Ausschreibungsverfahren des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg. E. Preisblatt

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1 Final Ausschreibungsverfahren des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg VgV-Verfahren Ingenieurleistungen zum Bauvorhaben Sturmflutschutzmaßnahme Stadthafen Rostock E. Preisblatt Seite 1 von 15

2 Inhalt 1. Funktion des Preisblatts Preisblatt im Vergabeverfahren Preisblatt als Vertragsgrundlage Objektplanung Ingenieurbauwerk Zahl der Objekte Grundleistungen Örtliche Bauüberwachung gemäß Leistungsbeschreibung Fachplanung Tragwerksplanung Zahl der Objekte (Tragwerke) Grundleistungen Zusätzliche und Besondere Leistungen Nebenkosten, Stundensätze Wichtiger Hinweis an die Bewerber: Dieses Dokument wird zu Informationszwecken bereits jetzt zur Verfügung gestellt. Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb statt. Dieses Dokument ist erst für das Verhandlungsverfahren bestimmt. Für den derzeit laufenden Teilnahmewettbewerb ist das Dokument Langversion Auftragsbekanntmachung gleichzeitig Verfahrensbedingungen für den Teilnahmewettbewerb zu berücksichtigen! Seite 2 von 15

3 1. Funktion des Preisblatts 1.1. Preisblatt im Vergabeverfahren Grundsätzliches Die Kalkulation der zu erbringenden Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und aller dort geforderten Leistungen, unter Beachtung der dazu gehörigen vertraglichen Regelungen (Teil C der Vergabeunterlagen). Das Preisblatt ist im Vergabeverfahren als vorläufig zu verstehen. Je nach Verlauf des Verhandlungsverfahrens können sich noch Veränderungen ergeben, die dann aber rechtzeitig vor Abgabe des letztverbindlichen Angebots bekannt gegeben werden. Bieter, die Abweichungen von den vorgesehenen Preisgestaltungen für erforderlich halten, sollten dies schriftlich erläutern. Dies wird dann Gegenstand der Verhandlungen sein. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter ein ggf. angepasstes Preisblatt als Grundlage für das letztverbindliche Angebot erhalten Baukosten Die von der Vergabestelle geschätzten vorläufigen Baukosten (siehe Teil B, Seite 7) dienen nur als vorläufige Kalkulationsgrundlage und zur Vergleichbarkeit der eingereichten Angebote. Für die Zuschlagsentscheidung sind sie ohne Relevanz, weil das Honorar nicht nach Eurobeträgen gewertet wird, sondern nach Honorarparametern (siehe 1.1.6) Mitzuverarbeitende Bausubstanz Soweit mitzuverarbeitende Bausubstanz vorhanden ist und der Bieter im Übrigen den HOAI-Mindestsatz anbietet, ist die mitzuverarbeitende Bausubstanz zwingend zu berücksichtigen; andernfalls droht die Unterschreitung des gesetzlichen Mindesthonorars. Solche Angebote dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Bieter sind also aufgerufen, zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz (soweit einschlägig) Angaben im Angebot zu machen. Die Vergabestelle steht auf dem Standpunkt, dass keine mvb anfällt, da es sich um einen Neubau handelt und mvb nur Bestandteile eines schon vorhandenen Objekts sein können ( 2 Absatz 7 HOAI). Seite 3 von 15

4 Honorarzonen Die Vergabestelle hat für die Leistungsbilder im Preisblatt jeweils angegeben, welche Honorarzone sie für richtig hält. Damit alle Angebote vergleichbar sind, muss die Vergabestelle dafür sorgen, dass spätestens in den letztverbindlichen Angeboten alle Bieter im jeweiligen Leistungsbild die gleiche Honorarzone zugrunde legen. Falls Bieter im Einzelfall der Auffassung sein sollten, dass eine andere Honorarzone anzusetzen sei als von der Vergabestelle mitgeteilt, ist unbedingt eine Begründung dazu einzureichen. Die Vergabestelle wird sich dann damit befassen und in Abstimmung mit allen Bietern für eine einheitliche kalkulatorische Grundlage sorgen müssen. Die Verfahrensweise teilt die Vergabestelle mit, wenn und sobald diese Situation eintreten sollte Besondere Leistungen Das Preisblatt enthält Felder für die Honorierung von Besonderen Leistungen. Im Regelfall ist vorgesehen, eine Pauschale anzugeben. Soweit ein Bieter es nicht für möglich hält, die geforderten Besonderen Leistungen im Paket mit Pauschalen anzubieten, ist dies näher zu erläutern; dies wird dann Gegenstand der Verhandlungen sein Preisblatt und Zuschlagsmatrix Das Zuschlagskriterium Preis wird nicht rein numerisch nach Eurobeträgen gewertet (siehe die Zuschlagsmatrix in Teil A der Vergabeunterlagen). Vielmehr findet eine Gesamtbetrachtung aller angebotenen Honorarparameter statt, unter dem Blickwinkel, welches Angebot die größte Honorarstabilität und voraussichtlich das niedrigste Gesamthonorar ergeben wird. Die Bieter sollten dies im Blick behalten insbesondere bei der Ausgestaltung der verhandelbaren Parameter der HOAI (Honorarsatz, Nebenkosten, Stundensätze, etwaige Zuschläge etc.) und bei der Ausgestaltung der nicht preisgebundenen Besonderen Leistungen. Seite 4 von 15

5 1.2. Preisblatt als Vertragsgrundlage Grundsätzliches Nach Vertragsschluss wird das letztendliche Preisblatt Vertragsgrundlage. Alle Honorare richten sich dann im ersten Schritt nach dem Vertrag, im zweiten Schritt nach dem Preisblatt. Ob für eine im Preisblatt aufgeführte Leistung überhaupt Honorar entsteht, richtet sich nach dem Vertrag. In welcher Höhe Honorar entsteht, richtet sich nach dem Preisblatt Anrechenbare Kosten Maßgeblich für die Honorarabrechnung sind die im Preisblatt getroffenen Festlegungen zur Anrechenbarkeit Honorarprozentpunkte Soweit im Preisblatt Honorarprozentpunkte für bestimmte Leistungsphasen angegeben sind, entsteht Honorar nur, wenn die jeweilige Leistungsphase abgerufen und erbracht wurde. Seite 5 von 15

6 2. Objektplanung Ingenieurbauwerk 2.1. Zahl der Objekte 1 einheitliches Objekt im Sinne von 11 HOAI Nach unserer Einschätzung wird mehr als ein Objekt im Sinne der 41ff. HOAI zu planen sein, nämlich Wir halten dazu folgende Honorarregelung für richtig: Gemeinsame Abrechnung aller Objekte nach 11 Absatz 2 HOAI. Getrennte Abrechnung aller Objekte nach 11 Absatz 1 HOAI Soweit Bieter eine andere Aufteilung der Objekte für richtig halten als die Vergabestelle, wird das Gegenstand der Aufklärung und Verhandlung im Verfahren sein. Die Vergabestelle wird dann allen Bietern Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern. In den letztverbindlichen Angeboten muss dazu eine einheitliche Grundlage für alle Bieter erreicht sein. Seite 6 von 15

7 2.2. Grundleistungen Anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung, 6 Absatz 1 HOAI und nach 42 HOAI, solange keine Kostenberechnung vorliegt, nach Kostenschätzung. abweichender Vorschlag, Begründung anbei Mitzuverarbeitende Bausubstanz Fällt nicht an, da Neubau (Auffassung der Vergabestelle) Wird spätestens mit Abschluss der Leistungsphase 3 ermittelt und gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. (Erläuterung zur mvb anbei). netto pauschal (Erläuterung zur mvb anbei) Honorarzone III (Auffassung Vergabestelle) (Begründung anbei.) Ist ein Bieter der Auffassung, dass die Honorarzone II oder IV einschlägig ist, so ist dies näher anhand der Bewertungskriterien der HOAI zu begründen. Dies wird dann Gegenstand der Aufklärung und Verhandlung im Verfahren sein. Im Ergebnis muss für alle Angebote eine einheitliche Honorarzone zugrunde gelegt werden Honorarsatz Mindestsatz (Begründung anbei.) Seite 7 von 15

8 Honorarprozentpunkte Gemäß HOAI: Wir bieten reduzierte Honorarprozentpunkte an, ohne dass sich hierdurch die Qualität der Leistungen und der Werkerfolg ändern, und zwar wie folgt: LP % LP % Wenn abweichende Prozentpunkte angeboten werden, ist mit einer Anlage zum Preisblatt näher zu erläutern, welche Grundleistungen nach Auffassung des Bieters entfallen können. Seite 8 von 15

9 2.3. Örtliche Bauüberwachung gemäß Leistungsbeschreibung Pauschalfestpreis von netto. Pauschalfestpreis in Höhe von % der nach 42 HOAI anrechenbaren Kosten auf der Grundlage der Kostenberechnung (Stand Abschluss der LP 3) Zur Vermeidung unauskömmlicher Bauüberwachungshonorare legt die Vergabestelle fest, dass der Pauschalfestpreis mindestens 2% der anrechenbaren Kosten betragen muss. Angebote unter diesem Prozentsatz können nicht gewertet werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle den Bieter zur Überarbeitung seines Angebots auffordern. Seite 9 von 15

10 3. Fachplanung Tragwerksplanung 3.1. Zahl der Objekte (Tragwerke) 1 einheitliches Tragwerk im Sinne von 11, 49 Absatz 2 HOAI. Nach unserer Einschätzung werden mehr als ein Tragwerk im Sinne der 49ff. HOAI zu planen sein. Eine Erläuterung fügen wir bei. Wir halten dazu folgende Honorarregelung für richtig: Gemeinsame Abrechnung aller Tragwerke nach 11 Absatz 2 HOAI. Getrennte Abrechnung aller Tragwerke nach 11 Absatz 1 HOAI Getrennte Abrechnung aller Tragwerke mit Abminderungsfaktor nach 11 Absatz 3 HOAI Grundleistungen Anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung, 6 Absatz 1 HOAI und gemäß 50 Absatz 3 HOAI, solange keine Kostenberechnung vorliegt, nach Kostenschätzung. abweichender Vorschlag, Begründung anbei Mitzuverarbeitende Bausubstanz Fällt nicht an, da Neubau. Wird spätestens mit Abschluss der Leistungsphase 3 ermittelt und gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. netto pauschal Seite 10 von 15

11 Honorarzone III (Auffassung Vergabestelle) (Begründung anbei.) Ist ein Bieter der Auffassung, dass die Honorarzone II oder IV einschlägig ist, so ist dies näher anhand der Bewertungskriterien der HOAI zu begründen. Dies wird dann Gegenstand der Aufklärung und Verhandlung im Verfahren sein. Im Ergebnis muss für alle Angebote eine einheitliche Honorarzone zugrunde gelegt werden Honorarsatz Mindestsatz (Begründung anbei.) Prozentpunkte bei Ausführung aller Leistungsstufen: Gemäß HOAI: Wir bieten reduzierte Honorarprozentpunkte an, ohne dass sich hierdurch die Qualität der Leistungen und der Werkerfolg ändern, und zwar wie folgt: LP % LP % Seite 11 von 15

12 Wenn abweichende Prozentpunkte angeboten werden, ist mit einer Anlage zum Preisblatt näher zu erläutern, welche Grundleistungen nach Auffassung des Bieters entfallen können. Seite 12 von 15

13 4. Zusätzliche und Besondere Leistungen Die in der Aufgabenbeschreibung geforderten Besonderen und Zusätzlichen Leistungen sind nur zu erbringen, soweit sie in einer abgerufenen Leistungsphase anfallschriftlich en und abgerufen werden. Das Honorar ist möglichst als Pauschalhonorar anzubieten. Ist ein Bieter der Auffassung, dass das nicht möglich ist, so sollte darauf hingewiesen werden; dies wird dann Gegenstand der Verhandlungen sein. LP Leistung Honorar 1 Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte 1 Erfassung der Anforderungen, Auflagen und Hinweise aller Fachämter der Hansestadt Rostock einschließlich der zuständigen Ortsbeiräte in Bezug auf die Planung und Errichtung der Sturmflutschutzanlage 1 Beschaffen von Informationen über mitzuverarbeitende Bausubstanz 2 Erstellen von Leitungsbestandsplänen 3 Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen 3 Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung) 4 Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen 4 Einholen der Stellungnahmen aller Träger öffentlicher Belange 5 Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung 5 Koordination des Gesamtprojekts Seite 13 von 15

14 5 Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen 6 detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen 7 Prüfen und Werten von Nebenangeboten 8 Örtliche Bauüberwachung: siehe bereits eigenständige Preisposition oben XXXXXXXXXXX 9 Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Seite 14 von 15

15 5. Nebenkosten, Stundensätze Nebenkosten pauschal % auf alle Honorare. abweichender Vorschlag, Begründung anbei. Stundensätze: Person Stundensatz in netto Büroinhaber / Geschäftsführer Projektleiter Bauingenieur Sonstiger Mitarbeiter Seite 15 von 15

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