G E M E I N D E L A N G W E D E L Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 Biogasanlage für das Gebiet Ziegelei

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1 G E M E I N D E L A N G W E D E L Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 Biogasanlage für das Gebiet Ziegelei Tel.: 0431 / Fax: 0431 / lehndorfer@ipp-kiel.de Zusammenstellung der Äußerungen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß 4a (3) BauGB Seite 1 von 7

2 lfd. Nr.: Datum Institution Äußerung mit Anregungen / Veranlassung Anregungen LAND Schleswig-Holstein 01. Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei, Landesplanungsbehörde X Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein X Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Untere Forstbehörde X Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Technischer Umweltschutz X Kreis Rendsburg-Eckernförde Kreis Rendsburg-Eckernförde, Der Landrat, Fachdienst Regionalentwicklung X Amt Nortorfer Land 06. Fachbereich II Wirtschaft, Finanzen X Nachbargemeinden Amt Achterwehr X 08. Amt Molfsee X Sonstige Schleswig-Holstein Netz AG X Gebäudemanagement S-H (GMSH) X Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel X Deutsche Telekom Technik GmbH X 13. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein X 14. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie X Seite 2 von 7

3 lfd. Nr.: Datum Institution Äußerung mit Anregungen / Veranlassung Anregungen 15. IHK Kiel X 16. AG-29 X 17. NABU Schleswig-Holstein X Handwerkskammer Flensburg X Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbh X Seite 3 von 7

4 LAND SH 02. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein Brief vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S-H Untere Forstbehörde Brief vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S-H Technischer Umweltschutz Brief vom Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat, Fachdienst Regionalentwicklung Brief vom Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. 2 (2) DSchG in der Neufassung vom durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu. Darüber hinaus verweisen wir auf 15 DSchG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. Von Seiten der unteren Forstbehörde werden keine Anregungen oder Bedenken zur oben bezeichneten Planung vorgebracht. Ausgehend von den übersandten Planunterlagen werden hinsichtlich der von hier zu vertretenden immissionsrechtlichen Belange keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Das vorliegende Vorhaben war bereits Gegenstand von Stellungnahmen des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom und Eine erneute Auslegung der Planunterlagen ist u. a. aufgrund der geplanten Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhen auf 25,00 m im Bereich des Sondergebietes Bioenergie notwendig. Aufgrund der damit verbundenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes bestehen gegen diese Festsetzung aus städtebaulicher Sicht Vorbehalte, insbesondere da bislang nicht dargelegt ist, welche Anlagenteile eine entsprechende Höhenfestsetzung zwingend erforderlich machen. Es bedarf entsprechend einer ergänzenden Erläuterung hinsichtlich der technischen Notwendigkeit sowie einer Prüfung von möglichen Alternativen zur Vermeidung unnötiger Auswirkungen in das Landschaftsbild. So sollte geprüft werden, inwieweit eine geringere Gebäudehöhe mit ergänzen- Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Begründung sowie der Umweltbericht (Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild) wurden diesbezüglich ergänzt. Seite 4 von 7

5 der Zulässigkeit der Überschreitung für einzelne Gebäudeteile oder eine Staffelung der zulässigen Gebäudehöhen nach einzelnen Teilbereichen hinsichtlich der Würdigung des Schutzgutes Landschaftsbild bei gleichzeitig angemessener wirtschaftlicher Nutzbarkeit der Flächen möglich ist. Ich weise darauf hin, dass in dem hier vorliegenden letzten Entwurfsstand nach 4 a Abs. 3 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans auch die in der vorliegenden Planung als Sondergebiet Landwirtschaft festgesetzten Flächen sowie die nördlich angrenzende und nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 einbezogene Hofstelle als Sondergebiet Biomasseanlagen dargestellt sind. Zudem bitte ich um Berücksichtigung der folgenden Anregungen: In der vorliegenden Planzeichnung ist das Planzeichen Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen nicht durchgängig. Die räumliche Abgrenzung der beiden festgesetzten Sondergebiete ist entsprechend im nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs nicht nachzuvollziehen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden berücksichtigt. Die Planzeichnung wurde hinsichtlich dieser Punkte entsprechend angepasst bzw. ergänzt. Da die Baufläche zur Errichtung des Erdbeckens vollständig von privaten Grünflächen umschlossen ist und somit keine Anbindung zum übrigen Sondergebiet Bioenergie besitzt, sollte durch ein ergänzendes Planzeichen bzw. Bezugspfeil die Zugehörigkeit zum Sondergebiet Bioenergie verdeutlicht werden. Die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe erfolgt für das Sondergebiet Landwirtschaft sowohl über Festsetzung in der Planzeichnung als auch im Text, Teil B. Für das Sondergebiet Bioenergie erfolgt diese Festsetzung lediglich über Text, Teil B. Ich bitte diesbezüglich um Vereinheitlichung und Verzicht auf Dopplung von inhaltsgleichen Festsetzungen in Planzeichnung und Text, Teil B. Im Bereich der Maßnahmenfläche M2 ist in der Planzeichnung eine rote Umgrenzung dargestellt, deren Bedeutung nicht in der Legende aufgeführt wird. Ich bitte um Erläuterung dieser Darstellung bzw. um Streichung im Falle eines Darstellungsfehlers. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein durch den Vorhabenträger unterschriebener Durchführungsvertrag vorliegen muss, da andernfalls die Satzung nicht rechtskräftig werden kann. Zudem weise ich darauf hin, dass im Falle einer Bekanntmachung des Bebauungsplans vor Genehmigung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nach 10 Abs. 2 BauGB i. Verb. m. 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB eine Genehmigungspflicht für den Bebauungsplan besteht. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein durch den Vorhabenträger unterschriebener Durchführungsvertrag liegt vor. Seite 5 von 7

6 Darüber hinaus nehmen die von hier aus beteiligten Dienststellen wie folgt Stellung: Fachdienst Umwelt (untere Naturschutzbehörde) Als Planungsanlass für die erneute Auslegung wird u. a. eine max. zulässige Höhe der baulichen Anlagen von 25 m genannt. Aktuell weisen entsprechende bauliche Anlagen in der Regel Höhen von 10 m bis max. 12 m und damit die Hälfte der hier avisierten Höhe auf. Die Notwendigkeit für beabsichtigt o. g. Bauhöhe und den damit verbundenen zusätzlichen erheblichen visuellen Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild wird vage begründet, um ein ausreichendes Maß zur Realisierung der geplanten Anlagenteile zu gewährleisten. Nach dem Grundsatz der Eingriffsvermeidung, speziell den Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild, besteht ein zwingendes Erfordernis ergänzender Erläuterungen. Das gilt umso mehr, als das die gesamte Anlage mit den großflächigen und großvolumigen Baukörpern und Silage- und Lagerflächen in nordwestliche Richtung keinerlei Be- und Eingrünung erfährt (s. beiliegendes Foto). Vor dem Hintergrund der großen und weiträumigen durch keine vertikale Strauch- und Gehölzstruktur unterbrochen Ackerschläge wirkt die Biogasanlage mit angeschlossenem Schweinestall und Silageflächen umso massiver. Das Argument, zusätzliche visuelle Beeinträchtigungen seien zu relativieren, weil durch den Gebäudebestand Vorbelastungen gegeben seien, ist nicht stichhaltig und verkennt die Summationswirkung. Daher ist der mit der Erweiterung der Biogasanlage verbundene Nachweis zusätzlicher Kompensationsflächen nicht im südöstlichen Bereich durch die Neuanlage einer Streuobstwiese zu erbringen, sondern sollte seine funktionale Erweiterung vielmehr entlang der nordwestlichen Grenze durch die Schaffung eines min. 5- reihigen, gestuften Baum- /Gehölzstreifens erfahren. So werden nicht nur die mit der Erweiterung verbundenen zusätzlichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden aufgrund weiterer Flächenversiegelungen ausgeglichen, sondern gleichzeitig die von den geplanten baulichen Erweiterungen ausgehenden visuellen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild naturschutzfachlich kompensiert. Fachdienst Umwelt (untere Wasserbehörde Abwasser) Hinweis: Unter Entwässerungskonzept Niederschlagswasser sollte der Satz Die Menge des in das wie mit der Planerin angestimmt in Laut Entwässerungsflächenbilanz werden somit lediglich insgesamt 58 m² zusätzlich über das Verbandsnetz entwässert. angepasst werden. Die Hinweise werden berücksichtigt. Die Begründung sowie der Umweltbericht (Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild) wurden diesbezüglich konkretisiert und ergänzt. An der nordwestlichen Grenze wird ein mindestens 10 m breiter, ebenerdiger Gehölzstreifen angelegt (Ausgleichsmaßnahme M 3), der die Erweiterungsfläche dreiseitig einfasst. Auf diese Weise erfolgt zur Landschaft hin eine Eingrünung der geplanten baulichen Anlagen, wodurch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild verringert werden sollen. Der Gehölzstreifen hat eine Fläche von ca m² und ist aus heimischen Bäumen und Sträuchern herzustellen. Dem Hinweis wird gefolgt. Die Begründung wurde unter dementsprechend angepasst. Weitere Anregungen werden vom Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht vorgetragen. Ich bitte nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung um Vorlage des Abwägungsergebnisses. Gemäß Verfahrenserlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 31. März 2014 Ziffer 12 wird nach der Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans umgehend um die Übersendung von zwei Planausfertigungen und allen zugehörigen Anlagen für den Kreis Rendsburg-Eckernförde gebeten, sowie Der Hinweis wird berücksichtigt. Seite 6 von 7

7 Nachbargemeinden zusätzlich einer digitalen Fassung an die adresse 07. Amt Achterwehr Brief vom Sonstige 09. Schleswig-Holstein Netz AG Brief vom Gebäudemanagement Schleswig- Holstein AöR Brief vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Brief vom Deutsche Telekom Technik GmbH Brief vom Handwerkskammer Flensburg vom Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbh vom Die Belange der Gemeinde Bredenbek werden von Ihrer o.a. Bauleitplanung nicht berührt, Änderungsvorschläge werden nicht vorgebracht. Wir haben Ihr Schreiben vom zur Kenntnis genommen. Wir verweisen auf die Anmerkungen unserer Schreiben vom und , die weiterhin Bestand haben. Die mir im Internet zugänglichen Planunterlagen habe ich auf Belange des Landes Schleswig -Holstein hin überprüft und erhebe hierzu keine Einwände, da keine Landesliegenschaften betroffen sind. In dem oben genannten Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleichbleibender Sachund Rechtslage folgende Stellungnahme ab: Die Bundeswehr ist betroffen, hat aber keine Einwände / Bedenken zum Vorhaben bei Einhaltung der beantragten Parameter. Biogasanlage mit Bauhöhen bis zu 25 Meter. Eine weitere Beteiligung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleitungen ist in diesem Fall nicht weiter notwendig. Nach den mir vorliegenden Unterlagen gehe ich davon aus, dass die baulichen Anlagen einschließlich untergeordneter Bauteile eine Höhe von 30 Meter über Grund nicht überschreiten werden. Sollte diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung nochmals zur Prüfung zuzuleiten. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Bedenken und verweisen auf unser/unsere Schreiben vom Wir haben die Pläne eingesehen. Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht. Da mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Langwedel keine Erstellung bzw. Veränderung von für die Durchführung der Müllabfuhr relevanter Straßen geplant ist, haben wir zu der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes keine Anregungen oder Einwendungen.. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Seite 7 von 7

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