Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung. Symptomen, Arzt aufsuchen.
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1 Ausgabedatum:25/06/2015 Überarbeitungsdatum:14/10/2015 Ersetzt:14/10/2015 Version: 1.2 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Name : SP Microballoons 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Gurit (UK) Ltd St Cross Business Park PO30 5WU Isle of Wight - United Kingdom T +44 (0) contact@gurit.com Notrufnummer Notrufnummer : +44 (0) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Nicht eingestuft 2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt unterliegt nicht der Etikettierung gemäß den EG-Richtlinien oder den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften Sonstige Gefahren Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung : Kann die Augen reizen. Kann die Atemwege reizen. Kann brennbare Staubkonzentrationen in der Luft bilden. schwach reizend. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoff Nicht anwendbar 3.2. Gemisch Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken : Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. : Haut mit viel Wasser abwaschen. In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen. : Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen. : Bei unwohlsein giftinformationszentrum oder arzt anrufen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel : Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. 14/10/2015 DE (Deutsch) 1/5
2 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall : Möglich Freisetzung giftiger Rauchgase. Phenol. Formaldehyd Hinweise für die Brandbekämpfung Schutz bei der Brandbekämpfung : Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung. : Staubausbreitung vermeiden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Notfallmaßnahmen : Verunreinigten Bereich lüften Einsatzkräfte Schutzausrüstung : Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung" Umweltschutzmaßnahmen Freisetzung in die Umwelt vermeiden Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Weitere Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hygienemaßnahmen : Das Produkt mechanisch aufnehmen. : Stoffe oder Restmengen in fester Form einer zugelassenen Anlage zuführen. : Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Staubwolke vermeiden in Kombination mit statische Elektrizität. : Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen Lagertemperatur : < 35 C Wärme- oder Zündquellen 7.3. Spezifische Endanwendung(en) : An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. : Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Handschutz Augenschutz Haut- und Körperschutz Atemschutz Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. : Schutzhandschuhe : Sicherheitsbrille : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen : Bei unzureichender Belüftung geeignete Atemschutzausrüstung tragen : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand : Feststoff Farbe : red brown. Geruch Geruchsschwelle ph-wert 14/10/2015 DE (Deutsch) 2/5
3 Verdunstungsgrad (Butylacetat=1) Schmelzpunkt Gefrierpunkt Siedepunkt Flammpunkt Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Dampfdruck Relative Dampfdichte bei 20 C Relative Dichte Löslichkeit Log Pow Viskosität, kinematisch Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Brandfördernde Eigenschaften Explosionsgrenzen : 160 C Nicht anwendbar : Nicht brennbar : wasserunlöslich ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Kein Reagenzprodukt unter normalen Gebrauchs-, Lagerungs- und Transportbedingungen Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt Zu vermeidende Bedingungen Keine unter den empfohlenen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen (siehe Abschnitt 7) Unverträgliche Materialien Oxidationsmittel. Starke Säuren. Starke Basen Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/-reizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keimzellmutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Ökologie - Allgemein : Das Produkt gilt weder als unschädlich für Wasserorganismen noch verursacht es langfristigen Schäden in der Umwelt. 14/10/2015 DE (Deutsch) 3/5
4 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotenzial Mobilität im Boden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Verfahren der Abfallbehandlung ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN UN-Nummer Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Offizielle Benennung für die Beförderung (ADR) Offizielle Benennung für die Beförderung (IMDG) Offizielle Benennung für die Beförderung (IATA) Offizielle Benennung für die Beförderung (ADN) : Inhalt/Behälter gemäß den Sortieranweisungen des zugelassenen Einsammlers entsorgen Transportgefahrenklassen ADR Transportgefahrenklassen (ADR) IMDG Transportgefahrenklassen (IMDG) IATA Transportgefahrenklassen (IATA) ADN Transportgefahrenklassen (ADN) Verpackungsgruppe Verpackungsgruppe (ADR) Verpackungsgruppe (IMDG) Verpackungsgruppe (IATA) Verpackungsgruppe (ADN) Umweltgefahren Umweltgefährlich Meeresschadstoff : Nein : Nein : Keine zusätzlichen Informationen verfügbar Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender - Landtransport - Seeschiffstransport 14/10/2015 DE (Deutsch) 4/5
5 - Lufttransport - Binnenschiffstransport Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Verordnungen Enthält keinen den Beschränkungen von Anhang XVII unterliegenden Stoff Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff Nationale Vorschriften Deutschland VwVwS Störfall-Verordnung BImSchV : Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, Schwach wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS, Anhang 4) : Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung) Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt ABSCHNITT 16: EU- (REACH Anhang II) Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden 14/10/2015 DE (Deutsch) 5/5
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