AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
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- Dennis Möller
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1 AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven Cuxhaven 10. November Jahrgang / Nr. 43 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Zweckverbände 299. Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Cappel, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 13. Oktober Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Driftsethe, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 13. Oktober Zweite Satzung vom 17. Oktober 2005 zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Heerstedt, Landkreis Cuxhaven, vom 25. September Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kührstedt, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 25. Oktober Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mittelstenahe, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 20. Oktober Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Örtliche Bauvorschrift des historischen Ortskernes des Fleckens Neuhaus (Oste), Landkreis Cuxhaven, vom 27. September Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Padingbüttel, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 25. Oktober Achte Änderungssatzung vom 11. Oktober 2005 der Hauptsatzung der Gemeinde Schiffdorf, Landkreis Cuxhaven, vom 15. April Aufhebung der Satzung der Gemeinde Schiffdorf, Landkreis Cuxhaven, über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmigung im Geltungsbereich von Bebauungsplänen 308. Zweite Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Uthlede, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 24. Oktober Einladung zur Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Land Hadeln C. Bekanntmachungen sonstiger Körperschaften A. Bekanntmachungen des Landkreises Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Zweckverbände 299. der Gemeinde Cappel, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 13. Oktober 2005 Aufgrund der 0 und 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung Rat der Gemeinde Cappel in seiner Sitzung am 13. Oktober 2005 folgende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen: einschl. der Nachträge die Einnahmen die Ausgaben die Einnahmen die Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von um erhöht und damit auf neu festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern nicht verändert. Sie betragen: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 440 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H. 2. Gewerbesteuer 390 v. H. Über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 500 gelten als unerheblich im Sinne des 89 Abs. 1 NGO. Cappel, den 13. Oktober 2005 Gemeinde Cappel Hammann Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Cappel 253
2 Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Erste Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), in der Zeit vom 14. November 2005 bis 22. November 2005 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Cappel öffentlich Cappel, den 10. November Amtsbl. Lk Cux Nr. 43 v S Gemeinde Cappel Hammann Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Driftsethe Die nach den 87 Abs. 1 Satz 2, 92 Abs. 2 und 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 01. November 2005 unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO in der Zeit vom 14. November 2005 bis 22. November 2005 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Driftsethe öffentlich Driftsethe, den 10. November 2005 Gemeinde Driftsethe Schöne der Gemeinde Driftsethe, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 13. Oktober 2005 Auf Grund der 0 und 87 ff der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 ( Nds. GVBl. S. 382 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), hat der Rat der Gemeinde Driftsethe in der Sitzung am 13. Oktober 2005 folgende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen: Mit dem Nachtragsplan die Einnahmen um ,- erhöht des ,- nunmehr festgesetzt auf ,- die Ausgaben um ,- erhöht des ,- nunmehr festgesetzt auf ,- die Einnahmen um ,- erhöht des ,- nunmehr festgesetzt auf ,- die Ausgaben um ,- erhöht des Haushaltsplans einschließlich des Nachtrags gegenüber ,- nunmehr festgesetzt auf ,- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung um 7.600,- erhöht und nunmehr auf ,- festgesetzt ZWEITE SATZUNG vom 17. Oktober 2005 zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfallund Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Heerstedt, Landkreis Cuxhaven, vom 25. September 2000 Aufgrund der, 29, 39 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt Rat der Gemeinde Heerstedt in seiner Sitzung am 17. Oktober 2005 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Heerstedt vom 25. September 2000 beschlossen: Artikel I Änderung der Satzung Abs. 2 Buchstabe a) erhält folgende Fassung: Neben der Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhalten eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung: a) die/der /in 375,00 EURO. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2006 in Kraft. Heerstedt, den 17. Oktober 2005 Gemeinde Heerstedt Tönjes Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag um ,- erhöht und nunmehr auf ,- festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) nicht geändert. Driftsethe, den 13. Oktober 2005 Gemeinde Driftsethe Schöne 302. der Gemeinde Kührstedt, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 25. Oktober 2005 Auf Grund der 0 und 84 ff der Niedersächsischen Gemeindeordnung Rat der Gemeinde Kührstedt in seiner Sitzung am 25. Oktober 2005 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 254
3 die Einnahmen die Ausgaben die Einnahmen die Ausgaben Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird nicht verändert. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. Der Höchstbetrag der Kassenkredite die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von ,- um erhöht und damit auf festgesetzt. Die Steuersätze der Gemeindesteuern nicht geändert der Gemeinde Mittelstenahe, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 20. Oktober 2005 Aufgrund der 0 und 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), hat der Rat der Gemeinde Mittelstenahe in seiner Sitzung am 20. Oktober 2005 folgende Erste Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: einschl. der Nachträge die Einnahmen 8.000,00 0, , ,00 die Ausgaben 8.000,00 0, , ,00 die Einnahmen 0,00 0, , ,00 die Ausgaben 0,00 0, , ,00 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von ,00 nicht verändert. Die Unerheblichkeitsgrenze gem. 89 NGO bleibt unverändert. Kührstedt, den 25. Oktober 2005 Gemeinde Kührstedt Hanewinkel Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kührstedt Die nach den 87 Abs. 1 Satz 2 und 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 02. November 2005 unter dem Aktenzeichen: erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO in der Zeit vom 14. November 2005 bis 22. November 2005 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Kührstedt öffentlich Kührstedt, den 10. November 2005 Gemeinde Kührstedt Hanewinkel Verpflichtungsermächtigungen nicht festgesetzt. wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von ,00 nicht verändert. Die Steuersätze nicht geändert. Der Betrag, bis zu dem über- und außerplanmäßige Ausgaben als unerheblich im Sinne des 89 NGO gelten, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert. Mittelstenahe, den 20. Oktober 2005 Gemeinde Mittelstenahe Helck Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mittelstenahe Die nach 92 Abs. 2 und 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 27. Oktober 2005 unter dem Aktenzeichen: /36 erteilt worden. 255
4 Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO in der Zeit vom 14. November 2005 bis 22. November 2005 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Mittelstenahe öffentlich Mittelstenahe, den 10. November Amtsbl. Lk Cux Nr. 43 v S Gemeinde Mittelstenahe Helck ERSTE SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Örtliche Bauvorschrift des historischen Ortskernes des Fleckens Neuhaus (Oste), Landkreis Cuxhaven, vom 27. September 2005 Aufgrund der 6 und 97 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 89) in der zur Zeit geltenden Fassung und der und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat des Fleckens Neuhaus (Oste) folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Örtliche Bauvorschrift des historischen Ortskerns vom 20. Juni 1991 nebst Begründung beschlossen. Artikel I Änderungen 1. Im Abs. 2 hinter dem Wort Denkmalschutz die Worte oder der Niedersächsischen Bauordnung eingefügt. 2. Abs. 2 wird um folgenden 2. Satz ergänzt: Sanierungsvorhaben an Kulturdenkmalen oder in deren unmittelbarer Nachbarschaft sind nach dem gültigen Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde auszuführen. 3. Im Abs. 3 im 1. Satz die Worte und nur dann, wenn sie von öffentlichen Flächen nicht eingesehen können gestrichen. 4. Im Abs. 4 die Sätze 2 und 3 gestrichen und durch folgende Sätze 2 bis 4 ersetzt: Eine weitere Parabolantenne ist zulässig. Sie ist farblich dem Hintergrund anzupassen. Die Antennenanschlüsse sollten nicht außerhalb des Gebäudes verlegt. 5. Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst: Eine Solarzellenbedachung ist bis max. 8 m² auf einer Dachseite zulässig. In unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Baudenkmal im Sinne des Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz sind Solaranlagen ausgeschlossen. 6. Im Abs. 2 wird der 3. Satz Innenliegende Sprossen sind unzulässig gestrichen. 7. Im 7 Abs. 1 letzter Satz wird die Zahl 15 durch die Zahl 12 ersetzt Abs. 2 erster Satz erhält folgende Fassung: Fenster und Türen können in Holz und Kunststoff ausgeführt und dürfen keine metallischen Oberflächen aufweisen Abs. 4 letzter Satz wird gestrichen erhält folgende Bezeichnung: Ausnahmen, Befreiungen und Ordnungswidrigkeiten. 11. Im 2 wird folgender Absatz 1 eingefügt: Über Ausnahmen und Befreiungen von der örtlichen Bauvorschrift entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde. Der bisherige Satz 1 wird Absatz 2. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven in Kraft. Neuhaus (Oste), den 27. September 2005 Flecken Neuhaus (Oste) Martens 305. der Gemeinde Padingbüttel, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 25. Oktober 2005 Aufgrund der 0 und 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung Rat der Gemeinde Padingbüttel in seiner Sitzung am 25. Oktober 2005 folgende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen: einschl. der Nachträge die Einnahmen die Ausgaben die Einnahmen die Ausgaben Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von um erhöht und damit auf neu festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern nicht verändert. Sie betragen: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 440 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 390 v. H. Über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 300 gelten als unerheblich im Sinne des 89 Abs. 1 NGO. Padingbüttel, den 25. Oktober 2005 Gemeinde Padingbüttel Tepke Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Padingbüttel Die nach den 87 Abs. 1 Satz 2 und 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 31. Oktober 2005 unter dem Aktenzeichen: erteilt worden. 256
5 Der Erste Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO in der Zeit vom 14. November 2005 bis 22. November 2005 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Padingbüttel öffentlich Padingbüttel, den 10. November Gemeinde Padingbüttel Tepke ACHTE ÄNDERUNGSSATZUNG vom 11. Oktober 2005 der Hauptsatzung der Gemeinde Schiffdorf, Landkreis Cuxhaven, vom 15. April 1982 Aufgrund der, 8 und 7 der Niedersächsischen Gemeindeordnung geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), hat der Rat der Gemeinde Schiffdorf in seiner Sitzung am 11. Oktober 2005 folgende Achte Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schiffdorf vom 15. April 1982 beschlossen: 4 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Rechtsvorschriften (Satzungen und Verordnungen) der Gemeinde im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven veröffentlicht. 4 Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen. Schiffdorf, den 11. Oktober 2005 Gemeinde Schiffdorf Ricken in 308. ZWEITE NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Uthlede, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr 2005 vom 24. Oktober 2005 Auf Grund der 0 und 87 ff der Niedersächsischen Gemeindeordnung Rat der Gemeinde Uthlede in der Sitzung am 24. Oktober 2005 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen: Mit dem Nachtragsplan die Einnahmen um ,- erhöht des ,- nunmehr festgesetzt auf ,- die Ausgaben um ,- erhöht des ,- nunmehr festgesetzt auf ,- die Einnahmen um 2.000,- vermindert des ,- nunmehr festgesetzt auf ,- die Ausgaben um 2.000,- vermindert des Haushaltsplans einschließlich des Nachtrags gegenüber ,- nunmehr festgesetzt auf ,-. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht festgesetzt AUFHEBUNG der Satzung der Gemeinde Schiffdorf, Landkreis Cuxhaven, über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmigung im Geltungsbereich von Bebauungsplänen Aufgrund der und 8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110) und des 44 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) hat der Rat der Gemeinde Schiffdorf in seiner Sitzung am 11. Oktober 2005 folgende Satzung beschlossen: Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag um ,- erhöht und damit auf festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) nicht geändert. Uthlede, den 24. Oktober 2005 Gemeinde Uthlede Tietje Aufhebung Die Satzung der Gemeinde Schiffdorf, Landkreis Cuxhaven, über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmigung im Geltungsbereich von Bebauungsplänen vom 06. Oktober 1998 in der Fassung der letzten Änderung vom 21. Oktober 2002 wird aufgehoben. Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Zweite Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Uthlede Die nach den 87 Abs. 1 Satz 2 und 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 01. November 2005 unter dem Aktenzeichen: erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO in der Zeit vom 14. November 2005 bis 22. November 2005 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Uthlede öffentlich Schiffdorf, den 11. Oktober 2005 Gemeinde Schiffdorf Ricken in Uthlede, den 10. November 2005 Gemeinde Uthlede Tietje 257
6 309. EINLADUNG zur Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Land Hadeln Am Mittwoch, dem 30. November 2005 findet um Uhr in der Gastwirtschaft Storchennest, Cuxhaven-Altenwalde die öffentliche Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Land Hadeln statt. Tagesordnung Punkt 1: Eröffnung der Versammlung. Punkt 2: Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der anwesenden Vertreter. Punkt 3: Pflichtenbelehrung gemäß 8 i. V. mit 9 NGO und Verpflichtung gemäß 2 NGO. Punkt 4: Feststellung der Beschlussfähigkeit. Punkt 5: Feststellung der Tagesordnung. Punkt 6: Genehmigung der Niederschrift über die Verbandsversammlung vom 30. November Punkt 7: Berichte des Verbandsvorstehers und des Geschäftsführers. Punkt 8: Beratung und Beschluss über die Neufassung der Verbandsordnung des Wasserversorgungsverbandes Land Hadeln. Punkt 9: Vorlage der Bilanz für das Haushaltsjahr Punkt 10: Beratung und Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2004 und Entlastungserteilung. Punkt 11: Beratung und Beschluss über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung des Wasserversorgungsverbandes Land Hadeln. Punkt 12: Beratung und Beschluss über den Wirtschafts-, Finanzund Stellenplan für das Haushaltsjahr Beschluss der Haushaltssatzung Punkt 13: Beschluss über die Darlehnsaufnahme 2006 und Information über die im Jahre 2005 getätigte Darlehnsaufnahme. Punkt 14: Anfragen - Anregungen. Punkt 15: Schließung der Verbandsversammlung. Wasserversorgungsverband Land Hadeln Böhm Verbandsvorsteher C. Bekanntmachungen sonstiger Körperschaften Das»Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven«erscheint nach Bedarf - Herstellung: H. Manthey, Cuxhaven 258
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