Die neuen EASA Vorschriften

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1 Themen Ziele Übersicht EASA EC Regulation 216/2008 EU Commission Regulation 1178/2011 Das Wichtigste für uns Unterschiede zu heute Fragen

2 Ziel Diese Präsentation soll klar machen, dass sich etwas ändert im Bereich der Ausweise für Segelflugpiloten. Der Schwerpunkt liegt bei den Auswirkungen auf die Piloten der SGL, also Personen, welche heute einen ICAO-Ausweis innehaben. Absolventen dieser Präsentation erhalten eine Bestätigung, dass sie das notwendige Wissen aufweisen in Bezug auf die Relevanten Teile der EASA Part-FCL.

3 Einleitung Die EASA (European Aviation Safety Agency) erlässt keine Vorschriften, sondern entwirft sie nur. Trotzdem werden die entsprechenden Regulationen landläufig als EASA Vorschriften bezeichnet. Für den Erlass ist das Europäische Parlament, der Europarat und die Europäische Kommission zuständig. Basierend auf einem bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz wird das erlassene Recht auch in der Schweiz verbindlich. Zentral für uns sind zwei Dokumente Regulation (EC) No 216/2008 Commission Regulation (EU) No 1178/2011

4 Regulation (EC) No 216/2008 REGULATION (EC) No 216/2008 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 20 February 2008 on common rules in the field of civil aviation and establishing a European Aviation Safety Agency, and repealing Council Directive 91/670/EEC, Regulation (EC) No 1592/2002 and Directive 2004/36/EC Dieses Dokument ist sehr allgemein gehalten. Es enthält auf 49 Seiten Grundlagen wie Begriffsdefinitionen, Geltungsbereiche und Ähnliches. Für uns interessant ist der Artikel 7 Piloten und der Annex III Essenzielle Anforderungen in Bezug auf Pilotenlizenzierung.

5 Commission Regulation (EU) No 1178/2011 COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011 of 3 November 2011 laying down technical requirements and administrative procedures related to civil aviation aircrew pursuant to Regulation (EC) No 216/2008 of the European Parliament and of the Council Dieses Dokument beschreibt, wie die Verordnung 216/2008 umzusetzen ist. Es enthält auf 193 Seiten, die wesentlichen Vorschriften für die Ausstellung und Erneuerungen von Lizenzen. Es entspricht in etwa der Verordnung für Ausweise für Flugpersonal, RFP bzw. dem heutigen JAR-FCL. Für uns von Interesse ist in erster Linie derannex I Part-FCL.

6 Bemerkung Die Präsentierten Fakten sind grossmehrheitlich aus COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011 und sollten das Wesentlichen abdecken. Aber: Im Zweifelsfalle gilt nicht was heute gesagt wird, sondern der Wortlaut des Originals. Es würde sich also lohnen, diese in Bezug auf die eigene Lizenz zu konsultieren.

7 Das Wichtigste (für Segelflug) Die neuen Vorschriften Sind seit dem 8. April 2012 in der EU anwendbar Sind seit dem 1. Juni 2012 in der Schweiz anwendbar Ersetzen am 8. April 2015 die bisherigen CH-Vorschriften ICAO/RFP oder JAR EASA 8. April Juni April 2015

8 Das Wichtigste Die EASA Ausweise haben kein Ablauf Datum. Man muss also nicht mehr erneuern. Die entsprechenden Rechte sind jedoch an aktuelle Trainingswerte gebunden. Sind diese nicht erfüllt, darf nicht geflogen werden. Für die Erweiterung auf TMG braucht es mind. 6 Stunden praktische Ausbildung sowie eine angemessene theoretische Ausbildung in den motorflugspezifischen Fächern. Die bisherige schriftliche Theorieprüfung wird durch eine mündliche Prüfung vor dem Prüfungsflug ersetzt. Diese wird jedoch für den Erwerb einer Motorfluglizenz LAPL(A) oder PPL(A) nicht anerkannt.

9 Das Wichtigste Neuer Name für bisherige Lizenz: SPL Sailplane Pilot Licence Neue Lizenz: LAPL(S) Light Aircraft Pilot Licence (Sailplane) Piloten benötigen ein gültiges Medical (Class II / LAPL) Schüler benötigen ein gültiges Medical für Soloflüge Soloflüge ab 14 Jahren Kein Minimalalter für Schüler vorgegeben! Prüfung/Ausweis ab 16 Jahren

10 Das Wichtigste Theoretische Ausbildung nur noch durch Approved Training Organisation ATO. Kein Selbststudium mehr erlaubt. Praktische natürlich auch; das war immer so! Keine Prüfung mehr für Passagierflüge Als Übergangslösung wird die SGL die Umschulung auf den Duo weiterhin mit Flüge im Umfang einer Passagierflugprüfung abschliessen.

11 Das Wichtigste Sprechfunk ist Bestandteil der Ausbildung, die Lizenz muss aber nicht erworben werden. Segelflugpiloten benötigen keinen Sprach Fähigkeiten Nachweis (Language Proficiency Check). Ohne Sprechfunkberechtigung dürfe allerding keine Kommunikation mit der Flugsicherung oder AFIS stattfinden. Das ist heute allerdings auch so! Neu scheint zu sein, dass im umliegenden Ausland mit Sanktionen rechnen muss, sollte man gegen diese Regel verstossen.

12 Das LAPL(S) Die LAPL(S) hat teilweise geringere Bedingungen, aber auch entsprechende Einschränkungen: Nur Medical LAPL notwendig Keine Flüge gegen Entgelt

13 SPL & LAPL(S) Ausbildung 15h wovon 2h Solo 45 Starts und Landungen 1 Überlandflug 50 km solo oder 100 km mit Fluglehrer Startart: 5 Starts solo und 5 Starts mit Fluglehrer Ausbildung und Prüfung ab sofort nach den EASA Vorgaben.

14 Anforderungen Thema Medical Ausbildung Alter für Lizenz 16 Alter für Solo 14 PAX ohne Entgelt PAX gegen Entgelt Nur SPL! Bedingungen Class II / LAPL Gem. Reglement 10h oder 30L Seite 24 COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011 Section 5-b-1 18a und (75h oder 200L) und Proficiency-Check Seite 24 COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011 Section 5-b-2

15 Gültigkeit der Medicals Alter Class II / SPL weltweit gültig LAPL in EASA Länder bis Monate 60 Monate ab Monate 24 Monate ab Monate 24 Monate Bisher Piloten über 60 benötigten ein Medical Class II.

16 SPL & LAPL(S) Bedingungen Thema Startartbedingung generell Startartbedingung PAX Erweiterung TMG Startartbedingung TMG generell Bedingungen Gültiges Medical und 5h (PIC) und 15 Starts in 24 Monate und 2 Füge mit Fluglehrer und 5 Starts in den letzten 24 Monaten (in der Startart) oder Fliegen unter Aufsicht oder Prüfungsflug Achtung: Flugstunden auf TMG nicht anrechenbar! 3 Starts in 90 Tagen (gilt auch für Schulung) Achtung: Bisher 3 in 3 Monaten oder 6 in 6 Monaten! 6h (wovon 4h mit FI) und Soloflug 150km und Nach einer theor. Ausbildung bei ATO und Prakt. und theor. Prüfung mit Experte 12h und 12 Starts innerhalb der letzten 24 Monate und neu Flug mit FI (1h) Achtung: Flugstunden auf Segelflugzeugen nicht anrechenbar!

17 Erweiterung Startarten Thema Flugzeugschlepp Windenstart Selbststart Bedingungen 5 Flüge am Doppelsteuer und 5 Flüge unter Aufsicht 10 Flüge am Doppelsteuer und 5 Flüge unter Aufsicht 5 Flüge am Doppelsteuer und 5 Flüge unter Aufsicht Doppelsteuerflüge können mit einem TMG ausgeführt werden Bisher: 20 Flüge (wovon min 10 Doppelsteuer und 6 solo)

18 SPL/SAPL Umschreibung Die Umschreibung der Ausweise ist eine Formsache. Allerding müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein: Gültige Medical Class II oder LAPL Kenntnisse der relevanten Teile EASA Part-FCL

19 FI(S) Erneuerung Fluglehrerberechtigungen müssen unter EASA Regeln alle 3 Jahre erneuert werden. 2 der folgenden 3 Bedingungen müssen erfüllt sein. 30h oder 60 Starts als FI auf Segelflugzeugen oder TMG Wiederholungskurs innerhalb der Erneuerungsperiode Beurteilung der Kompetenz (Assessment of Competence gemäss FCL.935). Jede zweite Erneuerung nach Verfall sollte ein Beurteilung der Kompetenz umfassen.

20 FI(S) Erneuerung Bisher Fluglehrerberechtigungen müssen alle 4 Jahre erneuert werden. Folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein. 150 Starts innerhalb der letzten 4 Jahre 50 Starts innerhalb der letzten 2 JAhre Wiederholungskurs innerhalb der Erneuerungsperiode

21 Fragen???

22 Dokumentationen SGL Homepage > Downloads > EASA Verband BAZL EASA

23 Lernkontrolle Wann verfallen die alten Lizenzen (JAR/ICAO)? 8. April 2015 Wie lange ist eine EASA Lizenz gültig? unbegrenzt Genügt es eine gültige Lizenz zu haben? Nein: siehe Startbedingungen Wie lange ist ein Medical Class II gültig? Je nach Alter: 40:5, 50:2, 60:1 Aktuelles Training für einen Passagierflug? 3 in 3 Unterschied zu heute? 3 in 3 oder 6 in 6 Worauf muss ich achten, wenn ich die Erweiterung TMG habe? Keine Anrechnung des aktuellen Trainings Segelflug

24 Beschaffung LX9000

25 Eigenschaften LX9000 Vario/GPS-Navigationssystem mit integriertem FLARM, SeeYouMobile (All in one) Grosses, helles 5.6 Zoll Farbdisplay Sprachausgabemodul, Luftraum- und FLARM Warnungen, Taskinformationen Einfaches Auslesen der Flüge auf SD-Karte und USB-Stick Kostenlose Software Updates PDA obsolete

26 Eigenschaften LX9000

27 Finanzierung über BV86 Spezialfinanzierung Luftverkehr: Der Bund unterstützt mit Geldern aus der Treibstoffbesteuerung. Massnahmen in den Bereichen Umwelt, Security und Safety innerhalb des Luftverkehrs. Das BAZL ist für die Verteilung der Mittel aus dieser Spezialfinanzierung zuständig. Gesuche um Beiträge müssen via standardisiertes Formular eingereicht werden.

28 Finanzierung über BV86 Antrag im Bereich Safety bis Ende März 2014, Bescheid Ende 2014 Kosten für die komplete SGL Flotte Anteil BAZL , SGL (80%/20%) SG Cumulus, SG-Birrfeld, SG-Olten, AFG

29

30

31 Implementationsplan 8L, 2014 (Finanziert durch SGL) BE, 2014 (Finanziert durch Spender) 2L, 7L, 4L => L, 3L, 6L => 2016

32 Diverses Wenn keine BAZL Beiträge? LX Simulator, Dokumentation Meinung der Mitglieder

33 Diverses

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