorteile: Rabatt auf die Weiterbildung zur VERAH 452,20 Ersparnis Ermäßigung der Verwaltungskostenpauschale um 0,5% Dienstleistungsangebote für Mitglieder stehen bei unterschiedlichen Partnern besonders günstige Angebote zur Verfügung (z.b.: Hertz, Ford, Maritim Hotels etc.) 7

8 Sind Sie schon eine VERAH? Weiterbildung zur VERAH Zufriedene MFA, entlasteter Hausarzt, zusätzliche Vergütung Entlastung des Hausarztes (Hausbesuche) 5 Zuschlag für jeden Chronkerpatienten in allen 5 HZV- Verträgen 8

9 HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung - Übersicht der Verträge AOK Ersatzkassen TK IKK classic LKK Barmer GEK DAK Gesundheit KKH HEK hkk 9

10 HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung - Übersicht der Verträge GWQ-KK Bertelsmann BKK BKK Aesculap BKK firmus BKK Linde BKK Merck BKK MTU DIE BERGISCHE KK Salus BKK Siemens BKK (SBK) SECURVITA BKK BKK BMW BKK Pro Vita (vormals A.T.U.) BIG direkt gesund BKK Ernst & Young BKK Herford Minden Ravensburg BKK Diakonie BKK Deutsche Bank spectrumk BKK GRILLO-WERKE AG BKK VerbundPlus mhplus BKK 10

11 HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung Schickt Teilnahmeerklärung per Fax an HÄVG Bitte beachten: Pro HZV-Vertrag ist eine Teilnahmeerklärung notwendig! 11

12 HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung Schickt Teilnahmeerklärung per Fax an HÄVG Prüft gemeinsam mit Krankenkasse* Teilnahmevoraussetzungen Erhält Teilnahmebestätigung per Fax & Starterpaket per Post *DMP-Prüfung 12

13 HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung - Bestätigungsfax Dieses Fax gut aufheben: Teilnahmebestätigung und HÄVG-ID! 13

14 HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung - Inhalt Starterpaket Das Starterpaket beinhaltet folgende Unterlagen: Leitfaden zur Patienteneinschreibung Teilnahme- und Einwilligungserklärung Patient Patienteninformation zum Hausarztprogramm Patienteninformation zum Datenschutz HZV-Belege zur Patienteneinschreibung Nachbestellformular für Unterlagen aus dem Starterpaket Kein Starterpaket angekommen? Bitte kontaktieren Sie den Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH. 14

15 HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung Schickt Teilnahmeerklärung per Fax an HÄVG Prüft gemeinsam mit Krankenkasse* Teilnahmevoraussetzungen Erhält Teilnahmebestätigung per Fax & Starterpaket per Post Bestellt HZV-Modul bei seinem Softwarehersteller Hausarzt *DMP-Prüfung 15

16 HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung Schickt Teilnahmeerklärung per Fax an HÄVG Prüft gemeinsam mit Krankenkasse* Teilnahmevoraussetzungen Erhält Teilnahmebestätigung per Fax & Starterpaket per Post Bestellt HZV-Modul bei seinem Softwarehersteller Hausarzt Schaltet HZV-Modul in bestehender Software frei Softwarehersteller *DMP-Prüfung 16

17 HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung 17

18 HZV-Teilnahme und praktische Umsetzung Schickt Teilnahmeerklärung per Fax an HÄVG Prüft gemeinsam mit Krankenkasse* Teilnahmevoraussetzungen Erhält Teilnahmebestätigung per Fax & Starterpaket per Post Bestellt HZV-Modul bei seinem Softwarehersteller Hausarzt Schaltet HZV-Modul in bestehender Software frei Softwarehersteller Spricht Patienten an und schreibt diese ein Praxisteam 18 *DMP-Prüfung

19 Teilnahme und Vorteile der Patienten Wohnsitz im -Bezirk Hessen (gilt nur bei LKK und IKK classic) Bindung an den Hausarzt für mindestens 12 Monate Aufsuchen des Hausarztes vor Inanspruchnahme eines Facharztes (ausgenommen Notfälle, Gynäkologen, Augenärzte, Kinder- und Jugendärzte) Aufsuchen eines benannten HZV-Arztes im Vertretungsfall (sofern es die Mobilität zulässt) Die Teilnahme an der HZV ist für die Patienten kostenfrei! HZV 19

20 Teilnahme der Patienten - Ablauf Einschreibung Patient liest sorgfältig die Patienteninformationen zum Hausarztprogramm und Datenschutz 20

21 Teilnahme der Patienten - Ablauf Einschreibung Patient liest sorgfältig die Patienteninformationen zum Hausarztprogramm und Datenschutz Patient unterschreibt Teilnahmeerklärung 21

22 Teilnahme der Patienten - Ablauf Einschreibung Patient liest sorgfältig die Patienteninformationen zum Hausarztprogramm und Datenschutz Patient unterschreibt Teilnahmeerklärung Patient unterschreibt bedruckten und gestempelten HZV-Beleg 22 Unterschrift des Versicherten Arztstempel Bei TK-Patienten den TK- Beleg oder den Universalbeleg (HZV- Beleg) verwenden. Bei IKK, LKK- und AOK- Patienten den Universalbeleg nutzen.

23 Teilnahme der Patienten - Übersicht Belege Beleg #5553 für TK Beleg #9393 für: AOK TK IKK classic LKK Ersatzkassen 23

24 Teilnahme der Patienten Bei den am GWQ-Vertrag teilnehmenden Krankenkassen erfolgt die Patienteneinschreibung online! So einfach geht s: Unterschrift des Patienten erfolgt nur auf der mittels Vertragssoftware ausgedruckten Teilnahmeerklärung Auf jede Teilnahmeerklärung wird ein individueller TE Code gedruckt Patienten-Einschreibemaske in der Software öffnen, TE Code eingeben und online übermitteln Bestätigung des Patienten und Aktivierung in der Software erfolgt wie gewohnt nach Zustellung des Informationsbriefes Patiententeilnahmestatus 24

25 25 Teilnahme der Patienten - Ablauf Einschreibung Patient liest sorgfältig die Patienteninformationen zum Hausarztprogramm und Datenschutz Patient unterschreibt Teilnahmeerklärung Patient unterschreibt bedruckten und gestempelten HZV-Beleg HZV-Belege regelmäßig und zu den Stichtagen verschicken Bitte diesen Beleg vollständig ausgefüllt senden an: HÄVG Rechenzentrum GmbH Edmund-Rumpler-Str. 2, Köln Achtung: Bei alten TK- Belegen ist eine andere Adresse angegeben. Auch diese Belege sollen an die Adresse in Köln geschickt werden. Bitte die Postlaufzeit beachten.

26 Teilnahme der Patienten - Fristen zur Patienteneinschreibung HZV-Belege bitte einreichen bis Spätestens 01.Nov Spätestens 01. Feb Spätestens 01. Mai Spätestens 01. Aug Q1 Q2 Q3 Q4 Achtung: Bitte die Postlaufzeit beachten. Tipps: Belege per Kurier oder Einschreiben verschicken. Belege regelmäßig verschicken statt bis zum Stichtag zu warten! 26

27 Teilnahme der Patienten Information zur Bestätigung/Ablehnung der Patienten erfolgt per Informationsbrief Patiententeilnahmestatus Erst nach Bestätigung der HZV-Teilnahme dürfen die Patienten in der Vertragssoftware aktiviert werden! 27

28 28 Teilnahme der Patienten

29 Teilnahme der Patienten - Paket Patienteneinschreibung leicht gemacht Inhalt: Musteranschreiben zur Patienteninformation Praxisposter & Flyer Tipps für die einfache Umsetzung der HZV in Ihrer Praxis Vertragsübergreifende Schreibtischvorlage für die HZV-Verträge Kugelschreiber 29

30 Teilnahme der Patienten - Vorteile, die wir unseren Patienten nennen können Wir können Ihnen als HZV-Patient nach Vereinbarung Sondertermine für Berufstätige anbieten! Durch Ihre Teilnahme an der HZV wird Ihre wohnortnahe Versorgung gesichert! Durch die Teilnahme an der HZV vermeiden Sie unnötige Doppeluntersuchungen! Als HZV-Patient sichern Sie sich einen Stammplatz in unserer Praxis! Wir sammeln Ihre Facharztberichte für spätere Rentenoder Reha Anträge! 30

31 Jetzt sind Sie startklar für die HZV! Nun möchten wir Ihnen einen Einblick in die Abrechnung der HZV geben. 31

32 HZV-Online Key Versand an Praxis sobald HZV-Teilnahme bestätigt wurde Onlineteilnahmeprüfung im Vertretungsfall fremdeingeschriebener HZV-Patient = Vertreterpauschale (0004) Onlineabrechnung der Hausarztverträge möglich Dauer: i.d.r. 5 Minuten pro Vertrag Besonderheit GWQ und spectrumk: Onlineeinschreibung der Patienten Einschreibung nicht mittels HZV-Beleg

33 Abrechnung HZV-Onlineabrechnung wie funktioniert es? Start der Abrechnung gemäß Praxissoftware Nach erfolgreicher Prüfung werden die verschlüsselten Abrechnungsdaten direkt an die HÄVG Rechenzentrum GmbH übertragen Der Empfang wird sofort durch ein Übermittlungsprotokoll bestätigt, bei Fehlern erfolgt eine direkte Rückmeldung

34 Abrechnung Abrechnungsziffern für den HZV-Schein 0000 Arzt-Patienten-Kontakt nur 1 x pro Quartal erforderlich 0003 Chroniker-Zuschlag nur 1 x pro Quartal ansetzen (ICD- Diagnosen als Dauerdiagnose hinterlegen) EBM-Ziffern Einzelleistungen bei jeder Leistungserbringung anzugeben 34

35 Abrechnung NäPa Sofern Sie eine NäPa (Nichtärztliche Praxisassistentin) in Ihrer Hausarztpraxis beschäftigen, ist es notwendig, dass zusätzlich neben dem HZV-Schein ein -Schein mit der Pseudoziffer angelegt wird. Dies dient zur Fallzählung für die. 35

36 Abrechnung 36

37 37

38 Abrechnung Empfehlung Kennzeichnung HZV-Patienten Pro Quartal einen -Schein mit der Indikatorziffer anlegen (bei allen Verträgen) Dies dient zur Fallzählung bei der. Ein Ansetzen der Labor-Pseudoziffern für das Basislabor (gilt nur für AOK, in übrigen Verträgen privat anhand tatsächlicher Kosten der LG) und der für das Facharztlabor (gilt für alle HZV-Verträge) ist zusätzlich zur notwendig! 38

39 Abrechnung - Kurzer Exkurs Basislabor (OI/OII) Pseudoziffer (nur bei AOK) z.b. Cholesterin, Triglyceride, GOT,GPT,GGT, Kreatinin, Harnsäure, kleines BB, HbA1c Innerhalb der HZV sind die tatsächlichen Kosten von der Praxis selbst zu tragen (außer beim AOK-Vertrag) Speziallabor (OIII, Facharztlabor) Pseudoziffer (bei allen Kassen) z.b. FT3, FT4, Schilddrüsen Antikörper, alle Tumormarker, Stuhlproben z.b. auf Salmonellen, Hepatitis Serologie, Wundabstriche Weiterhin über die abrechenbar 39

40 Abrechnung Eine Übersicht der gesamten zu dokumentierten Leistungen, finden Sie auf der vertragsübergreifenden Schreibtischvorlage! 40

41 Abrechnung Auszug aus dem Ziffernkranz des HZV-Vertrages mit der AOK Hessen 41

42 42 Weitere Informationen zu den Hausarztverträgen finden Sie unter:

43 Abrechnung Der Patient ist bei Arzt A eingeschrieben, wird aber von Arzt B behandelt. Bei der Praxis handelt es sich um ein MVZ. Es muss auf Arzt A (=Betreuarzt) abgerechnet werden. Dass Arzt B behandelt hat, kann durch die Angabe seiner Initialen vermerkt werden. Auf welchen Arzt muss abgerechnet werden? 43

44 Abrechnung Die Hausarztpraxis bleibt in den Sommerferien für 2 Wochen geschlossen. Der nächstgelegene HZV-Arzt wird als Vertreter für HZV-Patienten benannt, den sie, wenn möglich (Mobilität), aufsuchen müssen. Zu welchem Arzt sollen die HZV-Patienten im Vertretungsfall gehen? 44

45 Abrechnung Ein HZV-Patient hat am Abend starke Magenschmerzen und möchte den Notdienst aufsuchen. Nein, der Notdienst wird weiterhin über die sichergestellt. Der Patient kann die nächstliegende Notdienstpraxis aufsuchen. Muss der Patient auch im Notdienst einen HZV-Arzt aufsuchen? 45

46 Abrechnung Ein Patient kommt wegen eines grippalen Infektes zur Untersuchung und Behandlung Datum AOK HZV AOK EK HZV EK TK HZV TK IKK HZV IKK Welche Ziffern müssen auf welchem Schein angesetzt werden? 46

47 Abrechnung Ein Akutpatient mit allgemeiner körperlicher Schwäche kommt zur Sprechstunde. Der Arzt ordnet eine Blutentnahme mit Basis- und Facharztlabor an. Datum AOK HZV AOK EK HZV EK TK HZV TK IKK HZV IKK Basislabor wurde privat angefordert Basislabor wurde privat angefordert Basislabor wurde privat angefordert Welche Ziffern müssen auf welchem Schein angesetzt werden? 47

48 Abrechnung Ein Patient kommt wegen akuter Oberbauchbeschwerden in die Haus-arztpraxis. Der Hausarzt veranlasst eine abdominelle Sonographie sowie Labor mit Leberprofil und kleinem Blutbild. Die Sonographie ist unauffällig. Datum AOK HZV AOK EK HZV EK TK HZV TK IKK HZV IKK Basislabor wurde privat angefordert Basislabor wurde privat angefordert Basislabor wurde privat angefordert Welche Ziffern müssen auf welchem Schein angesetzt werden? 48

49 Abrechnung Ein Chronikerpatient, der im DMP KHK eingeschrieben ist, kommt zur Blutentnahme in die Praxis. Es werden ein Blutbild und Nierenwerte über das Basislabor angefordert. Datum AOK HZV AOK EK HZV EK TK HZV TK IKK HZV IKK Welche Ziffern müssen auf welchem Schein angesetzt werden? 49

50 Abrechnung Am nächsten Tag hat der Patient einen Termin zur DMP-Untersuchung und zum Belastungs-EKG. Datum AOK HZV AOK EK HZV EK TK HZV TK IKK HZV IKK Basis-labor wurde privat angefordert Basislabor wurde privat angefordert Basislabor wurde privat angefordert Welche Ziffern müssen auf welchem Schein angesetzt werden? 50

51 Abrechnung Weiterentwicklung des TK-HZV-Vertrages Verhandlungsergebnisse treten am in Kraft Prozessthemen Weiterentwicklung der Honoraranlage Prozessthemen: Anpassung der Teilnahmevoraussetzungen: Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen Psychosomatik und Langzeit-EKG Teilnahme angestellter Ärzte ab sofort möglich 51

52 Abrechnung TK-HZV-Vertrag Weiterentwicklungen der Honoraranlage Neugestaltung des Chronikerzuschlages und Anpassung der ICD-Listen: Gestaffelte P3 (P3.1 bis P3.3) wird ersetzt durch eine P3 in Höhe von 16,50 je Krankheitsbild (ICD-Liste mit 36 Krankheitsbildern; vorher 25 Krankheitsbilder) Einführung der P4 (Zuschlag für die Behandlung multimorbider Patienten): Automatische Vergütung von 5,00 bei folgenden Krankheitsbildern: Chronischer Schmerz, psychische Erkrankungen sowie chronische infektiöse Lungenerkrankungen und deren Komplikationen 52

53 Abrechnung TK-HZV-Vertrag Weiterentwicklungen der Honoraranlage Umwandlung des Präventionszuschlages in Präventionseinzelleistungen (zzgl. Kinder- und Jugendvorsorge): Vergütung gemäß EBM (Ausnahme: GU) Krebsvorsorge Frau vergütet mit 18, Krebsvorsorge Mann vergütet mit 15, Gesundheitsuntersuchung vergütet mit 45, Hautkrebsscreening vergütet mit 22, Hautkrebsscreening vergütet mit 17,90 Kinder- und Jugendvorsorge Vergütung gemäß EBM Aufnahme von Leistungen zur Palliativversorgung 0001 Betreuung von Palliativpatienten (neben 0000) vergütet mit 40, Zuschlag auf den Hausbesuch (nur bei Palliativpatienten) vergütet mit 20,00 53

54 Abrechnung TK-HZV-Vertrag Weiterentwicklungen der Honoraranlage Aufnahme der Einzelleistung Besuch durch VERAH (1417) Abrechenbar bei Patienten mit zuschlagsfähiger Erkrankung gemäß P3 sowie bei Palliativpatienten Vergütung in Höhe von 17,00 Erhöhung der Vertreterpauschale und der Zielauftragspauschale auf je 20,00 Ausblick: Ab dem können sämtliche Impfleistungen ebenfalls als Einzelleistungen abgerechnet werden, d.h. sind nicht mehr in die Pauschale eingepreist Ab dem wird die P3-Vergütung auf 17,50 je Krankheitsbild angehoben 54

55 AOK TK AOK TK AOK TK AOK TK TK AOK TK IKK classic Gegenüberstellung HZV-Verträge

56 AOK TK AOK TK AOK TK AOK TK TK AOK TK IKK classic Gegenüberstellung HZV-Verträge

57 AOK TK AOK TK AOK TK AOK TK TK AOK TK IKK classic Gegenüberstellung HZV-Verträge

58 VIELEN DANK! Fragen? Ihr HZV-Team des Hessischen Hausärzteverbandes unterstützt Sie bei Fragen zu den Verträgen (Mo-Fr. 08:30-17:00) Ihr Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unterstützt Sie insbesondere bei Fragen zur Abrechnung und Patientendaten: (Mo-Do 08:00-17:30 Uhr, Fr 08:00-15:00 Uhr) 58

Von MFA für MFA. HZV - Einfach besser Umsetzung leicht gemacht

Von MFA für MFA. HZV - Einfach besser Umsetzung leicht gemacht on MFA für MFA HZ - Einfach besser Umsetzung leicht gemacht Stand: 03.11.2014 Agenda Warum gibt es HZ-erträge? Welche orteile hat die HZ für unsere Praxis und für mich als MFA? Wie können wir als Praxis

Mehr

HZV Einfach besser Umsetzung leicht gemacht

HZV Einfach besser Umsetzung leicht gemacht on MFA für MFA HZ Einfach besser Umsetzung leicht gemacht Stand: 23.03.2015 Ablauf 14:00 Uhr Begrüßung und Beginn MFA Schulung Teil 15:00 Uhr Pause (auf Wunsch) 15:15 Uhr MFA Schulung Teil 16:30 Uhr Ende

Mehr

Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in NRW. Stand: 02.05.2014

Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in NRW. Stand: 02.05.2014 Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in NRW Stand: 02.05.2014 1. Welche Laufzeiten haben die Verträge?...3 2. Welche Teilnahmevoraussetzungen muss der Hausarzt bei Beginn der

Mehr

So können Sie sich auf die Teilnahme zur Hausarztzentrierten Versorgung vorbereiten

So können Sie sich auf die Teilnahme zur Hausarztzentrierten Versorgung vorbereiten So können Sie sich auf die Teilnahme zur Hausarztzentrierten Versorgung vorbereiten Liebes Praxisteam, Sie haben sich zur Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung entscheiden, die anfangs und wirklich

Mehr

FAQs TK HzV-Vertrag Hamburg

FAQs TK HzV-Vertrag Hamburg Allgemein 1. Ab wann gilt der Vertrag? Der TK-HzV-Vertrag ist zum 1. Januar 2012 honorarwirksam geworden. 2. Bis wann gilt der Vertrag? Die Laufzeit des TK-HzV-Vertrags ist unbefristet. Der Vertrag kann

Mehr

FAQs EK HzV-Vertrag Bremen ab 01.01.2012 (BARMER GEK, DAK Gesundheit, KKH Allianz, HEK-Hanseatische Krankenkasse)

FAQs EK HzV-Vertrag Bremen ab 01.01.2012 (BARMER GEK, DAK Gesundheit, KKH Allianz, HEK-Hanseatische Krankenkasse) Allgemein 1. Ab wann gilt der Vertrag? Der EK-HzV-Vertrag ist zum 1. Januar 2013 honorarwirksam. 2. Bis wann gilt der Vertrag? Die Laufzeit des EK-HzV-Vertrags ist unbefristet. Der Vertrag kann von den

Mehr

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK- Landesverband NORDWEST, die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband

Mehr

Welche Voraussetzungen muss der Arzt für eine Teilnahme an der agnes zwei -Vereinbarung erfüllen?

Welche Voraussetzungen muss der Arzt für eine Teilnahme an der agnes zwei -Vereinbarung erfüllen? Häufig gestellte Fragen (FAQ) Nr. A 01 Themenbereiche/Fragen Teilnahme Arzt Welche Voraussetzungen muss der Arzt für eine Teilnahme an der agnes zwei -Vereinbarung erfüllen? Zur Teilnahme berechtigt sind:

Mehr

Aktuelle Informationen zum HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg. aus gegebenem Anlass möchten wir Sie heute über folgende Themen informieren:

Aktuelle Informationen zum HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg. aus gegebenem Anlass möchten wir Sie heute über folgende Themen informieren: Aktuelle Informationen zum HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg Sehr geehrte Hausärztin, sehr geehrter Hausarzt, aus gegebenem Anlass möchten wir Sie heute über folgende Themen informieren: Praxisgebührziffer

Mehr

HZV in Nordrhein. -Mehrwert für meine Praxis -

HZV in Nordrhein. -Mehrwert für meine Praxis - HZ in Nordrhein Mehrwert für meine Praxis Stand: 07. Januar 2015 Warum gibt es HZerträge? Was bringt mir die HZ? Was bringt die HZ meinen Patienten? Wie bringe ich die HZ in meiner Praxis zum Laufen? Wie

Mehr

Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der AOK Rheinland- Pfalz/Saarland und der Techniker Krankenkasse (TK)

Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der AOK Rheinland- Pfalz/Saarland und der Techniker Krankenkasse (TK) Koblenz, 17. April 2013 Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der AOK Rheinland- Pfalz/Saarland und der Techniker Krankenkasse (TK) Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Mehr

TEST. Ambulante Kuren. Geld & Recht. Kasse. Leistung. Bewertung. Anmerkungen. Actimonda Krankenkasse. 13 pro Tag, max. 21 Tage

TEST. Ambulante Kuren. Geld & Recht. Kasse. Leistung. Bewertung. Anmerkungen. Actimonda Krankenkasse. 13 pro Tag, max. 21 Tage Ambulante Kuren Actimonda Krankenkasse 13 pro Tag, max. 21 Tage AOK Baden-Württemberg 13 pro Tag AOK Bayern 13 pro Tag AOK Hessen 13 pro Tag, Mindestdauer 21 Tage AOK Niedersachsen 13 pro Tag, max. 21

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichsten gesetzlichen Krankenversicherungen mit Kontaktangabe. Krankenkasse Möglich in Kontakt actimonda krankenkasse

Mehr

Hausarzt HZV DER. Die Vergütung. Stärken Sie Ihre Praxis durch. So überzeugen Sie Ihre Patienten. HZV mit reduzierter Bürokratie

Hausarzt HZV DER. Die Vergütung. Stärken Sie Ihre Praxis durch. So überzeugen Sie Ihre Patienten. HZV mit reduzierter Bürokratie DER Hausarzt Offizielles Organ des Deutschen Hausärzteverbandes e.v. 2015 Februar/März Für Hausärztin und Hausarzt Sonderbeilage Stärken Sie Ihre Praxis durch HZV So überzeugen Sie Ihre Patienten HZV mit

Mehr

Fragen zur Hausarztzentrierten Versorgung für Ärzte

Fragen zur Hausarztzentrierten Versorgung für Ärzte Fragen zur Hausarztzentrierten Versorgung für Ärzte - AOK-HausarztProgramm genannt Allgemeine Informationen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV)... 3 Was ist das Ziel der HzV nach 73 b SGB V zusammengefasst?...

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der GWQ Anlage 1

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der GWQ Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe

Mehr

Erweiterung HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg. Inhalte, Prozesse, Voraussetzungen

Erweiterung HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg. Inhalte, Prozesse, Voraussetzungen Erweiterung HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg Inhalte, Prozesse, Voraussetzungen HausMed ehealth Services GmbH 2011 Allgemeine Vorstellung von HausMed Seite 2 HausMed ist eine Initiative des Deutschen

Mehr

Rabattverträge für Vocado und Vocado HCT

Rabattverträge für Vocado und Vocado HCT Rabattverträge für Vocado und Vocado HCT Mit folgenden gesetzlichen Krankenkassen bestehen Rabattverträge: - actimonda Krankenkasse Internet: https://www.actimonda.de/ - AOK Bayern Die Gesundheitskasse

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.2.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) 75% Erstattung für Versuche 1-3; Aufhebung der oberen

Mehr

Leitfaden Therapie der chronischen Hepatitis C

Leitfaden Therapie der chronischen Hepatitis C Leitfaden Therapie der chronischen Hepatitis C 2 Inhaltsverzeichnis Einführung... 4 1. Teilnehmerkreis Ärzte... 4 2. Teilnehmerkreis Patienten... 4 3. Einschreibung... 5 4. Arztwechsel... 6 5. Dokumentationsbogen...

Mehr

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 8.1.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ AOK Sachsen-Anhalt Satzungsleistung (soweit nicht

Mehr

REGIONALE IMPFVEREINBARUNGEN ZUR HPV-IMPFUNG: FRAUEN 18-26 JAHRE STAND: 2. März 2009

REGIONALE IMPFVEREINBARUNGEN ZUR HPV-IMPFUNG: FRAUEN 18-26 JAHRE STAND: 2. März 2009 REGIONALE IMPFVEREINBARUNGEN ZUR HPV-IMPFUNG: MÄDCHEN 12-17 JAHRE STAND: 2. 2009 * Die HPV-Impfung für Mädchen im Alter von 12-17 Jahren ist laut Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.1.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordWest Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,

Mehr

Krankenkasse. Seite 1. Seite 1. Prämolarenversiegelung zweite Zst-entfernung Bakterientest vor PA. Test auf Metallallergie. Kariesinfiltration

Krankenkasse. Seite 1. Seite 1. Prämolarenversiegelung zweite Zst-entfernung Bakterientest vor PA. Test auf Metallallergie. Kariesinfiltration Krankenkasse Seite 1 bearbeitet von PZR Prämolarenversiegelung zweite Zst-entfernung Bakterientest vor PA Test auf Metallallergie Kariesinfiltration Partnerverträge actimonda BKK st 2x40 0 0 0 0 0 0 AOK

Mehr

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 8.1.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland AOK Sachsen-Anhalt Satzungsleistung (soweit

Mehr

Sparen Sie jetzt bei uns die Praxisgebühr!

Sparen Sie jetzt bei uns die Praxisgebühr! Sparen Sie jetzt bei uns die Praxisgebühr! Als Mitglied der armer rsatzkasse, der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), Gmünder rsatzkasse (GK), Hamburg-Münchener-Krankenkasse (HMK), Krankenkasse

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 zwischen BHÄV und AOK Bayern

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 zwischen BHÄV und AOK Bayern Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung, Nutzung und Zulassung der Vertragssoftware gemäß 8 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 1 aktualisierte

Mehr

Weiterentwicklung der Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf (Betreuungsstrukturvertrag) zwischen

Weiterentwicklung der Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf (Betreuungsstrukturvertrag) zwischen Anlage zum Gesamtvertrag Weiterentwicklung der Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf (Betreuungsstrukturvertrag) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (nachfolgend

Mehr

Übersicht zu den technischen Eigenschaften und Vorteilen eines Konnektors

Übersicht zu den technischen Eigenschaften und Vorteilen eines Konnektors Übersicht zu den technischen Eigenschaften und Vorteilen eines Konnektors Beim Einsatz des Konnektors handelt es sich um ein bewährtes, hochsicheres und stabiles System, das sich seit dem Jahr 2008 bei

Mehr

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9 Hautscreening FAQs I. Hautkrebsscreening für über 35-jährige Versicherte: EBM-Leistung nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien... 3 1. Welchen Leistungsinhalt sieht das EBM-Hautkrebsscreening nach den

Mehr

Vertrag vom 10.10.2011 AOK-FacharztProgramm / Bosch BKK-Facharztprogramm Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Anlage 6

Vertrag vom 10.10.2011 AOK-FacharztProgramm / Bosch BKK-Facharztprogramm Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Anlage 6 PROZESSBESCHREIBUNG FACHARZT/PSYCHOTHERAPEUT Vertragsbeitritt des FACHARZTES/PSYCHOTHERAPEUTEN und Einschreibung von HzV-Versicherten in das AOK-FacharztProgramm und Bosch BKK-Facharztprogramm 0 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung

Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung Seite 1 von 5 Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung (Stand: 07.07.14) Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber vorab bei Ihrer Krankenkasse! Die Impfung kann in den meisten Fällen

Mehr

Fast alle Kassen erheben einen Zusatzbeitrag

Fast alle Kassen erheben einen Zusatzbeitrag Nachricht aus Versicherungen & Finanzen vom 18.12.2014 Fast alle Kassen erheben einen Zusatzbeitrag Im neuen Jahr tritt das GKV-FQWG in Kraft. 82 Krankenkassen hatten bei Redaktionsschluss bekanntgegeben,

Mehr

1. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten - Techniker Krankenkasse (TK) - BARMER GEK - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - HEK Hanseatische Krankenkasse - Handelskrankenkasse

Mehr

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Anlage 1 Vertragssoftware

Anlage 1 Vertragssoftware Anlage 1 Vertragssoftware Diese Anlage 1 zum HzV-Vertrag regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 11 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 11 Abs. 2 des HzV-Vertrages.

Mehr

zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost

zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung

Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung Seite 1 von 9 Übersicht Kostenübernahme der neuen Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber vorab bei Ihrer Krankenkasse! Die Impfung kann in den meisten Fällen noch nicht über die KV-Karte abgerechnet

Mehr

HzV-Vergütungspositionen

HzV-Vergütungspositionen HzV-Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die im HzV-Vertrag zu erbringenden Voraussetzungen sowie die in Anhang 1 zu dieser Anlage (EBM-Ziffernkranz in

Mehr

Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur frühzeitigen Diagnostik des Gestationsdiabetes (Strukturvertrag Gestationsdiabetes)

Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur frühzeitigen Diagnostik des Gestationsdiabetes (Strukturvertrag Gestationsdiabetes) 1/9 Strukturvertrag gem. 73a SGB V zur frühzeitigen Diagnostik des Gestationsdiabetes () zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () sowie AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK) (handelnd als

Mehr

Erstattung osteopathischer Behandlungen durch Krankenkassen / Versicherungen ( Stand März 2014 )

Erstattung osteopathischer Behandlungen durch Krankenkassen / Versicherungen ( Stand März 2014 ) ADAC (im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung Privat Schutz ) AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen Kostenübernahme in Höhe von bis zu 600 Euro. Max. 3 Sitzungen pro Kalenderjahr und bis zu 250 Euro

Mehr

Unterlagen zur Förderung von kassenindividuellen Projekten

Unterlagen zur Förderung von kassenindividuellen Projekten Unterlagen zur Förderung von kassenindividuellen Projekten bitte die entsprechende Anschrift eintragen! Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre Mitwirkung

Mehr

VEREINBARUNG ÜBER DIE VERGÜTUNG DER STRUKTURIERTEN BEHANDLUNGSPROGRAMME ASTHMA UND COPD (VERGÜTUNGSVEREINBARUNG DMP ASTHMA/ COPD)

VEREINBARUNG ÜBER DIE VERGÜTUNG DER STRUKTURIERTEN BEHANDLUNGSPROGRAMME ASTHMA UND COPD (VERGÜTUNGSVEREINBARUNG DMP ASTHMA/ COPD) VEREINBARUNG ÜBER DIE VERGÜTUNG DER STRUKTURIERTEN BEHANDLUNGSPROGRAMME ASTHMA UND COPD (VERGÜTUNGSVEREINBARUNG DMP ASTHMA/ COPD) zwischen DER AOK BADEN-WÜRTTEMBERG, STUTTGART, IM FOLGENDEN: AOK BW und

Mehr

Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung

Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung Seite 1 von 8 Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung (Stand: 06.02.15) Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber vorab bei Ihrer Krankenkasse! Die Impfung kann in den meisten Fällen

Mehr

Rehabilitationssport 2016

Rehabilitationssport 2016 Rehabilitationssport 2016 neue Positionsnummern, erhöhte Kostentensätze, Beantragung Klaas Brose, Monique Wichmann, Kirsten Leow Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Berlin e.v. Informationsveranstaltung

Mehr

V e r e i n b a r u n g

V e r e i n b a r u n g V e r e i n b a r u n g über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen nach den Verträgen zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme (DMP) nach 137f SGB V zwischen AOK Bremen/Bremerhaven

Mehr

Erstattung osteopathischer Behandlungen durch Krankenkassen/Versicherungen (Stand 23.06.2014)

Erstattung osteopathischer Behandlungen durch Krankenkassen/Versicherungen (Stand 23.06.2014) Erstattung osteopathischer Behandlungen durch Krankenkassen/Versicherungen (Stand 23.06.2014) Kasse Erstattungshöhe/-umfang Qualifikation des Behandlers ADAC (im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung

Mehr

1.1.2009 erste Erfahrungen und wie geht s weiter?

1.1.2009 erste Erfahrungen und wie geht s weiter? Der Gesundheitsfonds ab 1.1.2009 erste Erfahrungen und wie geht s weiter? 2. April 2009 Folie 1 Der Gesundheitsfonds ab 1.1.2009 was wird er bringen? Andalusien 27.Oktober 2008 Folie 2 Ein Blick zurück:

Mehr

Vertragsnummer.: 41 07 041. Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Vertragsnummer.: 41 07 041. Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Vertragsnummer.: 41 07 041 Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Zwischen dem Landkreis Uelzen Veerßer Str. 53 29525 Uelzen

Mehr

Vereinbarung zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. und. AOK Berlin Die Gesundheitskasse

Vereinbarung zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. und. AOK Berlin Die Gesundheitskasse Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und über die Förderung einer qualitativen Präfinalversorgung krebs- und AIDS-kranker Patienten im häuslichen Bereich gemäß 73 a SGB V Präambel

Mehr

Vertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie gemäß 140 a SGB V Anlage 17

Vertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie gemäß 140 a SGB V Anlage 17 Diese Anlage 17 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware und ihre Zulassung gemäß 15 des Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 17 aktualisierte

Mehr

Merkblatt. Elektronische Dokumentation und Datenübermittlung der Disease Management Programme (edmp) (Stand: Juli 2015)

Merkblatt. Elektronische Dokumentation und Datenübermittlung der Disease Management Programme (edmp) (Stand: Juli 2015) Merkblatt Elektronische Dokumentation und Datenübermittlung der Disease Management Programme (edmp) (Stand: Juli 2015) Was bedeutet edmp? edmp bedeutet, dass Ihre DMP-Dokumentationen (Erst- bzw. Folgedokumentationen)

Mehr

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag und Einschreibung von Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag und Einschreibung von Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag und Einschreibung von Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag... 2 1.1 Information und Einschreibung der Ärzte...

Mehr

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) BARMER GEK z.hd. Herrn Dieter Scheld Postfach 160 79001 Freiburg Hausadresse: Heinrich-v.-Stephan-Str. 5 79100 Freiburg AOK Südlicher Oberrhein Fahnenbergplatz 6 79098 Freiburg Landesverband der Betriebskrankenkassen

Mehr

Vergütung DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 LKK: Diabetologisch qualifizierter Hausarzt

Vergütung DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 LKK: Diabetologisch qualifizierter Hausarzt Vergütungsübersicht DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sowie Vergütung DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 LKK: Diabetologisch qualifizierter Hausarzt Dokumentationspauschalen koordinierende DMP-Ärzte

Mehr

Leitfaden für Arztpraxen zur elektronischen Übermittlung der DMP-Dokumentation

Leitfaden für Arztpraxen zur elektronischen Übermittlung der DMP-Dokumentation edmp - Elektronische DMP-DOKUMENTATION per D2D (Kurzübersicht zum Verfahren: Ziffer 5.1, Seite 7) oder per Diskette/CD-R (Kurzübersicht zum Verfahren: Ziffer 5.2, Seite 8) Leitfaden für Arztpraxen zur

Mehr

Neue Versorgungsformen in der Schmerztherapie

Neue Versorgungsformen in der Schmerztherapie Neue Versorgungsformen in der Schmerztherapie Sicherung der Versorgungsqualität unter optimierten Bedingungen aus Sicht der Krankenkassen BARMER GEK Hauptverwaltung Lichtscheider Strasse 89 42285 Wuppertal

Mehr

Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg gemäß 92 c SGB XI

Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg gemäß 92 c SGB XI Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg gemäß 92 c SGB XI zwischen - der AOK Baden-Württemberg, - dem BKK Landesverband Baden-Württemberg,

Mehr

Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Zwischen.

Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Zwischen. Region Hannover Vertragsnummer: 41 07 110 Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Zwischen der Region Hannover Aufgabenträgerin

Mehr

ANTRAG AUF KRANKENKASSENINDIVIDUELLE FÖRDERUNG

ANTRAG AUF KRANKENKASSENINDIVIDUELLE FÖRDERUNG ANTRAG AUF KRANKENKASSENINDIVIDUELLE FÖRDERUNG 2015 Name des Antragstellers (Selbsthilfebundesorganisation): Anschrift: Telefon: E-Mail: Fax: Internet: Bankverbindung: Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN:

Mehr

Dipl.-Psych. Marcus Hegner. Psychologischer Psychotherapeut Aachener Straße 321 50931 Köln. info@psychotherapie-hegner.de Mobil: 0176-38709075

Dipl.-Psych. Marcus Hegner. Psychologischer Psychotherapeut Aachener Straße 321 50931 Köln. info@psychotherapie-hegner.de Mobil: 0176-38709075 Dipl.-Psych. Marcus Hegner Psychologischer Psychotherapeut Aachener Straße 321 50931 Köln info@psychotherapie-hegner.de Mobil: 0176-38709075 Was Sie tun müssen, um eine Kostenerstattung von Ihrer gesetzlichen

Mehr

Abrechnungshilfe zum Vertrag nach 140a SGB V zur integrierten Versorgung von Depressionen

Abrechnungshilfe zum Vertrag nach 140a SGB V zur integrierten Versorgung von Depressionen Abrechnungshilfe zum Vertrag nach 140a SGB V zur integrierten Versorgung von en Erläuterungen zur Abrechnung des Vertrages zwischen der MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH (MEDI) und der Daimler Betriebskrankenkenkasse

Mehr

Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: KV Nordrhein Bezirksstelle Düsseldorf Abteilung Qualitätssicherung Fax-Nr. 0211-5970 8574 40182 Düsseldorf

Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: KV Nordrhein Bezirksstelle Düsseldorf Abteilung Qualitätssicherung Fax-Nr. 0211-5970 8574 40182 Düsseldorf Teilnahmeerklärung Hausärzte zum Vertrag nach 73 a SGB V über die ambulante medizinische zwischen der und dem BKK-Landesverband NORDWEST Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: Bezirksstelle Düsseldorf

Mehr

Antrag. Facharztbezeichnung. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte. Ich bin für das MVZ vertretungsberechtigt (Name des MVZ)

Antrag. Facharztbezeichnung. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte. Ich bin für das MVZ vertretungsberechtigt (Name des MVZ) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung von angeordneten Hilfeleistungen durch nichtärztliches Assistenzpersonal sowie

Mehr

Die Rolle der MFA in der Hausarztzentrierten Versorgung der AOK Baden-Württemberg

Die Rolle der MFA in der Hausarztzentrierten Versorgung der AOK Baden-Württemberg Die Rolle der MFA in der Hausarztzentrierten Versorgung der AOK Baden-Württemberg 2. Expertinnentagung für MFAs Witten/Herdecke 2011 Tobias Freund Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung Heidelberg

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 für die Bundesländer

Mehr

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Das online-umfrage Portal. Einfach professionell.

Das online-umfrage Portal. Einfach professionell. Informationen zum Gesundheitspanel L INE Q UEST LineQuest Inh. Dipl.-Inf. W. Marzian Telefon: 089-697 588 47 Fax: 089-38 90 11 37 E-Mail: wolfgang.marzian@linequest.de www.linequest.de Inhalt LINEQUEST

Mehr

Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG)

Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) (Vertragsnummer: 4107404) Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) Zwischen der Stadt Osnabrück vertreten durch den

Mehr

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Vereinbarung über Vergütungssätze für stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen in Hessen. vom 23. März 2015

Vereinbarung über Vergütungssätze für stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen in Hessen. vom 23. März 2015 Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom 23. März 2015 über die Versorgung Berechtigter der Versicherungsträger mit Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in Hessen Vereinbarung über Vergütungssätze für

Mehr

Folgen des vertraglosen Zustands bei der zahnärztlichen Versorgung in der Region der KZV Koblenz-Trier

Folgen des vertraglosen Zustands bei der zahnärztlichen Versorgung in der Region der KZV Koblenz-Trier LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/1535 18. 10. 2002 Kleine Anfrage des Abgeordneten Reiner Marz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und

Mehr

Seminar 5 Im Fokus: Netzarbeit konkret - Bestandsaufnahmen und Perspektiven zur vernetzten Versorgung

Seminar 5 Im Fokus: Netzarbeit konkret - Bestandsaufnahmen und Perspektiven zur vernetzten Versorgung Seminar 5 Im Fokus: Netzarbeit konkret - Bestandsaufnahmen und Perspektiven zur vernetzten Versorgung Ergebnisse der Umfrage unter Netzvorständen und -geschäftsführern 1 Steckbrief eingegangene Fragebögen:

Mehr

Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage

Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage Edyta Pawlowska - Fotolia.com Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage n Inhalt Struktur für den hausärztlichen Versorgungsbereich 4 Versichertenpauschale Altersklassifizierung

Mehr

auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Indikation Diabetes mellitus Typ 2

auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Indikation Diabetes mellitus Typ 2 Bericht gemäß 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung Indikation Diabetes mellitus

Mehr

Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Gastroenterologie gemäß 73 c SGB V VERTRAGSSCHULUNG

Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Gastroenterologie gemäß 73 c SGB V VERTRAGSSCHULUNG Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Gastroenterologie gemäß 73 c SGB V VERTRAGSSCHULUNG 1 Agenda 1. Grundlagen und Ziele 2. Teilnahmevoraussetzungen 3. Einschreibung (Patient) 4. Schnittstellen 5.

Mehr

Kinder-und Jugendärztliche Versorgung im AOK HausarztProgramm in Baden-Württemberg

Kinder-und Jugendärztliche Versorgung im AOK HausarztProgramm in Baden-Württemberg Kinder-und Jugendärztliche Versorgung im AOK HausarztProgramm in Baden-Württemberg mit Unterstützung des Vertragsschulung für Kinder-und Jugendärzte 2 Inhalte dieses Seminars Grundlagen und Ziele des Vertrages

Mehr

Das Programm umfasst fünf Doppelstunden

Das Programm umfasst fünf Doppelstunden Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 auf der Grundlage des 73a

Mehr

Evaluation des DMP Diabetes

Evaluation des DMP Diabetes QMR Kongress Potsdam, 19./20. Sept. 2011 Evaluation des DMP Diabetes BARMER GEK Hauptverwaltung Lichtscheider Strasse 89-95 42285 Wuppertal Dr. Christian Graf Abteilungsleiter Versorgungsprogramme christian.graf@barmer-gek.de

Mehr

Kassenindividuelle Förderung (Projektförderung) nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Kassenindividuelle Förderung (Projektförderung) nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen BKK VerbundPlus Bismarckring 64 88400 Biberach Kassenindividuelle Förderung (Projektförderung) nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen

Mehr

Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen

Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten V Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum geb. am Teilnahmeerklärung des Versicherten und Einverständnis zur

Mehr

Fragen und Antworten (FAQs) Vertragssoftware im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) Stand 07.04.2009

Fragen und Antworten (FAQs) Vertragssoftware im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) Stand 07.04.2009 AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung Fragen und Antworten (FAQs) Vertragssoftware im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) Stand 07.04.2009 Inhalt Seite 1. Hintergründe... 3 Ist eine Vertragssoftware

Mehr

Zu den Antragsunterlagen gehören: Name der Krankenkasse/-verband. Ansprechpartner. Straße/ Haus-Nr. PLZ Ort

Zu den Antragsunterlagen gehören: Name der Krankenkasse/-verband. Ansprechpartner. Straße/ Haus-Nr. PLZ Ort Name der Krankenkasse/-verband Ansprechpartner Straße/ Haus-Nr. PLZ Ort Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre Mitwirkung nach 60 SGB I

Mehr

Fragen und Antworten. zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention

Fragen und Antworten. zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention Fragen und Antworten zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention I. Allgemeines 1. Warum gibt es die Zentrale Prüfstelle Prävention? Ziel der neuen Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine zentrale, einheitliche

Mehr

Kundenspiegel. Was die Versicherten erwarten Analyse der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung

Kundenspiegel. Was die Versicherten erwarten Analyse der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung KrankenkASSen im Kundenspiegel Was die Versicherten erwarten Analyse der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur. Venloer Straße 301-303. 50823 Köln. Tel.: 0221 27221-0.

Mehr

DFSI * NEWS TEST- SIEGER INHALT. Ausgabe 8 April 2014. FÜR Für KUNDENGRUPPEN ERGEBNIS KUNDENGRUPPEN. LEISTUNGEN DER KASSEN UND Und UNTERSCHIEDE

DFSI * NEWS TEST- SIEGER INHALT. Ausgabe 8 April 2014. FÜR Für KUNDENGRUPPEN ERGEBNIS KUNDENGRUPPEN. LEISTUNGEN DER KASSEN UND Und UNTERSCHIEDE Ausgabe April DFSI * NEWS INHALT Thomas Lemke Geschäftsführer DFSI DFSI Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen hat sich das DFSI auf die Fahnen geschrieben, der Verunsicherung der Versicherten durch

Mehr

Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015

Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 (Verbände Krankenkassen) 1/5 Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () sowie AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (handelnd als Landesverband)

Mehr

Kostenerstattung für GKV-Versicherte. Die gesetzlichen Regelungen

Kostenerstattung für GKV-Versicherte. Die gesetzlichen Regelungen Kostenerstattung für GKV-Versicherte Die gesetzlichen Regelungen Bislang hatten lediglich die freiwilligen Mitglieder sowie ihre versicherten Familienangehörigen das Recht, an Stelle von Sachleistungen

Mehr

App Allianz Rechnungen

App Allianz Rechnungen Allianz Private Krankenversicherungs-AG App Allianz Rechnungen Rechnungen einreichen schnell und einfach. Noch Fragen? Hier gibt s die richtigen Antworten. FAQ Fragen und Antworten zur App Allianz Rechnungen

Mehr

Protokollnotiz vom 29.11.2013. zwischen

Protokollnotiz vom 29.11.2013. zwischen Protokollnotiz vom 29.11.2013 zwischen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse Vogelrainstraße 25, 70199 Stuttgart Deutscher Hausärzteverband

Mehr

Ablauforganisation bei EBM-Abrechnung für den kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst

Ablauforganisation bei EBM-Abrechnung für den kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst Ablauforganisation bei EBM-Abrechnung für den kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst Grundsätzliche vertraglich fixierte Rahmenbedingungen 1 Das Krankenhaus stellt dem diensthabenden Pädiater

Mehr

Vertrag gemäß 89 SGB XI

Vertrag gemäß 89 SGB XI Vertrag gemäß 89 SGB XI über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung vom 12.03.2012 für Pflegedienste, die in einem der im Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen

Mehr

Vertrag gemäß 89 SGB XI vom 09.06.2011

Vertrag gemäß 89 SGB XI vom 09.06.2011 Vertrag gemäß 89 SGB XI vom 09.06.2011 mit Gültigkeit für Leistungen ab dem 01.01.2012 über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung für Pflegedienste, die

Mehr

Vereinbarung zur Überweisungssteuerung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. Seite 1 von 8

Vereinbarung zur Überweisungssteuerung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. Seite 1 von 8 Anlage 9 zum Gesamtvertrag vom 16. Februar 1994 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg Vorpommern und dem AOK Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (heute AOK Nordost) Vereinbarung zur Überweisungssteuerung

Mehr

K INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO. Sprechstundenbedarf!

K INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO. Sprechstundenbedarf! K INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO INFO QUICK INFO QUICK INFO K INFO QUICK INFO QUICK INFO INFO INFO QUICK QUICK INFO K INFO JETZT QUICK INFO NEU: QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 12

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 12 Anhang A: Zweck und Umfang der Datenverarbeitung Beschreibung der personenbezogenen Daten sowie deren Datenübermittlung und verwendete Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Umfang der Datenverarbeitung... 2

Mehr

Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015.

Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015. Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015 zwischen der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Mehr

Was lässt sich über Integrierte Versorgung nach 140 SGB V machen?

Was lässt sich über Integrierte Versorgung nach 140 SGB V machen? Was lässt sich über Integrierte Versorgung nach 140 SGB V machen? Ambulante psychiatrische Pflege in der Regelversorgung & der Integrierten Versorgung Grundlagen Zusammenarbeit zwischen Facharztpraxis

Mehr