Agentur für Arbeit Bad Homburg Eingliederungsbilanz 2013

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2 Zusammenstellung und Herausgabe Agentur für Arbeit Bad Homburg Büro der Geschäftsführung Ober-Eschbacher-Str Bad Homburg Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung Agentur für Arbeit Bad Homburg Tel.: 06172/ Fax: 06172/ Im Internet finden Sie diese Übersicht unter Agentur/ZahlenDatenFakten/Eingliederungsbilanz/index.htm Weitere statistische Informationen finden Sie unter dem Direktlink Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten. 2

3 A Textteil Seite Das Wichtigste in Kürze 1.2 Gesetzlicher Auftrag Finanzielles Fördervolumen und arbeitsmarktliche Schwerpunktbildung 2.2 Eingliederungstitel 3. Durchschnittliche Kosten je gefördertem Arbeitnehmer Dauer der Förderung 4.2 Umfang der Förderung sowie Nachweis besonders förderungsbedürftiger Personengruppen, Frauenbeteiligung 5. Vermittlungsquote 6. Eingliederungsquote Vorbemerkung: Die Förderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird in einer eigenen Eingliederungsbilanz nachgewiesen ( 54 SGB II). Die Agentur für Arbeit Bad Homburg wurde zum Januar 2013 neu gegründet. Die vorliegende Eingliederungsbilanz bezieht sich auf den neuen Agenturbezirk der Agentur für Arbeit Bad Homburg und umfasst die Daten des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, der Stadt Rüsselsheim und des Landkreises Groß-Gerau. 3

4 B Tabellen Zugewiesene Mittel und Ausgaben 2. Durchschnittliche Ausgaben je gefördertem Arbeitnehmer 3. Geförderte Arbeitnehmer sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen a) Zugangsdaten b) Abgangsdaten c) Bestandsdaten (Jahresdurchschnitte) Geförderte Arbeitnehmer unter 25 Jahren d) Zugangs-, Abgangs- und Bestandsdaten 4. Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie darunter besonders förderungsbedürftige Personengruppen a) Zugangsdaten für Frauen b) Abgangsdaten für Frauen c) I. Bestandsdaten für Frauen (Jahresdurchschnitte) II. Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 (2) Nr. 4 SGB III 5. Abgang von Arbeitslosen mit Vermittlungsquote Rechtskreis SGB III 6. Eingliederungsquote und umfassender Verbleibsnachweis a) Eingliederungsquote für Männer und Frauen / für Frauen / für Männer b) Eingliederungsquote und Folgeförderung 6 Monate nach Austritt für Männer und Frauen / für Frauen / für Männer 7. Rahmenbedingungen I) Wichtige Angebots- und Nachfragegrößen des Arbeitsmarktes II) Unterbeschäftigung und Unterbeschäftigungsquote 8. Veränderungen der Maßnahmen im Zeitverlauf a) Geförderte Arbeitnehmer / -innen b) Eingliederungsquote im Zeitverlauf 9. Geförderte Arbeitnehmer / -innen mit Migrationshintergrund gem. 281 (2) SGB III a) Zugangsdaten geförderter Arbeitnehmer b) Bestandsdaten geförderter Arbeitnehmer c) Eingliederungs- und Verbleibsquote 10. Geförderte Arbeitnehmer sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (inkl. der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen) a) Zugangs-, Abgangs- und Bestandsdaten b) für Frauen c) für Arbeitnehmer unter 25 Jahren d) Eingliederungs- und Verbleibsquote 4

5 1.1 Das Wichtigste in Kürze Im Jahr 2013 meldeten sich Menschen bei der Agentur für Arbeit Bad Homburg arbeitslos (s. Tabelle 3) Die Ausgaben für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung betrugen 12,36 Millionen, darunter 10,2 Millionen aus dem Eingliederungstitel (s. Tabelle 1) Die Zielförderquote (Förderung der Frauen entsprechend ihrem Anteil an allen Arbeitslosen) wurde erfüllt 1.2 Gesetzlicher Auftrag Das Erstellen einer Eingliederungsbilanz wird im 11 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) vorgeschrieben. Die Eingliederungsbilanz muss vor der Veröffentlichung durch den Verwaltungsausschuss beschlossen werden. In den Eingliederungsbilanzen wird von den Arbeitsagenturen Rechenschaft über die von ihnen durchgeführten Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung abgelegt. Sie sind Teil des Bemühens, öffentliche Mittel der Beitragszahler wirtschaftlich und effektiv einzusetzen. Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente wird für folgende Bereiche dokumentiert: 1. Anteil der Gesamtausgaben an den zugewiesenen Mitteln sowie Anteil der einzelnen Leistungen an den Gesamtausgaben 2. durchschnittliche Ausgaben für die einzelnen Leistungen je gefördertem Arbeitnehmer 3. Umfang der Förderung sowie Nachweis besonders förderungsbedürftiger Personengruppen, Frauenbeteiligung 4. Vermittlungsquote 5. Eingliederungsquote 6. Veränderungen der Maßnahmen im Zeitverlauf 7. Förderung von Migranten 2.1 Finanzielles Fördervolumen und arbeitsmarktliche Schwerpunktbildung Im Jahr 2013 wurden durch die Agentur für Arbeit Bad Homburg 12,36 Millionen für Ermessungsleistungen der aktiven Arbeitsförderung ausgegeben (s. Tabelle 1). 5

6 Die Ausgaben setzen sich mit 82,4 Prozent (10,2 Mio. ) aus Ausgaben im Rahmen des Eingliederungstitels und 17,6 Prozent (2,2 Mio. ) aus Ausgaben für weitere Ermessungsleistungen der aktiven Arbeitsförderung (s. Fußnote 3 zu Tabelle 1) zusammen. 2.2 Eingliederungstitel Mit dem Eingliederungstitel und den Ausgaben für weitere Ermessensleistungen wird das Arbeitsmarktprogramm der Agentur für Arbeit Bad Homburg umgesetzt. Es entfielen (s. Tabelle 1) 24,8 Prozent (3 Mio. ) auf Leistungen im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Dazu zählen Gründungszuschüsse und Eingliederungszuschüsse. 28,2 Prozent (3,5 Mio. ) auf Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung. Sie beinhalten insbesondere berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, die Förderung der außerbetrieblichen Berufsausbildung, Einstiegsqualifizierung und Berufseinstiegsbegleitung. 35,2 Prozent (4,4 Mio. ) auf die berufliche Weiterbildung. 11,8 Prozent (1,5 Mio. ) auf die Aktivierung und berufliche Eingliederung. Hierunter fallen insbesondere Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie die Probebeschäftigung behinderter Menschen. 3. Durchschnittliche Kosten je gefördertem Arbeitnehmer/geförderter Arbeitnehmerin Die durchschnittlichen Kosten pro gefördertem Arbeitnehmer bewegen sich (ohne Reha) überwiegend in einer Bandbreite zwischen 90 und 990 monatlich: (s. Tabelle 2, Spalte 1) Für Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung wurden pro gefördertem Arbeitnehmer im Durchschnitt monatlich 941 ausgegeben. Die Pro-Kopf-Ausgaben für Eingliederungszuschüsse betrugen 644. Bei den Instrumenten zur Berufswahl und der Berufsausbildung lagen die Kosten bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung bei

7 Für die Gründungszuschüsse wurden im Durchschnitt 990 monatlich ausgegeben. 4.1 Dauer der Förderung (s. Tabelle 2, Spalte 3) Im Durchschnitt wurden Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in der Agentur für Arbeit Bad Homburg mit einer Dauer von 4,6 Monaten gefördert. Die Förderdauer bei Eingliederungszuschüssen betrug durchschnittlich 5 Monate und die Förderung bei Gründungszuschüssen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit 8,1 Monate. Maßnahmen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung wurden im Durchschnitt 19,6 Monate lang gefördert, die Einstiegsqualifizierungen 8,1 Monate. 4.2 Umfang der Förderung sowie Nachweis besonders förderungsbedüftiger Personengruppen, Frauenbeteiligung Der Umfang der Förderung hat sich jeweils an den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes zu orientieren. Ziel ist eine Verstetigung der Arbeitsmarktpolitik. Darunter ist jedoch nicht die Fortschreibung eines bestimmten Fördervolumens zu verstehen, sondern eine Ausrichtung an Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes. Die unterschiedlichen Zahlen der geförderten Teilnehmer bei den wichtigsten Instrumenten verdeutlicht folgende Übersicht: Zugang an geförderten Teilnehmern (s. Tabelle 3a) Absolutwerte) Maßnahme 2013 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 4568 Berufliche Weiterbildung 928 Eingliederungszuschüsse 438 Gründungszuschuss 248 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allg. 664 Einstiegsqualifizierung 80 7

8 Das SGB III fordert in 11 den Nachweis nicht nur einer Gesamtzahl an Geförderten, sondern auch die Beteiligung der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen. Die Aufzählung in 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III umfasst dabei: Personen mit geringer Qualifikation Langzeitarbeitslose Ältere Schwerbehinderte Menschen Berufsrückkehrende Personen mit geringer Qualifikation sind diejenigen, die über keinen Berufsabschluss verfügen oder über einen Beruf(sabschluss) verfügen, der seit mehr als vier Jahren nicht mehr ausgeübt wurde. Langzeitarbeitslose sind ein Jahr und länger arbeitslos. Zu den Älteren zählen Arbeitslose im Alter von 50 Jahren und älter. Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 (einschließlich der ihnen Gleichgestellten). Unter Berufsrückkehrenden sind nach 20 SGB III Frauen und Männer zu verstehen, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen. Den Bestand der arbeitslos gemeldeten Personen und ihren Anteil an Fördermaßnahmen verdeutlicht die folgende Übersicht: (s. Tabelle 3 c) Relativwerte) Personengruppe Anteil an Arbeitslosen Anteil an Fördermaßnahmen Personen mit geringer Qualifikation 29,6 % 63,9 % Ältere 35,3 % 13,1 % Schwerbehinderte Menschen 7,5 % 4,4 % Berufsrückkehrende 1,6 % 1,0 % Langzeitarbeitslose 13,1 % 1,8 % 8

9 Instrument Personen mit geringer Qualifikation Ältere Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte Menschen Berufsrückkehrende Agentur für Arbeit Bad Homburg Eingliederungsbilanz 2013 Die durchschnittlichen Bestandszahlen der wichtigsten Instrumente weisen folgende Beteiligungsquote dieser Personengruppen auf: Anteil besonders förderungswürdiger Personengruppen in Prozent (s. Tabelle 3c) Relativwerte) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Berufliche Weiterbildung Eingliederungszuschüsse Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit 29,0 32,1 4,9 5,6 2,8 41,1 14,8 1,3 4,4 1,9 16,4 52,5 9,8 6,0 2,5 14,2 20,3 1,2 4,8 1,1 Frauenförderung Nach 1 SGB III sollen Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden. Die entsprechende Mindestbeteiligung für 2013 beläuft sich in Bad Homburg auf 42,1 Prozent. (s. Tabelle 4c) II) Die Frauenanteile bei Leistungen der aktiven Arbeitsförderung liegen bei 44,3 Prozent. (s. Tabelle 4c) II) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung verzeichneten einen Frauenanteil von 51,9 Prozent, bei beruflicher Weiterbildung waren es 57,2 Prozent. (s. Tabelle 4c I) Der Frauenanteil liegt beim Gründungszuschuss mit 36,2 Prozent leicht unter der Mindestbeteiligung. Beim Eingliederungszuschuss werden Frauen mit 43,4 Prozent gefördert, demnach ist die Mindestbeteiligung in diesem Bereich erfüllt. (s. Tabelle 4c I) Die Eingliederungsquote aller Teilnehmerinnen beträgt 57,3 Prozent (Männer: 54,5). (s.tabelle 6a) Eingliederungsquote für Frauen, bzw. Männer, III Eingliederungsquote) 9

10 Auf die Förderschwerpunkte bezogen stellt sich die Eingliederungsquote von Frauen im Vergleich mit Männern wie folgt dar: Maßnahme Frauenquote Männerquote Aktivierung und berufliche 59,0 56,0 Eingliederung Berufswahl und Berufsausbildung 52,0 51,4 Berufliche Weiterbildung 62,8 63,4 5. Vermittlungsquote In die Vermittlungsquote fließen die Abgänge in Beschäftigung durch Arbeitsvermittlungen im Verhältnis zu allen Abgängen in Beschäftigung ein. Dabei werden nur ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt. Die Agentur für Arbeit Bad Homburg erreichte eine Quote von 9,2 Prozent (s. Tabelle 5). Ein Vergleich zum Vorjahr ist nicht möglich, da die Agentur für Arbeit Bad Homburg in 2013 neu gegründet wurde. 6. Eingliederungsquote Im Rahmen einer Maßnahme-Wirkungs-Analyse gibt die Eingliederungsquote Aufschluss darüber, inwieweit Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung dazu beigetragen haben, Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie sagt aus, zu welchem Anteil Maßnahmeabsolventen in angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen haben. Dabei wird die Zahl der Personen, die sechs Monate nach Austritt eine Beschäftigung aufgenommen haben, zu der Zahl der recherchierbaren Austritte insgesamt ins Verhältnis gesetzt. Anders als die bisher betrachtete Verbleibsquote gibt die Eingliederungsquote damit Aufschluss über das Maß der Integrationen und nicht nur über den Nichtwiedereintritt in Arbeitslosigkeit. Für die Eingliederungsquote wurde der Austrittszeitraum (Juli 2012 bis Juni 2013) herangezogen. Folgende Übersicht stellt die Eingliederungsquote der wichtigsten Instrumente dar. Instrument Eingliederungsquote in Prozent Berufliche Weiterbildung 63,1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen 53,1 Eingliederung Eingliederungszuschüsse 81,6 Außerbetriebliche Berufsausbildung 41,7 10

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