Konformitätsbewertung von Medizinprodukten. Klinische Studien nach dem Medizinproduktegesetz

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1 Konformitätsbewertung von Medizinprodukten Ein Wegweiser durch das Labyrinth der Anforderungen Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Klinische Studien nach dem Medizinproduktegesetz Im BMBF-Forschungsverbunds Innovative Hilfen in der Rehabilitation und für Behinderte 27. Januar 2011 Referent: Dr.-Ing. Peter Diesing Berlin Cert Prüf- und Zertifizierstelle GmbH an der Technischen Universität Berlin

2 Inhalt Relevante Rechtsnormen Definition Medizinprodukt Klassifizierung von Medizinprodukten Konformitätsbewertungsverfahren Technische Dokumentation Risikomanagement Klinische Bewertung Prüfung von Medizinprodukten Harmonisierte Normen Beispiel: Prüfung aktiver Medizinprodukte Informationsquellen

3 Rechtsgrundlagen EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD = Medical Device Directive) Medizinproduktegesetz (MPG) Ergänzende Verordnungen: Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPVBetreibV) Verordnung über Medizinprodukte (MPV) Medizinprodukte Sicherheitsplanverordnung (MPSV) DIMDI Verordnung (DIMDIV) Verordnung über klinische Prüfung von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Verordnung über die Verschreibungspflicht (MPVerschrV) und Gebührenverordnung zum Medizinproduktegesetz

4 Vorbetrachtung Vergleich MPG MDD MDD Vorgabe auf europäischer Ebene Keine direkte nationale Rechtswirkung Umsetzung des New Approach bzgl. der Konformitätsbewertung Wesentliche Umsetzungsvorschriften (Klassifizierung, Konformitätsbewertung) in Anhängen festgelegt MPG Notwendige Umsetzung in nationales Recht Darstellung der Verantwortlichkeiten im national umgesetzten System Bezugnahme auf Anhänge der MDD

5 Begriffsbestimmung I* ( 3 MPG) Medizinprodukt Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische oder therapeutische Zwecke bestimmten und für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen, c) der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder d) der Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann. *Auszugsweise

6 Begriffsbestimmung II Sonderanfertigung Sonderanfertigung ist ein Medizinprodukt, das nach schriftlicher Verordnung nach spezifischen Auslegungsmerkmalen eigens angefertigt wird und zur ausschließlichen Anwendung bei einem namentlich benannten Patienten bestimmt ist. Das serienmäßig hergestellte Medizinprodukt, das angepasst werden muss, um den spezifischen Anforderungen des Arztes, Zahnarztes oder des sonstigen beruflichen Anwenders zu entsprechen, gilt nicht als Sonderanfertigung. Zubehör Zubehör für Medizinprodukte sind Gegenstände, Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen sowie Software, die selbst keine Medizinprodukte (...) sind, aber vom Hersteller dazu bestimmt sind, mit einem Medizinprodukt verwendet zu werden, damit dieses entsprechend der von ihm festgelegten Zweckbestimmung des Medizinproduktes angewendet werden kann...

7 Inverkehrbringen Begriffsbestimmung III Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Medizinprodukten an andere. (...) Als Inverkehrbringen nach diesem Gesetz gilt nicht a) die Abgabe von Medizinprodukten zum Zwecke der klinischen Prüfung, b) die Abgabe von In-vitro-Diagnostika für Leistungsbewertungsprüfungen, c) die erneute Abgabe eines Medizinproduktes nach seiner Inbetriebnahme an andere, es sei denn, dass es als neu aufbereitet oder wesentlich verändert worden ist. Eine Abgabe an andere liegt nicht vor, wenn Medizinprodukte für einen anderen aufbereitet und an diesen zurückgegeben werden.

8 Begriffsbestimmung IV Zweckbestimmung Zweckbestimmung ist die Verwendung, für die das Medizinprodukt in der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung oder den Werbematerialien (...) bestimmt ist. Benannte Stelle Benannte Stelle ist eine für die Durchführung von Prüfungen und Erteilung von Bescheinigungen im Zusammenhang mit Konformitätsbewertungsverfahren (...) vorgesehene Stelle, die der Kommission der EG (...) von einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum benannt worden ist.

9 Begriffsbestimmung V Hersteller/Bevollmächtigter Hersteller ist die natürliche oder juristische Person, die für die Auslegung, Herstellung, Verpackung und Kennzeichnung eines Medizinproduktes im Hinblick auf das erstmalige Inverkehrbringen im eigenen Namen verantwortlich ist, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten von dieser Person oder stellvertretend für diese von einer dritten Person ausgeführt werden. Bevollmächtigter ist die im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller ausdrücklich dazu bestimmt wurde, im Hinblick auf seine Verpflichtungen nach diesem Gesetz in seinem Namen zu handeln und den Behörden und zuständigen Stellen zur Verfügung zu stehen.

10 Begriffbestimmung VI CE-Kennzeichnung Nachgewiesene Konformität eines Produktes mit den Grundlegenden Anforderungen zeigt der Hersteller durch die Anbringung des CE-Kennzeichen an jedem Produkt an! Angabe der benannten Stelle je nach Risiko-Klasse notwendig!

11 Weg zur CE-Kennzeichnung (allgemein) Aus: Niedziella, W. : Wie funktioniert Normung, VDE-Verlag

12 Klassifizierung Klassifizierung anhand Ihres Gefährdungspotentials Klasse I: Klasse II a: Klasse II b: Klasse III: z. B. Rollstühle, Orthesen, Krankenhausbett z. B. Wärmetherapiegerät, Hörgerät z. B. Defibrillator, Beatmungsgeräte z. B. Herzkatheter, künstliche Gelenke Anwendung der Regeln gemäß Richtlinie 93/42 EWG - Anhang IX Klassifizierung hat direkte Auswirkung auf das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren Zuständige Behörde muss in Streitfällen entscheiden

13 Konformitätsbewertungsverfahren Medizinprodukt? Verfahren, in dem geprüft wird, ob das Medizinprodukt den Vorschriften der EG-Richtlinie und dem MPG entspricht. Grundlage für die CE- Kennzeichnung und das Inverkehrbringen. Klassifizierung Auswahl & Umsetzung Konformitätsbewertungsverfahren Technische Dokumentation Konformitätserklärung

14 Konformitätsbewertung bei Medizinprodukten Klasse I & IIa Klasse I* & IIa Klasse IIb & III Klasse IIa & IIb Klasse III Klasse 1* Sterile Produkte und Produkte mit Messfunktion Herstellererklärung und Bereithalten der Dokumentation I IIa / I m/s Anhang IV EG-Prüfung Statistische Überprüfung oder Erprobung jedes einzelnen Produktes Anhang III EG-Baumusterprüfung Anhang V EG-Konformitätserklärung Qualitätssicherung Produktion Anhang VI Anhang VII EG- Konformitätserklärung EG-Konformitätserklärung Qualitätssicherung Produkt Anhang II Konformitätserklärung EG- Konformitätserklärung Vollständiges Qualitätssicherungs -system ohne Prüfung der Produktauslegung durch eine Benannte Stelle Anhang II EG- Vollständiges Qualitätssicherungs -system mit Prüfung der Produktauslegung durch eine Benannte Stelle Überwachung Überwachung Überwachung Überwachung CE-Zeichen CE-Zeichen + Nummer der benannten Stelle

15 Anhänge Richtlinie 93/42/EWG Anhang I II III IV V VI VII VIII IX X XI Inhalt Grundlegende Anforderungen an Medizinprodukte EG-Konformitätserklärung (vollständiges Qualitätssicherungssystem) EG-Baumusterprüfung EG-Prüfung EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produktion) EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produkt) EG-Konformitätserklärung Erklärung zu Produkten für besondere Zwecke (Sonderanfertigung, klinische Prüfung) Klassifizierungskriterien Klinische Bewertung Mindestkriterien für die Beauftragung der zur benennenden Stelle

16 Technische Dokumentation Allgemeiner Aufbau Risikomanagement (DIN EN ISO 14971) Klinische Bewertung (MEDDEV 2.7.1)

17 Möglichkeit zur Gliederung der TD Beschreibung des Produktes inkl. Varianten Konstruktionsunterlagen (Auslegungen, Verfahren, Produktprüfungen, etc.) Fertigungsverfahren, insbes. Sterilisation Angewandte Normen Checkliste Grundlegende Anforderungen Ergebnisse der Risikoanalyse Klinische Bewertung Angaben zu enthaltenen Arzneimitteln, Derivaten aus menschlichen Blut Kennzeichnung (Labelling) Gebrauchsanweisung Werbematerial

18 Grundlegende Anforderungen Definiert in Anhang I der MDD 93/42 Enthält Checkliste zur Vermeidung der Gefährdung von Patienten, Anwendern und Dritten Wird (teilweise) abgebildet in produktspezifischen harmonisierten Normen, z. B. DIN EN ISO/IEC DIN EN Vermutungswirkung!

19 Grundlegende Anforderungen I Allgemeine Anforderungen Gefährdung von Patienten, Anwender und Dritten Konstruktion nach Stand der Technik Übereinstimmung von angegebenen und tatsächlichen Eigenschaften Leistung über Lebensdauer Lagerung Nebenwirkungen

20 Grundlegende Anforderungen II Anforderungen an die Auslegung Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften Infektion und mikrobielle Kontamination Kombination und Umgebungsbedingungen Messfunktion Strahlung Externe oder interne Energiequellen Benutzerinformationen Klinische Daten

21 Risikomanagement Forderung nach Risikomanagement durch: DIN EN ISO Abschnitt 7.1- Planung der Produktrealisierung EWG-Richtlinie 93/42 betreffend die TD Vorgaben zur Durchführung in: DIN EN ISO 14971: Risikomanagement Anwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukte

22 Grundbegriffe Risiko: Kombination der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Schadens und des Schweregrades. Risikoanalyse: Systematische Auswertung verfügbarer Informationen, um Gefährdungen zu identifizieren und das Risiko abzuschätzen. Gefährdung: potentielle Schadensquelle

23 Prozess des Risikomanagements* Hersteller muss folgenden Prozessschritte für das Produkt festlegen: Risikoanalyse Risikobewertung Risikokontrolle Informationen aus den der Produktion nachgelagerten Phasen *nach DIN EN ISO 14971:2009

24 Risikoanalyse Festlegung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (siehe auch MPG - 3, Abschnitt 10) Auch jeglicher Missbrauch muss beschrieben werden Sicherheitsrelevante Anforderungen Identifizierungen der Gefährdungen* Normalzustand Fehlerfall Risikoeinschätzung *siehe auch DIN EN ISO 14971:2009 Anhang A

25 FMEA Fehler-Möglichkeits- und Einflussanalyse (Failure Mode and Effect Analysis) Quantitative Bewertung einzelner Risiken in standardisiertem Verfahren Output ist Risikoprioritätszahl (RPZ) RPZ = A * B * E A: Auftrittswahrscheinlichkeit (1: gering / 10: hoch) B: Bedeutung (1: gering / 10: hoch) E: Entdeckungswahrscheinlichkeit (1: hoch / 10 gering) Systematisches Verfahren zur Aufdeckung von Schwachstellen und zur Optimierung

26 Ablauf FMEA I

27 Ablauf FMEA II

28 Formblatt FMEA

29 Risikoeinschätzung Einschätzung im Normalfall und unter Fehlerbedingungen Einsatz aller verfügbarer Informationen, z. B. aus: Normen Wissenschaftlichen Veröffentlichungen Eigene Untersuchungen Einsatzdaten, Expertenmeinungen und Ergebnisse von Gebrauchstauglichkeitsuntersuchungen von bereits im Einsatz befindlichen Produkten Klinische Nachweise

30 Risikobewertung Entscheidung über die Vertretbarkeit a) Risiko ist vertretbar keine weitere Risikominderung notwendig b) Risiko ist nicht vertretbar Risikominderung notwendig

31 Risiko Diagramm As Low As Reasonable Practicable

32 Risikokontrolle Analyse der Optionen Direkte Sicherheit (Design) Schutzvorrichtungen/-maßnahmen für Medizinprodukt oder Herstellung Informationen zur Sicherheit (Gebrauchsanweisung) Umsetzung Einschätzung des Restrisikos Vertretbarkeit des Gesamtrisikos

33 Erfahrungen aus den der Produktion nachgelagerten Phasen Systematisches Verfahren zur Auswertung der Informationen. Bewertung der Informationen auf Sicherheitsrelevanz hinsichtlich: Vorher nicht erkannte Gefahren Gefährdung durch bekanntes Risiko nicht mehr vertretbar Ursprüngliche Beurteilung nicht mehr gültig

34 Aufzeichnungen zum Risikomanagement Zusätzlich zu den vorgenannten Dokumenten: Beschreibung des Medizinproduktes Identität der durchführenden Personen Datum der Analyse

35 Klinische Bewertung Einordnung in Technische Dokumentation Forderungen aus MEDDEV Vorgehensweise Klinische Bewertung Abgrenzung klinische Bewertung zur klinischen Studie

36 Rechtliche Einordnung MPG Richtlinie 93/42/EWG ZLG Dokument 3.12 E12 MEDEV DIN EN ISO 14155:2003 Teil 1 & 2

37 Referenzen MPG Abschnitt 4 Klinische Bewertung, Leistungsbewertung, klinische Prüfung, Leistungsbewertungsprüfung 19 Klinische Bewertung, Leistungsbewertung (1) Die Eignung von Medizinprodukten für den vorgesehenen Verwendungszweck ist durch eine klinische Bewertung anhand von klinischen Daten nach 3 Nummer 25 zu belegen, soweit nicht in begründeten Ausnahmefällen andere Daten ausreichend sind. Die klinische Bewertung schließt die Beurteilung von unerwünschten Wirkungen sowie die Annehmbarkeit des in den Grundlegenden Anforderungen der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG genannten Nutzen-/Risiko-Verhältnisses ein. Die klinische Bewertung muss gemäß einem definierten und methodisch einwandfreien Verfahren erfolgen und gegebenenfalls einschlägige harmonisierte Normen berücksichtigen. Weiterhin: 20 Allgemeine Voraussetzungen zur klinischen Prüfung 21 Besondere Voraussetzungen zur klinischen Prüfung 22 Verfahren bei der Ethikkommission 22a Genehmigung bei der Bundesoberbehörde 22b Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung 22c Änderungen nach Genehmigung von klinischen Prüfungen 23 Durchführung der klinischen Prüfung 23a Meldung über Beendigung oder Abbruch von klinischen Prüfungen 23b Ausnahmen zur klinischen Prüfung 24 Leistungsbewertungsprüfungen

38 Forderungen in Richtlinie 93/42/EWG Forderung nach Belegung der Konformität mit den GA durch klinische Daten (Anhang I Grundlegende Anforderungen, Abschnitt 6a) Ausstellung einer Erklärung nach Anhang VIII Produkte für eine klinische Prüfung Erstellung einer technischen Dokumentation (gem. Anhang VIII) Vorgaben zur Erstellung einer Klinischen Bewertung (in Anhang X Klinische Bewertung, Abschnitt 1) Vorgaben für die Durchführung und Dokumentation von Klinischen Prüfungen (in Anhang X - Klinische Bewertung, Abschnitt 2)

39 Forderungen aus ZLG 3.12 E 12 ZLG Dokument 3.12 E 12 Vergleichbarkeit hinsichtlich: Unterschiede müssen nachvollziehbar bewertet werden Klinischer Verwendung Technischer Eigenschaften Biologischer Charakteristika

40 Zusammensetzung MEDDEV Guideline on Medical Devices Evaluation of Clinical Data (Herausgegeben durch die Europäische Kommission) Detaillierte Beschreibung der Herangehensweise an die Erstellung der klinischen Bewertung und die Planung, Durchführung und Dokumentation einer klinischen Prüfung Hinweise für Benannte Stellen zur Bewertung von klinischen Bewertungen

41 Abgrenzung KP vs. KB Klinische Prüfung (KP) Eine geplante systematische Studie an Versuchspersonen, die vorgenommen wird, um die Sicherheit und/oder Leistungsfähigkeit eines bestimmten Medizinprodukts zu überprüfen. (Definition gemäß DIN EN ISO :2009) Klinische Bewertung (KB) Klinischer Nachweis der Eignung eines MP hinsichtlich seines Verwendungszwecks in Form von Daten aus der wissenschaftlichen Literatur Ergebnissen aller klinischen Prüfungen KP KB

42 Vorgehensweise Klinische Bewertung aus Literatur Zielstellung der Literaturrecherche Identifikation der Literatur Bewertung der Relevanz Einschätzung der klinischen Daten hinsichtlich der Qualität (Referenzen, Evidenzniveau, etc.) Kritische Zusammenfassung der Literatur Finale Ergebnisdarstellung Anleitung findet sich auch in der DIN EN ISO , Anhang A

43 Recherchequellen Medizinische Datenbanken (z. B. medline) und angrenzende Wissensgebiete Veröffentlichungen von relevanten Standardisierungsgremien Graue Literatur (Arbeiten im Rahmen von Studium und Promotion, interne Berichte, non-peer-review Journals, Kongressberichte, Internet, Werbeschriften) Informationen aus unpublizierten Datenquellen

44 Konsequenzen aus Klinischer Bewertung Unabdingbarer Bestandteil der TD! Eingang der Ergebnisse in die Risikoanalyse Nachweis der Grundlegenden Anforderungen aus Anhang I, Abschnitt 1: keine Gefährdung von Patienten, Anwendern und Dritten Abschnitt 3: Nachweis der Leistungserbringung Bewertung der unbeabsichtigten Nebenwirkungen

45 Klinische Prüfung Klinische Prüfung (KP): Eine geplante systematische Studie an Versuchspersonen, die vorgenommen wird, um die Sicherheit und/oder Leistungsfähigkeit eines bestimmten Medizinprodukts zu überprüfen. Definition gemäß DIN EN ISO

46 Prüfung von Medizinprodukten Ziele von EG-Richtlinien New Approach Harmonisierte Normen

47 Rechtsnormen Gesetze Nationale Ebene durch Beschluss des Parlaments Ermöglicht Umsetzung von europäischen Recht Verordnungen Ausführungsvorschriften für Gesetze Dienen der Entlastung der Gesetzgebung Bekanntmachungen Details zu Ausführungsvorschriften Leitlinien Hinweise zur Handhabung von Rechtsnormen EG-Richtlinien Vorgaben auf europäischer Ebene, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen Harmonisierte Normen über Vermutungswirkung Genügt ein Produkt einer harmonisierten Norm, so wird per Vermutungswirkung vorausgesetzt, dass es den entsprechenden Anforderungen genügt.

48 New Approach Festlegung auf abstrakte Schutzziele (Grundlegende Anforderungen) Verweis auf harmonisierte Normen Anpassung an den Stand der Technik durch Revision der Normen Durch die Erarbeitung einer harmonisierten Norm erhält eine Norm Vermutungswirkung

49 Vermutungswirkung Erklärung Vermutungswirkung Die Einhaltung einer Norm (Konformität) führt zur Annahme, dass eine Richtlinie eingehalten wird. Beispiel: Ein Prüfzertifikat einer akkreditierten Stelle zur vollständigen Erfüllung der DIN EN ISO für einen Rollstuhl erlaubt dem Hersteller die Annahme, dass dieses Produkt die Grundlegenden Anforderungen gemäß Richtlinie 93/42 EWG Anhang I einhält.

50 Beispiel Normenreihe zur Prüfung aktiver MP DIN EN Allgemeine Festlegungen DIN EN x Ergänzungsnormen DIN EN : Elektrische Sicherheit DIN EN : EMV DIN EN : Strahlenschutz DIN EN : Software DIN EN : Gebrauchstauglichkeit DIN EN : Alarmsysteme DIN EN : Umweltschutz DIN EN x Besondere Festlegungen Zum Beispiel: DIN EN : Endoskopische Geräte DIN EN : Laser DIN EN : Infusionsgeräte DIN EN : EKG DIN EN : EEG DIN EN : Krankenhausbetten DIN EN : Physiolog.Regelkreise DIN EN : EMG

51 Zusammenfassung Relevante Rechtsnormen Definition Medizinprodukt Klassifizierung von Medizinprodukten Konformitätsbewertungsverfahren Technische Dokumentation Risikomanagement Klinische Bewertung Prüfung von Medizinprodukten Harmonisierte Normen Beispiel: Prüfung aktiver Medizinprodukte

52 Quellen Rechtsnormen Konformitätsbewertungsverfahren Normen

53 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen und weitere Informationen: Berlin Cert Prüf- und Zertifizierstelle für Medizinprodukte GmbH Dovestrasse Berlin Tel: mail: info@berlincert.de

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