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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ties Rabe (SPD) vom und Antwort des Senats Betr.: Muttersprachlicher Unterricht Unter Muttersprachlichem Unterricht versteht man einen Unterricht in der Erstsprache für Kinder/Jugendliche, für die die Unterrichtssprache eine Zweitsprache ist. Ich frage den Senat: Für Kinder und Jugendliche, die die Unterrichtssprache Deutsch als Zweitsprache erwerben, wird an den staatlichen n in Hamburg Muttersprachlicher Unterricht in drei Organisationsformen angeboten: A) Herkunftssprachlicher Unterricht entsprechend den Rahmenplänen unter Aufsicht der zuständigen Behörde, der von Lehrkräften als Angebot am Vormittag integriert oder außerhalb der regulären Unterrichtszeit als zentrales Angebot am Nachmittag erteilt wird. Dieser auf der Grundlage von Rahmenplänen erteilte Unterricht ist zeugnis- und versetzungsrelevant und kann die zweite oder dritte Fremdsprache ersetzen. B) Herkunftssprachlicher Unterricht unter Aufsicht der zuständigen Behörde, der als Zusatzangebot von Honorarkräften außerhalb des Unterrichts in Hamburger n erteilt wird. Die in diesem Unterricht erbrachten Leistungen können als Zusatz im Zeugnis aufgenommen werden, sind aber nicht versetzungsrelevant. C) Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht, der von den Konsulaten organisiert und außerhalb des regulären Unterrichts in Hamburger n erteilt wird. Auch die in diesem Unterricht erbrachten Leistungen können als Zusatz im Zeugnis aufgenommen werden, sie sind ebenfalls nicht versetzungsrelevant. Nachfolgend werden die Definitionen, wie unter A) bis C) dargestellt, verwendet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Ziele verfolgt der Muttersprachliche Unterricht? Die Ziele des Herkunftssprachlichen Unterrichts (Organisationsformen A und B) sind in den geltenden Rahmenplänen für die Herkunftssprachen festgelegt (vergleiche für die geltenden Bildungspläne; für die Entwurfsfassungen der neuen Rahmenpläne: 2. Nach welchen Kriterien wird entschieden, in welcher Sprache und an welcher Muttersprachlicher Unterricht angeboten wird? Herkunftssprachlicher Unterricht (Organisationsform A) kann bei entsprechender Nachfrage an Grundschulen beziehungsweise in der Sekundarstufe I eingerichtet werden, wenn eine qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht. In der Sekundarstufe II kön-

2 Drucksache 19/6002 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode nen die herkunftssprachlichen Angebote fortgeführt werden. Voraussetzung für die Einrichtung eines Kurses an einer oder für ein regionales Unterrichtsangebot ist, dass eine durchschnittliche Gruppenstärke von 15 Schülerinnen und Schülern erreicht wird. Herkunftssprachliche Angebote der Organisationsform B können bei entsprechender Nachfrage der Sorgeberechtigten zusätzlich eingerichtet werden. Im Übrigen siehe auch Drs. 19/5495; die dort getroffenen Aussagen zum Türkischunterricht treffen ebenso auf alle anderen herkunftssprachlichen Angebote zu. 3. Wer entscheidet darüber, ob es an den n einen Muttersprachlichen Unterricht gibt und in welcher Sprache der Unterricht stattfindet? Die zuständige Behörde entscheidet auf Antrag der Sorgeberechtigten über die Einrichtung der herkunftssprachlichen Angebote in den Organisationsformen A und B. Über die Einrichtung der Angebote in der Organisationsform C entscheiden die Konsulate. Im Übrigen siehe Antwort zu In welchen Sprachen wird der Muttersprachliche Unterricht an welchen n angeboten? Zum Angebot des Herkunftssprachlichen Unterrichts siehe Anlage. 5. Welche Muttersprachlichen Angebote gibt es als Pflicht- oder Wahlpflichtfach an den weiterführenden n? An folgenden weiterführenden n wird im Schuljahr 2009/2010 Herkunftssprachlicher Unterricht der Organisationsform A als Pflicht- oder Wahlpflichtfach angeboten: Türkisch Emil-Krause-Gymnasium Ganztagsschule St. Pauli Gesamtschule Allermöhe Gesamtschule Bergedorf Gesamtschule Kirchdorf Gesamtschule Wilhelmsburg Gesamtschule Mümmelmannsberg Gymnasium Hamm Gymnasium Marienthal Max-Brauer- Rudolf-Roß-Gesamtschule am See Theodor-Haubach- 6. Wie viele Schüler nehmen im Schuljahr 2009/2010 am Muttersprachlichen Unterricht in welcher Sprache teil? Die zuständige Behörde erfasst Daten zu den gewählten Fremdsprachen einschließlich des Herkunftssprachlichen Unterrichts. Eine Differenzierung und getrennte Ausweisung des Herkunftssprachlichen Unterrichts erfolgt nicht. Die Auswertung der Erhebungsdaten zu den Fremdsprachen für das Schuljahr 2009/2010 ist noch nicht abgeschlossen. 7. Kann die Muttersprache als Unterrichtsfach an die Stelle einer Fremdsprache treten? Wenn ja, an welchen n ersetzt der Muttersprachliche Unterricht eine Fremdsprache? Ja, siehe Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/ Wie wird der Muttersprachliche Unterricht organisiert? Herkunftssprachlicher Unterricht in der Organisationsform A wird in den Vormittag integriert oder außerhalb der regulären Unterrichtszeit als zentrales Angebot am Nachmittag erteilt. Er kann jahrgangs- und schulübergreifend eingerichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler belegen den Herkunftssprachlichen Unterricht als zusätzliches Fach oder anstelle der zweiten beziehungsweise dritten Fremdsprache. Herkunftssprachlicher Unterricht in der Organisationsform B wird als Zusatzangebot am Nachmittag erteilt. Er kann jahrgangs- und schulübergreifend eingerichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler belegen dieses Angebot zusätzlich. Die Note kann im Zeugnis aufgenommen werden. Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht (Organisationsform C) wird in der Verantwortung der Konsulate am Nachmittag angeboten (siehe auch Drs. 19/5495). 9. Wie groß sind die Lerngruppen? Die Orientierungsfrequenz für Lerngruppen im Herkunftssprachlichen Unterricht in der Organisationsform A beträgt 15 Schülerinnen und Schüler. Bereits eingerichtete Unterrichtsangebote können zeitweise auch mit geringeren Schülerfrequenzen fortgeführt werden. Die herkunftssprachlichen Unterrichtsangebote in der Organisationsform B können auch mit geringerer Frequenz eingerichtet werden. Im Übrigen siehe Antwort zu Gibt es eine Mindestanzahl von Schülerinnen und Schülern, damit der Unterricht stattfindet? Ja, siehe Antwort zu Welches Stundenkontingent ist regelhaft vorgesehen? In der Verordnung über die Stundentafeln für die Grundschule ist der Umfang des Herkunftssprachlichen Unterrichts in der Organisationsform A auf wöchentlich drei bis fünf Stunden festgelegt. In der Sekundarstufe I umfasst er als zusätzliches Fach in der Regel drei Stunden. Wird er in den Sekundarstufen I und II anstelle der zweiten beziehungsweise dritten Fremdsprache erteilt, so entspricht dies dem Umfang der jeweiligen Fremdsprache. Für das Angebot der Organisationsform B ist kein Stundenkontingent regelhaft vorgegeben. 12. Wer kann am Muttersprachlichen Unterricht teilnehmen? Am Herkunftssprachlichen Unterricht und am Muttersprachlichen Ergänzungsunterricht können Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Herkunftssprache teilnehmen. 13. Wer erteilt den Muttersprachlichen Unterricht? Herkunftssprachlicher Unterricht in der Organisationsform A wird von Lehrkräften erteilt, die entweder in ihrem Herkunftsland oder in Deutschland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und in den Hamburger Schuldienst eingestellt wurden. 14. Welche Bedeutung hat der Muttersprachliche Unterricht für Versetzungen und Abschlüsse? Siehe Vorbemerkung. 15. In welcher Richtlinie beziehungsweise Verordnung ist der Muttersprachliche Unterricht geregelt? Die Regelungen zum Herkunftssprachlichen Unterricht in der Organisationsform A im Hinblick auf Versetzung und Abschlüsse sind in 48 (Hauptschule), 60 (Realschule) und 72 (Gymnasium) in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Klassen 1 bis 10 der allgemeinbildenden n (APO-AS) vom 22. Juli 2003 in der jeweils gültigen Fassung geregelt, für die Gesamtschule in der Richtlinie zur Bewertung der Leistungen im Herkunftssprachlichen Unterricht vom 3. Juli

4 Drucksache 19/6002 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode 16. Welche muttersprachlichen Angebote gibt es an den n außerhalb des Unterrichts? Wie sind diese Angebote organisiert und wie werden sie finanziert? Die zuständige Behörde stellt im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse finanzielle Mittel zur Durchführung des Herkunftssprachlichen Unterrichts auf Honorarbasis (Organisationsform B) bereit. Der Unterricht wird von den n mit freien Trägern organisiert und von Honorarkräften außerhalb des regulären Unterrichts in Hamburger n erteilt. Im Schuljahr 2009/2010 gibt es Kurse in Albanisch, Aramäisch, Arabisch, Armenisch, Dari,, Kurdisch, Paschtu. Für den an einigen n von den Konsulaten organisierten und verantworteten Muttersprachlichen Ergänzungsunterricht (Organisationsform C) stellen n lediglich die Räume in der Regel kostenlos zur Verfügung. 17. Können Eltern für ihre Kinder Muttersprachlichen Unterricht beantragen? Wenn ja, wie und bei wem? Ja, die Sorgeberechtigten können bei der zuständigen Behörde beziehungsweise der formlos die Einrichtung eines herkunftssprachlichen Angebots der Organisationsformen A und B beantragen. Bei einem Wunsch nach einem Angebot der Organisationsform C werden die Sorgeberechtigten an das jeweilige Konsulat verwiesen. Im Übrigen siehe Antwort zu Welche neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es über den Muttersprachlichen Unterricht? Grundlegend für den Ausbau des Angebots an Herkunftssprachlichem Unterricht in Hamburg war vor zehn Jahren eine von der zuständigen Behörde in Auftrag gegebene Expertise (Reich/Roth (2002). Spracherwerb zweisprachig aufwachsender Kinder und Jugendlicher. Ein Überblick über den Stand der nationalen und internationalen Forschung, Hamburg). Neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Herkunftssprachlichen Unterricht im nationalen und internationalen Raum beziehen sich insbesondere auf - seine Organisationsformen und Zielsetzungen (zuletzt: Reich, H. H. (2008). Herkunftssprachenunterricht. In: Ahrenholz/Oomen-Welke (Hrsg.). Deutsch als Zweitsprache. Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren, ), - Aspekte der Mehrsprachigkeit im Kontext von Sprachförderprogrammen (siehe exemplarisch Limbird/Stanat, P. (2006). Sprachförderung bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund: Ansätze und ihre Wirksamkeit. In Baumert/ Stanat/Watermann (Hrsg.). Herkunftsbedingte Disparitäten im Bildungswesen: Differenzielle Bildungsprozesse und Probleme der Verteilungsgerechtigkeit (p ). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.), - Effekte zweisprachiger Erziehungsmodelle auf den Erwerb der Zweitsprache (siehe exemplarisch Söhn (2005). Zweisprachiger Schulunterricht für Migrantenkinder. AKI-Forschungsbilanz 2, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung). Belastbare Forschungsergebnisse beziehen sich hinsichtlich dieser Frage zum größten Teil auf Untersuchungen im anglo-amerikanischen Raum. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/6002 Anlage Herkunftssprachlicher Unterricht an Hamburger allgemeinbildenden n und Sonderschulen Stand April 2010 Albanisch Bosnisch Dari Griechisch Italienisch Kurdisch Portugiesisch Romanes Türkisch 1 Gesamtschule Allermöhe Gesamtschule Alter Teichweg AltonaerStraße/ Arnkielstraße am See an der Burgweide Anton-Rée- Astrid-Lindgren- Bahrenfelder Straße Beim Pachthof Gesamtschule Bergedorf Billbrookdeich Ganztagsschule Bunatwiete/Maretstraße Carsten-Rehder-Straße Clara-Grunwald- Charlottenburger Straße Gymnasium Corveystraße Cranz Döhrnstraße Elbinselschule 1 Für das Angebot Türkisch sind sowohl die herkunftssprachlichen Unterrichtsangebote als auch die muttersprachlichen Ergänzungsangebote erfasst. 5

6 Drucksache 19/6002 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Albanisch Bosnisch Dari Griechisch Italienisch Kurdisch Portugiesisch Romanes Türkisch 1 Emil-Krause-Gymnasium Ernst-Henning-Straße Eulenkrugstraße Ganztagsschule Fährstraße Fridtjof-Nansen- Genslerstraße Griesstraße Gymnasium Hamm Hasselbrook Hauskoppelstieg Hohe Landwehr Kapellenweg Karl-Arnold-Ring Kerschensteinerstraße Gesamtschule Kirchdorf Knauerstraße Königstraße Kroonhorst Lämmersieth Gymnasium Marienthal Matthias-Claudius- Gymnasium Marie-Beschütz- Louise Schroeder Ganztagsgrundschule Ludwigstraße Max-Brauer- 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/6002 Albanisch Bosnisch Dari Griechisch Italienisch Kurdisch Portugiesisch Romanes Türkisch 1 Moorflagen Grundschule Mümmelmannsberg Gesamtschule Mümmelmannsberg Gesamtschule Öjendorf Potsdamerstraße Pröbenweg Rahewinkel Gymnasium Rahlstedt Rellinger Straße Rotenhäuser Damm Rothestraße Rudolf-Roß-Gesamtschule Speckenreye Slomanstieg Ganztagsschule St. Pauli Steinadlerweg Steinbeker Marktstraße Stengelestraße Gesamtschule Süderelbe Sterntalerstraße Grundschule Thadenstraße Theodor-Haubach- Gesamtschule Wilhelmsburg Willi-Kraft- 7

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