Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I)
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- Julia Stein
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1 Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I) Shaereh Shalchi Dr. Michael Holtrup
2 Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 2»
3 Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 3»
4 Aufgabe 2a: 6 Punkte Welche der folgenden Aussagen zur Einteilung von Steuern sind richtig? Aussage 1: Skript, S. 4 Aussage 2: Aussage 3: Skript, S. 5 Skript, S. 4/5 Besitzsteuern sind Steuern, deren Bemessungsgrundlage an einen Besitz anknüpfen. Bemessungsgrundlage kann hierbei entweder das Vermögen oder aber der Ertrag aus dem Vermögen sein. Verkehrsteuern sind Steuern, die an Vorgänge des Rechtsoder Wirtschaftsverkehrs anknüpfen. Zu den Verkehrsteuern werden z. B. die Umsatz-, Grund-, Kapitalertrags- und Kfz- Steuer gerechnet. Verbrauchsteuern sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage an den Verbrauch von Gegenständen anknüpft. Zu den Verbrauchsteuern gehören z.b. die Mineralölund Schaumweinsteuer. « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 4»
5 brw-bogen Erfassungsbogen Klausur Externes Rechnungswesen Schotter Marry Forsythienweg 5 Hagen Marry Schotter * Da die abgefragten Zahlen nicht in den Belegbogen eingetragen werden können, wären in einer realen Klausur entweder Passende Werte zu errechnen bzw. die Werte würden (gerundet) z. B. in Tausend Euro oder Hundert Euro abgefragt. « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 5»
6 Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 6»
7 Aufgabe 2b: 4 Punkte Welche der folgenden Aussagen zur Einteilung von Steuern sind richtig? Aussage 1: Skript, S. 5 Aussage 2: Skript, S. 5 Zölle werden bei der Einfuhr von Gegenstand in das Inland (Zollgebiet) erhoben. Zollpflichtig sind sowohl Einfuhren aus dem EU-Gebiet als auch aus dem Nicht-EU-Ausland. Bei indirekten Steuern sind Steuerzahler und durch die Steuer wirtschaftlich Belasteter nicht ein- und dieselbe Person. « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 7»
8 brw-bogen Erfassungsbogen Klausur Externes Rechnungswesen Schotter Marry Forsythienweg 5 Hagen Marry Schotter * Da die abgefragten Zahlen nicht in den Belegbogen eingetragen werden können, wären in einer realen Klausur entweder Passende Werte zu errechnen bzw. die Werte würden (gerundet) z. B. in Tausend Euro oder Hundert Euro abgefragt. « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 8»
9 Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 9»
10 Aufgabe 2c: 10 Punkte Welche der folgenden Aussagen zur Steuerhoheit in der Bundesrepublik Deutschland sind richtig? Aussage 1: Skript, S. 7 Art. 70 (1) GG Aussage 2: Skript, S. 7 Art. 70 (1) GG Aussage 3: Skript, S. 7 Art. 72 (1) GG Grundsätzlich hat nach dem Wortlaut des Grundgesetzes der Bund die Gesetzgebungshoheit (ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes). Aussage 1 gilt aber nur in soweit, als nicht das Grundgesetz an anderer Stelle den Ländern das Gesetzgebungsrecht verleiht (ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder). Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz haben laut Grundgesetz die Länder solange und soweit Gesetzgebungsbefugnis, wie der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. Aussage 4: Den Gemeinden steht laut Grundgesetz das Recht zu, die Hebesätze Skript, S. 7 der Realsteuern, d. h. der Gewerbe- und Grundsteuer, festzusetzen. Art. 106 (6) GG Aussage 5: Für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer gilt für die Skript, S. 7 Ertagshoheit, d. h. das Recht auf Steueraufkommen aus diesen Art. 106 (3) GG Steuern, das Verbundsystem. « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 10»
11 brw-bogen Erfassungsbogen Klausur Externes Rechnungswesen Schotter Marry Forsythienweg 5 Hagen Marry Schotter * Da die abgefragten Zahlen nicht in den Belegbogen eingetragen werden können, wären in einer realen Klausur entweder Passende Werte zu errechnen bzw. die Werte würden (gerundet) z. B. in Tausend Euro oder Hundert Euro abgefragt. « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 11»
12 Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 12»
13 Aufgabe 2d: 6 Punkte Welche der folgenden Aussagen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sind richtig? Aussage 1: Skript, S. 24/25 2 (1) EStG Alle einkommensteuerlich relevanten Einkunftsarten lt. EStG sind 1) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, 2) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 3) Einkünfte aus Kapitalvermögen, 4) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und 5) Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. selbständiger Arbeit/sonstige Aussage 2: Der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen unbeschränkt Skript, S. 36 alle Körperschaften, Personenvereinigungen und 1 (1) KStG Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Gebiet der Europäischen Inland Union haben. Aussage 3: Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit %. 15 % Skript, S (1) KStG « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 13»
14 brw-bogen Erfassungsbogen Klausur Externes Rechnungswesen Schotter Marry Forsythienweg 5 Hagen Marry Schotter * Da die abgefragten Zahlen nicht in den Belegbogen eingetragen werden können, wären in einer realen Klausur entweder Passende Werte zu errechnen bzw. die Werte würden (gerundet) z. B. in Tausend Euro oder Hundert Euro abgefragt. « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 14»
15 Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 15»
16 Aufgabe 2e: 4 Punkte Welche der folgenden Aussagen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sind richtig? Aussage 1: Skript, S (1) KStG Aussage 2: Skript, S (1) GewStG Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit % in den westdeutschen und 15 % in den ostdeutschen (Gebiet der ehemaligen DDR) Bundesländern. Die Gewerbesteuer ergibt sich als das Produkt aus dem Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag und dem Hebesatz. Der Hebesatz wird hierbei von der Gemeinde festgelegt, auf deren Gebiet sich der Gewerbebetrieb befindet. « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 16»
17 brw-bogen Erfassungsbogen Klausur Externes Rechnungswesen Schotter Marry Forsythienweg 5 Hagen Marry Schotter * Da die abgefragten Zahlen nicht in den Belegbogen eingetragen werden können, wären in einer realen Klausur entweder Passende Werte zu errechnen bzw. die Werte würden (gerundet) z. B. in Tausend Euro oder Hundert Euro abgefragt. « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 17»
18 Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 18»
19 Aufgabe 2f: 10 Punkte Welche der folgenden Aussagen zur Umsatzsteuer sind richtig? Aussage 1: Skript, S. 6 Aussage 2: Skript, S. 47 Aussage 3: Skript, S (1) UStG 2 (1) UStG Die Umsatzsteuer ist eine direkte Steuer. indirekte Steuer Die Umsatzsteuer ist rechtlich als Verkehrsteuer ausgestaltet, hat wirtschaftlich jedoch den Charakter einer Verbrauchsteuer. Von Privatpersonen getätigte Umsätze (z.b. der Verkauf von privatem Besitz) unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Aufgrund weitreichender Ausnahmeregelungen sowie hoher Freibeträge kommt die Besteuerung privater Umsätze gem. des UStG jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen zur Anwendung. Aussage 4: Der normale Umsatzsteuersatz beträgt EU-einheitlich 19 % (Stand 9/2010) Skript, S. 48 Aussage 5: Durch die Umsatzsteuer (inkl. Vorsteuerabzug) wird jedes Unternehmen Skript, S. 47 wirtschaftlich nur in dem Maße belastet, in dem es Mehrwert innerhalb der Wertschöpfungskette geschaffen hat (Steuerlast = geschaffener Mehrwert * Umsatzsteuersatz). « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 19»
20 brw-bogen Erfassungsbogen Klausur Externes Rechnungswesen Schotter Marry Forsythienweg 5 Hagen Marry Schotter * Da die abgefragten Zahlen nicht in den Belegbogen eingetragen werden können, wären in einer realen Klausur entweder Passende Werte zu errechnen bzw. die Werte würden (gerundet) z. B. in Tausend Euro oder Hundert Euro abgefragt. « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Shaereh Shalchi 20»
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! « Klausurkolloquium "Externes ReWe (BWL I)" Dr. Holtrup 21»
Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I)
Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I) Shaereh Shalchi Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f «06.06.2011 Klausurkolloquium "Externes
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