Bekanntmachung von 14 der Studienordnung und 19 der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bekanntmachung von 14 der Studienordnung und 19 der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz"

Transkript

1 Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, Chemnitz - Postanschrift: Chemnitz Nr Mai 2000 Redaktion: G. Böhm Seite 1491 bis 1495 Telefon: Bekanntmachung von 14 der Studienordnung und 19 der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz Mit Erlass vom 29. Februar 2000 (AZ: /5-7) wurde die Anzeige von 14 der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz (Amtliche Bekanntmachungen, S. 1117) bestätigt und 19 der Zwischenprüfungsordnung der Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz für die Lehrämter an den Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen (Amtliche Bekanntmachungen, S. 1224) genehmigt. Nachstehend wird der Wortlaut der genannten fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Chemie bekannt gemacht: 14 Chemie (Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge) Mittelschule (Absatz 1 bis 7) (1) Studienbeginn Das Studium ist im Wintersemester aufzunehmen. (2) Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen Es gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach 2 Abs. 1. Besondere Qualifikationen nach 2 Abs. 3 werden nicht vorausgesetzt. (3) Studienziele 1. Fachwissenschaftliches Studium Das fachwissenschaftliche Studium vermittelt: * Kenntnisse der wichtigsten Tatsachen, Begriffe und Zusammenhänge aus der Anorganischen Chemie, Analytischen Chemie, Physikalischen Chemie und Organischen Chemie, * Kenntnisse der Modellvorstellungen von Atomen, Molekeln und Ionen sowie Kenntnisse des Aufbaus der Stoffe, * Kenntnisse grundlegender chemischer und physikalisch-chemischer Gesetzmäßigkeiten, * Kenntnisse der wichtigsten Geräte, Apparaturen und Messmethoden der Chemie, * Fähigkeiten zur Auswahl und Anwendung der wichtigsten Denk- und Arbeitsmethoden im Fach Chemie, * Kenntnisse zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von chemischen Experimenten sowie zur Bewertung experimenteller Ergebnisse, * Kenntnisse der Nutzung chemischer Vorgänge in der Technik, * Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Chemie. 2. Fachdidaktisches Studium Das fachdidaktische Studium soll die Studieren- den in die Lage versetzen, die Arbeits- und Denkweise von Chemikern kennen zu lernen und zu reflektieren und fachwissenschaftliche Probleme bei der Vorbereitung und Durchführung des Chemieunterrichts zu berücksichtigen. Dabei sollen die Studierenden befähigt werden, einen wissenschaftlichen und anwendungsorientierten Chemieunterricht selbständig und schöpferisch unter Berücksichtigung fachdidaktischer Aspekte für den Unterricht in der Mittelschule vorzubereiten, durchzuführen und kritisch auszuwerten. (4) Studieninhalte 1491

2 Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges c) Praktikum Anorganische Chemie, Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudium. d) Praktikum Physikalische Chemie, Es umfasst insgesamt 60 Semesterwochen- e) Praktikum Organische Chemie, stunden (SWS). Davon entfallen auf das Grundstudium f) Übungen zum Chemischen Rechnen. 36 SWS, auf das Hauptstudium 15 SWS und Die Leistungsnachweise sind zu Buchstabe a bis auf die Fachdidaktik 9 SWS. Das Grundstudium schafft mit Vorlesungen, Ü- bungen und Laborpraktika auf den Gebieten der Allgemeinen Chemie, Anorganischen Chemie, Analytischen Chemie, Physikalischen Chemie und Organischen Chemie die Voraussetzungen für den Erwerb der wichtigsten Stoffkenntnisse und Kenntnisse über die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten. Die Quantifizierung von Stoffumwandlungen und die Auswertung von chemischen Experimenten werden durch Rechenübungen ermöglicht. Die Lehrveranstaltung Chemische Schulexperimente gibt eine Einführung in die Darstellung einfacher chemischer Sachverhalte im Schulunterricht. a) Fachwissenschaftliches Studium Aufbauend auf dem Grundstudium wird die fachwissenschaftliche Ausbildung mit Lehrveranstaltungen aus der anorganischen, organischen, physikalischen und technischen Chemie fortgesetzt. Weiterhin werden Lehrveranstaltungen zur Umweltchemie sowie zu Na- turstoffen durchgeführt. b) Fachdidaktisches Studium Die Lehrveranstaltung Chemische Schulexperimente dient der Demonstration von Sachverhalten im Chemieunterricht. Die Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik einschließlich der schulpraktischen Übungen führen in die Theorie und Praxis des Chemieunterrichts ein und vermitteln die Grundlagen für eine selbständige Unterrichtsplanung, - durchführung und -auswertung. Sie werden ergänzt durch ein Schulpraktikum, das als Blockpraktikum mit einer Dauer von vier Wochen in vorlesungsfreien Zeiten des Hauptstudiums durchgeführt wird. (5) Fachspezifische Vermittlungsformen Es gelten die allgemeinen Bestimmungen ( 6) zu den Vermittlungsformen der Lehre. (6) Leistungsnachweise Als Zulassungsvoraussetzung zur Akademischen Zwischenprüfung sind vorzulegen je ein Leistungsnachweis zu: a) Grundlagen der Allgemeinen Chemie, b) Praktikum Analytische Chemie, 1492 e durch eine mündliche und zu Buchstabe f durch eine schriftliche Leistungskontrolle am Ende der Vorlesungszeit der Veranstaltung zu erbringen. Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist das erfolgreiche Bestehen der Akademischen Zwischenprüfung Voraussetzung. Außerdem sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: a) Chemische Schulexperimente, b) Grundlagen der Technischen Chemie, c) Fachdidaktik Chemie, d) Praktikum Organische Chemie, e) Praktikum Anorganische Chemie, f) Seminar und Praktikum Physikalische Chemie. Die Leistungsnachweise sind jeweils durch eine mündliche Leistungskontrolle am Ende der Vorlesungszeit der Veranstaltung zu erbringen. (7) Empfehlungen für den Studienablauf 1. und 2. Semester Allgemeine Chemie 2 V + S Analytische Chemie 2 V + S 4 P Anorganische Chemie 4 V + S 4 P 3. und 4. Semester Physikalische Chemie 4 V + S 4 P Organische Chemie 4 V + S 4 P Chemische Rechenübungen 2 Ü Chemische Schulexperi- 2 V + S mente 5. und 6. Semester Chemische Schulexperi- 4 P mente Technische Chemie 2 V + S Anorganische Chemie 2 P Umweltchemie Naturstoffe 2 V + S Fachdidaktik 6 V + S 7. Semester Physikalische Chemie 1 V 1 P Organische Chemie 2 P Fachdidaktik der Chemie 3 V + S 8. Semester Wissenschaftliche Arbeit und Prüfungen zur Ersten Staatsprüfung.

3 Gymnasium und berufsbildende Schulen Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges (Absatz 8 bis 14) Grundstudium und ein sechssemestriges Hauptstudium. Es umfasst insgesamt 80 Semesterwochenstunden (8) Studienbeginn (SWS). Davon entfallen auf das Grundstu- dium 36 SWS, auf das Hauptstudium 35 SWS und Das Studium ist im Wintersemester aufzunehmen. auf die Fachdidaktik 9 SWS. (9) Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen Das Grundstudium stimmt inhaltlich mit dem Es gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach 2 Abs. 1. Besondere Qualifikationen nach 2 Abs. 3 werden nicht vorausgesetzt. (10) Studienziele 1. Fachwissenschaftliches Studium Es vermittelt: * Kenntnisse von Grundtatsachen, Begriffen und Zusammenhängen aus der Anorganischen Chemie, Analytischen Chemie, Physikalischen Chemie und Organischen Chemie, * Kenntnisse von Modellvorstellungen zum Bau submikroskopischer Struktureinheiten, zum Aufbau makroskopischer Stoffe und zur Begründung ihrer stofflichen Eigenschaften, * Kenntnisse grundlegender chemischer und physikalisch-chemischer Gesetzmäßigkeiten, * Kenntnisse der wichtigsten Geräte, Apparaturen und Messmethoden und ihre Anwendungen, * Fertigkeiten zur Auswahl und Anwendung der wichtigsten Denk- und Arbeitsmethoden im Fach Chemie, * Kenntnisse zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von chemischen Experimenten sowie zur Bewertung experimenteller Ergebnisse, * Kenntnisse der Anwendung chemischer Vorgänge in der Technik und im Umweltschutz sowie der Abläufe chemischer Vorgänge in der Natur und bei wichtigen Lebensprozessen, * Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Chemie. 2. Fachdidaktisches Studium Das fachdidaktische Studium soll die Studierenden in die Lage versetzen, die Arbeits- und Denkweise von Chemikern kennen zu lernen und zu reflektieren und fachwissenschaftliche Probleme bei der Vorbereitung und Durchführung des Chemieunterrichts zu berücksichtigen. Dabei sollen die Studierenden befähigt werden, einen wissenschaftlichen und anwendungsorientierten Chemieunterricht selbständig und schöpferisch vorzubereiten, durchzuführen und kritisch auszuwerten, wobei die fachdidaktischen Aspekte für den Unterricht an Gymnasien bzw. an berufsbildenden Schulen im Vordergrund stehen. (11) Studieninhalte Grundstudium für den Ausbildungsgang Lehramt an der Mittelschule überein (vgl. Absatz 4 Nr. 1). a) Fachwissenschaftliches Studium Aufbauend auf dem Grundstudium wird die fachwissenschaftliche Ausbildung mit Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet der anorganischen, organischen, physikalischen und technischen Chemie einschließlich praktischer Ü- bungen fortgesetzt. Weiterhin werden Lehrveranstaltungen zur Komplexchemie, zur Umweltchemie, zu Naturstoffen sowie zur Werkstoffund Grenzflächenchemie durchgeführt. Ein Praktikum zur quantitativen Analyse in der anorganischen Chemie ergänzt die Ausbildung. Chemische Rechenübungen sollen die Quantifizierung von Stoffumwandlungsprozessen nachhaltig fördern. Eine Lehrveranstaltung Geschichte der Chemie ordnet das Fachgebiet in die wissenschaftlich-technische Gesamtentwicklung ein. b) Fachdidaktisches Studium Die Lehrveranstaltung Chemische Schulexperimente dient der Demonstration von Sachverhalten mit gehobenem Anspruch im Chemieunterricht. Die Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik einschließlich der schulpraktischen Ü- bungen führen in die Theorie und Praxis des Chemieunterrichts ein und vermitteln die Grundlagen für eine selbständige Unterrichtsplanung, -durchführung und -auswertung. Sie werden ergänzt durch ein Schulpraktikum, das als Blockpraktikum mit einer Dauer von vier Wochen in vorlesungsfreien Zeiten des Hauptstudiums durchgeführt wird. (12) Fachspezifische Vermittlungsformen Es gelten die allgemeinen Bestimmungen ( 6) zu den Vermittlungsformen der Lehre. (13) Leistungsnachweise Als Zulassungsvoraussetzung sind vorzulegen je ein Leistungsnachweis zu: a) Grundlagen der Allgemeinen Chemie, b) Praktikum Analytische Chemie, c) Praktikum Anorganische Chemie, d) Praktikum Physikalische Chemie, e) Praktikum Organische Chemie, f) Übungen zum Chemischen Rechnen. 1493

4 Die Leistungsnachweise sind zu Buchstabe a bis e durch eine mündliche und zu Buchstabe f durch eine schriftliche Leistungskontrolle an Ende der Vorlesungszeit der Veranstaltung zu erbringen. Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist das erfolgreiche Bestehen der Akademischen Zwischenprüfung Voraussetzung. Außerdem sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: a) Grundlagen der Technischen Chemie, b) Fachdidaktik Chemie, c) Chemische Schulexperimente, d) Praktikum Organische Chemie, e) Praktikum Anorganische Chemie, f) Seminar und Praktikum Physikalische Chemie. Die Leistungsnachweise sind durch eine mündliche Leistungskontrolle jeweils am Ende der Vorlesungszeit der Veranstaltung zu erbringen. (14) Empfehlungen zum Studienablauf 1. und 2. Semester Allgemeine Chemie 2 V + S Analytische Chemie 2 V + S 4 P Anorganische Chemie 4 V + S 4 P 7. und 8. Semester Chemische Schulexperimen- 2 V + S 4 P te Technische Chemie 2 P Physikalische Chemie 2 P Geschichte der Chemie 2 V + S Chemische Rechenübungen 1 Ü Fachdidaktik der Chemie 3 V + S 3. und 4. Semester Physikalische Chemie 4 V + S 4 P Organische Chemie 4 V + S 4 P Chemische Rechenübungen 2 Ü Chemische Schulexperimen- 2 V + S te 9. Semester Chemische Rechenübungen 1 Ü Komplexchemie 2 V + S Grenzflächenchemie Werkstoffchemie Anorganische Chemie 3 P 5. und 6. Semester Chemische Schulexperimen- 4 P te Organische Chemie 2 P Technische Chemie 2 V + S Naturstoffe Umweltchemie Chemische Rechenübungen 2 Ü Fachdidaktik der Chemie 6 V + S 10. Semester Wissenschaftliche Arbeit und Prüfungen zur Ersten Staatsprüfung. Chemnitz, den 29. Mai 2000 Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz Prof. Dr. C. von Borczyskowski 1494

5 19 Chemie (Zwischenprüfungsordnung der Lehramtsstudiengänge) (1) Geltungsbereich Diese Regelungen gelten für Studierende, die die Zwischenprüfung für das Lehramt an Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen ablegen möchten. (2) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen Als Zulassungsvoraussetzung sind vorzulegen je ein Leistungsnachweis zu: 1. Grundlagen der Allgemeinen Chemie, 2. Praktikum Analytische Chemie, 3. Praktikum Anorganische Chemie, 4. Praktikum Physikalische Chemie, 5. Praktikum Organische Chemie, 6. Übungen zum Chemischen Rechnen. Die Leistungsnachweise sind zu Nummer 1 bis 5 durch eine mündliche und zu Nummer 6 durch eine schriftliche Leistungskontrolle am Ende der Vorlesungszeit der Veranstaltung zu erbringen. (3) Inhaltliche Prüfungsanforderungen * Kenntnisse des Atombaus, der Typen chemischer Bindung sowie der Eigenschaften der wichtigsten Stoffklassen, * Kenntnisse der Zusammenhänge zwischen Atombau, Bindung, Struktur und Stoffeigenschaften, * Kenntnisse des Periodensystems der Elemente Stoffmischungen und Ermittlung der Stöchiometrie von Stoffen und chemischen Reaktionen. (4) Prüfungsteile 1. Anorganische und Physikalische Chemie *: mündlich 30 Minuten 2. Organische Chemie +: mündlich 30 Minuten (5) Durchführung der Prüfung Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach den Allgemeinen Bestimmungen der Zwischenprüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge der Technischen Universität Chemnitz. Die beiden Prüfungsteile können auf schriftlichen Antrag des Kandidaten entsprechend 5 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen studienbegleitend oder insgesamt am Ende des Grundstudiums (in der Regel im vierten Semester) abgelegt werden. Chemnitz, den 29. Mai 2000 Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz Prof. Dr. C. von Borczyskowski sowie des periodischen Verhaltens der Eigenschaften der Elemente und ihrer einfachen Verbindungen in den Hauptgruppen sowie ausgewählten Nebengruppen, * Fähigkeiten und Fertigkeiten zur qualitativen und quantitativen Analyse ausgewählter Stoffe und einfacher Stoffmischungen (Schultrennungsgang), * Grundlagen und Methoden sowie Fertigkeiten zur präparativen Darstellung ausgewählter einfacher anorganischer und organischer Stoffe, * Grundkenntnisse der chemischen Thermodynamik und chemischen Kinetik von Stoffumwandlungen, * Fertigkeiten zur Durchführung von Experimenten zur Demonstration einfacher physikalisch-chemischer Grundgesetze, * Berechnung der Zusammensetzungsgrößen für 1495

6 * ( 14 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. a bis d der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz) + ( 14 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. e der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz) 1492

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 30.01.2004 Auf Grund

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 148 vom 7. Juni 2002

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 148 vom 7. Juni 2002 Studienordnung zum Ergänzungsstudium für den Lehramtsstudiengang Informatik im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung für das Lehramt an Mittelschulen und das Höhere Lehramt mit dem Abschluss Unbefristete

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Technische Universität Chemnitz

Technische Universität Chemnitz Technische Universität Chemnitz Studienordnung zum Ergänzungsstudium für den Lehramtsstudiengang Informatik im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung für das Lehramt an Mittelschulen und das Höhere

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Informatik im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien / an berufsbildenden Schulen Vom 6.03.003 Auf

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Communication Management an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Communication Management an der Universität Leipzig 27/31 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Studienordnung für den Masterstudiengang Communication Management an der Universität Leipzig Vom 8. April 2013 Aufgrund des Gesetzes

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung für den Magisterteilstudiengang MTSG Politikwissenschaft als Nebenfach (NF) Teil II

Mehr

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK. an der. Universität - Gesamthochschule Siegen. mit dem Abschluß. Erste Staatsprüfung für das Lehramt

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK. an der. Universität - Gesamthochschule Siegen. mit dem Abschluß. Erste Staatsprüfung für das Lehramt STUDIENORDNUNG für den Studiengang MATHEMATIK an der Universität - Gesamthochschule Siegen mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I Vom 9. September 1996 Aufgrund des

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18.

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18. Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 18. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.

Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7. 1 Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität folgende Satzung: * )

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität folgende Satzung: * ) Ordnung für das Studium der Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 15. Oktober 1997 i. d. F. der Änderungssatzung vom 30. April 1999* *Diese Ordnung wurde mit Satzung

Mehr

vom 01.06.1992 (StAnz. S. 683), geändert durch die Ordnung vom 06.12.2001 (StAnz. S. 257)

vom 01.06.1992 (StAnz. S. 683), geändert durch die Ordnung vom 06.12.2001 (StAnz. S. 257) Studienordnung für das Studium des Faches Informatik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Kaiserslautern vom 01.06.1992 (StAnz. S. 683), geändert durch die Ordnung vom 06.12.2001 (StAnz.

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen S t u d i e n o r d n u n g für die Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft und Spezielle Wirtschafslehre mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität

Mehr

ZENTRALE STUDIENBERATUNG CHEMIE

ZENTRALE STUDIENBERATUNG CHEMIE GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG CHEMIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Fakultät für Chemie Diplom 10 Semester Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien 5/21 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 26. Februar

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen

Mitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 93 - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen in der Fassung vom 06.05.2003 DIE PRÄSIDENTIN 19.09.2003 Mitteilungsblatt

Mehr

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch Nicht amtliche Lesefassung der Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch vom 09. Juni 1999 in der Fassung der ersten Änderungssatzung

Mehr

Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik")

Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= Wirtschaftspädagogik) 1 Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik") - Anteil des Soziologiestudiums - 1. Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis ('scheinpflichtige'

Mehr

Russisc h ( 85 LPO I)

Russisc h ( 85 LPO I) 3 Russisc h ( 85 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Russisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium)

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Studienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität

Studienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 21. September 1998 mit Änderungen

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli

Mehr

Studienordnung für den Erziehungswissenschaftlichen Bereich (ESL) im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen. Vom 13.01.2005

Studienordnung für den Erziehungswissenschaftlichen Bereich (ESL) im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen. Vom 13.01.2005 Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für den Erziehungswissenschaftlichen Bereich (ESL) im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen Vom 13.01.2005 Auf Grund

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 24. April 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26, S. 552; geändert

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Deutsch als Fremdsprache im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs.

Mehr

Modulbeschreibung für das Studium der Chemie Lehramt an Gymnasien (Bachelor und Master of Education)

Modulbeschreibung für das Studium der Chemie Lehramt an Gymnasien (Bachelor und Master of Education) Modulbeschreibung für das Studium der Chemie Lehramt an Gymnasien (Bachelor und Master of Education) Aufstellung der Lehrveranstaltungen mit einer Charakterisierung ihrer Inhalte Stand Juli 2010 Modulbeschreibung

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang International Energy Economics and Business Administration an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang International Energy Economics and Business Administration an der Universität Leipzig 51/25 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang International Energy Economics and Business Administration an der Universität Leipzig Vom 10. September

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik 11/21 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik Vom 11. April 2014

Mehr

für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen STUDIENORDNUNG für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 21. September 2001 Aufgrund des 2 Abs.

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom 08.09.

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom 08.09. Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund

Mehr

(2) Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Niveau des Leistungskurses Englisch der Sekundarstufe II entsprechen.

(2) Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Niveau des Leistungskurses Englisch der Sekundarstufe II entsprechen. Studienordnung für den Studiengang Englisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 17. Februar 1999 Aufgrund des

Mehr

Studienordnung. Wirtschaftsingenieurwesen

Studienordnung. Wirtschaftsingenieurwesen Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen des Internationalen Hochschulinstitutes Zittau (IHI Zittau) 2 Aufgrund von 25 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9.02.1994

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig 59/24 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Studienordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig Vom 27. Oktober 2009 Aufgrund des Gesetzes

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft Vom 01. Juni 1994 in der Fassung der Änderung vom 07. Mai

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig UNIVERSITÄT LEIPZIG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig Vom xx.xx. 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit

Mehr

Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/11

Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/11 Neubekanntmachung der Anlage zu 1 Abs. 1 BPO: Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Philosophie an der Universität Bielefeld vom 1. Februar 2011 Nachstehend wird die Anlage zu 1 Abs. 1 BPO: Fächerspezifische

Mehr

Lehramt für Berufskollegs an der Universität Siegen Häufig gestellte Fragen

Lehramt für Berufskollegs an der Universität Siegen Häufig gestellte Fragen Lehramt für Berufskollegs an der Universität Siegen Häufig gestellte Fragen Wirtschaftswissenschaften mit spezieller Wirtschaftslehre oder mit einem Unterrichtsfach Wie funktioniert das mit den Semesterwochenstunden

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009 - 1 - Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009 Lesefassung vom 22. August 2014 Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 34 Abs.

Mehr

TU Braunschweig, Studienordnungen Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (PVO v. 1998), Auszug S. 105 ff.

TU Braunschweig, Studienordnungen Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (PVO v. 1998), Auszug S. 105 ff. TU Braunschweig, Studienordnungen Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (PVO v. 1998), Auszug S. 105 ff. B. Grundwissenschaften Pädagogik 1. Studienziele, Studienbereiche, Studieninhalte 1.1. Studienziele:

Mehr

Inhaltsübersicht. Maskuline Personenbezeichnungen gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.

Inhaltsübersicht. Maskuline Personenbezeichnungen gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts. Studienordnung für das Nebenfach Erwachsenenbildung und betriebliche Weiterbildung im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 4. März 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

Zugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht

Zugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht Zugangs- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Zertifikatsstudium Management und Unternehmensrecht an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Hagen 1 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 62 Abs. 1 und

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. - Schwerpunkt Produktionstechnik - an der Universität Hamburg,

Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. - Schwerpunkt Produktionstechnik - an der Universität Hamburg, 1 Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen - Schwerpunkt Produktionstechnik - an der Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und der Technischen Universität

Mehr

Studienordnung Kommunikations- und Medienwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Kommunikations- und Medienwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs.

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik Diplomstudienordnung Studienplan 2 Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik Studienordnung für den Diplomstudiengang

Mehr

Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz

Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz 20/18 Universität Leipzig Medizinische Fakultät Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz Vom 13. Februar 2015 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 26. November 2013 Nr. 123/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Elektrotechnik im Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs (Modell A) der Universität

Mehr

Vom 18. September 2015

Vom 18. September 2015 Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 8. September 205 Aufgrund von Art. 3 Abs.

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Unterrichtsfach Physik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II

Studienordnung für den Studiengang Unterrichtsfach Physik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II Studienordnung für den Studiengang Unterrichtsfach Physik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität-Gesamthochschule Essen Vom 11. November 1999 Aufgrund

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik an der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau Vom 12. Juli 1994

Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik an der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau Vom 12. Juli 1994 Studienordnung für den Diplomstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau Vom 12. Juli 1994 Auf Grund von 25 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SHG) vom 4. August

Mehr

Fassung 17. 5. 2005. Inhaltsübersicht

Fassung 17. 5. 2005. Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium an der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf Fassung 17. 5. 2005 Aufgrund des 2

Mehr

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich 326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Fächerspezifische Bestimmung

Fächerspezifische Bestimmung Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Theologie zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für ein Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und vergleichbare Jahrgangsstufen der Gesamtschule

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1

Mehr

M-419-3-2-000. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen

M-419-3-2-000. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen M-419-3-2-000 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 05. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1

Mehr

20/2011. Amtliches Mitteilungsblatt. Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Gerontologie

20/2011. Amtliches Mitteilungsblatt. Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Gerontologie Amtliches Mitteilungsblatt 20/2011 Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Gerontologie Vechta, 18.07.2011 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der Universität Vechta Redaktion:

Mehr

(vom 18. September 2002, NBl. MBWFK Schl.-H. S. 621 ff.) zuletzt geändert durch Satzung vom 15. März 2007 (NBl. MWV Schl.-H. 2007 S.8f.

(vom 18. September 2002, NBl. MBWFK Schl.-H. S. 621 ff.) zuletzt geändert durch Satzung vom 15. März 2007 (NBl. MWV Schl.-H. 2007 S.8f. Studienordnung (Satzung) für Studierende des Bachelorstudienganges Computational Life Science an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Bachelor of Science (vom 18. September 2002, NBl. MBWFK Schl.-H.

Mehr

Studienordnung. für das Fach Pädagogik. im Studiengang mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II

Studienordnung. für das Fach Pädagogik. im Studiengang mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II Studienordnung für das Fach Pädagogik im Studiengang mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 12. März 2000 Aufgrund

Mehr

Studienordung für den Diplomstudiengang Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam Vom 11. April 1996

Studienordung für den Diplomstudiengang Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam Vom 11. April 1996 Studienordung für den Diplomstudiengang Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam Vom 11. April 1996 Der Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat

Mehr

Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik an der Universität Augsburg vom 09. August 1994 (KWMBl II S.

Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik an der Universität Augsburg vom 09. August 1994 (KWMBl II S. L-2407-1-000 Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik an der Universität Augsburg vom 09. August 1994 (KWMBl II S. 725) Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art.

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

STUDIENFÜHRER. Zahnmedizin STAATSPRÜFUNG. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Zahnmedizin STAATSPRÜFUNG. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG Zahnmedizin Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: ZAHNMEDIZIN 2. ABSCHLUSS: Zahnarzt / Zahnärztin 3. REGELSTUDIENZEIT: 10 Semester und 6 Monate STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Magisterstudienordnung

Magisterstudienordnung Magisterstudienordnung 1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln (Magisterprüfungsordnung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studienfachs. 3 Studienberatung

1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studienfachs. 3 Studienberatung Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mathematik im Studiengang Lehramt an Grundschulen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom.. 2007 Stand 19. April 2007 Gemäß 13 Abs.1 in Verbindung

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund Nr. 8/2009 Seite 85 Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Englisch zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für ein Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und vergleichbare Jahrgangsstufen

Mehr

Physikstudium an der. Universität Wien

Physikstudium an der. Universität Wien Physikstudium an der Universität Wien Das Studium der Physik an der Universität Wien vermittelt eine grundlegende wissenschaftliche Ausbildung, durch welche die Studierenden mit modernen physikalischen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 24.06.2015 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den dualen

Mehr

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG 1 OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Fakultät Elektrotechnik Fakultät für Maschinenbau Studienordnung für den Studiengang Energietechnik vom 3. April 1996 2 Aufgrund des 11 Abs. 1 sowie der 77 Abs.

Mehr

Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001

Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001 Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001 Auf Grund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Informationen zum Lehramtsstudium

Informationen zum Lehramtsstudium Informationen zum Lehramtsstudium für Studienbewerber/-innen Stand: März 2008 Termine und Fristen: Wintersemester 2008/2009 Vorlesungszeit: 13.10.08-31.01.09 Einschreibfrist für zulassungsfreie Fächer:

Mehr

STUDIENFÜHRER. Kernfach Englisch MASTER OF EDUCATION. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Kernfach Englisch MASTER OF EDUCATION. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF EDUCATION Kernfach Englisch Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: SCHULFORMSPEZIFISCHER MASTER LEHRAMT AN MITTELSCHULEN KERNFACH ENGLISCH 2. ABSCHLUSS: Master of Education 3.

Mehr

51/2003 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 02.12.2003 INHALTSÜBERSICHT

51/2003 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 02.12.2003 INHALTSÜBERSICHT Mitteilungen FU BERLIN 51/2003 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 02.12.2003 INHALTSÜBERSICHT Bekanntmachungen Teilstudienordnung für den Vorklinischen Teil des Studiengangs an der Charité - Universitätsmedizin

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsinformatik Seite 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Technische Physik an der Universität Bayreuth vom 1. August 2000

Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Technische Physik an der Universität Bayreuth vom 1. August 2000 1 Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Technische Physik an der Universität Bayreuth vom 1. August 2000 Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen

Mehr

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang Englisch. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang Englisch. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II STUDIENORDNUNG für den Studiengang Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität Siegen Vom... Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 8^6 Abs. 1 des

Mehr

1 Geltungsbereich. Inhaltsübersicht:

1 Geltungsbereich. Inhaltsübersicht: Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Doppelfach Musik für das Höhere Lehramt an Gymnasien (in der Fassung der Änderungsordnung vom 24. Juni 2015) *1 Aufgrund von 36 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Kurzinformation zum Lehramt Französisch (WPO) www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/

Kurzinformation zum Lehramt Französisch (WPO) www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/ Zentrale Verwaltung Zentrale Studienberatung Kurzinformation zum Lehramt Französisch (WPO) www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/ INSTITUT FÜR LINGUISTIK - ROMANISTIK INSTITUT FÜR LITERATURWISSENSCHAFT

Mehr

Inhaltsübersicht. I. Allgemeines

Inhaltsübersicht. I. Allgemeines Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Romanistik im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz (Schwerpunkt Französisch) Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs.1 des Gesetzes über

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 11 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Informatik Auf der Grundlage des Berliner

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

NWT-LA-GS 01. 4. Qualifikationsziele des Moduls: Die Studierenden können:

NWT-LA-GS 01. 4. Qualifikationsziele des Moduls: Die Studierenden können: Das Studium von NWT ist aus sachlogischen Gründen in zwei Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt setzt sich zusammen aus dem Modul -01 sowie Teilen des Moduls -03. Der zweite Abschnitt besteht aus

Mehr

K u n s t h o c h s c h u l e B e r l i n ( W e i ß e n s e e ) K H B Hochschule für Gestaltung. M i t t e i l u n g s b l a t t

K u n s t h o c h s c h u l e B e r l i n ( W e i ß e n s e e ) K H B Hochschule für Gestaltung. M i t t e i l u n g s b l a t t K u n s t h o c h s c h u l e B e r l i n ( W e i ß e n s e e ) K H B Hochschule für Gestaltung M i t t e i l u n g s b l a t t Herausgeber: Nr. 96 Der Rektor der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) 15.

Mehr

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen. Studienordnung Pädagogik im Nebenfach mit dem Abschluss Magister Artium (M.A.)

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen. Studienordnung Pädagogik im Nebenfach mit dem Abschluss Magister Artium (M.A.) Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Pädagogik im Nebenfach mit dem Abschluss Magister Artium (M.A.) 26. November

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt. dem Vermitteln von Fakten im Vordergrund steht.

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt. dem Vermitteln von Fakten im Vordergrund steht. Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Physikalische Technik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO D PT) Vom 8. Februar 2008 Auf Grund von Art.13 Abs.1,

Mehr

Informationsblatt. Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium

Informationsblatt. Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium Informationsblatt Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium I. Allgemeines Rechtsgrundlage ist 65 Abs. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167) in Verbindung mit

Mehr

Studienordnung. Inhalt. I. Allgemeiner Teil 1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit

Studienordnung. Inhalt. I. Allgemeiner Teil 1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit Studienordnung für den Studiengang Biomedical Engineering am Fachbereich Elektrotechnik der Hochschule Anhalt (FH) und an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 29.02.2000

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 80. Studienordnung Bachelor of Arts Studiengang Architektur. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences

Mitteilungsblatt Nr. 80. Studienordnung Bachelor of Arts Studiengang Architektur. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 80 Studienordnung Bachelor of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN 21.10.2002 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich S.

Mehr