VV-WSV 2107 Entwurfsaufstellung - Informationsveranstaltung -
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- Sofie Brandt
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1 VV-WSV 2107 Entwurfsaufstellung - Informationsveranstaltung - Der Entwurf-AU und der Technische Bericht Marko Ruszczynski Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg Sachbereichsleiter 2
2 Agenda Der Entwurf-AU und der Technische Bericht Grundlagen Grenzen der Entwürfe Einheitliches Verständnis Wesentliche Änderungen 2
3 Der Entwurf-AU 3 Begriffsbestimmungen (4) Entwurf-Ausführungsunterlage (Entwurf-AU) ist die förmliche Darstellung einer Maßnahme als Grundlage für die spätere Baudurchführung bzw. Beschaffung ( 8). Mit Genehmigung des Entwurfes-AU wird einer Baumaßnahme verwaltungsintern abschließend bauaufsichtlich zugestimmt. D.h. der genehmigte Entwurf-AU entspricht der Baugenehmigung im Sinne der Landesbauordnungen. siehe auch 4 (2) VV-WSV
4 Der Entwurf-AU Verbindung zur VV-WSV VV-WSV 2110 Voraussetzung für die Durchführung von baulichen Maßnahmen Maßnahmen der WSV dürfen nur nach genehmigten Entwürfen durchgeführt werden Aufstellung, Prüfung und Genehmigung sind eigenständige Teile der bauaufsichtlichen Verantwortung Bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall (Z. i. E.) muss spätestens bei Beginn des Vergabeverfahrens vorliegen (siehe Anlage 9 VV-WSV 2110, Hinweise zum Antrag) Zuständig: BMVI als oberste Bauaufsichtsbehörde 4
5 Der Entwurf-AU Entwurfsunterlagen - Bestandteile Die Entwurfsunterlagen stellen eine aufeinander aufbauende Präzisierung der technischen Lösungen dar. Entwurf-HU ( 7 (2)) 1. Erläuterungsbericht 2. Ausgabenberechnung 3. Wirtschaftlichkeit 4. Pläne, Berechnungen 5. Erg. Voruntersuchung 6. Gliederung Entwürfe-AU Entwurf-AU ( 8 (3)) 1. Erläuterungsbericht 2. Ausgabenberechnung 3. Wirtschaftlichkeitsnachweis 4. Übersichtsplan E 17. Projekt- und Risikomanagement 18. Erg. Voruntersuchung 5
6 Der Entwurf-AU Entwurfsunterlagen - Erläuterungsbericht Der Erläuterungsbericht ist kurz, aber erschöpfend abzufassen. Entwurf-AU ( 8 (3)) 1. Erläuterungsbericht 2. Ausgabenberechnung 3. Wirtschaftlichkeitsnachweis 4. Übersichtsplan E 17. Projekt- und Risikomanagement 18. Erg. Voruntersuchung 14 (1) Inhalt und Umfang 1. Vorgeschichte, Veranlassung 2. Beschreibung der geplanten Maßnahme (vgl. 14 (2)) 3. Auswirkungen E 12. Bürgerbeteiligung 7
7 Der Entwurf-AU Empfehlungen für Inhalte der Entwürfe-AU Anlage 5 Grundgerüst für die Inhalte bei baulichen Maßnahmen (vgl. 14 (2)) Beispielsweise Gliederung Hauptmaße, Allgemein Höhenkoten Lastenhefte, Grundbau Einwirkungen, Lastwechsel Massivbau Konzepte Stahlwasserbau für den Bauablauf und Entsorgung Maschinenbau Bemessungen Elektro-/Steuerungs-und und Nachweise Ersatzteile Nachrichtentechnik Sonstiges 8
8 Der Entwurf-AU wesentliche Änderungen Aufstellen 4 (4) Sachbereichs-/Fachstellenleitung Prüfen 28 (1) für E-AU nach 4 (4) für Beschaffungen durch geeignete sachkundige Person (sachkundiger Ingenieur wird nicht mehr verlangt) Für E-AU nach 4 (4) erfordert die Erhöhung über 15 % der Gesamtausgabe eine Anzeige bei der vorgesetzten Behörde (siehe 25 (3)). 9
9 Der Technische Bericht 3 Begriffsbestimmungen (5) Technischer Bericht (TB) ist die formlose Darstellung einer technisch einfachen und im Geldwert begrenztenmaßnahme ohne bauordnungsrechtliche Relevanzals Grundlage für die spätere Baudurchführung bzw. Beschaffung ( 10). Begrenzung der Gesamtausgaben siehe Anlage 1 Ohne bauordnungsrechtliche Relevanz siehe Anlage 7 10
10 Der Technische Bericht Grenzen der Ausgaben Anlage 1 11
11 Der Technische Bericht Grenzen der Ausgaben 12 Titel Zweckbestimmung/ Erläuterung Abgrenzung Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bis 200 T Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur *) bis 500 T Aus- und Neubau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen Wiederherstellung der ökol. Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen bis 500 T bis 500 T *) Sonderregelung: Technische Berichte sind ausreichend (auch wenn > 500 T ) für: Nassbaggerarbeiten zur Wiederherstellung des Sollzustandes Lieferung und Einbau von Schüttsteinen Konservierungsarbeiten ohne Eingriffe in die Bausubstanz
12 Der Technische Bericht Grenzen der Ausgaben 13 Titel Zweckbestimmung/ Erläuterung Erwerb von Fahrzeugen *) Landfahrzeuge (Erst- und Ersatzb.) Wasserfahrzeuge (einschl. Umbau u. GI) Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die maritime Notfallvorsorge Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Erwerb von Anlagen, Geräten, E sowie Software im Bereich der Informationstechnik Abgrenzung bis 50 T bis 200 T bis 200 T bis 100 T bis 100 T Ankauf von unbebauten Grundstücken bis 250 T *) keine Entwurfsunterlagen für Inspektion, Wartung und Reparaturen (Buchung ohne Wertgrenze bei Titel )
13 Der Technische Bericht bauordnungsrechtliche Relevanz Bauordnungsrecht - Grundsatz Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich technischen Anforderungenan ein konkretes Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die typischerweise von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzungbaulicher Anlagen ausgehen. 14
14 Der Technische Bericht bauordnungsrechtliche Relevanz Bauordnungsrecht VV-WSV 2110 Verantwortung bei Durchführung baulicher Maßnahmen 2 Rechtsgrundlagen (4) E Die WSV ist insoweit allein für die Einhaltung aller Anforderungen der Sicherheit und Ordnung verantwortlich ( 48 S. 1 WaStrG). Der Begriff der Sicherheit und Ordnung ist nicht eingeengt auf das technische Sicherheitsrecht, sondern umfasst sämtliche Rechtsvorschriften. 15
15 Der Technische Bericht bauordnungsrechtliche Relevanz Anlage 7 Beispiele für Maßnahmen ohne bauordnungsrechtliche Aspekte Unterhaltungsarbeiten Instandsetzungsarbeiten Beschaffung von Wasseroder Landfahrzeugen Beschaffung von Geräten oder Ausstattungen 16
16 Der Technische Bericht wesentliche Änderungen Aufstellen 4 (4) Sachbereichs-/Fachstellenleitung Prüfen 28 (1) geeignete sachkundige Person (sachkundiger Ingenieur wird nicht mehr verlangt) Erhöhung über 15 % der Gesamtausgabe erfordert Anzeigebei der vorgesetzten Behörde ( 10 (3), bisher formlose Zustimmung) Der Mittelbehörde ist zum 1.3. und 1.9. jeden Jahres eine Aufstellung (Vordruck 8) der genehmigten Technischen Berichte vorzulegen (bisher nur Entwürfe-AU). 17
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg Marientorgraben Nürnberg
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