Bekanntmachung von 14 der Studienordnung und 19 der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz
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1 Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, Chemnitz - Postanschrift: Chemnitz Nr Mai 2000 Redaktion: G. Böhm Seite 1491 bis 1495 Telefon: Bekanntmachung von 14 der Studienordnung und 19 der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz Mit Erlass vom 29. Februar 2000 (AZ: /5-7) wurde die Anzeige von 14 der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz (Amtliche Bekanntmachungen, S. 1117) bestätigt und 19 der Zwischenprüfungsordnung der Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz für die Lehrämter an den Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen (Amtliche Bekanntmachungen, S. 1224) genehmigt. Nachstehend wird der Wortlaut der genannten fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Chemie bekannt gemacht: 14 Chemie (Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge) Mittelschule (Absatz 1 bis 7) (1) Studienbeginn Das Studium ist im Wintersemester aufzunehmen. (2) Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen Es gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach 2 Abs. 1. Besondere Qualifikationen nach 2 Abs. 3 werden nicht vorausgesetzt. (3) Studienziele 1. Fachwissenschaftliches Studium Das fachwissenschaftliche Studium vermittelt: * Kenntnisse der wichtigsten Tatsachen, Begriffe und Zusammenhänge aus der Anorganischen Chemie, Analytischen Chemie, Physikalischen Chemie und Organischen Chemie, * Kenntnisse der Modellvorstellungen von Atomen, Molekeln und Ionen sowie Kenntnisse des Aufbaus der Stoffe, * Kenntnisse grundlegender chemischer und physikalisch-chemischer Gesetzmäßigkeiten, * Kenntnisse der wichtigsten Geräte, Apparaturen und Messmethoden der Chemie, * Fähigkeiten zur Auswahl und Anwendung der wichtigsten Denk- und Arbeitsmethoden im Fach Chemie, * Kenntnisse zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von chemischen Experimenten sowie zur Bewertung experimenteller Ergebnisse, * Kenntnisse der Nutzung chemischer Vorgänge in der Technik, * Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Chemie. 2. Fachdidaktisches Studium Das fachdidaktische Studium soll die Studieren- den in die Lage versetzen, die Arbeits- und Denkweise von Chemikern kennen zu lernen und zu reflektieren und fachwissenschaftliche Probleme bei der Vorbereitung und Durchführung des Chemieunterrichts zu berücksichtigen. Dabei sollen die Studierenden befähigt werden, einen wissenschaftlichen und anwendungsorientierten Chemieunterricht selbständig und schöpferisch unter Berücksichtigung fachdidaktischer Aspekte für den Unterricht in der Mittelschule vorzubereiten, durchzuführen und kritisch auszuwerten. (4) Studieninhalte 1491
2 Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges c) Praktikum Anorganische Chemie, Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudium. d) Praktikum Physikalische Chemie, Es umfasst insgesamt 60 Semesterwochen- e) Praktikum Organische Chemie, stunden (SWS). Davon entfallen auf das Grundstudium f) Übungen zum Chemischen Rechnen. 36 SWS, auf das Hauptstudium 15 SWS und Die Leistungsnachweise sind zu Buchstabe a bis auf die Fachdidaktik 9 SWS. Das Grundstudium schafft mit Vorlesungen, Ü- bungen und Laborpraktika auf den Gebieten der Allgemeinen Chemie, Anorganischen Chemie, Analytischen Chemie, Physikalischen Chemie und Organischen Chemie die Voraussetzungen für den Erwerb der wichtigsten Stoffkenntnisse und Kenntnisse über die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten. Die Quantifizierung von Stoffumwandlungen und die Auswertung von chemischen Experimenten werden durch Rechenübungen ermöglicht. Die Lehrveranstaltung Chemische Schulexperimente gibt eine Einführung in die Darstellung einfacher chemischer Sachverhalte im Schulunterricht. a) Fachwissenschaftliches Studium Aufbauend auf dem Grundstudium wird die fachwissenschaftliche Ausbildung mit Lehrveranstaltungen aus der anorganischen, organischen, physikalischen und technischen Chemie fortgesetzt. Weiterhin werden Lehrveranstaltungen zur Umweltchemie sowie zu Na- turstoffen durchgeführt. b) Fachdidaktisches Studium Die Lehrveranstaltung Chemische Schulexperimente dient der Demonstration von Sachverhalten im Chemieunterricht. Die Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik einschließlich der schulpraktischen Übungen führen in die Theorie und Praxis des Chemieunterrichts ein und vermitteln die Grundlagen für eine selbständige Unterrichtsplanung, - durchführung und -auswertung. Sie werden ergänzt durch ein Schulpraktikum, das als Blockpraktikum mit einer Dauer von vier Wochen in vorlesungsfreien Zeiten des Hauptstudiums durchgeführt wird. (5) Fachspezifische Vermittlungsformen Es gelten die allgemeinen Bestimmungen ( 6) zu den Vermittlungsformen der Lehre. (6) Leistungsnachweise Als Zulassungsvoraussetzung zur Akademischen Zwischenprüfung sind vorzulegen je ein Leistungsnachweis zu: a) Grundlagen der Allgemeinen Chemie, b) Praktikum Analytische Chemie, 1492 e durch eine mündliche und zu Buchstabe f durch eine schriftliche Leistungskontrolle am Ende der Vorlesungszeit der Veranstaltung zu erbringen. Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist das erfolgreiche Bestehen der Akademischen Zwischenprüfung Voraussetzung. Außerdem sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: a) Chemische Schulexperimente, b) Grundlagen der Technischen Chemie, c) Fachdidaktik Chemie, d) Praktikum Organische Chemie, e) Praktikum Anorganische Chemie, f) Seminar und Praktikum Physikalische Chemie. Die Leistungsnachweise sind jeweils durch eine mündliche Leistungskontrolle am Ende der Vorlesungszeit der Veranstaltung zu erbringen. (7) Empfehlungen für den Studienablauf 1. und 2. Semester Allgemeine Chemie 2 V + S Analytische Chemie 2 V + S 4 P Anorganische Chemie 4 V + S 4 P 3. und 4. Semester Physikalische Chemie 4 V + S 4 P Organische Chemie 4 V + S 4 P Chemische Rechenübungen 2 Ü Chemische Schulexperi- 2 V + S mente 5. und 6. Semester Chemische Schulexperi- 4 P mente Technische Chemie 2 V + S Anorganische Chemie 2 P Umweltchemie Naturstoffe 2 V + S Fachdidaktik 6 V + S 7. Semester Physikalische Chemie 1 V 1 P Organische Chemie 2 P Fachdidaktik der Chemie 3 V + S 8. Semester Wissenschaftliche Arbeit und Prüfungen zur Ersten Staatsprüfung.
3 Gymnasium und berufsbildende Schulen Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges (Absatz 8 bis 14) Grundstudium und ein sechssemestriges Hauptstudium. Es umfasst insgesamt 80 Semesterwochenstunden (8) Studienbeginn (SWS). Davon entfallen auf das Grundstu- dium 36 SWS, auf das Hauptstudium 35 SWS und Das Studium ist im Wintersemester aufzunehmen. auf die Fachdidaktik 9 SWS. (9) Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen Das Grundstudium stimmt inhaltlich mit dem Es gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach 2 Abs. 1. Besondere Qualifikationen nach 2 Abs. 3 werden nicht vorausgesetzt. (10) Studienziele 1. Fachwissenschaftliches Studium Es vermittelt: * Kenntnisse von Grundtatsachen, Begriffen und Zusammenhängen aus der Anorganischen Chemie, Analytischen Chemie, Physikalischen Chemie und Organischen Chemie, * Kenntnisse von Modellvorstellungen zum Bau submikroskopischer Struktureinheiten, zum Aufbau makroskopischer Stoffe und zur Begründung ihrer stofflichen Eigenschaften, * Kenntnisse grundlegender chemischer und physikalisch-chemischer Gesetzmäßigkeiten, * Kenntnisse der wichtigsten Geräte, Apparaturen und Messmethoden und ihre Anwendungen, * Fertigkeiten zur Auswahl und Anwendung der wichtigsten Denk- und Arbeitsmethoden im Fach Chemie, * Kenntnisse zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von chemischen Experimenten sowie zur Bewertung experimenteller Ergebnisse, * Kenntnisse der Anwendung chemischer Vorgänge in der Technik und im Umweltschutz sowie der Abläufe chemischer Vorgänge in der Natur und bei wichtigen Lebensprozessen, * Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Chemie. 2. Fachdidaktisches Studium Das fachdidaktische Studium soll die Studierenden in die Lage versetzen, die Arbeits- und Denkweise von Chemikern kennen zu lernen und zu reflektieren und fachwissenschaftliche Probleme bei der Vorbereitung und Durchführung des Chemieunterrichts zu berücksichtigen. Dabei sollen die Studierenden befähigt werden, einen wissenschaftlichen und anwendungsorientierten Chemieunterricht selbständig und schöpferisch vorzubereiten, durchzuführen und kritisch auszuwerten, wobei die fachdidaktischen Aspekte für den Unterricht an Gymnasien bzw. an berufsbildenden Schulen im Vordergrund stehen. (11) Studieninhalte Grundstudium für den Ausbildungsgang Lehramt an der Mittelschule überein (vgl. Absatz 4 Nr. 1). a) Fachwissenschaftliches Studium Aufbauend auf dem Grundstudium wird die fachwissenschaftliche Ausbildung mit Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet der anorganischen, organischen, physikalischen und technischen Chemie einschließlich praktischer Ü- bungen fortgesetzt. Weiterhin werden Lehrveranstaltungen zur Komplexchemie, zur Umweltchemie, zu Naturstoffen sowie zur Werkstoffund Grenzflächenchemie durchgeführt. Ein Praktikum zur quantitativen Analyse in der anorganischen Chemie ergänzt die Ausbildung. Chemische Rechenübungen sollen die Quantifizierung von Stoffumwandlungsprozessen nachhaltig fördern. Eine Lehrveranstaltung Geschichte der Chemie ordnet das Fachgebiet in die wissenschaftlich-technische Gesamtentwicklung ein. b) Fachdidaktisches Studium Die Lehrveranstaltung Chemische Schulexperimente dient der Demonstration von Sachverhalten mit gehobenem Anspruch im Chemieunterricht. Die Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik einschließlich der schulpraktischen Ü- bungen führen in die Theorie und Praxis des Chemieunterrichts ein und vermitteln die Grundlagen für eine selbständige Unterrichtsplanung, -durchführung und -auswertung. Sie werden ergänzt durch ein Schulpraktikum, das als Blockpraktikum mit einer Dauer von vier Wochen in vorlesungsfreien Zeiten des Hauptstudiums durchgeführt wird. (12) Fachspezifische Vermittlungsformen Es gelten die allgemeinen Bestimmungen ( 6) zu den Vermittlungsformen der Lehre. (13) Leistungsnachweise Als Zulassungsvoraussetzung sind vorzulegen je ein Leistungsnachweis zu: a) Grundlagen der Allgemeinen Chemie, b) Praktikum Analytische Chemie, c) Praktikum Anorganische Chemie, d) Praktikum Physikalische Chemie, e) Praktikum Organische Chemie, f) Übungen zum Chemischen Rechnen. 1493
4 Die Leistungsnachweise sind zu Buchstabe a bis e durch eine mündliche und zu Buchstabe f durch eine schriftliche Leistungskontrolle an Ende der Vorlesungszeit der Veranstaltung zu erbringen. Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist das erfolgreiche Bestehen der Akademischen Zwischenprüfung Voraussetzung. Außerdem sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: a) Grundlagen der Technischen Chemie, b) Fachdidaktik Chemie, c) Chemische Schulexperimente, d) Praktikum Organische Chemie, e) Praktikum Anorganische Chemie, f) Seminar und Praktikum Physikalische Chemie. Die Leistungsnachweise sind durch eine mündliche Leistungskontrolle jeweils am Ende der Vorlesungszeit der Veranstaltung zu erbringen. (14) Empfehlungen zum Studienablauf 1. und 2. Semester Allgemeine Chemie 2 V + S Analytische Chemie 2 V + S 4 P Anorganische Chemie 4 V + S 4 P 7. und 8. Semester Chemische Schulexperimen- 2 V + S 4 P te Technische Chemie 2 P Physikalische Chemie 2 P Geschichte der Chemie 2 V + S Chemische Rechenübungen 1 Ü Fachdidaktik der Chemie 3 V + S 3. und 4. Semester Physikalische Chemie 4 V + S 4 P Organische Chemie 4 V + S 4 P Chemische Rechenübungen 2 Ü Chemische Schulexperimen- 2 V + S te 9. Semester Chemische Rechenübungen 1 Ü Komplexchemie 2 V + S Grenzflächenchemie Werkstoffchemie Anorganische Chemie 3 P 5. und 6. Semester Chemische Schulexperimen- 4 P te Organische Chemie 2 P Technische Chemie 2 V + S Naturstoffe Umweltchemie Chemische Rechenübungen 2 Ü Fachdidaktik der Chemie 6 V + S 10. Semester Wissenschaftliche Arbeit und Prüfungen zur Ersten Staatsprüfung. Chemnitz, den 29. Mai 2000 Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz Prof. Dr. C. von Borczyskowski 1494
5 19 Chemie (Zwischenprüfungsordnung der Lehramtsstudiengänge) (1) Geltungsbereich Diese Regelungen gelten für Studierende, die die Zwischenprüfung für das Lehramt an Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen ablegen möchten. (2) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen Als Zulassungsvoraussetzung sind vorzulegen je ein Leistungsnachweis zu: 1. Grundlagen der Allgemeinen Chemie, 2. Praktikum Analytische Chemie, 3. Praktikum Anorganische Chemie, 4. Praktikum Physikalische Chemie, 5. Praktikum Organische Chemie, 6. Übungen zum Chemischen Rechnen. Die Leistungsnachweise sind zu Nummer 1 bis 5 durch eine mündliche und zu Nummer 6 durch eine schriftliche Leistungskontrolle am Ende der Vorlesungszeit der Veranstaltung zu erbringen. (3) Inhaltliche Prüfungsanforderungen * Kenntnisse des Atombaus, der Typen chemischer Bindung sowie der Eigenschaften der wichtigsten Stoffklassen, * Kenntnisse der Zusammenhänge zwischen Atombau, Bindung, Struktur und Stoffeigenschaften, * Kenntnisse des Periodensystems der Elemente Stoffmischungen und Ermittlung der Stöchiometrie von Stoffen und chemischen Reaktionen. (4) Prüfungsteile 1. Anorganische und Physikalische Chemie *: mündlich 30 Minuten 2. Organische Chemie +: mündlich 30 Minuten (5) Durchführung der Prüfung Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach den Allgemeinen Bestimmungen der Zwischenprüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge der Technischen Universität Chemnitz. Die beiden Prüfungsteile können auf schriftlichen Antrag des Kandidaten entsprechend 5 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen studienbegleitend oder insgesamt am Ende des Grundstudiums (in der Regel im vierten Semester) abgelegt werden. Chemnitz, den 29. Mai 2000 Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz Prof. Dr. C. von Borczyskowski sowie des periodischen Verhaltens der Eigenschaften der Elemente und ihrer einfachen Verbindungen in den Hauptgruppen sowie ausgewählten Nebengruppen, * Fähigkeiten und Fertigkeiten zur qualitativen und quantitativen Analyse ausgewählter Stoffe und einfacher Stoffmischungen (Schultrennungsgang), * Grundlagen und Methoden sowie Fertigkeiten zur präparativen Darstellung ausgewählter einfacher anorganischer und organischer Stoffe, * Grundkenntnisse der chemischen Thermodynamik und chemischen Kinetik von Stoffumwandlungen, * Fertigkeiten zur Durchführung von Experimenten zur Demonstration einfacher physikalisch-chemischer Grundgesetze, * Berechnung der Zusammensetzungsgrößen für 1495
6 * ( 14 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. a bis d der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz) + ( 14 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. e der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz) 1492
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