Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen

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1 V o r b e m e r k u n g : Im Kapitel 1409 sind die Haushaltsmittel für die Förderung und Betreuung der Studierenden an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, Kunsthochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg veranschlagt. Daneben sind Haushaltsmittel für die Förderung der Studierenden bei Kap und in den Hochschulkapiteln enthalten. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c) Erläuterung: Hier werden insbesondere Rückflüsse aus nicht verwendeten Zuschüssen vereinnahmt Tilgung von Darlehen aufgrund des Graduierten- 5,0 a) 5,0 5,0 förderungsgesetzes des Bundes vom ,7 b) 4,0 c) Erläuterung: Veranschlagt ist das voraussichtliche Aufkommen. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 gruppen 88 Einnahmen zur Förderung der Interessen der Studierenden Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 59,3 b) 66,7 c) Summe gruppe 88 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 Erläuterung: Hier werden unter anderem Erlöse im Rahmen der Herausgabe des Kursbuches Baden-Württemberg vereinnahmt, vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben. -85-

2 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Für die Zinsbegrenzung von Studiengebühren- 200,0 a) 0,0 0,0 darlehen 0,0 b) 0,0 c) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Mit den veranschlagten Mitteln wird sichergestellt, dass den Darlehensnehmern von Studiengebührendarlehen von der L-Bank höchstens ein Zinssatz von 5,5 % in Rechnung gestellt wird. Veranschlagt sind die Mittel für das Zinscap, die nicht vorrangig der Studienfonds / das Sondervermögen trägt. Der Zinssatz ist an den (6-Monats-)EURIBOR geknüpft. Aufgrund des anhaltend niedrigen EURIBORS werden 2013 und 2014 keine Zahlungen erwartet. Wegen des Zinsänderungsrisikos wird der gleichwohl weitergeführt Zur Förderung des wissenschaftlichen und 7.212,0 a) 7.067, ,8 künstlerischen Nachwuchses 624,5 b) 660,6 c) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Weniger zum Ausgleich des Haushalts. Das Ist-Ergebnis 2011 betrug insgesamt 6.795,6. Davon wurde den Universitäten über Tit ein Betrag in Höhe von 6.171,1 zur Verfügung gestellt. Vgl. Erläuterungen zu Tit Die Mittel sind vorgesehen zur Förderung von Graduierten und der dafür erforderlichen Infrastruktur. Im Mittelpunkt steht die Finanzierung von Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz Zuschuss an die Studienstiftung des Deutschen 390,0 a) 390,0 390,0 Volkes 384,9 b) 384,6 c) Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 7.802,0 a) 7.457, ,8 Erläuterung: Der Berechnung des Zuschusses an die Studienstiftung des deutschen Volkes sind 3,58 Cent je Kopf der Bevölkerung von Baden-Württemberg zugrunde gelegt. Der Stand der Bevölkerung betrug am Einwohner. Mit dem Zuschuss an die Studienstiftung des deutschen Volkes wird auch der baden-württembergische Anteil an der Förderung Hochbegabter im Ausland abgedeckt. -86-

3 Besondere Finanzierungsausgaben Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0,0 0, ,5 b) 4.297,5 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit und bei Tit.Gr. 88 zulässig. Erläuterung: Das Ist-Ergebnis 2011 betrug 6.372,5. Davon entfielen auf Tit ,1 Tit.Gr ,4 Für Maßnahmen soweit sie an Universitäten und an als Landesbetriebe geführten Hochschulen für angewandte Wissenschaften durchgeführt werden. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0-87-

4 gruppen 87 Zur Förderung der sozialen Belange der Studierenden Die Mittel sind übertragbar. Die B, , und sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden sowie die Wirtschaftsführung der Studentenwerke sind im Studentenwerksgesetz in der Fassung vom 15. September 2005 (GBl. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 435) geregelt. Der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden dienen insbesondere folgende Bereiche, Einrichtungen und Maßnahmen: Verpflegungsbetriebe, studentisches Wohnen, Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Interessen, Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung und Beratung, soziale Betreuung ausländischer Studierender und die Vermittlung finanzieller Studienbeihilfen. Die Studentenwerke erhalten hierfür Finanzhilfen A 142 Finanzhilfe ,2 a) , , ,9 b) ,9 c) Erläuterung: Die Zuwendungen für den laufenden Betrieb werden als Finanzhilfe gewährt, deren Höhe aufgrund von 12 Abs. 5 Satz 1 Studentenwerksgesetz (StWG) für 5 Jahre festgelegt wird. Die Verteilung des Festbetrags auf die Studentenwerke erfolgt durch Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums für die Jahre 2010 bis 2014 nach folgenden Verteilungsgrößen: 11,00 EUR Grundzuschuss je Beitragszahler 18,00 EUR Je ausländischem Studierenden ,00 EUR Je betreutem Hochschulstandort 0,0894 EUR Je 1 EUR geleisteter Sozialaufwand 0,1734 EUR Je 1 EUR studentischem Umsatz in Mensarien ,00 EUR Grundzuschuss je Ausgabestelle ,00 EUR Grundzuschuss je Mensa mit einem Umsatz kleiner EUR ,00 EUR Grundzuschuss je Mensa mit einem Umsatz von EUR bis EUR ,00 EUR Grundzuschuss je Mensa mit einem Umsatz größer EUR bis EUR ,00 EUR Grundzuschuss je Mensa mit einem Umsatz größer EUR bis EUR ,00 EUR Grundzuschuss je Mensa mit einem Umsatz größer EUR bis EUR ,00 EUR Grundzuschuss je Mensa mit einem Umsatz größer EUR Vgl. auch Erläuterungen zu Tit B B 142 Sonstige Zuschüsse zu den laufenden Ausgaben 3.068,8 a) 3.068, ,8 931,8 b) 3.454,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind außerdem Bedarfszuweisungen für den laufenden Betrieb zum Ausgleich unterschiedlicher wirtschaftlicher Verhältnisse oder struktureller Sonderfaktoren, die bei einer rein pauschal bemessenen Finanzhilfe nicht berücksichtigt werden können; weiterhin Anpassungs- und Übergangshilfen im Zusammenhang mit strukturellen Änderungen bei den Studentenwerken. -88-

5 Zuschüsse für Investitionen an die Träger von 0,0 a) 0,0 0,0 Studentenwohnheimen -35,6 b) 0,0 c) Zuschüsse an die Studentenwerke des Landes für ,0 a) , ,0 Investitionen 8.629,1 b) 5.290,3 c) Verpflichtungsermächtigung 7.000, ,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 4.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 3.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0, , Zuführung an Kap Tit für 0,0 a) 0,0 0,0 Baumaßnahmen. 0,0 b) 797,6 c) Erläuterung: Durch Einsparungen bei Tit. Gr. 87 sollen Baumaßnahmen für den Verpflegungsbereich der Studentenwerke im Einzelplan 12 finanziert werden können. Summe gruppe ,0 a) , ,0 88 Zur Förderung der Interessen der Studierenden Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Das Ist-Ergebnis 2011 betrug insgesamt 891,9. Davon wurde den Universitäten über Tit ein Betrag in Höhe von 201,4 zur Verfügung gestellt. Vgl. Erläuterungen. zu Tit Personalaufwand 100,0 a) 100,0 100,0 75,5 b) 82,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 1. Verbesserung der Studieninformation -orientierung und - beratung (Publikationen, Fortbildung der Studienorientierungslehrer und Studienberater, Einsatz von Studienbotschaftern an den Schulen) 50,0 2. Studienbeihilfen/Maßnahmen zur Förderung ausländischer Studierender 50,0 zus. 100,0-89-

6 Sachaufwand 451,0 a) 341,1 341,1 433,6 b) 387,6 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Weniger zur Konkretisierung der Globalen Minderausgabe bei Kap Tit in Höhe von 100,0 und zum Ausgleich des Haushalts in Höhe von 9,9. Veranschlagt sind: 1. Verbesserung der Studieninformation -orientierung und - beratung (Publikationen, Fortbildung der Studienorientierungslehrer und Studienberater, Einsatz von Studienbotschaftern an den Schulen) 321,1 2. Studienbeihilfen/Maßnahmen zur Förderung ausländischer Studierender 15,0 3. Orientierungstest Lehramtsstudium 5,0 zus. 341, Studienbeihilfen und Zuschüsse für laufende Zwecke 350,0 a) 339,5 339,5 181,4 b) 181,5 c) Erläuterung: Weniger zum Ausgleich des Haushalts. Veranschlagt sind: 1. Mittel für die Gewährung von Studienbeihilfen an deutsche und ausländische Studierende (z. B. Reisekostenzuschüsse für einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland) 237,5 2. Zuschuss an das Sprachenkolleg für studierende Ausländer Freiburg 102,0 zus. 339,5 Summe gruppe ,0 a) 780,6 780,6 Gesamtausgaben ,0 a) , ,4-90-

7 Abschluss Kapitel 1409 Verwaltungseinnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 Gesamteinnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 Personalausgaben 100,0 a) 100,0 100,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 451,0 a) 341,1 341,1 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,0 a) , ,3 Ausgaben für Investitionen ,0 a) , ,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,4 Kapitel 1409 Zuschuss ,0 a) , ,4-91-

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