Öffentliche Sozialleistungen

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1 Artikel-Nr K V 5 - j/16 Fachauskünfte: (0711) Öffentliche Sozialleistungen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teile I.5 bis I.8 in Baden-Württemberg 2016 sowie in den Stadt- und n Tabellen 1 bis 9 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) Seit dem Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen) am 1. Januar 2012 wird über die Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine jährliche Statistik durchgeführt. Werden einem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, ist es 8a SGB VIII seine Aufgabe, das Gefährdungsrisiko für diesen jungen Menschen einzuschätzen. Die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes haben sich dabei einen unmittelbaren Eindruck vom betroffenen Kind oder Jugendlichen und seiner persönlichen Umgebung zu machen. Dies kann z. B. durch einen Hausbesuch, den Besuch der Kindertageseinrichtung oder Schule oder die Einbestellung der Eltern ins Jugendamt geschehen. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt schließlich im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte. Tabellen 10 und 11 Vorläufige Schutzmaßnahmen ( 42 SGB VIII) In der Statistik werden jährlich alle in einem Kalenderjahr beendeten Maßnahmen zum vorläufigen Schutz von Kindern und Jugendlichen erfasst. Tabellen 12 bis 14 Familiengerichtliche Maßnahmen für Kinder und Jugendliche (SGB VIII, BGB) Die jährliche Statistik gibt einen Überblick über eingeleitete Maßnahmen des Familiengerichts und die Anzahl der Leistungen in den Bereichen Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Sorgerecht. Tabelle 15 Adoptionen Über adoptierte Kinder und Jugendliche und zum ergänzenden Bereich der Adoptionsvermittlung wird eine jährliche Statistik durchgeführt. Aufgrund einer bundesweiten gesetzlichen Änderung (Meldepflicht der anerkannten Auslandsvermittlungsstellen) liegen seit dem Erhebungsjahr 2014 keine Angaben zu den in Baden-Württemberg adoptierten Kindern und Jugendlichen vor, sondern nur die Anzahl der Fälle, in denen Adoptionsvermittlungsstellen von Baden- Württemberg aus tätig wurden (einschließlich in andere Bundesländer vermittelte Adoptionen). Die aktuellen Zahlen sind daher grundsätzlich mit den Zahlen der Jahre vor 2014 nicht vergleichbar. Da die Auslandsvermittlungsstellen dem Trägersitz melden, ist zudem auf regionaler Ebene die kreisweise Ausweisung der Zahlen mit Vorsicht zu interpretieren.. Zeichenerklärung: = Nichts vorhanden (genau null) x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll. = Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten Herausgeber und Vertrieb: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Böblinger Str. 68, Stuttgart, Telefon (0711) , Fax (0711) , poststelle@stala.bwl.de, Internet: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 1. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Baden-Württemberg 2016 Geschlecht und Alter des/der Davon dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung akute Kindeswohlgefährdung Lfd. Nr. Alter von bis... unter Jahren 1) Insgesamt Verfahren zusammen 2) Verlässigung davon Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt Insgesamt 1 Insgesamt unter weiblich 20 Zusammen unter ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2) Einschließlich Mehrfachnennungen. 2

3 Minderjährigen sowie Ergebnis des Verfahrens und Art der Kindeswohlgefährdung Davon dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung latente Kindeswohlgefährdung Verfahren zusammen 2) Verlässigung davon Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf Lfd. Nr. Insgesamt weiblich

4 2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Baden-Württemberg 2016 Geschlecht und Alter sowie Davon dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des/der Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung Lfd. Nr. Geschlecht Alter von bis... unter Jahren 1) Insgesamt bei den Eltern bei einem alleinerziehenden Elternteil bei einem Elternteil mit neuem/-r Partner/-in bei den Großeltern/ Verwandten bei einer sonstigen Person Verfahren insgesamt 2) 1 Insgesamt unter Männnlich unter Weiblich unter darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung 22 Zusammen unter Männnlich unter Weiblich unter ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2) Einschließlich Verfahren bei denen keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. 4

5 dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des/der Minderjährigen und Art der Kindeswohlgefährdung Davon dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des/ der Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung in einer Pflegefamilie in einer stationären Einrichtung in einer Wohngemeinschaft/ in der eigenen Wohnung ohne festen Aufenthalt an unbekanntem Ort Lfd. Nr. Verfahren insgesamt 2) darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung

6 3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Baden-Württemberg 2016 Geschlecht und Alter Davon der/ den bekannt machenden Institution oder Person/-en Lfd. Nr. Geschlecht Alter von bis... unter Jahren 1) Insgesamt Sozialer Dienst/ Jugendamt andere/-r Einrichtung/ Dienst der Erziehungshilfe Einrichtung der Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendhilfe Beratungsstelle Kindertageseinrichtung/ -pflegeperson Schule Verfahren insgesamt 2) 1 Insgesamt unter Männnlich unter Weiblich unter darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung 22 Zusammen unter Männnlich unter Weiblich unter ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2) Einschließlich Verfahren bei denen keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. 6

7 des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person/-en und Art der Kindeswohlgefährdung Davon der/ den bekannt machenden Institution oder Person/-en Hebamme/Arzt/ Klinik/ Gesundheitsamt/ u. ä. Dienste Polizei/ Gericht/ Staatsanwaltschaft Eltern(-teil)/ Personensorgeberechtigte/r Minderjährige/-r selbst Verwandte Bekannte/ Nachbarn Anonyme/-r Melder/-in Sonstige Lfd. Nr. Verfahren insgesamt 2) darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung

8 4. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Baden-Württemberg 2016 Geschlecht und Alter des/der Davon Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe Lfd. Nr. Geschlecht Alter von bis... unter Insgesamt Zusammen 2) Jahren 1) Unterstützung SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder 19 SGB VIII Erziehungsberatung 28 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27, 29 32, 35 SGB VIII) Verfahren insgesamt 1 Insgesamt unter Männnlich unter Weiblich unter darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung 22 Zusammen unter Männnlich unter Weiblich unter ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2) Einschließlich Mehrfachnennungen. 8

9 Minderjährigen sowie der Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe, Anrufung des Familiengerichts und Ergebnis des Verfahrens Davon Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe 42 SGB VIII Vorläufige Schutzmaßnahme 42 SGB VIII Kinder- und Jugendpsychiatrie Fortführung der gleichen Leistung/-en Einleitung anderer, nicht vorgenannter Hilfe/-n keine neu eingeleitete/gepla nte Hilfe Anrufung des Familiengerichts Lfd. Nr. Verfahren insgesamt darunter Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung

10 Noch: 4. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Baden-Württemberg 2016 Geschlecht u. Alter Davon Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe Lfd. Nr. Geschlecht Alter von bis... unter Insgesamt Zusammen 2) Jahren 1) Unterstützung SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder 19 SGB VIII Erziehungsberatung 28 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27, 29 32, 35 SGB VIII) Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung 1 Zusammen unter Männnlich unter Weiblich unter Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/ Unterstützungsbedarf 22 Zusammen unter Männnlich unter Weiblich unter ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2) Einschließlich Mehrfachnennungen. 10

11 des/der Minderjährigen sowie der Art d. neu eingeleiteten/geplanten Hilfe, Anrufung d. Familiengerichts u. Ergebnis d. Verfahrens Davon Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe 42 SGB VIII Vorläufige Schutzmaßnahme 42 SGB VIII Kinder- und Jugendpsychiatrie Fortführung der gleichen Leistung/-en Einleitung anderer, nicht vorgenannter Hilfe/-n keine neu eingeleitete/ geplante Hilfe Anrufung des Familiengerichts Lfd. Nr. Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/ Unterstützungsbedarf

12 5. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls dem Ergebnis des Verfahrens, Geschlecht und Alter des/der Davon Geschlecht Davon dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land Verfahren insgesamt männlich weiblich zusammen zusammen akute Kindeswohlgefährdung davon dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahre latente Kindeswohlgefährdung davon dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahre unter unter Stuttgart, Landeshauptstadt Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Heilbronn Heilbronn Hohenlohekreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Region Heilbronn-Franken Heidenheim Ostalbkreis Region Ostwürttemberg Regierungsbezirk Stuttgart e Baden-Baden Karlsruhe Karlsruhe Rastatt Region Mittlerer Oberrhein e Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Region Rhein-Neckar 2) Pforzheim Calw Enzkreis Freudenstadt Region Nordschwarzwald Regierungsbezirk Karlsruhe ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2) Soweit Land Baden-Württemberg. 12

13 Minderjährigen in den Stadt- und n Baden-Württembergs 2016 Davon dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf davon dem Alter des/der zusammen Minderjährigen 1) von bis unter Jahre keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf davon dem Alter des/der zusammen Minderjährigen 1) von bis unter Jahre Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land unter unter Stuttgart, Landeshauptstadt Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Heilbronn Heilbronn Hohenlohekreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Region Heilbronn-Franken Heidenheim Ostalbkreis Region Ostwürttemberg Regierungsbezirk Stuttgart e Baden-Baden Karlsruhe Karlsruhe Rastatt Region Mittlerer Oberrhein e Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Region Rhein-Neckar 2) Pforzheim Calw Enzkreis Freudenstadt Region Nordschwarzwald Regierungsbezirk Karlsruhe 13

14 Noch: 5. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls dem Ergebnis des Verfahrens, Geschlecht und Alter Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land Verfahren insgesamt Davon Geschlecht männlich weiblich Davon dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung akute Kindeswohlgefährdung davon dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahre zusammen zusammen latente Kindeswohlgefährdung davon dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahre unter unter Freiburg im Breisgau Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Region Südlicher Oberrhein Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Region Schwarzwald-Baar- Heuberg Konstanz Lörrach Waldshut Region Hochrhein-Bodensee Regierungsbezirk Freiburg Reutlingen Tübingen Zollernalbkreis Region Neckar-Alb Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Region Donau-Iller 2) Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen Region Bodensee-Oberschwaben Regierungsbezirk Tübingen Baden-Württemberg ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2) Soweit Land Baden-Württemberg. 14

15 des/der Minderjährigen in den Stadt- und n Baden-Württembergs 2016 Davon dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf zusammen zusammen davon dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahre keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf davon dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahre Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land unter unter Freiburg im Breisgau Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Region Südlicher Oberrhein Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Region Schwarzwald-Baar-Heuberg Konstanz Lörrach Waldshut Region Hochrhein-Bodensee Regierungsbezirk Freiburg Reutlingen Tübingen Zollernalbkreis Region Neckar-Alb Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Region Donau-Iller 2) Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen Region Bodensee-Oberschwaben Regierungsbezirk Tübingen Baden-Württemberg 15

16 6. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls der/den bekannt machenden Institution oder Person/-en Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land Verfahren insgesamt Sozialer Dienst/ Jugendamt Davon der/ den bekannt machenden Institution oder Person/-en Beratungsstelle andere/-r Einrichtung/ Dienst der Erziehungshilfe Einrichtung der Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendhilfe Kindertageseinrichtung/ -pflegeperson Schule Hebamme/Arzt/ Klinik/Gesundheitsamt/ u. ä. Dienste Stuttgart, Landeshauptstadt Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Heilbronn Heilbronn Hohenlohekreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Region Heilbronn-Franken Heidenheim Ostalbkreis Region Ostwürttemberg Regierungsbezirk Stuttgart e Baden-Baden Karlsruhe Karlsruhe Rastatt Region Mittlerer Oberrhein e Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Region Rhein-Neckar 1) Pforzheim Calw Enzkreis Freudenstadt Region Nordschwarzwald Regierungsbezirk Karlsruhe ) Soweit Land Baden-Württemberg. 16

17 in den Stadt- und n Baden-Württembergs 2016 Polizei/ Gericht/ Staatsanwaltschaft Davon der/ den bekannt machenden Institution oder Person/-en Eltern(-teil)/ Personensorgeberechtigte/-r Minderjährige/-r selbst Verwandte Bekannte/ Nachbarn Anonyme/-r Melder/-in Sonstige Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land Stuttgart, Landeshauptstadt Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Heilbronn Heilbronn Hohenlohekreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Region Heilbronn-Franken Heidenheim Ostalbkreis Region Ostwürttemberg Regierungsbezirk Stuttgart e Baden-Baden Karlsruhe Karlsruhe Rastatt Region Mittlerer Oberrhein e Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Region Rhein-Neckar 1) Pforzheim Calw Enzkreis Freudenstadt Region Nordschwarzwald Regierungsbezirk Karlsruhe 17

18 Noch: 6. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls der/ den bekannt machenden Institution oder Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land Verfahren insgesamt Sozialer Dienst/ Jugendamt Davon der/ den bekannt machenden Institution oder Person/-en Beratungsstelle andere/-r Einrichtung/ Dienst der Erziehungshilfe Einrichtung der Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendhilfe Kindertageseinrichtung/ -pflegeperson Schule Hebamme/Arzt/ Klinik/Gesundheitsamt/ u. ä. Dienste Freiburg im Breisgau Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Region Südlicher Oberrhein Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Region Schwarzwald-Baar-Heuberg Konstanz Lörrach Waldshut Region Hochrhein-Bodensee Regierungsbezirk Freiburg Reutlingen Tübingen Zollernalbkreis Region Neckar-Alb Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Region Donau-Iller 1) Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen Region Bodensee-Oberschwaben Regierungsbezirk Tübingen Baden-Württemberg ) Soweit Land Baden-Württemberg. 18

19 Person/-en in den Stadt- und n Baden-Württembergs 2016 Polizei/ Gericht/ Staatsanwaltschaft Davon der/ den bekannt machenden Institution oder Person/-en Eltern(-teil)/ Personensorgeberechtigte/-r Minderjährige/-r selbst Verwandte Bekannte/ Nachbarn Anonyme/-r Melder/-in Sonstige Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land Freiburg im Breisgau Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Region Südlicher Oberrhein Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Region Schwarzwald-Baar- Heuberg Konstanz Lörrach Waldshut Region Hochrhein-Bodensee Regierungsbezirk Freiburg Reutlingen Tübingen Zollernalbkreis Region Neckar-Alb Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Region Donau-Iller 1) Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen Region Bodensee-Oberschwaben Regierungsbezirk Tübingen Baden-Württemberg 19

20 7. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten in den Stadt- und n Baden-Württembergs 2016 Davon Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land Verfahren insgesamt Zusammen 1) Unterstützung SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder Erziehungsberatung 28 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27, 29 32, 35 SGB VIII) Stuttgart, Landeshauptstadt Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Heilbronn Heilbronn Hohenlohekreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Region Heilbronn-Franken Heidenheim Ostalbkreis Region Ostwürttemberg Regierungsbezirk Stuttgart e Baden-Baden Karlsruhe Karlsruhe Rastatt Region Mittlerer Oberrhein e Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Region Rhein-Neckar 2) Pforzheim Calw Enzkreis Freudenstadt Region Nordschwarzwald Regierungsbezirk Karlsruhe ) Einschließlich Mehrfachnennungen. 2) Soweit Land Baden-Württemberg. 20

21 Kindeswohlgefährdung der Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe und Anrufung des Familiengerichts familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe 35a SGB VIII Davon Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe vorläufige Schutzmaßnahme 42 SGB VIII Kinder und Jugendpsychiatrie Fortführung der gleichen Leistung/-en Einleitung anderer, nicht vorgenannten Hilfe/-n keine neu eingeleitete/ geplante Hilfe Anrufung des Familiengerichts Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land Stuttgart, Landeshauptstadt Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Heilbronn Heilbronn Hohenlohekreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Region Heilbronn-Franken Heidenheim Ostalbkreis Region Ostwürttemberg Regierungsbezirk Stuttgart e Baden-Baden Karlsruhe Karlsruhe Rastatt Region Mittlerer Oberrhein e Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Region Rhein-Neckar 2) Pforzheim Calw Enzkreis Freudenstadt Region Nordschwarzwald Regierungsbezirk Karlsruhe 21

22 Noch: 7. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten in den Stadt- und n Baden-Württembergs 2016 Davon Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land Verfahren insgesamt Zusammen 1) Unterstützung SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder Erziehungsberatung 28 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27, 29 32, 35 SGB VIII) Freiburg im Breisgau Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Region Südlicher Oberrhein Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Region Schwarzwald-Baar-Heuberg Konstanz Lörrach Waldshut Region Hochrhein-Bodensee Regierungsbezirk Freiburg Reutlingen Tübingen Zollernalbkreis Region Neckar-Alb Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Region Donau-Iller 2) Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen Region Bodensee-Oberschwaben Regierungsbezirk Tübingen Baden-Württemberg ) Einschließlich Mehrfachnennungen. 2) Soweit Land Baden-Württemberg. 22

23 Kindeswohlgefährdung der Art der neu eingerichteten Hilfe und Anrufung des Familiengerichts Davon Art der neu eingeleiteten/geplanten Hilfe familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe 35a SGB VIII vorläufige Schutzmaßnahme 42 SGB VIII Kinder und Jugendpsychiatrie Fortführung der gleichen Leistung/-en Einleitung anderer, nicht vorgenannten Hilfe/-n keine neu eingeleitete/ geplante Hilfe Anrufung des Familiengerichts Stadt-/ Landkreis Region Regierungsbezirk Land Freiburg im Breisgau Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Region Südlicher Oberrhein Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Region Schwarzwald-Baar- Heuberg Konstanz Lörrach Waldshut Region Hochrhein-Bodensee Regierungsbezirk Freiburg Reutlingen Tübingen Zollernalbkreis Region Neckar-Alb Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Region Donau-Iller 2) Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen Region Bodensee-Oberschwaben Regierungsbezirk Tübingen Baden-Württemberg 23

24 8. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Baden-Württemberg 2016 dem Alter der Eltern sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens Davon der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens Alter der Eltern 1) (Altersgruppen) Verfahren insgesamt Zusammen 2) Unterstützung SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder 19 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27 32, 35 SGB VIII) familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe 35a SGB VIII vorläufige Schuztmaßnahme 42 SGB VIII keine der vorgenannten Leistungen wurden in Anspruch genommen Insgesamt Mutter unter 18 Jahre und Vater im Alter von unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 18 bis unter 27 Jahre und Vater im Alter von unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter 27 Jahre oder älter und Vater im Alter von unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter unbekannt und Vater im Alter von unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben Mutter verstorben und Vater im Alter von unter 18 Jahre bis unter 27 Jahre Jahre oder älter unbekannt verstorben ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2) Einschließlich Mehrfachnennungen. 24

25 9. Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in Baden-Württemberg 2016 Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Ergebnis des Verfahrens Davon der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens Geschlecht Alter von bis... unter Jahren 1) Insgesamt Zusammen 2) Unterstützung SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder 19 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27 32, 35 SGB VIII) familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe 35a SGB VIII vorläufige Schuztmaßnahme 42 SGB VIII keine der vorgenannten Leistungen wurden in Anspruch genommen Verfahren insgesamt Insgesamt unter Männnlich unter Weiblich unter davon Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung Zusammen unter Männnlich unter Weiblich unter ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2) Einschließlich Mehrfachnennungen. 25

26 Noch: 9. Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in Baden-Württemberg 2016 Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Ergebnis des Verfahrens Davon der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens Geschlecht Alter von bis... unter Jahren 1) Insgesamt Zusammen 2) Unterstützung SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder 19 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27 32, 35 SGB VIII) familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe 35a SGB VIII vorläufige Schuztmaßnahme 42 SGB VIII keine der vorgenannten Leistungen wurden in Anspruch genommen davon Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung Zusammen unter Männnlich unter Weiblich unter davon Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe-/ Unterstützungsbedarf Zusammen unter Männnlich unter Weiblich unter ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. 2) Einschließlich Mehrfachnennungen. 26

27 Noch: 9. Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in Baden-Württemberg 2016 Geschlecht und Alter des/ der Minderjährigen sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Ergebnis des Verfahrens Davon der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens Geschlecht Alter von bis... unter Jahren 1) Insgesamt Zusammen 2) Unterstützung SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder 19 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27 32, 35 SGB VIII) familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshiilfe 35a SGB VIII vorläufige Schuztmaßnahme 42 SGB VIII keine der vorgenannten Leistungen wurden in Anspruch genommen davon Verfahren mit dem Ergebnis keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfe-/Unterstützungsbedarf Zusammen unter Männnlich unter Weiblich unter ) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung 2) Einschließlich Mehrfachnennungen 27

28 10. Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg 2016 persönlichen Merkmalen, Unterbringung während der Maßnahme, vorangegangenen Gefährdungseinschätzungen, Trägergruppen und Art der Maßnahme Alter von bis... unter Jahren Staatsangehörigkeit Träger Insgesamt Maßnahme erfolgte auf eigenen Wunsch wegen Gefährdung (dringende Gefahr) bei einer geeigneten Person Unterbringung während der Maßnahme in einer Einrichtung in einer sonstigen betreuten Wohnform Schutzmaßnahmen auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung 1) Anzahl männlich Zusammen unter Deutsche Nichtdeutsche weiblich Zusammen unter Deutsche Nichtdeutsche Insgesamt Insgesamt unter Deutsche Nichtdeutsche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe ) Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII. 28

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