1. KfW-Sonderprogramm : Verbesserung und Erweiterungen des Förderangebots

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1 An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden Themen: 1. KfW-Sonderprogramm : Verbesserung und Erweiterungen des Förderangebots Mit Rundschreiben vom haben wir Sie letztmalig über Änderungen im KfW- Sonderprogramm informiert. Im Zuge des Maßnahmenpakets II der Bundesregierung Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wirtschaftskräfte und Modernisierung des Landes wird das KfW- Sonderprogramm deutlich flexibilisiert und erweitert. Nachstehend informieren wir Sie über die zukünftige Programmstruktur und die zukünftigen Programmbedingungen im KfW-Sonderprogramm.

2 Seite 2 zum Rundschreiben vom I. KfW-Sonderprogramm (Programmnummern 081 bis 085) 1. Überblick neue Programmstruktur Das KfW-Sonderprogramm umfasst zukünftig folgende drei Bausteine: a. KfW-Sonderprogramm-Mittelständische Unternehmen (Programmnummern 081 und 082) Bankdurchgeleitete Kredite mit optionaler Haftungsfreistellung für Unternehmen mit einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. b. KfW-Sonderprogramm-Große Unternehmen (Programmnummern 083 und 084) Bankdurchgeleitete Kredite mit optionaler Haftungsfreistellung für Unternehmen mit einem Jahresgruppenumsatz über 500 Mio. Euro, die keinen Kapitalmarktzugang haben. In diesem Baustein vergibt die KfW im Rahmen von Bankenkonsortien auch Direktkredite zur Unternehmensfinanzierung (Programmnummer 083). c. KfW-Sonderprogramm-Projektfinanzierung (Programmnummer 085) Bankdurchgeleitete Kredite mit optionaler Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Projekten, die von typischen Projektgesellschaften durchgeführt werden. Kreditnehmer sind die Projektgesellschaften. In diesem Baustein vergibt die KfW im Rahmen von Bankenkonsortien auch Direktkredite zur Finanzierung von Projekten. 2. Programmstart und Übergangsregelungen a. KfW-Sonderprogramm-Mittelständische Unternehmen Anträge zur Finanzierung mittelständischer Unternehmen, die bis zum einschließlich in der KfW eingehen, werden zu den derzeitigen Programmbedingungen zugesagt. Anträge, die ab dem in der KfW eingehen, werden zu den im folgenden dargestellten neuen Programmbedingungen zugesagt. Sofern davon abweichend bereits Anträge, die vor dem in der KfW eingehen, zu den neuen Programmbedingungen zugesagt werden sollen, sind diese Anträge mit einem entsprechenden Hinweis der Hausbank zu versehen. Auch Anträge von großen Unternehmen (Jahresgruppenumsatz über 500 Mio. Euro) mit besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung (Kriterien siehe Rundschreiben vom ), die bis einschließlich zum in der KfW eingehen, können noch zu den derzeitigen Programmbedingungen (Programmnummern 081 und 082) zugesagt werden. Alle Anträge von großen Unternehmen, die ab dem in der KfW eingehen, werden im folgenden KfW-Sonderprogramm- Große Unternehmen zugesagt.

3 Seite 3 zum Rundschreiben vom b. KfW-Sonderprogramm-Große Unternehmen Anträge zur Finanzierung von großen Unternehmen (Programmnummern 083 und 084) können ab sofort bei der KfW gestellt werden. c. KfW-Sonderprogramm-Projektfinanzierung Anträge zur Projektfinanzierung können ab sofort bei der KfW gestellt werden. 3. Zeitliche Befristung Das KfW-Sonderprogramm (Programmnummern 081 bis 085) wird über das Jahr 2009 hinaus auch auf das Jahr 2010 ausgedehnt. Bei bankdurchgeleiteten Krediten muss aus EU-beihilferechtlichen Gründen der Kreditvertrag zwischen Hausbank und Kreditnehmer allerdings bis zum geschlossen sein. Wir werden Sie im 2. Quartal 2010 informieren, bis wann die KfW Anträge für bankdurchgeleitete Kredite entgegen nehmen kann. Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien können bis zum bei der KfW beantragt werden. Die Unterzeichnung des Konsortialkreditvertrages durch die KfW muss dann bis zum erfolgen. 4. Zinskonditionen Die Kredite werden zu Marktkonditionen vergeben. 5. Überblick Programmbedingungen a. KfW-Sonderprogramm-Mittelständische Unternehmen (Programmnummern 081 und 082) Die derzeitigen Programmbedingungen des KfW-Sonderprogramms 2009 werden wie folgt modifiziert. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind freiberuflich Tätige sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem maximalen Jahresgruppenumsatz von 500 Mio. Euro, die eine Finanzierung für Vorhaben in Deutschland benötigen. Es werden ausschließlich Unternehmen gefördert, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Betriebsmittelfinanzierungen: Haftungsfreistellung und Karenzfrist Die optionale Haftungsfreistellung der Hausbanken bei Betriebsmittelfinanzierungen wird von 50% auf 60% erhöht. Die derzeitige Karenzfrist bei der Finanzierung von Betriebsmitteln mit Haftungsfreistellung wird von zwölf auf vier Monate verkürzt. Die Haftungsfreistellung kann somit nach den neuen Programmbedingungen von den Hausbanken nicht in Anspruch genommen werden, wenn innerhalb von vier Monaten nach der Zusage der KfW ein Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Endkreditnehmers gestellt wird.

4 Seite 4 zum Rundschreiben vom Erweiterung Laufzeitangebot Die Mindestkreditlaufzeit wird von derzeit vier Jahre auf eine Mindestkreditlaufzeit von mehr als ein Jahr gekürzt. Bei Kreditlaufzeiten von bis zu drei Jahren können unter den neuen Programmbedingungen auch endfällige Darlehen gewährt werden. Zur Finanzierung langlebiger Investitionsvorhaben (z.b. Bauvorhaben oder Schiffsfinanzierungen) wird künftig eine neue Laufzeitvariante von maximal 15 Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren angeboten. Bearbeitungs- und Strukturierungsgebühren Im KfW-Sonderprogramm dürfen die Hausbanken dem Endkreditnehmer ab einem Kreditvolumen von mehr als 10 Mio. Euro unter den neuen Programmbedingungen marktübliche Bearbeitungs- und Strukturierungsgebühren gesondert in Rechnung stellen. Voraussetzung ist, dass die Gebühren in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kreditgewährung stehen. b. KfW-Sonderprogramm-Große Unternehmen: Bankdurchgeleitete Kredite (Programmnummer 083 und 084) Mit Ausnahme der nachstehenden Programmbedingungen sind die Bedingungen analog zum KfW-Sonderprogramm-Mittelständische Unternehmen. Antragsberechtigung Im KfW-Sonderprogramm-Große Unternehmen sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresgruppenumsatz von in der Regel mehr als 500 Mio. Euro antragsberechtigt, sofern sie eine Finanzierung für Vorhaben in Deutschland benötigen und keinen Zugang zum Kapitalmarkt haben. Von der Möglichkeit des Zugangs zum Kapitalmarkt wird ausgegangen, wenn eines der beiden folgenden Kriterien erfüllt ist: Das Unternehmen ist ein DAX-Unternehmen. Das Unternehmen hat seit dem Anleihen emittiert. Aus zwingenden Gründen, die vom Antragsteller darzulegen sind, kann in Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden. Finanzdienstleistungsunternehmen sind im KfW-Sonderprogramm in keinem Baustein antragsberechtigt. Es werden ausschließlich Unternehmen gefördert, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Deckung allgemeiner Finanzierungsbedarf In der Programmnummer 084 sind neben Betriebsmittelfinanzierungen (einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf, z.b. durch Anschlussfinanzierungen / Prolongationen, siehe auch Rundschreiben vom ) auch Unternehmensfinanzierungen zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf (ohne konkreten Verwendungszweck, auch sog. Bilanzfinanzierungen ) möglich.

5 Seite 5 zum Rundschreiben vom Maximaler Kreditbetrag Das maximale Gesamtkreditvolumen aus diesem Programm beträgt in der Regel 300 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe / Konzern im Sinne der Definition zu verbundenen Unternehmen des Programmmerkblatts. Bei Betriebsmittelkrediten und der Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf (Programmnummer 084) darf das hierfür beantragte Kreditvolumen 30% der letzten Bilanzsumme des Antragstellers nicht überschreiten. Haftungsfreistellung Bei Krediten für Investitionen (Programmnummer 083) kann eine Haftungsfreistellung der durchleitenden Hausbanken von 50% oder 70% beantragt werden. Bei Krediten zur Finanzierung von Betriebsmitteln oder zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf (Programmnummer 084) kann eine Haftungsfreistellung von 50% beantragt werden. c. KfW-Sonderprogramm-Große Unternehmen: Direktkredite zur Unternehmensfinanzierung im Rahmen von Bankenkonsortien (Programmnummer 083) Antragsberechtigung Die unter Absatz I.5.b genannten Kriterien finden Anwendung. In Einzelfällen können auch Unternehmen mit einem maximalen Jahresgruppenumsatz von 500 Mio. Euro Direktkredite zur Unternehmensfinanzierung im Rahmen von Bankenkonsortien beantragen. Voraussetzungen und KfW-Finanzierungsanteil Die Vergabe von Direktkrediten durch die KfW im Rahmen von Bankenkonsortien setzt voraus, dass sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der Konsortialfinanzierung beteiligen (KfW-Anteil an der gesamten Fremdkapitalfinanzierung beträgt maximal 50%) und eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt. Mindestgröße und Maximaler Kreditbetrag Die Mindestgröße für eine Konsortialfinanzierung, an der sich die KfW beteiligen kann, beträgt bezogen auf das gesamte Konsortium in der Regel 50 Mio. Euro. Der maximale KfW-Kreditbetrag beträgt bei Direktkrediten im Rahmen von Konsortialfinanzierungen in der Regel 200 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe / Konzern im Sinne der Definition zu verbundenen Unternehmen des Programmmerkblatts. Konditionen Die KfW schließt sich den Konditionen (unter anderem Zinsgestaltung, Laufzeit- und Tilgungsmodalitäten, Besicherungsstruktur) an, die von den Konsortialpartnern vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass die KfW die Konditionen als grundsätzlich banküblich bewertet.

6 Seite 6 zum Rundschreiben vom Antragstellung Anträge können formlos durch die konsortialführende Bank bei der KfW gestellt werden. Einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen enthält das Merkblatt in Anlage 2. d. KfW-Sonderprogramm-Projektfinanzierung (Programmnummer 085) Mit dem KfW-Sonderprogramm-Projektfinanzierungen können Finanzierungen von Projekten von typischen, in der Regel eigens dafür gegründeten Projektgesellschaften begleitet werden. Kreditnehmer sind die Projektgesellschaften. Projektgesellschaften können unabhängig von ihrem Gruppenumsatz und dem ihrer Gesellschafter Anträge stellen. Bei der Kreditbeurteilung wird entscheidend auf den erwarteten Cash-Flow des Projekts abgestellt. Projektfinanzierungen können im KfW-Sonderprogramm entweder mit (1) bankdurchgeleiteten Krediten mit optionaler Haftungsfreistellung oder mit (2) Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien begleitet werden. Es können auch Public-Private-Partnership-Projekte finanziert werden. (1) Bankdurchgeleitete Kredite mit optionaler Haftungsfreistellung Mit Ausnahme der nachstehenden Punkte gelten die Bedingungen des KfW-Sonderprogramm-Mittelständische Unternehmen / Investitionen (siehe Absatz I.5.a). Mindestgröße und Maximaler Kreditbetrag Projekte können ab einem Gesamt-Fremdfinanzierungsvolumen von in der Regel 50 Mio. Euro mitfinanziert werden. Der maximale KfW-Kreditbetrag beträgt pro Projekt in der Regel 200 Mio. Euro. KfW-Finanzierungsanteil und Haftungsfreistellung Der maximale KfW-Anteil an der gesamten Fremdkapitalfinanzierung beträgt 70%. Es kann eine Haftungsfreistellung von 50% beantragt werden. Einen Überblick über die erforderlichen Antragsunterlagen bei Projektfinanzierung enthält das Merkblatt in Anlage 3. (2) Direktkredite zur Projektfinanzierung im Rahmen von Bankenkonsortien Voraussetzungen und KfW-Finanzierungsanteil Die Vergabe von Direktkrediten durch die KfW im Rahmen von Bankenkonsortien setzt voraus, dass sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der Konsortialfinanzierung beteiligen und eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt. Der maximale KfW- Anteil an der gesamten Fremdkapitalfinanzierung beträgt 35%.

7 Seite 7 zum Rundschreiben vom Mindestgröße und Maximaler Kreditbetrag Die Mindestgröße für eine Konsortialfinanzierung eines Projekts, an der sich die KfW beteiligen kann, beträgt bezogen auf das gesamte Konsortium in der Regel 50 Mio. Euro. Der maximale KfW-Kreditbetrag beträgt bei Direktkrediten im Rahmen von Konsortialfinanzierungen in der Regel 200 Mio. Euro pro Projekt. Konditionen Die KfW schließt sich den Konditionen (unter anderem Zinsgestaltung, Laufzeit- und Tilgungsmodalitäten, Besicherungsstruktur), die von den Konsortialpartnern vereinbart werden, an. Voraussetzung ist, dass die KfW die Konditionen als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen bewertet. Antragstellung Anträge können formlos durch die konsortialführende Bank bei der KfW gestellt werden. Einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen enthält das Merkblatt in Anlage Finanzierung von Schiffen Schiffsfinanzierungen (auch Bauzeitfinanzierungen für Schiffe) stellen Investitionsfinanzierungen dar, die bei Anträgen auf 90-prozentige Haftungsfreistellung unabhängig von der Größe des Antrag stellenden Unternehmens im Rahmen des KfW-Sonderprogramm-Mittelständische Unternehmen (Programmnummer 081) und den hier geltenden Programmbedingungen mit bankdurchgeleiteten Krediten begleitet werden können (siehe auch Rundschreiben vom ). Eine Unterschreitung der regulären Mindestkreditlaufzeit von einem Jahr ist bei der Bauzeitfinanzierung von Schiffen möglich. 7. Kombination mit Förderprogrammen und Kumulierung mit anderen Beihilfen Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW-Sonderprogramm mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Eine Kombination von haftungsfreigestellten Krediten oder Direktkrediten aus diesem Programm mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW für das gleiche Vorhaben ist nicht zulässig. Bei einer Kombination mit anderen Fördermitteln sind die jeweiligen beihilferechtlich zulässigen Höchstgrenzen bei Kumulierung einzuhalten. Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms sind bankdurchgeleitete Kredite beihilferelevant. Direktkredite stellen aufgrund des pari-passu-prinzips keine Beihilfe dar. Bei bankdurchgeleiteten Krediten ist eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis" Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht für dieselben förderfähigen Kosten (i.d. R. dasselbe Vorhaben) vergeben werden, nicht möglich.

8 Seite 8 zum Rundschreiben vom Voraussetzungen für Anschlussfinanzierungen (Programmnummern 082 und 084) Im KfW-Sonderprogramm sind in den bankdurchgeleiteten Krediten zur Finanzierung von Betriebsmitteln (Programmnummer 082 und 084) auch Anschlussfinanzierungen möglich. Voraussetzung ist, dass im Anschluss an eine Fälligkeit eines Kredits weiterer Finanzierungsbedarf besteht. Die Fälligkeit kann entweder aufgrund des Ablaufs der vereinbarten Kreditlaufzeit oder aufgrund einer Fälligstellung aus vertraglichem bzw. gesetzlichem Grund bestehen. Ausgeschlossen ist das Ablösen eines bestehenden Kredits vor Fälligkeit (siehe Rundschreiben vom und Rundschreiben vom ). Das KfW-Sonderprogramm 2009 kann auch für Anschlussfinanzierungen nur dann eingesetzt werden, wenn es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt und Kreditwürdigkeit gegeben ist. Aufgrund wiederholter Nachfragen möchten wir die Voraussetzungen für die Begleitung einer Anschlussfinanzierung bei Kündigungen aufgrund einer Verletzung vertraglich vereinbarter Finanzkennzahlen (Financial-Covenants) sowie bei Kündigungen bzw. Kürzungen von Kontokorrentlinien weiter spezifizieren. a. Kündigung bei Verletzung von vertraglich vereinbarten Finanzkennzahlen (Financial-Covenants) Sofern zwischen Hausbank und Kreditnehmer im Kreditvertrag Financial-Covenants vereinbart wurden und aus einer Verletzung eines Covenants durch den Kreditnehmer ein Kündigungsrecht der Bank resultiert, kann eine Anschlussfinanzierung mit dem KfW-Sonderprogramm begleitet werden. Voraussetzung für eine Antragsberechtigung ist das Vorliegen eines Kündigungsrechts zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine Antragsberechtigung setzt nicht voraus, dass die Kündigung zum Zeitpunkt der Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bereits geltend gemacht und der Kredit fällig gestellt ist. Zum Zeitpunkt der Auszahlung des Kredits aus dem KfW-Sonderprogramm muss der Bankkredit allerdings fällig gestellt werden. b. Kündigungen bzw. Kürzungen von Kontokorrentlinien Hat eine Hausbank einem Kreditnehmer eine widerrufbare ( bis auf weiteres ) Kontokorrentlinie eingeräumt, kann bei Kündigung oder Kürzung eine Anschlussfinanzierung mit dem KfW-Sonderprogramm begleitet werden. Voraussetzung ist, dass in Abhängigkeit der Vertragsbedingungen entweder eine einvernehmliche Regelung zwischen Hausbank und Endkreditnehmer über die bevorstehende Kündigung bzw. Kürzung besteht (die einvernehmliche Regelung kann unter der Bedingung erfolgen, dass der Antrag im KfW-Sonderprogramm zugesagt wird) oder bei einem einseitigen Kündigungsrecht der Hausbank der Endkreditnehmer über die bevorstehende Kündigung bzw. Kürzung informiert wurde. Eine Antragsberechtigung setzt nicht voraus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kontokorrentlinie bereits gekündigt bzw. gekürzt ist. Zum Zeitpunkt der Auszahlung des Kredits aus dem KfW-Sonderprogramm muss die Kontokorrentlinie allerdings fällig gestellt bzw. gekürzt werden.

9 Seite 9 zum Rundschreiben vom III. KfW-Sonderprogramm und KfW-Programm Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009: 1. Neue zusagefähige KfW-Bonitäts- und Besicherungsklassen-Kombinationen Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise wird im KfW-Sonderprogramm bei den Krediten für Investitionen (Programmnummern 081, 083 und 085) sowie im KfW-Programm Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009 (Programmnummer 086) die Antragsberechtigung auf folgende KfW-Bonitäts- und Besicherungsklassen-Kombinationen ausgeweitet: Bonität 5 / Besicherung 4 Bonität 6 / Besicherung 3 Voraussetzung für eine Zusage in den obigen KfW-Bonitäts- und Besicherungsklassen- Kombinationen ist, dass auf Basis der bis zum vorliegenden Ratingergebnisse der Hausbank sowie weiterer bis zu diesem Zeitpunkt bei der Hausbank vorliegenden Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers eine Zusage innerhalb der regulär zusagefähigen KfW-Bonitäts- und Besicherungsklassen-Kombinationen (alle zulässigen Kombinationen der Preisklassen A bis G sowie die Kombinationen 4/4, 5/3 und 6/2, ausgenommen der neuen Kombinationen 5/4 und 6/3) hätte erfolgen können. Aus EU-beihilferechtlichen Gründen erfordern Zusagen in den KfW-Bonitäts- und Besicherungsklassen-Kombinationen 5/4 und 6/3 höhere Risikomargen als in Preisklasse G. Auch bei den bisher im KfW-Sonderprogramm außerhalb der Preisklasse G liegenden zusagefähigen KfW-Bonitäts- und Besicherungsklassen-Kombinationen 4/4, 5/3 und 6/2 (Kombinationen sind sowohl bei Krediten für Investitionen als auch bei Krediten für Betriebsmittel zusagefähig) sowie im KfW-Programm Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009 müssen aus beihilferechtlichen Gründen zukünftig höhere Risikomargen zu Grunde gelegt werden. In der Konditionenübersicht der KfW wird zukünftig als Fußnote ausgewiesen, dass sich die maximalen nominalen Endkreditnehmerzinssätze im KfW-Sonderprogramm und im KfW- Programm Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009 in der Preisklasse G in den KfW- Bonitäts- und Besicherungsklassen-Kombinationen 4/4, 5/3 und 6/2 um 2,30% und in den Kombinationen 5/4 und 6/3 um 4,60% erhöhen. Entsprechend der unter Absatz I.2 definierten Übergangsregelungen gilt: Neue zusagefähige Kombinationen 5/4 und 6/3 für Kredite für Investitionen Anträge können ab sofort gestellt werden. Zusagen erfolgen mit oben genanntem Aufschlag auf Preisklasse G von 4,60% und zu den neuen Programmbedingungen. Kombinationen 4/4, 5/3 und 6/2 Anträge, die bis zum einschließlich in der KfW eingehen, werden in der Preisklasse G ohne einen Aufschlag und zu den derzeitigen Programmbedingungen zugesagt. Anträge, die ab dem in der KfW eingehen, werden mit dem oben genannten Aufschlag auf Preisklasse G von 2,30% und zu den neuen

10 Seite 10 zum Rundschreiben vom Programmbedingungen zugesagt. Sofern davon abweichend bereits Anträge, die vor dem in der KfW eingehen, zu den neuen Programmbedingungen und damit auch mit oben genanntem Aufschlag auf Preisklasse G zugesagt werden sollen, sind diese Anträge mit einem entsprechenden Hinweis der Hausbank zu versehen. 2. Anforderungen Antragsprüfung Aus der aktuellen Finanz- und Wirtschaftslage sowie aus der besonderen Konzeption des KfW-Sonderprogramms und des KfW-Programms Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009 sowie den Anforderungen des Bundes resultieren spezielle Anforderungen an die Antragsprüfung durch die KfW. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen wir in diesen beiden Programmen von den Hausbanken insbesondere Informationen und Bestätigungen aus denen hervorgeht, dass es sich um grundsätzlich wettbewerbsfähige Unternehmen mit positiven Zukunftsaussichten und nicht um Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten handelt. Hierbei ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, die Situation des Unternehmens zum Stichtag Die üblichen Informationspflichten, Unterlagen und erforderlichen Bestätigungen in den KfW-Förderprogrammen gelten natürlich weiterhin und werden hiermit nicht ersetzt. Einen Überblick über die erforderlichen Antragsunterlagen enthalten die Merkblätter in den Anlagen 1 bis Einwilligungserklärung zum Datenaustausch (Formularnummer ) Bei der Beantragung von Mitteln aus dem KfW-Sonderprogramm und dem KfW-Programm Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009 durch Unternehmen mit einen Jahresgruppenumsatz von mehr als 500 Mio. Euro, die bei der KfW-IPEX Bank bereits Kreditnehmer sind sowie im Rahmen der Beantragung von Projektfinanzierungen benötigt die KfW eine vom Antragsteller unterschriebene Einwilligung zum Datenaustausch. Diese Einwilligung berechtigt die KfW zum Datenaustausch innerhalb der KfW Bankengruppe. Sie ist notwendig, um eine effiziente Antrags- und Kreditbearbeitung im Rahmen des KfW-Sonderprogramms durch die KfW Bankengruppe zu gewährleisten. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unseres Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern: Unternehmensfinanzierung Servicenummer / *) (Beraterhotline: / *) ) Wohnwirtschaft und Infrastruktur Servicenummer / *) Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / zur Verfügung. *) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

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